Die gesundheitliche Versorgung für unsere Haustiere liegt uns am Herzen. Jedoch können sich finanzielle Belastungen durch den Besuch beim Tierarzt erheblich entwickeln. Gegenüberstellung von hohen, unverhältnismäßigen oder sogar beispielsweise betrügerischen Forderungen werden in diesem Blog-Beitrag ausführlich erörtert.
Wir werden Rechtsmittel, Rechtsprechungen und Haftungsfragen beleuchten und Ihnen dabei helfen, sich gegen mögliche Abzocke beim Tierarzt zu wehren.
Grundlagen: Die rechtliche Stellung des Tierarztes
Um die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, ist zunächst ein Blick auf die rechtliche Stellung des Tierarztes notwendig. Nach dem Tierärztegesetz (TÄG) regeln zudem die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen.
- BGB: Tierärzte arbeiten auf Basis eines so genannten Werkvertrages im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Die Hauptleistungspflicht besteht darin, die Ausführung der versprochenen Dienstleistung nach den Regeln der Tierheilkunde zu erbringen.
- GOT: Die GOT dient der Rechtssicherheit für die Preisgestaltung der erbrachten Leistungen seitens des Tierarztes. Hier sind Gebührensätze für tierärztliche Leistungen verbindlich festgelegt, welche jedoch in besonderen Fällen und unter Einhaltung gesetzlicher Grenzen angepasst werden können.
Widerspruch gegen eine Tierarztrechnung
Grundsätzlich haben Sie als Tierhalter die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch gegen eine Tierarztrechnung einzulegen. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Vor Einlegung eines Widerspruchs ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Tierarzt zu suchen, um mögliche Missverständnisse oder Fehler in der Rechnung aufzuklären.
- Ein Widerspruch muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich erfolgen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.
- Nennen Sie im Widerspruchsschreiben konkret die Rechnungsposten, auf die sich Ihr Widerspruch bezieht, und benennen Sie die Gründe für Ihr Unverständnis oder Ihre Beanstandungen.
- Es sollte darauf geachtet werden, anschließend einen Nachweis für die erfolgte Fristwahrung und Einlegung des Widerspruchs sichern (z. B. durch Einschreiben).
Überprüfung der Tierarztrechnung anhand der GOT
Für die Überprüfung der Rechnung ist die GOT eine essenzielle Orientierungshilfe. Sie sollten prüfen, ob die abgerechneten Leistungen in der GOT enthalten sind und ob die berechneten Kosten den dortigen Gebührensätzen entsprechen.
- Achten Sie darauf, dass prinzipiell ein bestimmter, in der GOT verankerter Gebührenrahmen gilt. Eine Abrechnung über oder unter diesen Rahmen ist nur in engen Grenzen und im begründeten Einzelfall zulässig.
- Im Fall einer Abrechnung außerhalb des GOT-Rahmens müssen hierfür besondere Gründe vorliegen, wie z. B. erschwerte Arbeitsbedingungen, unübliche Heilbehandlung oder erhöhter Zeitaufwand durch Kooperation mehrerer Tierärzte.
- Stellen Sie fest, dass einzelne Positionen der Rechnung im Widerspruch zur GOT stehen und als überhöht gelten, haben Sie die Möglichkeit, einen angemessenen Betrag selbst zu ermitteln und nur diesen zu begleichen.
Haftung des Tierarztes für Fehler und Schäden
Der Tierarzt ist dem Tierhalter gegenüber zu Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld verpflichtet, wenn seine ärztliche Behandlung gegen die Regeln der tierärztlichen Kunst verstoßen hat und aufgrund dieses Fehlers ein Schaden bei Ihrem Tier entstanden ist.
- Ein Behandlungsfehler kann beispielsweise in der falschen Diagnose, der fehlerhaften Anwendung von Medikamenten oder einer unsachgemäßen Operation und Nachsorge bestehen.
- In solchen Fällen können Sie als Tierhalter verlangen, dass der Tierarzt die entstandenen Schäden begleicht, z. B. die Kosten für eine erforderliche Folgebehandlung bei einem anderen Tierarzt oder Ersatz für erlittene Schmerzen und Leiden des Tiers.
- Bei nachweislich verschuldeten Schäden sollte der Tierarzt in Haftung genommen werden. Ein Anspruch kann hier auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld gestützt werden.
Aktuelle Gerichtsurteile zur Abzocke beim Tierarzt
Nachfolgend stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen dar, die als Anhaltspunkte für die Einordnung Ihrer Problematik im Zusammenhang mit Tierarztrechnungen gelten können.
- BGH, Urteil vom 20.02.2013, Az. 881)]: Die obersten Zivilrichter Deutschlands haben entschieden, dass ein Tierarzt zur Rückerstattung überzahlter Honoraranteile verpflichtet ist, wenn er bei der Berechnung des Tierarzthonorars relevante und schützenswerte Interessen des Tierhalters nicht ausreichend berücksichtigt hat.
- OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 27.09.2012, Az. 5 U 569/12): Das OLG Koblenz stellte in diesem Musterverfahren für Tierarztrechnungen klar, dass eine Rechnung auf Grundlage der GOT von einem Gutachter überprüft werden kann. Dies eröffnet dem Tierhalter die Möglichkeit, sowohl eine inhaltliche als auch eine gebührentechnische Kontrolle der Rechnung anzustreben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Abzocke beim Tierarzt
In diesem Abschnitt werden typische Fragen zum Umgang mit Tierarztrechnungen und deren rechtlichen Grundlagen beantwortet.
Wie sind die Gebührengrenzen in der GOT genau geregelt?
Die GOT sieht für viele Leistungen eine eindeutige Gebührengrenze vor. In dieser Regelung gibt es jedoch begründete Ausnahmesituationen und im Einzellfall zulässige Abweichungen. Eine Unterschreitung ist nur erlaubt, wenn die Kosten nicht auf Kosten der Sorgfalt für das Tier reduziert werden, während eine Überschreitung bis zum Dreifachen der Gebührenhöchstsätze möglich ist.
Kann man die Tierarztrechnung begutachten lassen?
Jedem Tierhalter steht es frei, seine Rechnung von einem fachliche Geübten bzw. geschätzten, externen Fachmann begutachten zu lassen. Dies kann beispielsweise erfolgen, um die Plausibilität der Rechnungslegung auf Grundlage der GOT zu überprüfen oder um festzustellen, ob die geleisteten Behandlungen den tierärztlichen Regeln der Kunst entsprechen.
Was passiert, wenn ich die Tierarztrechnung nicht bezahle?
Wenn Sie eine Tierarztrechnung gänzlich unbezahlt lassen, kann der Tierarzt unter Umständen gerichtliche Schritte einleiten, um die Forderung einzutreiben. Dabei können zusätzliche Kosten für Mahnungen, Anwaltshonorare und Gerichtskosten entstehen, die in der Folge von Ihnen übernommen werden müssen. Es ist daher ratsam, zuvor einen Widerspruch einzulegen und/oder eine angemessene Begleichung des Rechnungsbetrags zu erwägen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wie lange habe ich Zeit, Widerspruch gegen eine Tierarztrechnung einzulegen?
Grundsätzlich sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich Widerspruch einlegen. Beachten Sie aber, dass individuelle Vereinbarungen zu abweichenden Fristen zwischen Ihnen und dem Tierarzt getroffen werden können. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig tätig zu werden und den Widerspruch möglichst unmittelbar nach Rechnungserhalt zu erheben.
In welchen Fällen haftet der Tierarzt für entstandene Schäden?
Ein Tierarzt haftet, wenn er nachweislich gegen die Regeln der tierärztlichen Kunst verstoßen hat und dadurch ein Schaden bei Ihrem Tier entstanden ist. Dies kann beispielsweise durch falsche Diagnosen, fehlerhafte Anwendung von Medikamenten, unsachgemäße Operationen und fehlerhafte Nachsorge begründet sein. In solchen Fällen können Sie als Tierhalter Schadensersatz und/oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Tierarzt geltend machen.
Fazit zu Abzocke beim Tierarzt
Das Vorgehen gegen Abzocke beim Tierarzt und die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen überhöhte Rechnungen ist ein anspruchsvoller und multidimensionaler Prozess. Die verschiedenen rechtlichen Grundlagen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und die Antworten auf häufig gestellte Fragen sollten Ihnen dabei helfen, sich gegen mögliche Abzocke beim Tierarzt zu wehren.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen bei der Auseinandersetzung mit Tierarztrechnungen hilfreich ist und als optimale Grundlage für eventuelle Rechtsmittel dienen kann. Sollten Sie weitere rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als Anwaltskanzlei gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne individuell hinsichtlich Ihrer Situation.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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