Wenn eine Abrechnung ausbleibt, unvollständig ist oder bewusst verweigert wird, stehen Betroffene häufig vor einem praktischen Problem: Ohne ordnungsgemäße Abrechnung lässt sich oft nicht beurteilen, ob Zahlungsansprüche bestehen, ob Nachforderungen berechtigt sind oder ob ein Guthaben verlangt werden kann. In solchen Fällen kann eine Abrechnungsklage ein rechtliches Mittel sein, um die geschuldete Abrechnung gerichtlich durchzusetzen.
Eine Abrechnungsklage kommt in unterschiedlichen Rechtsgebieten vor. Besonders häufig geht es um Mietverhältnisse, Betriebskosten, Gesellschaftsverhältnisse, Erbengemeinschaften, Handelsvertreter, Hausverwaltungen, Treuhandverhältnisse, Dienstleistungsverträge oder sonstige Vertragsbeziehungen, in denen eine Partei über Einnahmen, Ausgaben, Kosten oder verwaltete Vermögenswerte abrechnen muss.
Für Betroffene ist wichtig: Eine Abrechnungsklage ist nicht immer unmittelbar auf Zahlung gerichtet. Häufig geht es zunächst darum, die notwendige Grundlage zu schaffen, um Zahlungsansprüche überhaupt berechnen und prüfen zu können. Gerade deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Einordnung entscheidend.
Was ist eine Abrechnungsklage?
Eine Abrechnungsklage ist eine Klage, mit der eine Partei die Erstellung, Vorlage oder Korrektur einer geschuldeten Abrechnung verlangt. Sie richtet sich gegen eine Person oder ein Unternehmen, das aufgrund Gesetzes, Vertrags oder besonderer Rechtsbeziehung zur Abrechnung verpflichtet ist.
Die Abrechnung soll nachvollziehbar offenlegen, welche Einnahmen, Ausgaben, Kosten, Zahlungen, Forderungen oder Verrechnungen berücksichtigt wurden. Je nach Rechtsverhältnis kann die Abrechnung auch Belege, Nachweise oder ergänzende Auskünfte umfassen.
Typische Ziele einer Abrechnungsklage sind:
- eine fehlende Abrechnung gerichtlich durchzusetzen
- eine unvollständige Abrechnung ergänzen zu lassen
- eine formell unbrauchbare Abrechnung korrigieren zu lassen
- Zahlungsansprüche erst berechenbar zu machen
- Guthaben, Nachforderungen oder Beteiligungsansprüche vorzubereiten
- Transparenz über verwaltete Gelder oder Kostenpositionen zu erhalten
Die konkrete Ausgestaltung hängt stark davon ab, aus welchem Rechtsverhältnis der Abrechnungsanspruch folgt.
Wann kommt eine Abrechnungsklage in Betracht?
Eine Abrechnungsklage kommt in Betracht, wenn eine Partei zur Abrechnung verpflichtet ist und dieser Pflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Häufige Fallgruppen sind:
- Vermieter erstellt keine Betriebskostenabrechnung
- Hausverwaltung legt keine nachvollziehbare Abrechnung vor
- Gesellschafter verlangt Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben
- Erbe benötigt Abrechnung über Nachlassverwaltung
- Handelsvertreter verlangt Provisionsabrechnung
- Auftraggeber verlangt Abrechnung über Vorschüsse
- Treuhänder rechnet verwaltete Gelder nicht ab
- Dienstleister oder Verwalter legt unklare Kostenpositionen vor
- Mieter verlangt Abrechnung über Kaution oder Betriebskosten
- Auftragnehmer verlangt prüffähige Abrechnung oder Schlussabrechnung
Entscheidend ist nicht nur, dass eine Abrechnung gewünscht wird. Es muss ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Abrechnung bestehen.
Worin liegt der Unterschied zwischen Abrechnungsklage und Zahlungsklage?
Die Abrechnungsklage ist von der Zahlungsklage zu unterscheiden.
Bei einer Zahlungsklage verlangt der Kläger unmittelbar einen bestimmten Geldbetrag. Dafür muss er seinen Anspruch grundsätzlich beziffern und darlegen können.
Bei einer Abrechnungsklage fehlt diese Grundlage häufig noch. Der Kläger weiß zum Beispiel nicht, ob und in welcher Höhe ihm ein Guthaben, eine Provision, ein Anteil oder ein Erstattungsbetrag zusteht. Er benötigt zunächst eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Beispiel: Ein Handelsvertreter weiß, dass Geschäfte vermittelt wurden, erhält aber keine Provisionsabrechnung. Ohne Abrechnung kann er die konkrete Provision möglicherweise nicht berechnen. Dann kann zunächst eine Abrechnungsklage sinnvoll sein.
In manchen Fällen werden Abrechnung und Zahlung miteinander verbunden, etwa in Form einer Stufenklage.
Abrechnungsklage und Stufenklage
In vielen Fällen ist nicht nur die Abrechnung, sondern anschließend auch eine Zahlung relevant. Dann kann eine Stufenklage in Betracht kommen.
Eine Stufenklage verfolgt typischerweise mehrere Schritte:
- Auskunft oder Abrechnung
- gegebenenfalls Versicherung der Richtigkeit
- Zahlung nach Bezifferung des Anspruchs
Der Vorteil besteht darin, dass der Kläger zunächst die Informationen erhält, die er zur Berechnung seines Zahlungsanspruchs benötigt. Erst danach wird der Zahlungsantrag konkret beziffert.
Eine Stufenklage kann sinnvoll sein, wenn der Anspruch dem Grunde nach wahrscheinlich besteht, die Höhe aber ohne Abrechnung nicht zuverlässig berechnet werden kann. Ob sie prozessual geeignet ist, hängt vom jeweiligen Rechtsverhältnis und vom konkreten Klageziel ab.
Welche Voraussetzungen hat eine Abrechnungsklage?
Die Voraussetzungen einer Abrechnungsklage hängen vom jeweiligen Anspruch ab. Allgemein müssen jedoch bestimmte Punkte geprüft werden.
Besteht eine Abrechnungspflicht?
Zunächst muss feststehen, dass die Gegenseite überhaupt zur Abrechnung verpflichtet ist. Diese Pflicht kann sich aus einem Vertrag, aus gesetzlichen Vorschriften, aus Treuhandpflichten, gesellschaftsrechtlichen Pflichten oder aus einem besonderen Verwaltungs- oder Auftragsverhältnis ergeben.
Nicht jede wirtschaftliche Unklarheit führt automatisch zu einem Anspruch auf Abrechnung. Entscheidend ist, ob die Gegenseite rechtlich verpflichtet ist, bestimmte Vorgänge nachvollziehbar offenzulegen.
Ist die Abrechnung fällig?
Eine Abrechnung kann erst verlangt werden, wenn sie fällig ist. Die Fälligkeit kann sich aus dem Vertrag, aus dem Ende eines Abrechnungszeitraums, aus Beendigung des Rechtsverhältnisses oder aus gesetzlichen Fristen ergeben.
Bei Betriebskosten ist beispielsweise zu prüfen, für welchen Zeitraum abzurechnen ist und wann die Abrechnungsfrist endet. Bei Provisionen kann relevant sein, wann Geschäfte ausgeführt oder Zahlungen eingegangen sind. Bei Nachlass- oder Vermögensverwaltung kann die Beendigung der Verwaltung oder ein bestimmter Abrechnungszeitpunkt entscheidend sein.
Ist die bisherige Abrechnung unzureichend?
Wurde bereits eine Abrechnung vorgelegt, kommt es darauf an, ob sie ordnungsgemäß ist. Nicht jede inhaltliche Unstimmigkeit rechtfertigt automatisch eine neue vollständige Abrechnung.
Zu prüfen ist insbesondere:
- Ist die Abrechnung verständlich?
- Ist der Abrechnungszeitraum klar?
- Sind Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar dargestellt?
- Sind Verteilerschlüssel oder Berechnungsgrundlagen erkennbar?
- Wurden Zahlungen und Vorausleistungen berücksichtigt?
- Fehlen wesentliche Positionen?
- Sind Belege oder Nachweise erforderlich?
- Ist die Abrechnung prüffähig?
Ob eine Abrechnung genügt, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Rechtsgebiet ab.
Abrechnungsklage im Mietrecht
Im Mietrecht spielt die Abrechnungsklage häufig bei Betriebskosten und Kaution eine Rolle.
Mieter können ein Interesse daran haben, dass der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, ein Guthaben auszahlt oder die Kaution nachvollziehbar abrechnet. Vermieter wiederum können unter Umständen eine Abrechnung benötigen, um Nachforderungen geltend zu machen oder Verrechnungen zu begründen.
Betriebskostenabrechnung
Ist eine Betriebskostenabrechnung geschuldet und bleibt sie aus, kann der Mieter grundsätzlich auf Abrechnung drängen. Dies ist besonders relevant, wenn der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat und wissen möchte, ob ein Guthaben besteht.
Eine Betriebskostenabrechnung muss so gestaltet sein, dass der Mieter sie nachvollziehen kann. Dazu gehören regelmäßig der Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, der Verteilerschlüssel, der Anteil des Mieters und die geleisteten Vorauszahlungen.
Eine Abrechnungsklage kann in Betracht kommen, wenn der Vermieter gar nicht abrechnet oder eine Abrechnung vorlegt, die so unvollständig ist, dass sie ihren Zweck nicht erfüllt.
Mietkaution
Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter über die Kaution abrechnen, sobald er seine Ansprüche prüfen konnte. Behält er die Kaution ohne nachvollziehbare Begründung ein, kann der Mieter je nach Lage des Falls auf Abrechnung und Auszahlung klagen.
Hier ist zu unterscheiden: Geht es nur um eine konkrete Auszahlung, kann eine Zahlungsklage naheliegen. Ist aber unklar, welche Forderungen der Vermieter verrechnet, kann zunächst eine Abrechnung über die Kaution erforderlich sein.
Abrechnungsklage im Handelsvertreterrecht
Im Handelsvertreterrecht kann die Abrechnungsklage eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Handelsvertreter sind häufig darauf angewiesen, dass der Unternehmer über vermittelte Geschäfte und Provisionen ordnungsgemäß abrechnet.
Streit entsteht insbesondere, wenn:
- Provisionsabrechnungen fehlen
- vermittelte Geschäfte nicht berücksichtigt werden
- Stornierungen unklar bleiben
- Folgeprovisionen nicht ausgewiesen werden
- Abrechnungszeiträume unvollständig sind
- Auszüge aus den Geschäftsbüchern verweigert werden
- Provisionsansprüche nach Vertragsende streitig sind
Eine Abrechnungsklage kann hier Teil einer umfassenderen Strategie sein, um Provisionsansprüche vorzubereiten oder durchzusetzen. Häufig sind daneben Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Buchauszug zu prüfen.
Abrechnungsklage im Gesellschaftsrecht
Auch zwischen Gesellschaftern kann eine Abrechnung erforderlich sein. Das gilt insbesondere, wenn Einnahmen, Ausgaben, Gewinnanteile, Entnahmen, Kosten oder Liquidationserlöse unklar sind.
Typische Fälle sind:
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Auflösung einer Gesellschaft
- Streit über Gewinnverteilung
- unklare Privatentnahmen
- nicht offengelegte Geschäftsvorgänge
- fehlende Jahresabrechnung
- Abrechnung nach Beendigung einer GbR
- Auseinandersetzung zwischen Mitgesellschaftern
Gerade bei Personengesellschaften kann die Abrechnung komplex sein. Hier muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Anspruch auf Rechnungslegung, Auskunft, Einsicht in Unterlagen oder Zahlung besteht.
Abrechnungsklage bei Erbengemeinschaften und Nachlassverwaltung
In Erbfällen entstehen häufig Abrechnungsstreitigkeiten. Wer den Nachlass verwaltet, Konten führt, Mieteinnahmen vereinnahmt, Nachlassgegenstände verkauft oder Kosten bezahlt, kann gegenüber Miterben rechenschaftspflichtig sein.
Eine Abrechnungsklage kann relevant werden, wenn:
- ein Miterbe Nachlassvermögen verwaltet
- Kontobewegungen nicht offengelegt werden
- Einnahmen aus Nachlassimmobilien unklar sind
- Ausgaben nicht belegt werden
- Nachlassgegenstände verkauft wurden
- Vollmachten missbraucht worden sein könnten
- eine Erbauseinandersetzung vorbereitet wird
Die Abrechnung kann hier Grundlage für Ausgleichsansprüche, Herausgabeansprüche oder Schadensersatzforderungen sein. Häufig müssen Abrechnung, Auskunft und Belege zusammen betrachtet werden.
Abrechnungsklage bei Auftrag, Verwaltung und Treuhand
Wer fremde Vermögensinteressen wahrnimmt, Gelder verwaltet oder für einen anderen tätig wird, kann zur Rechenschaft und Abrechnung verpflichtet sein. Das betrifft etwa Beauftragte, Verwalter, Treuhänder oder sonstige Personen, die mit fremden Geldern umgehen.
Typische Konstellationen sind:
- Verwaltung von Immobilien
- Verwaltung gemeinsamer Konten
- Treuhandkonten
- Projektabrechnungen
- Kostenvorschüsse
- Geschäftsbesorgungsverträge
- Hausverwaltung
- Vermögensverwaltung
- Abrechnung nach Vertragsende
In solchen Fällen ist die Abrechnung oft entscheidend, um zu prüfen, ob Gelder ordnungsgemäß verwendet wurden oder Rückzahlungsansprüche bestehen.
Welche Unterlagen sind für eine Abrechnungsklage wichtig?
Vor einer Abrechnungsklage sollten die vorhandenen Unterlagen sorgfältig geprüft und geordnet werden.
Wichtige Unterlagen können sein:
- Vertrag oder Vereinbarung
- Nachträge und Schriftverkehr
- bisherige Abrechnungen
- Zahlungsnachweise
- Kontoauszüge
- Rechnungen und Belege
- E-Mails und Nachrichten
- Protokolle
- Vollmachten
- Übergabeunterlagen
- Abrechnungszeiträume
- Mahnungen oder Aufforderungsschreiben
- Nachweise über erbrachte Leistungen
- Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben
Je genauer der Abrechnungsanspruch vorbereitet wird, desto präziser kann später der Klageantrag formuliert werden.
Muss vor der Abrechnungsklage gemahnt werden?
In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Gegenseite vor einer Klage schriftlich zur Abrechnung aufzufordern. Ob eine Mahnung rechtlich zwingend erforderlich ist, hängt vom Anspruch und von der Fälligkeit ab.
Praktisch ist eine vorherige Aufforderung fast immer empfehlenswert. Sie sollte klar enthalten:
- welche Abrechnung verlangt wird
- für welchen Zeitraum abgerechnet werden soll
- aus welchem Rechtsverhältnis der Anspruch folgt
- welche Unterlagen oder Belege erwartet werden
- bis wann die Abrechnung erfolgen soll
- welche Folgen bei weiterer Untätigkeit drohen
Eine zu ungenaue Aufforderung kann später problematisch sein. Die Gegenseite muss erkennen können, was genau verlangt wird.
Wie muss der Klageantrag formuliert werden?
Der Klageantrag ist bei einer Abrechnungsklage besonders wichtig. Er muss so bestimmt sein, dass klar ist, welche Abrechnung verlangt wird.
Ein ungenauer Antrag kann zur Unzulässigkeit oder zu Vollstreckungsproblemen führen. Deshalb sollten Zeitraum, Rechtsverhältnis und Inhalt der Abrechnung möglichst genau beschrieben werden.
Zu klären ist insbesondere:
- Welche Abrechnung wird verlangt?
- Für welchen Zeitraum?
- Über welche Einnahmen und Ausgaben?
- In welcher Form?
- Mit welchen Belegen?
- Gegen wen richtet sich der Anspruch?
- Soll zusätzlich Zahlung verlangt werden?
- Ist eine Stufenklage sinnvoll?
Gerade bei komplexen Abrechnungsverhältnissen sollte der Antrag sorgfältig vorbereitet werden.
Beweisfragen bei der Abrechnungsklage
Der Kläger muss grundsätzlich darlegen, warum ein Abrechnungsanspruch besteht. Dafür muss er das zugrunde liegende Rechtsverhältnis und die Abrechnungspflicht nachvollziehbar vortragen.
Die Gegenseite kann einwenden, dass:
- keine Abrechnungspflicht besteht
- bereits ordnungsgemäß abgerechnet wurde
- die Abrechnung noch nicht fällig ist
- der Kläger keine Berechtigung hat
- der Anspruch verjährt ist
- Unterlagen nicht vorhanden sind
- der Klageantrag zu unbestimmt ist
- bereits eine abschließende Einigung getroffen wurde
Beweisprobleme entstehen besonders dann, wenn mündliche Vereinbarungen, informelle Verwaltungsverhältnisse oder ältere Vertragsbeziehungen betroffen sind.
Fristen und Verjährung bei der Abrechnungsklage
Abrechnungsansprüche können verjähren. Welche Verjährungsfrist gilt, hängt vom jeweiligen Rechtsverhältnis und vom konkreten Anspruch ab.
Wichtig ist: Auch wenn ein späterer Zahlungsanspruch noch unklar ist, kann es riskant sein, mit der Durchsetzung des Abrechnungsanspruchs zu lange zu warten. Wer die Abrechnung nicht rechtzeitig verlangt, kann später Schwierigkeiten haben, Zahlungsansprüche zu beziffern oder durchzusetzen.
Relevant können sein:
- gesetzliche Verjährungsfristen
- vertragliche Ausschlussfristen
- Abrechnungsfristen
- handelsrechtliche Rüge- oder Mitwirkungspflichten
- mietrechtliche Abrechnungsfristen
- gesellschaftsvertragliche Regelungen
- Fristen nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses
Bei drohendem Fristablauf sollte geprüft werden, ob verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich sind.
Kostenrisiken einer Abrechnungsklage
Eine Abrechnungsklage kann Kostenrisiken auslösen. Gerichtskosten und Anwaltskosten richten sich regelmäßig nach dem Streitwert. Der Streitwert ist bei Abrechnungsklagen nicht immer einfach zu bestimmen, weil es nicht unmittelbar um einen bezifferten Zahlungsbetrag gehen muss.
Kostenrisiken entstehen insbesondere, wenn:
- der Anspruch nicht besteht
- die Klage zu früh erhoben wird
- der Antrag zu unbestimmt ist
- die Gegenseite bereits ausreichend abgerechnet hat
- die falsche Klageart gewählt wird
- nach der Abrechnung kein Zahlungsanspruch besteht
- mehrere Stufen eines Verfahrens erforderlich werden
Vor Klageerhebung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist und ob die Klage wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
Typische Fehler vor einer Abrechnungsklage
Viele Betroffene erschweren ihre Rechtsdurchsetzung, weil sie zu spät oder zu ungenau handeln.
Häufige Fehler sind:
- keine schriftliche Aufforderung zur Abrechnung
- unklare Forderung ohne Zeitraum
- fehlende Prüfung der Anspruchsgrundlage
- Verwechslung von Abrechnung, Auskunft und Zahlung
- vorschnelle Zahlungsklage ohne Bezifferungsgrundlage
- keine Sicherung vorhandener Unterlagen
- Verjährungsfristen werden übersehen
- ungenaue Klageanträge
- fehlende Prüfung einer Stufenklage
- keine Belegeinsicht oder Dokumentation
Eine strukturierte Vorbereitung ist daher entscheidend.
Außergerichtliche Alternativen zur Abrechnungsklage
Nicht jeder Streit über eine Abrechnung muss sofort gerichtlich geführt werden. Häufig kann zunächst außergerichtlich Druck aufgebaut oder Klarheit geschaffen werden.
Mögliche Schritte sind:
- schriftliche Aufforderung zur Abrechnung
- Fristsetzung
- Aufforderung zur Belegeinsicht
- Nachfrage zu einzelnen Positionen
- anwaltliches Aufforderungsschreiben
- Vergleich über streitige Positionen
- Mediation oder Verhandlung
- Teilabrechnung oder Zwischenabrechnung
- Zahlung unter Vorbehalt in geeigneten Fällen
Ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist, hängt von der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite, der Höhe möglicher Ansprüche und der Dringlichkeit ab.
Was passiert nach erfolgreicher Abrechnungsklage?
Wird die Gegenseite zur Abrechnung verurteilt, muss sie die geschuldete Abrechnung erstellen. Danach ist zu prüfen, ob sich daraus ein Zahlungsanspruch ergibt.
Mögliche weitere Schritte sind:
- Prüfung der Abrechnung
- Belegeinsicht
- Beanstandung fehlerhafter Positionen
- Bezifferung eines Zahlungsanspruchs
- außergerichtliche Zahlungsaufforderung
- Fortsetzung einer Stufenklage
- Zahlungsklage
- Vollstreckung bei Nichterfüllung
Eine erfolgreiche Abrechnungsklage ist daher häufig ein Zwischenschritt. Sie schafft die Grundlage für die eigentliche wirtschaftliche Klärung.
Wann ist anwaltliche Prüfung sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn die Abrechnung für erhebliche finanzielle Ansprüche relevant ist oder die Gegenseite die Abrechnung verweigert.
Das gilt insbesondere bei:
- hohen Betriebskosten- oder Kautionsbeträgen
- Provisionsabrechnungen
- Gesellschaftsauseinandersetzungen
- Erbengemeinschaften
- Hausverwaltung und Immobilienverwaltung
- Treuhandverhältnissen
- unklaren Vermögensbewegungen
- komplexen Vertragsbeziehungen
- drohender Verjährung
- bereits laufendem Gerichtsverfahren
Geprüft werden sollte, ob ein Abrechnungsanspruch besteht, welche Klageart geeignet ist, ob eine Stufenklage sinnvoll ist und welche Unterlagen zur Begründung erforderlich sind.
Fazit: Abrechnungsklage sorgfältig vorbereiten
Die Abrechnungsklage ist ein wichtiges Instrument, wenn eine geschuldete Abrechnung ausbleibt oder unbrauchbar ist. Sie kann Betroffenen helfen, Transparenz herzustellen und spätere Zahlungsansprüche vorzubereiten.
Gleichzeitig ist sie rechtlich anspruchsvoll. Entscheidend sind die Anspruchsgrundlage, die Fälligkeit, der konkrete Inhalt der Abrechnung, die richtige Klageart und ein präziser Antrag. Ohne sorgfältige Vorbereitung können unnötige Kostenrisiken entstehen.
Wer eine Abrechnung verlangt oder sich gegen eine Abrechnungsklage verteidigen muss, sollte frühzeitig Unterlagen sichern, Fristen prüfen und die rechtliche Strategie sorgfältig bestimmen. Die Bewertung hängt regelmäßig vom konkreten Rechtsverhältnis und den Umständen des Einzelfalls ab.
FAQ zur Abrechnungsklage
Was ist eine Abrechnungsklage?
Eine Abrechnungsklage ist eine Klage, mit der eine geschuldete Abrechnung gerichtlich verlangt wird. Sie dient häufig dazu, Zahlungsansprüche erst berechenbar zu machen.
Wann ist eine Abrechnungsklage sinnvoll?
Sie ist sinnvoll, wenn eine Partei rechtlich zur Abrechnung verpflichtet ist, aber keine oder keine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt. Das kommt etwa im Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Handelsvertreterrecht vor.
Was ist der Unterschied zwischen Abrechnungsklage und Zahlungsklage?
Bei der Zahlungsklage wird ein konkreter Geldbetrag verlangt. Bei der Abrechnungsklage geht es zunächst darum, die Informationen zu erhalten, die zur Berechnung eines Zahlungsanspruchs erforderlich sind.
Kann eine Abrechnungsklage mit einer Zahlungsklage verbunden werden?
Ja, häufig kommt eine Stufenklage in Betracht. Dabei wird zunächst Abrechnung oder Auskunft verlangt und anschließend, nach Bezifferung, Zahlung geltend gemacht.
Welche Risiken bestehen bei einer Abrechnungsklage?
Risiken bestehen vor allem bei unklarer Anspruchsgrundlage, fehlender Fälligkeit, unbestimmtem Klageantrag, Verjährung oder unnötigen Prozesskosten. Deshalb sollte die Klage sorgfältig vorbereitet werden.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Folgen Sie Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Abmahnung verstehen: Rechte und Pflichten im Überblick
Eine Abmahnung kann für Betroffene erhebliche Folgen haben. Im Arbeitsrecht kann sie eine spätere Kündigung vorbereiten. Im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht oder Datenschutzrecht kann sie mit Unterlassungsforderungen, Vertragsstrafen und hohen Kosten verbunden sein. Auch im ... mehr
Ablösebetrag berechnen: So funktioniert die Ablösesumme
Ein Ablösebetrag kann in sehr unterschiedlichen rechtlichen Situationen eine Rolle spielen. Häufig geht es um Zahlungen bei der Übernahme einer Wohnung, bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens, beim Kauf eines Fahrzeugs, bei Leasingverträgen, bei ... mehr
Arbeitsrecht beim Auslandseinsatz – worauf Expatriates und Arbeitgeber achten müssen
Entdecken Sie die Schlüsselfaktoren des Arbeitsrechts bei Auslandseinsätzen für Expatriates und was Arbeitgeber unbedingt beachten müssen.
Welche Rechte haben Sie bei der Datenverwertung nach einer Kündigung?
Erfahren Sie, welche Rechte Sie bei der Datenverwertung Kündigungswunsch gemäß Datenschutz und Verbraucherschutz haben.
Wie weit darf die Überwachung von Arbeitnehmern datenschutzrechtlich gehen?
Entdecken Sie die gesetzlichen Grenzen der Mitarbeiterüberwachung unter Berücksichtigung des Datenrechts Arbeitnehmerüberwachung Grenzen.