Abschichtung

Die Abschichtung ist im Zivilrecht ein wichtiges Gestaltungsinstrument, wenn mehrere Personen gemeinsam an einem Vermögen beteiligt sind und eine Person aus dieser Gemeinschaft ausscheiden soll, ohne dass das gesamte Vermögen vollständig auseinandergesetzt oder verkauft werden muss. Besonders häufig spielt die Abschichtung bei Erbengemeinschaften eine Rolle. Sie kann aber auch in anderen vermögensrechtlichen Konstellationen relevant werden, etwa bei gemeinschaftlichem Eigentum, gesellschaftsähnlichen Beteiligungen oder komplexen familiären Vermögensstrukturen.

Viele Betroffene suchen nach einer Möglichkeit, eine festgefahrene Vermögensgemeinschaft aufzulösen, ohne sofort eine Teilungsversteigerung, einen langwierigen Rechtsstreit oder eine vollständige Nachlassauseinandersetzung betreiben zu müssen. Genau hier kann die Abschichtung praktisch bedeutsam sein.

Gleichzeitig ist die Abschichtung rechtlich anspruchsvoll. Wer ausscheidet, gibt regelmäßig seine Beteiligung an einem gemeinschaftlichen Vermögen auf und erhält dafür eine Abfindung oder einen sonstigen Ausgleich. Fehler bei Bewertung, Form, Steuerfolgen, Grundbuchberichtigung oder Haftungsfragen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Dieser Beitrag erklärt, was Abschichtung bedeutet, wann sie sinnvoll sein kann, welche Risiken bestehen und welche Punkte vor einer Vereinbarung sorgfältig geprüft werden sollten.

Was bedeutet Abschichtung im Zivilrecht?

Unter Abschichtung versteht man vereinfacht gesagt das Ausscheiden eines Beteiligten aus einer gemeinschaftlichen Vermögensbindung gegen eine Abfindung oder einen sonstigen Ausgleich. Die verbleibenden Beteiligten führen die Gemeinschaft fort. Das Vermögen wird nicht zwingend insgesamt aufgeteilt, sondern die Beteiligung des Ausscheidenden wächst den übrigen Beteiligten zu oder wird wirtschaftlich entsprechend neu verteilt.

Im Mittelpunkt steht also nicht der Verkauf jedes einzelnen Vermögenswerts, sondern eine einvernehmliche Veränderung der Beteiligungsverhältnisse.

Abschichtung bei der Erbengemeinschaft

Die häufigste praktische Fallgruppe ist die Erbengemeinschaft. Mehrere Erben werden mit dem Erbfall automatisch gemeinsam Inhaber des Nachlasses. Kein Miterbe besitzt einzelne Nachlassgegenstände allein. Vielmehr gehört der Nachlass der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich.

Möchte ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, ohne dass der gesamte Nachlass sofort verteilt oder veräußert wird, kann eine Abschichtungsvereinbarung geschlossen werden. Der ausscheidende Miterbe verzichtet dann auf seine Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft und erhält im Gegenzug beispielsweise eine Geldzahlung.

Die verbleibenden Miterben bleiben in der Gemeinschaft und übernehmen wirtschaftlich die Beteiligung des Ausscheidenden.

Abgrenzung zur Erbauseinandersetzung

Die Abschichtung ist nicht identisch mit der vollständigen Erbauseinandersetzung. Bei der Erbauseinandersetzung wird der gesamte Nachlass unter den Miterben verteilt oder verwertet. Nach Abschluss der Auseinandersetzung besteht die Erbengemeinschaft nicht mehr.

Bei der Abschichtung scheidet dagegen nur ein Beteiligter aus. Die übrigen Beteiligten können die Gemeinschaft fortsetzen. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa ein Familienhaus erhalten bleiben soll oder einzelne Miterben den Nachlass weiter verwalten möchten.

Abgrenzung zum Verkauf des Erbteils

Die Abschichtung unterscheidet sich auch vom Verkauf eines Erbteils. Beim Erbteilsverkauf überträgt ein Miterbe seinen Anteil auf einen Erwerber. Dieser Erwerber tritt grundsätzlich in die Rechtsposition des verkaufenden Miterben ein.

Bei der Abschichtung erfolgt dagegen regelmäßig kein klassischer Verkauf an einen Dritten. Vielmehr wird die Mitgliedschaft des ausscheidenden Beteiligten innerhalb der bestehenden Gemeinschaft beendet. Die Rechtsfolgen können ähnlich wirken, die rechtliche Konstruktion und die praktischen Folgen unterscheiden sich jedoch.

Wann ist eine Abschichtung sinnvoll?

Eine Abschichtung kann sinnvoll sein, wenn eine Gemeinschaft erhalten bleiben soll, ein Beteiligter aber ausscheiden möchte. Gerade bei familiären Vermögensverhältnissen kann sie eine sachliche Lösung bieten, wenn unterschiedliche Interessen bestehen.

Typische Situationen aus der Praxis

Häufige Ausgangslagen sind:

  • ein Miterbe möchte schnell liquidiert werden;
  • andere Miterben möchten eine Immobilie behalten;
  • ein Familienunternehmen soll nicht zerschlagen werden;
  • zwischen einzelnen Beteiligten bestehen Konflikte;
  • eine vollständige Auseinandersetzung wäre wirtschaftlich nachteilig;
  • eine Teilungsversteigerung soll vermieden werden;
  • einzelne Nachlassgegenstände sind schwer bewertbar oder emotional belastet.

Gerade bei Immobilienvermögen kann die Abschichtung eine Alternative zur Verwertung darstellen. Statt das Haus zu verkaufen oder zu versteigern, scheidet ein Miterbe gegen Zahlung aus. Die verbleibenden Beteiligten können anschließend über die Immobilie weiter entscheiden.

Beispiel: Familienhaus im Nachlass

Drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus. Ein Geschwisterteil wohnt bereits darin und möchte es behalten. Die anderen beiden möchten keine langfristige Verwaltungsgemeinschaft. Eine Möglichkeit wäre der Verkauf des Hauses. Eine andere Möglichkeit kann darin bestehen, dass ein Miterbe oder mehrere Miterben gegen Zahlung aus der Erbengemeinschaft ausscheiden.

Ob dies wirtschaftlich angemessen ist, hängt insbesondere vom Wert der Immobilie, bestehenden Schulden, Pflichtteilsfragen, Nutzungsentschädigungen und steuerlichen Folgen ab.

Welche rechtlichen Voraussetzungen hat eine Abschichtung?

Die Abschichtung beruht regelmäßig auf einer Vereinbarung der Beteiligten. Sie setzt also Einigkeit darüber voraus, wer ausscheidet, welche Gegenleistung gezahlt wird und welche Rechtsfolgen eintreten sollen.

Einigung der Beteiligten

Ohne Vereinbarung ist eine Abschichtung grundsätzlich nicht möglich. Ein Beteiligter kann nicht einseitig verlangen, dass die anderen ihn zu bestimmten Konditionen auszahlen. Ebenso können die übrigen Beteiligten einen Miterben nicht ohne rechtliche Grundlage aus der Gemeinschaft drängen.

In der Praxis ist daher eine sorgfältig formulierte Abschichtungsvereinbarung entscheidend. Sie sollte nicht nur den Ausgleichsbetrag regeln, sondern auch Nebenfragen erfassen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Zeitpunkt des Ausscheidens;
  • Höhe und Fälligkeit der Abfindung;
  • Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten;
  • Freistellungen und Haftung;
  • Grundbuchberichtigung bei Immobilien;
  • Steuer- und Kostenregelungen;
  • Auskunfts- und Dokumentationspflichten;
  • Regelungen zu später auftauchendem Vermögen oder unbekannten Schulden.

Form der Abschichtungsvereinbarung

Die erforderliche Form hängt vom konkreten Inhalt der Vereinbarung ab. Nicht jede Abschichtung muss zwingend notariell beurkundet werden. Sobald jedoch Immobilien, Grundstücksrechte oder bestimmte Übertragungsvorgänge betroffen sind, kann eine notarielle Mitwirkung erforderlich oder zumindest praktisch dringend angezeigt sein.

Gerade bei Nachlassimmobilien ist besondere Vorsicht geboten. Die rechtliche Gestaltung muss mit den Anforderungen des Grundbuchrechts abgestimmt werden. Andernfalls kann es passieren, dass die vereinbarte wirtschaftliche Lösung später grundbuchlich nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand umgesetzt werden kann.

Geschäftsfähigkeit und Vertretung

Alle Beteiligten müssen wirksam handeln können. Ist ein Beteiligter minderjährig, betreut oder durch einen Bevollmächtigten vertreten, sind zusätzliche Anforderungen zu prüfen. In manchen Fällen kann eine familiengerichtliche oder betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich sein.

Auch Vollmachten sollten sorgfältig geprüft werden. Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht immer für jede vermögensrechtliche Gestaltung aus.

Abschichtung bei Immobilien: besondere Risiken

Immobilien sind bei Abschichtungen besonders häufig Gegenstand von Streit. Das liegt daran, dass sie oft den wesentlichen Vermögenswert darstellen und gleichzeitig schwer exakt zu bewerten sind.

Bewertung der Immobilie

Ein häufiger Konfliktpunkt ist der Verkehrswert. Der ausscheidende Beteiligte möchte regelmäßig eine möglichst hohe Abfindung, die verbleibenden Beteiligten wollen eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.

Problematisch wird es insbesondere, wenn:

  • kein aktuelles Gutachten vorliegt;
  • der Immobilienmarkt stark schwankt;
  • Sanierungsbedarf unklar ist;
  • Belastungen im Grundbuch bestehen;
  • ein Miterbe die Immobilie bereits nutzt;
  • emotionale Erwartungen den Wert beeinflussen.

Eine sachgerechte Bewertung kann durch ein Gutachten, Vergleichswerte oder eine gemeinsam vereinbarte Bewertungsmethode erfolgen. Wichtig ist, dass die Berechnungsgrundlage transparent dokumentiert wird.

Grundbuchberichtigung

Wenn eine Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist und ein Miterbe durch Abschichtung ausscheidet, muss die grundbuchliche Situation angepasst werden. Die konkrete Umsetzung hängt von der Gestaltung der Vereinbarung und der Grundbuchlage ab.

Fehler an dieser Stelle können erhebliche Verzögerungen verursachen. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, welche Unterlagen das Grundbuchamt benötigt und ob eine notarielle Erklärung erforderlich ist.

Belastungen, Darlehen und Sicherheiten

Befindet sich auf der Immobilie ein Darlehen oder eine Grundschuld, ist zusätzlich zu klären, wer wirtschaftlich und rechtlich für Verbindlichkeiten einsteht. Eine interne Vereinbarung zwischen den Beteiligten bindet nicht automatisch die finanzierende Bank.

Ein ausscheidender Beteiligter sollte daher nicht nur auf die Abfindung achten, sondern auch darauf, ob er weiterhin gegenüber Dritten haftet.

Abschichtung und Abfindung: Wie wird der Ausgleich berechnet?

Die Abfindung ist der wirtschaftliche Kern der Abschichtung. Sie soll den ausscheidenden Beteiligten für den Verlust seiner Beteiligung entschädigen.

Ausgangspunkt: Wert der Beteiligung

Bei einer Erbengemeinschaft orientiert sich die Abfindung häufig am Wert des Erbteils. Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Bruttowert des Nachlasses. Abzuziehen sind insbesondere Nachlassverbindlichkeiten, Kosten, Belastungen und gegebenenfalls Ausgleichspflichten.

Ein vereinfachtes Schema lautet:

Nachlasswert abzüglich Verbindlichkeiten ergibt den bereinigten Nachlasswert. Daraus wird entsprechend der Erbquote der rechnerische Anteil des ausscheidenden Miterben ermittelt.

Dieses Schema ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Im Einzelfall können weitere Faktoren relevant werden.

Mögliche Korrekturen

Die Abfindung kann beeinflusst werden durch:

  • Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers;
  • Ausgleichungspflichten unter Abkömmlingen;
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche;
  • Nutzungen einzelner Nachlassgegenstände;
  • Investitionen eines Beteiligten;
  • offene Steuerverbindlichkeiten;
  • Kosten der Verwaltung oder Verwertung;
  • Risiken noch ungeklärter Forderungen.

Eine pauschale Berechnung kann daher zu erheblichen Fehlbewertungen führen.

Ratenzahlung oder Einmalzahlung

Die Abfindung kann als Einmalzahlung oder in Raten vereinbart werden. Bei Ratenzahlungen sollten Sicherheiten geprüft werden. Sonst besteht das Risiko, dass der ausscheidende Beteiligte seine Rechtsposition aufgibt, die vereinbarte Zahlung aber später nicht vollständig erhält.

Mögliche Sicherungen können etwa Fälligkeitsregelungen, Rücktrittsrechte, Zinsen, Unterwerfungserklärungen oder Grundsicherheiten sein. Welche Lösung angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.

Haftung nach der Abschichtung

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass mit der Abschichtung automatisch alle Risiken für den ausscheidenden Beteiligten enden. Das ist nicht immer richtig.

Interne und externe Haftung unterscheiden

Eine Abschichtungsvereinbarung kann intern regeln, dass die verbleibenden Beteiligten bestimmte Schulden übernehmen oder den Ausscheidenden freistellen. Gegenüber externen Gläubigern wirkt dies aber nicht ohne Weiteres.

Ein Gläubiger, etwa eine Bank oder ein Vertragspartner, ist an interne Vereinbarungen grundsätzlich nicht automatisch gebunden. Deshalb muss geprüft werden, ob eine Entlassung aus der Haftung auch im Außenverhältnis erreicht werden kann.

Nachlassverbindlichkeiten

Bei Erbengemeinschaften sind Nachlassverbindlichkeiten besonders wichtig. Dazu können gehören:

  • Darlehen;
  • offene Rechnungen;
  • Steuerschulden;
  • Pflichtteilsansprüche;
  • Vermächtnisse;
  • Beerdigungskosten;
  • Verwaltungskosten.

Vor einer Abschichtung sollte möglichst vollständig geklärt werden, welche Verbindlichkeiten bestehen oder noch entstehen können.

Freistellungsklauseln

Eine Freistellungsklausel kann sinnvoll sein, wenn der ausscheidende Beteiligte vor späteren Inanspruchnahmen geschützt werden soll. Sie ersetzt jedoch nicht immer die Zustimmung eines externen Gläubigers. Außerdem ist sie nur so werthaltig wie die Zahlungsfähigkeit der freistellenden Personen.

Steuerliche und kostenrechtliche Aspekte

Die Abschichtung kann steuerliche Folgen haben. Diese hängen von der konkreten Gestaltung, den beteiligten Personen, dem Vermögen und der Gegenleistung ab.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Bei Abschichtungen im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften können erbschaftsteuerliche Fragen relevant werden. Wird ein Beteiligter unter Wert abgefunden oder erhält ein anderer Beteiligter wirtschaftlich mehr als seinem Anteil entspricht, können steuerliche Prüfungen ausgelöst werden.

Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Freibeträgen, Wertverhältnissen und familiären Beziehungen ab.

Grunderwerbsteuer

Bei Immobilien ist auch die Grunderwerbsteuer zu prüfen. Innerhalb von Erbengemeinschaften gelten zwar besondere Konstellationen, dennoch sollte die steuerliche Behandlung nicht ungeprüft bleiben. Bereits kleine Unterschiede in der Gestaltung können erhebliche Folgen haben.

Notar- und Grundbuchkosten

Wenn notarielle Beurkundung oder Grundbuchberichtigung erforderlich sind, entstehen Kosten. Diese sollten in der Vereinbarung ausdrücklich geregelt werden. Streit entsteht häufig, wenn unklar bleibt, ob der ausscheidende Beteiligte, die verbleibenden Beteiligten oder alle gemeinsam die Kosten tragen.

Praxisbeispiele

Beweisfragen und Dokumentation

Eine Abschichtung sollte nicht nur mündlich abgesprochen werden. Gerade im familiären Bereich wird häufig darauf vertraut, dass „man sich schon einig ist“. Diese Annahme kann später zu erheblichen Streitigkeiten führen.

Warum schriftliche Dokumentation wichtig ist

Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit über:

  • den Inhalt der Einigung;
  • die Abfindung;
  • den Zeitpunkt des Ausscheidens;
  • Kosten- und Haftungsfragen;
  • Nebenabreden;
  • spätere Ansprüche.

Ohne klare Dokumentation kann es schwierig werden, Vereinbarungen zu beweisen oder durchzusetzen.

Welche Unterlagen vorliegen sollten

Vor Abschluss einer Abschichtung sollten je nach Fall geprüft werden:

Je besser die Informationslage, desto geringer ist das Risiko einer unausgewogenen oder später angreifbaren Vereinbarung.

Typische Fehler bei der Abschichtung

In der Praxis wiederholen sich bestimmte Fehler, die wirtschaftlich erhebliche Folgen haben können.

Fehler 1: Abfindung ohne vollständige Bewertung

Wer eine Abfindung vereinbart, ohne den Vermögenswert und die Schulden zu kennen, riskiert eine erhebliche Benachteiligung. Besonders bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder unklaren Nachlassverbindlichkeiten ist eine sorgfältige Bewertung entscheidend.

Fehler 2: Haftung wird nicht geregelt

Eine Auszahlung löst nicht automatisch alle Haftungsfragen. Wer ausscheidet, sollte prüfen, ob er weiterhin für Schulden haftet oder ob spätere Rückgriffe möglich sind.

Fehler 3: Grundbuchfragen werden übersehen

Bei Immobilien kann die wirtschaftlich vereinbarte Lösung an formalen Anforderungen scheitern oder sich erheblich verzögern, wenn das Grundbuch nicht berücksichtigt wird.

Fehler 4: Steuerfolgen werden unterschätzt

Eine scheinbar einfache Abfindung kann steuerlich relevant sein. Ohne vorherige Prüfung können unerwartete Steuerbelastungen entstehen.

Fehler 5: Mündliche Nebenabreden

Mündliche Zusatzvereinbarungen führen häufig zu Streit. Alles Wesentliche sollte schriftlich und eindeutig geregelt werden.

Abschichtung oder andere Lösung: Welche Alternativen gibt es?

Die Abschichtung ist nicht immer die beste Lösung. Je nach Ziel und Konfliktlage können andere Wege sinnvoller sein.

Erbauseinandersetzungsvertrag

Wenn die gesamte Erbengemeinschaft beendet werden soll, kann ein Erbauseinandersetzungsvertrag passender sein. Dabei wird der gesamte Nachlass verteilt oder verwertet.

Verkauf des Erbteils

Ein Miterbe kann seinen Erbteil verkaufen. Dies kann schneller Liquidität schaffen, ist aber rechtlich und wirtschaftlich nicht immer vorteilhaft. Außerdem können Vorkaufsrechte der übrigen Miterben relevant sein.

Teilungsversteigerung

Bei Immobilien kann die Teilungsversteigerung eine Möglichkeit sein, wenn keine Einigung gelingt. Sie ist jedoch häufig wirtschaftlich riskant und kann familiäre Konflikte verschärfen.

Mediation oder Verhandlungslösung

Wenn der Konflikt vor allem persönlicher Natur ist, kann eine strukturierte Verhandlung oder Mediation helfen. Eine rechtliche Begleitung ist dennoch sinnvoll, damit das Ergebnis wirksam und ausgewogen umgesetzt wird.

Wann ist anwaltliche Prüfung sinnvoll?

Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn es um erhebliche Vermögenswerte, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, unklare Schulden oder familiäre Konflikte geht. Auch wenn bereits ein Vertragsentwurf vorliegt, sollte geprüft werden, ob die Regelungen ausgewogen und vollständig sind.

Besondere Vorsicht ist angezeigt bei:

  • Nachlassimmobilien;
  • hohen Abfindungen;
  • Ratenzahlungen;
  • unklaren Nachlassverbindlichkeiten;
  • minderjährigen oder betreuten Beteiligten;
  • Auslandsbezug;
  • Streit über Bewertung;
  • möglicher Steuerrelevanz;
  • fehlender Einigkeit über Nutzungen oder Investitionen.

Eine rechtliche Prüfung ersetzt keine steuerliche Beratung, kann aber helfen, die zivilrechtliche Struktur sauber aufzusetzen und steuerliche Prüfungsfragen frühzeitig zu erkennen.

Praktische Checkliste vor einer Abschichtung

Vor Abschluss einer Abschichtungsvereinbarung sollten Betroffene folgende Punkte klären:

  • Wer ist rechtlich beteiligt?
  • Welche Vermögenswerte gehören zur Gemeinschaft?
  • Welche Schulden und Belastungen bestehen?
  • Wie wird der Wert ermittelt?
  • Wie hoch ist die Abfindung?
  • Wann wird gezahlt?
  • Wird die Zahlung abgesichert?
  • Wer trägt Kosten und Steuern?
  • Welche Haftung bleibt bestehen?
  • Welche Unterlagen benötigt das Grundbuchamt?
  • Gibt es spätere Ausgleichs- oder Nachzahlungsregelungen?
  • Sind alle Nebenabreden schriftlich dokumentiert?

Diese Fragen zeigen, dass eine Abschichtung zwar eine pragmatische Lösung sein kann, aber sorgfältig vorbereitet werden sollte.

Fazit: Abschichtung kann sinnvoll sein, verlangt aber klare Gestaltung

Die Abschichtung ist ein flexibles Instrument, um eine gemeinschaftliche Vermögensbindung teilweise aufzulösen. Besonders bei Erbengemeinschaften kann sie helfen, Streit zu vermeiden, Immobilien zu erhalten und einem Beteiligten einen geordneten Ausstieg zu ermöglichen.

Gleichzeitig ist sie rechtlich nicht risikofrei. Die zentrale Herausforderung liegt darin, Abfindung, Haftung, Form, Grundbuch, Steuerfragen und spätere Ansprüche sauber zu regeln. Eine ungenaue Vereinbarung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

Ob eine Abschichtung sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Vermögensstruktur, die Interessen der Beteiligten, die Bewertung der Gegenstände und die rechtliche Absicherung der Vereinbarung.

FAQ zur Abschichtung

Was bedeutet Abschichtung einfach erklärt?

Abschichtung bedeutet, dass ein Beteiligter aus einer gemeinschaftlichen Vermögensbindung ausscheidet und dafür meist eine Abfindung erhält. Die übrigen Beteiligten führen die Gemeinschaft fort oder übernehmen wirtschaftlich den Anteil des Ausscheidenden.

Ist eine Abschichtung bei einer Erbengemeinschaft möglich?

Ja, eine Abschichtung ist bei einer Erbengemeinschaft möglich, wenn sich die Beteiligten einig sind. Sie kann eine Alternative zur vollständigen Erbauseinandersetzung sein, insbesondere wenn einzelne Miterben ausscheiden und andere den Nachlass behalten möchten.

Muss eine Abschichtung notariell beurkundet werden?

Das hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab. Bei Immobilien, Grundbuchfragen oder bestimmten Übertragungsvorgängen kann notarielle Mitwirkung erforderlich sein. Eine rechtliche Prüfung ist hier besonders wichtig.

Wie wird die Abfindung bei einer Abschichtung berechnet?

Die Abfindung orientiert sich häufig am Wert des Anteils des ausscheidenden Beteiligten. Dabei sind Vermögenswerte, Schulden, Immobilienwerte, Ausgleichspflichten und weitere Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Welche Risiken bestehen bei einer Abschichtung?

Risiken bestehen vor allem bei falscher Bewertung, ungeklärter Haftung, steuerlichen Folgen, fehlender Absicherung von Ratenzahlungen und unvollständigen Regelungen zu später auftauchenden Vermögenswerten oder Schulden.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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