Aktien besonderer Gattung

Je mehr man sich in die Welt der Börse vertieft, desto offensichtlicher wird die Existenz bevorzugter Wertpapiere. Heute richtet sich unser Augenmerk auf Aktien besonderer Gattung. Wir ergründen die Natur von Vorzugsaktien. Zugleich beleuchten wir die Vielfalt weiterer spezieller Aktientypen.

Das tiefe Verständnis dieser einzigartigen Aktiensegmente ermöglicht Anlegern, fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. So können sie ihre Anlagestrategien gezielt ausrichten.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Aktiengesellschaften (AGs) sind im Aktiengesetz festgelegt. Dieses Gesetz besagt, dass das Grundkapital in Aktien aufgeteilt sein muss. Es muss mindestens fünfzigtausend Euro betragen.

Erstaunlicherweise ist der Kurswert von Vorzugsaktien durchschnittlich um 3,99% niedriger als bei Stammaktien. Dies spiegelt wiederum diverse strategische Kalkulationen wider. Die rechtliche Fundierung und Emissionsregeln dieser Aktienarten finden ihre Begründung auch im Aktiengesetz. Insbesondere § 139 II AktG limitiert die Ausgabe von Vorzugsaktien auf bis zu fünfzig Prozent des Grundkapitals.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die Aktiengesellschaft hat ein zerlegtes Grundkapital, das mindestens fünfzigtausend Euro beträgt.
  • Vorzugsaktien können maximal 50% des Grundkapitals einer AG ausmachen.
  • Der durchschnittliche Kurs von Vorzugsaktien liegt 3,99% unter dem der Stammaktien.
  • Durch die Emission von Vorzugsaktien kann das Stimmrecht für Großaktionäre erhalten bleiben.
  • Investitionen in Vorzugsaktien können die Eigenkapitalquote erhöhen und die Fremdfinanzierungskosten senken.
  • Aktienarten und ihre Bedeutung im Aktienmarkt sind entscheidend für Anleger.

Einführung in Aktien besonderer Gattung

Aktien besonderer Gattung repräsentieren ein komplexes Segment des Kapitalmarktes. Diese besonderen Aktien differenzieren sich durch einzigartige Rechte und Pflichten von den konventionellen Stammaktien. In den folgenden Abschnitten werden zwei zentrale Dimensionen dieser Aktienkategorien erläutert.

Aktien besonderer Gattung

Was versteht man unter Aktien besonderer Gattung?

Ausdrucksformen wie Vorzugsaktien, stimmrechtslose Aktien und Belegschaftsaktien fallen unter Aktien besonderer Gattung. Diese unterschiedlichen Aktientypen eröffnen, abhängig von ihrer spezifischen Ausgestaltung, diverse Vorzüge. Beispielsweise können dies bevorzugte Dividendenausschüttungen oder besondere Stimmrechtsbedingungen sein. Die exakte rechtliche Definition dieser Aktien ist im deutschen Aktiengesetz (§§ 139-141 AktG) festgelegt.

„In Fällen, in denen bei einer Kapitalerhöhung neue Arten von Aktien geschaffen werden, ist eine besondere Beschlussfassung der Aktionäre jeder betroffenen Art von Aktien erforderlich.“

Bedeutung und Relevanz im Aktienmarkt

Die Relevanz von Spezialaktien manifestiert sich in ihrer Diversität und ihrer Fähigkeit, auf unterschiedliche Anforderungen und Marktgegebenheiten zu reagieren. Namensaktien, ausgegeben von Konzernen wie Siemens AG, Deutsche Telekom AG und Allianz, gewähren zusätzlichen Schutz gegen unerwünschte Übernahmen. Diese Aktienform macht die Zustimmung des Vorstandes für eine Übertragung notwendig, was als Kontrollmechanismus fungiert. In Deutschland nutzen vor allem Versicherungsunternehmen wie Münchener Rück diese Aktiengattungen.

Eine wesentliche Funktion dieser Aktiengattungen ist es, Firmen Flexibilität bei der Kapitalakquise und -strukturierung zu bieten. Durch das Ausgeben spezifischer Aktienarten können Unternehmen ihre finanzielle Stabilität verstärken und gezielt auf die Anliegen ihrer Aktionäre eingehen.

Vorzugsaktien: Definition und Merkmale

Vorzugsaktien stellen eine einzigartige Aktienkategorie dar, definiert durch das Aktiengesetz (AktG). Sie bieten spezifische Vorteile und ziehen daher Dividendenfokussierte Anleger an.

Vorzugsaktien

Eigenschaften von Vorzugsaktien

Die Differenzierung von Vorzugs- und Stammaktien ergibt sich aus charakteristischen Merkmalen. Erstere versprechen in unsicheren Zeiten durch bevorzugte Dividenden eine höhere Sicherheit.

Anders als Stammaktionäre besitzen Vorzugsaktionäre oftmals kein Stimmrecht in Hauptversammlungen. Dies limitiert die Aktiengattung gemäß § 139 Abs. 2 AktG auf maximal die Hälfte des Unternehmensgrundkapitals. Die Kursdifferenz zwischen Vorzugs- und Stammaktien in Deutschland beträgt durchschnittlich 26%, was die wirtschaftliche Diskrepanz zwischen den Aktientypen unterstreicht.

Rechte und Pflichten der Vorzugsaktionäre

Vorzugsaktionäre genießen Privilegien wie bevorzugte Dividenden. Diese können kumulativ sein, sodass ausstehende Dividenden in Folgejahren ausgezahlt werden. Ihre Rechte werden jedoch durch Einschränkungen beim Stimmrecht ausbalanciert. Diese Limitierung schützt die Dividendenansprüche von Stammaktionären. Eine weitere Pflicht besteht in der Akzeptanz der Umwandlung ihrer Anteile in Stammaktien, meist ohne finanzielle Kompensation.

Vorzugsaktien im Vergleich zu Stammaktien

Der direkte Vergleich zwischen Vorzugs- und Stammaktien offenbart bedeutende Unterschiede. Während Stammaktien Stimmrechte bieten und somit Einfluss auf Unternehmensentscheidungen ermöglichen, weisen Vorzugsaktien in der Regel keinen solchen Einfluss auf.

Die Preisunterschiede sind markant: In Deutschland sind Vorzugsaktien durchschnittlich um 26% günstiger als Stammaktien. In anderen Ländern wie Großbritannien und Italien variieren diese Differenzen erheblich. In der Schweiz besitzen Vorzugsaktionäre sogar Stimmrechte, was in Deutschland nicht der Fall ist. Die mögliche Umwandlung von Vorzugs- in Stammaktien ohne zusätzliche Prämie birgt sowohl Vor- als auch Nachteile.

Solche Unterschiede sind entscheidend für die strategische Ausrichtung der Investoren bezüglich der Aktienauswahl.

Weitere besondere Aktienarten

Wir betrachten nun verschiedene spezielle Aktienformen, die im Kapitalmarkt von Bedeutung sind. Dazu zählen stimmrechtslose Aktien, Belegschaftsaktien und Genussscheine. Diese Aktientypen füllen spezifische Nischen.

Stimmrechtslose Aktien

Bei stimmrechtslosen Aktien handelt es sich um eine besondere Kategorie der Vorzugsaktien. Hier haben die Aktionäre kein Mitspracherecht. Gemäß § 12a AktG sind sie erlaubt, solange sie ein Drittel des Kapitals nicht überschreiten. Firmen nutzen diese, um Kapital zu gewinnen, ohne Entscheidungsbefugnisse aufzugeben.

Belegschaftsaktien

Belegschaftsaktien werden exklusiv für die Mitarbeiter eines Unternehmens ausgegeben. Diese ermöglichen es den Angestellten, sich am Unternehmen zu beteiligen und vom Erfolg zu profitieren. Derartige Aktien steigern Motivation und Loyalität. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil zukunftsorientierter Vergütungsmodelle.

Genussscheine

Genussscheine sind eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Im Unterschied zu herkömmlichen Aktien gewähren sie meist kein Stimmrecht. Sie sind häufig an Gewinnbeteiligungen oder an den Erlösen aus Liquidationen des Unternehmens geknüpft. Für Investoren, die an den finanziellen Erfolgen teilhaben wollen ohne Einfluss auf die Führung zu nehmen, sind sie daher besonders interessant.

Rechtliche Rahmenbedingungen nach dem Aktiengesetz

Das Aktiengesetz (AktG) bildet das fundamentale Gerüst für Aktiengesellschaften in Deutschland. Es beinhaltet Regelungen für Vorzugsaktien, stimmrechtslose Aktien und Belegschaftsaktien. Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem Aktionäre und Unternehmen eindeutige Richtlinien haben.

Überblick über das Aktiengesetz (AktG)

Im Detail regelt das AktG die Strukturen und Verpflichtungen von Aktionären sowie der Unternehmensführung. Den rechtlichen Vorgaben für verschiedene Aktienarten kommt hierbei besondere Aufmerksamkeit zu. Insgesamt 24 Entscheidungen zu § 11 AktG unterstreichen dessen Relevanz.

Ein markantes Beispiel ist das Urteil des BGH vom 23.02.2021 (II ZR 65/19), welches einen Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre bei Fusionen thematisiert. Dies illustriert die Komplexität rechtlicher Regelungen für bestimmte Aktiengattungen.

Wichtige Paragraphen für besondere Aktiengattungen

Ausgewählte Paragraphen des AktG, die besondere Aktiengattungen betreffen, umfassen:

  • § 7: Mindestnennbetrag des Grundkapitals
  • § 8: Form und Mindestbeträge der Aktien
  • § 11: Aktien besonderer Gattung
  • § 12: Stimmrecht
  • § 16: In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
  • § 68: Übertragung von Namensaktien; Vinkulierung
  • § 140: Rechte der Vorzugsaktionäre

Der § 11 AktG, der Aktien besonderer Gattung adressiert, gewinnt durch Entscheidungen wie den BFH-Beschluss vom 18.05.2021 (I R 12/18) an Gewicht. Diese Regelungen sind für den Umgang und die Verwaltung von speziellen Aktienformen zentral.

Sie ermöglichen es Unternehmen und Aktionären, innerhalb eines rechtlichen Rahmens zu agieren, der kontinuierlich durch die Rechtsprechung erweitert wird. Ein adäquater Umgang mit diesen Paragraphen gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

FAQ

Was versteht man unter Aktien besonderer Gattung?

Aktien besonderer Gattung umfassen Vorzugsaktien, stimmrechtslose Aktien, Belegschaftsaktien und Genussscheine. Diese differenzieren sich durch spezifische Rechte und Pflichten. Dabei unterscheiden sie sich maßgeblich von den allgemeinen Aktienklassen.

Was sind Vorzugsaktien?

Vorzugsaktien repräsentieren eine Aktienkategorie, die üblicherweise keine Stimmrechte inkludiert. Jedoch profitieren Inhaber von einer präferierten Dividendenzahlung. Zusätzlich können sie im Falle einer Liquidation bevorzugt berücksichtigt werden.

Welche Rechte und Pflichten haben Vorzugsaktionäre?

Inhaber von Vorzugsaktien sind typischerweise von der Stimmrechtsgewährung ausgeschlossen. Trotzdem erhalten sie vorrangig Dividenden. Im Kontext einer Gesellschaftsliquidation besitzen sie spezifische Privilegien. Die Präzisierung dieser Rechte und Pflichten erfolgt gemäß §§ 139-141 AktG.

Wie unterscheiden sich Vorzugsaktien von Stammaktien?

Stammaktien sind herkömmlich mit einem Stimmrecht versehen. Hingegen sind Vorzugsaktien meist ohne Stimmrecht. Dafür genießen Vorzugsaktionäre oftmals eine bevorzugte Dividendenzuweisung.

Was sind stimmrechtslose Aktien?

Bei stimmrechtslosen Aktien entfällt das Stimmrecht auf Hauptversammlungen für den Aktionär. Diese Aktienart kann jedoch durch andere monetäre Anreize, wie erhöhte Dividendenzahlungen, kompensieren.

Was sind Belegschaftsaktien?

Belegschaftsaktien bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern zu speziellen Konditionen an. Sie zielen darauf ab, die Bindung sowie die Motivation der Belegschaft zu erhöhen.

Was sind Genussscheine?

Genussscheine stellen eine Form von Wertpapieren dar, die keinerlei Stimmrecht beinhalten. Sie gewähren Ansprüche auf Gewinne oder Vermögen bei Liquidierung. Ihre Positionierung befindet sich zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Was ist das Aktiengesetz (AktG)?

Das Aktiengesetz bildet die rechtliche Basis für Aktiengesellschaften in Deutschland. Es legt unter anderem das Grundkapital, die Ausgestaltung von Aktien sowie die Rechte der Aktionäre und Pflichten der Unternehmensorgane fest.

Welche wichtigen Paragraphen im AktG gelten für besondere Aktiengattungen?

§§ 139-141 AktG sind besonders relevant für Vorzugsaktien mit ihren einzigartigen Rechten. Ebenfalls kritisch sind §§ 8-10 AktG, die die Gestaltung der Aktien betreffen.

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