Abwassergebühr Geld zurück – Ein Anliegen, das vielen Grundstückseigentümern am Herzen liegt. Wer möchte nicht gerne unnötige Kosten vermeiden und seine Rechte in diesem Zusammenhang kennen? Anders als häufig angenommen, gibt es tatsächlich Möglichkeiten, um bei der Abwassergebühr Geld zurückzubekommen, zum Beispiel bei fehlerhaften oder unwirksamen Satzungen oder überhöhten Gebühren. In diesem Blog-Artikel werden wir diesen Themenkomplex im Detail beleuchten und Ihnen wertvolle Informationen liefern, um zu prüfen, welche Rechtsansprüche Sie geltend machen können und wie Sie Ihre Abwassergebühr reduzieren können.

Inhaltsverzeichnis:

  • IWie setzen sich die Abwassergebühren zusammen?
  • Fehlerhafte Satzungen und ihre Auswirkungen
  • Einspruchs- und Klagemöglichkeiten gegen den Gebührenbescheid
  • Fallbeispiel: Die erfolgreiche Reduzierung der Abwassergebühr
  • Prüfen Sie Ihre Rechte: Die wichtigsten Fragen rund um das Thema
  • Praktische Checkliste für Ihre Abwassergebühr
  • Zusammenfassung und Fazit: Abwassergebühr Geld zurück – ein erreichbares Ziel

Wie setzen sich die Abwassergebühren zusammen?

Bevor wir uns mit der Frage beschäftigen, unter welchen Umständen man bei der Abwassergebühr Geld zurückbekommen kann, ist es wichtig zu verstehen, wie sich diese Gebühren zusammensetzen. Grundsätzlich werden Abwassergebühren für die Nutzung der öffentlichen Kanalisation und die Behandlung des Schmutz- und Niederschlagswassers erhoben. Sie setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Schmutzwassergebühr: Diese Gebühr richtet sich nach dem gemessenen Wasserverbrauch und deckt die Kosten für die Entnahme, Aufbereitung und Rückführung des Schmutzwassers in den natürlichen Wasserkreislauf ab.
  • Niederschlagswassergebühr: Hierbei handelt es sich um eine Gebühr für die Ableitung und Behandlung des Niederschlagswassers, das von bebauten oder befestigten Grundstücksflächen abläuft. Die Berechnung erfolgt auf Basis der sogenannten versiegelten Grundstücksfläche, also dem Anteil des Grundstücks, der bebaut oder befestigt ist und auf dem Niederschlagswasser nicht direkt versickern kann.

Eine wichtige Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren sind die kommunalen Satzungen, die von den Städten und Gemeinden erlassen werden. Diese legen unter anderem die Höhe der Gebühren, die Berechnungsgrundlagen und sonstige Vorschriften fest.

Fehlerhafte Satzungen und ihre Auswirkungen

In manchen Fällen sind die kommunalen Satzungen zur Erhebung von Abwassergebühren fehlerhaft oder unwirksam, weil sie beispielsweise gegen höherrangiges Recht verstoßen oder die erforderlichen Bestimmungen unzureichend ausgestaltet sind. Wenn eine solche Satzung die Grundlage für Ihren Gebührenbescheid bildet, kann dies unter Umständen dazu führen, dass Sie bei der Abwassergebühr Geld zurückbekommen können.

Folgende Aspekte können dabei relevant sein:

  • Formelle Fehler: Beispielsweise kann es vorkommen, dass eine Satzung nicht ordnungsgemäß beschlossen oder veröffentlicht wurde oder dass eine bereits außer Kraft getretene Satzung angewendet wird.
  • Inhaltliche Fehler: Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen höherrangiges Recht oder das Willkürverbot. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Höhe der Gebühren nicht nachvollziehbar berechnet wurde oder die Gebühr die Kosten des Abwassersystems übersteigt.
  • Auslegungsfehler: Hierbei handelt es sich um Unklarheiten oder Widersprüche innerhalb der Satzung, die zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Gebührenberechnung führen können.

Wenn eine oder mehrere dieser Fehler in Ihrer kommunalen Satzung vorliegen, besteht die Möglichkeit, dass Sie bei der Abwassergebühr Geld zurückbekommen können, weil der zugrunde liegende Gebührenbescheid unwirksam ist oder die Gebühr zu hoch angesetzt wurde.

Einspruchs- und Klagemöglichkeiten gegen den Gebührenbescheid

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Abwassergebührenbescheide aufgrund von Fehlern in der Satzung oder aufgrund einer fehlerhaften Berechnung zu hoch ausfallen, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen und gegebenenfalls bei der Abwassergebühr Geld zurückzubekommen. Die folgenden Schritte können dabei eine Rolle spielen:

  1. Widerspruch: Zunächst sollten Sie innerhalb der gesetzlichen Frist, die in der Regel einen Monat beträgt, schriftlich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie die Gründe darlegen, warum Sie die Abwassergebühr als unberechtigt oder zu hoch ansehen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich auf die konkreten Fehler in der Satzung oder der Berechnung beziehen.
  2. Verwaltungsgerichtliche Klage: Ist Ihr Widerspruch erfolglos geblieben oder erhalten Sie keine rechtzeitige Entscheidung der Behörde, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Widerspruchsentscheidung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Auch hier sollten Sie die Gründe für Ihre Beanstandung konkret darstellen und, wenn möglich, Beweismittel beifügen.
  3. Einstweiliger Rechtsschutz: In bestimmten Fällen, in denen die sofortige Vollziehung des Gebührenbescheids angeordnet wurde oder Ihnen ein irreparabler Nachteil droht, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Ziel dieses Verfahrens ist es, zunächst die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherzustellen und im Eilverfahren zu klären, ob die Bescheide rechtswidrig sind.

Je nach Ausgang des Verfahrens kann es zu einer Reduzierung der Abwassergebühr oder gar einer Rückzahlung kommen.

Fallbeispiel: Die erfolgreiche Reduzierung der Abwassergebühr

Das folgende Beispiel aus der Praxis zeigt, wie ein Grundstückseigentümer erfolgreich gegen überhöhte Abwassergebühren vorgegangen ist:

Herr Müller erhielt seinen Abwassergebührenbescheid und stellte fest, dass die dort angesetzte versiegelte Fläche seines Grundstücks deutlich höher war als tatsächlich vorhanden. Bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr führte dies zu einer unverhältnismäßig hohen Forderung.

Aufgrund der Diskrepanz legte Herr Müller Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein und machte geltend, dass die Satzung zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr unausgewogen und nicht nachvollziehbar war. Die zuständige Behörde wies Herrn Müllers Widerspruch jedoch zurück und bestand auf dem erhöhten Beitrag.

Herr Müller entschied sich daraufhin, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen und das zuständige Verwaltungsgericht anzurufen. Im Verlauf des Gerichtsverfahrens stellte sich heraus, dass die Berechnungsgrundlage der Satzung tatsächlich fehlerhaft war und man Herrn Müller in diesem Zuge auch zu viel Geld in Rechnung stellte.

Das Gericht gab Herrn Müller schließlich Recht und verpflichtete die Stadt, eine neue Satzung zu erlassen und Herrn Müller die zu viel gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Im Ergebnis erhielt Herr Müller bei der Abwassergebühr Geld zurück und konnte seine zukünftige finanzielle Belastung durch die korrekte Berechnung der versiegelten Fläche reduzieren.

Prüfen Sie Ihre Rechte: Die wichtigsten Fragen rund um das Thema

Im Zusammenhang mit der Frage, ob und wie man bei der Abwassergebühr Geld zurückbekommen kann, ergeben sich oft zahlreiche Fragestellungen. Im Folgenden finden Sie daher Antworten auf die häufigsten Fragen:

  • Kann ich auch dann Widerspruch einlegen, wenn die Satzung an sich rechtlich einwandfrei ist?
    Ja, auch wenn die Satzung korrekt ist, kann es zu Fehlern bei der Berechnung Ihrer Abwassergebühren kommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihre versiegelte Fläche falsch ermittelt wurde oder der Wasserverbrauch nicht korrekt berücksichtigt wurde.
  • Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung meiner Rechte beachten?
    Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Abwassergebührenbescheid zugegangen ist, Widerspruch einlegen. Stellt sich heraus, dass Ihr Widerspruch abgewiesen wurde, haben Sie erneut einen Monat Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.
  • Muss ich die strittigen Gebühren zahlen, solange das Verfahren noch anhängig ist?
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie, solange das Verfahren läuft, die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen. Dies kann jedoch von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Bei Unsicherheiten diesbezüglich empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
  • Wie finde ich heraus, ob in meiner Gemeinde Fehler in der Satzung zur Abwassergebühr vorliegen?
    Sie können den Text der Satzung bei Ihrem zuständigen Rathaus oder auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde einsehen. Um die rechtliche Wirksamkeit zu beurteilen, sollten Sie jedoch einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren.

Praktische Checkliste für Ihre Abwassergebühr

Um Schritte einzuleiten, um bei der Abwassergebühr Geld zurückzubekommen, können Sie folgende Checkliste nutzen:

  1. Berechnung Ihrer Abwassergebühren überprüfen
  2. Einsicht in die kommunale Satzung nehmen und auf mögliche Fehler überprüfen
  3. Fristgerecht Widerspruch einlegen und Gründe darlegen
  4. Bei erfolglosem Widerspruch Klage beim Verwaltungsgericht erheben
  5. Bei Bedarf einstweiligen Rechtsschutz beantragen
  6. Gegebenenfalls juristischen Beistand in Anspruch nehmen

Zusammenfassung und Fazit: Abwassergebühr Geld zurück – ein erreichbares Ziel

Abschließend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, bei der Abwassergebühr Geld zurückzubekommen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Insbesondere bei fehlerhaften Satzungen oder Berechnungen Ihrer Gebühren kann dies der Fall sein.

Wichtig ist dabei, die Berechnungen und die zugrunde liegende Satzung genau zu überprüfen und sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und ggf. Widerspruch oder Klage zu erheben. Mit der richtigen Vorgehensweise können Sie als Grundstückseigentümer tatsächlich bei der Abwassergebühr Geld zurückbekommen und zukünftige Kosten reduzieren.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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