Aktienrecht Anwalt berät

Aktienrecht Anwalt – Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Mandanten bundesweit. Daher zählen zu unseren Mandanten Anleger, Aktiengesellschaften, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder.

Das Aktienrecht wird in Deutschland durch das Aktiengesetz geregelt. Dort wird die Konstruktion der Aktiengesellschaft sowie der Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definiert und geregelt. Lesen Sie in diesem Text alles zum Thema Aktienrecht.

Aktienrecht Anwalt

Die Aktiengesellschaft (AG) ist als börsenfähige Kapitalgesellschaft grundsätzlich kapitalmarktorientiert. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.

Als Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) haftet Sie für Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt.

Unsere Rechtsanwälte beraten insbesondere in folgenden Bereichen im Aktienrecht:

  • Gründung einer Aktiengesellschaft
  • die Anmeldung und Eintragung im Handelsregister
  • die Erstellung von Verträgen sowie der Satzung
  • Beratung und Vertretung im Aktienrecht von Vorständen und Aufsichtsräten (Rechte, Pflichten, Haftung)
  • Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
  • Aktionärsklagen
  • Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien und anderen Wertpapieren

Das Aktiengesetz wird u.a. durch folgende Regelungen ergänzt:

Neuerungen im Aktienrecht 2024: Zukunftsweisende Änderungen für Unternehmen und Aktionäre

Das deutsche Aktienrecht erfährt durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz signifikante Änderungen, die bereits zum Teil zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Diese Reformen umfassen die Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien, vereinfachte Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss, Neuerungen im Beschlussmängelrecht und die bahnbrechende Einführung der Kryptoaktie (eAktie).

Zusätzlich beleuchten die jüngsten Gerichtsentscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG Hamm neue Aspekte der Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten, während auch der Bereich der (digitalen) Hauptversammlungen aktuell bleibt​​.

Bereits am 1. Januar 2023 traten weitere wichtige Anpassungen in Kraft, die die Aktienrechtsrevision umfassen. Dazu zählen neue Formen der Generalversammlung, die Ermöglichung hybrider Versammlungen, und die explizite Erlaubnis zur Durchführung der Generalversammlung im Ausland.

Ferner erlaubt das Kapitalband nun eine flexible Anpassung des Aktienkapitals durch den Verwaltungsrat, und die Aktionärsrechte wurden durch vereinfachte Auskunfts- und Antragsrechte gestärkt.

Diese umfangreichen Änderungen markieren einen Wendepunkt im Aktienrecht, der darauf abzielt, die Flexibilität und Innovationsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und die Rechte der Aktionäre zu erweitern​​.

Was bedeutet Aktiengesellschaft AG? Eine Definition

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist ein Wirtschaftsunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Für ihre Schulden haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Gesellschaft ( 1 AktG). Durch Einlagen sind die Gesellschafter (Aktionäre) in der Regel auch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.

Die AG spielt in der heutigen Unternehmenslandschaft vor allem für Großunternehmen eine bedeutende Rolle.

Begriffserläuterung Aktiengesellschaft mit der Bedeutung Unternehmensfinanzierung: ein Unternehmen, in das die Aktionäre Eigenkapital einbringen. Um große Geldsummen von vielen kleinen Anlegern aufzubringen, sind Unternehmen besonders gut geeignet.

Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das Unternehmen seinen Eigentümern attraktive Handelsmöglichkeiten, beschränkt die Verantwortung der Aktionäre auf ihre Einlagen und trennt die Verwaltung (durch den Vorstand) von der Bereitstellung von Mitteln (durch die Aktionäre).

Wenn Sie sich für das Thema Aktiengesellschaft interessieren und insbesondere Informationen zur Gründung einer AG suchen, lesen Sie gerne unseren Blogbeitrag zum Thema oder fragen Sie einen unserer Anwälte.

Aktienrecht: Allgemeine Informationen zu den Steuerpflichten

Bei der Besteuerung der AG ist zu unterscheiden zwischen der Besteuerung des Gewinns der AG selbst (auf Unternehmensebene) und der Besteuerung des Gewinns der Aktionäre (auf Aktionärsebene) nach Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre.

Die steuerliche Struktur eines Unternehmens entscheidet darüber, ob und inwieweit die zusätzliche Belastung (wirtschaftliche Doppelbelastung), die sich aus der doppelten Besteuerung desselben Gewinns ergibt, ein Thema ist.

Steuern auf Unternehmensebene

Die AG muss auf ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftssteuer zahlen. Alle Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer ( § 2 II GewStG), da sie durch Bilanzierung ermittelt werden müssen und rein gewerblich sind. Die Gewerbesteuer stellt somit eine zusätzliche Belastung für die AG dar, da sie nicht auf die Körperschaftsteuer angerechnet werden kann.

Besteuerung der Anteilseigner

1.) Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen an Aktionäre unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer (i.d.R. als Einkünfte aus Kapitalvermögen). Wenn die AG die Dividende ausschüttet, ist sie verpflichtet, die Kapitalertragssteuer einzubehalten.

2.) Für natürliche Aktionäre sind dies die Besonderheiten: Privatanleger unterliegen infolge der Einführung der Abgeltungsteuer (einheitlicher Steuersatz von 25 % mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, bei dem die Einkommensteuer als abgeführt gilt) nicht mehr der Veranlagung nach dem individuellen Steuersatz.

Die Kapitalertragsteuer wird mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer abgeschlossen, da die bisherige Möglichkeit der Anrechnung der Kapitalertragsteuer für Privatanleger entfällt. Kapitalerträge, die Einzelunternehmern und Personengesellschaften im Betriebsvermögen zufließen, werden weiterhin wie gewohnt besteuert.

Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens werden diese mit einem Steuersatz von 60 Prozent besteuert. Das Teileinkünfteverfahren gilt auch für Veräußerungsgewinne, während die Besteuerung von Dividenden hieraus bei wesentlichen Beteiligungen nach § 17 EStG (ab einer Beteiligung von 1 Prozent am Kapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren) in der Regel durch die Abgeltungsteuer als erledigt gilt.

3.) Informationen für juristische Personen, die Anteilseigner sind: Für Unternehmen sind Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften vollständig steuerfrei (§ 8b KStG), wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10% beträgt.

Das bedeutet auch, dass anstelle des Abzugs der tatsächlichen Beteiligungsaufwendungen jährlich ein Pauschalbetrag in Höhe von 5 Prozent der erzielten steuerfreien Dividendenerträge als nicht abzugsfähige Beteiligungsverwaltungskosten behandelt wird. Damit sind nur etwa 95 % der Erträge steuerfrei, die Aufwendungen können aber in voller Höhe abgesetzt werden.

Kapitalverluste und Teilabschreibungen sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Die Dividende (nicht der Veräußerungsgewinn) ist voll steuerpflichtig, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10% beträgt (§ 8b Abs. 4 KStG).

Das Handelsregister

Bestimmte Veränderungen und Vorgänge in den Büchern einer Kapitalgesellschaft müssen dem Handelsregister gemeldet werden, damit sie eingetragen werden können.

Dazu gehören die Gründung der Aktiengesellschaft, der erste Vorstand und der erste Aufsichtsrat, personelle Veränderungen in den Leitungsorganen und die Jahresabschlüsse der Gesellschaft.

Der Verkauf von Aktien und der Börsengang (IPO)

Im Allgemeinen sind keine besonderen Formalitäten erforderlich, wenn Aktien von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen werden. Bei nicht verbrieften Aktien muss die Art der Aktien berücksichtigt werden, da eine Abtretung die Aktien übertragen könnte. Bei einer vinkulierten Namensaktie muss jedoch die Hauptversammlung der AG ihre Zustimmung erteilen.

Bevor die Aktien eines Unternehmens an einer weltweiten Börse gehandelt werden können, ist ein Börsengang (IPO) erforderlich.

Dazu müssen das Börsengesetz und die Börsenzulassungsverordnung eingehalten werden, die beide bestimmte rechtliche Kriterien festlegen. Mit der Börsennotierung sind zusätzliche Offenlegungspflichten verbunden.

Schwankungen auf dem Aktienmarkt

Schwankungen auf dem Aktienmarkt, auch als Marktvolatilität bekannt, beziehen sich auf die Häufigkeit und das Ausmaß, mit dem Aktienkurse steigen und fallen. Diese Schwankungen können durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, darunter wirtschaftliche Indikatoren, politische Ereignisse, Unternehmensnachrichten, und Marktsentiment.

Die Volatilität ist ein normaler Teil des Handels an der Börse und kann sowohl Risiken als auch Chancen für Investoren darstellen. Erfahrene Anleger nutzen oft Volatilitätsstrategien, um aus diesen Schwankungen Kapital zu schlagen, während sie für unerfahrene Anleger größere Risiken bedeuten können.

Aktionär Definition – alle Fakten zusammengefasst

Als Aktionär wird der Inhaber von Aktien einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, Societas Europea oder – in den meisten Fällen – einer Aktiengesellschaft, genannt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner beraten und vertreten Aktionäre. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen.

Ebenso übernehmen unsere Anwälte die Mandantschaft für Vorstände, Aufsichtsräte sowie AGs – Aktiengesellschaften.

Sie spielen mit dem Gedanken, Aktionär zu werden? Lesen Sie im folgenden Textabschnitt alles über die Rechte und Pflichten eines Aktionärs.

Legitimation von Aktionären

Wenn Sie einen Inhaberaktienschein besitzen, sind Sie rechtlich dazu berechtigt, diesen zu behalten; bei Namensaktien mussten Sie sich mit Ihrem Namen zu erkennen geben, um Aktionär zu sein.

Da es bei börsennotierten Aktiengesellschaften keine physischen Aktien mehr gibt, sondern nur noch weltweite Zertifikate, ist das Konzept der Aktie als Wertpapier weitgehend verschwunden.

Daher kann der Anteilseigner seine Legitimation nicht mehr allein durch die Anzeige der Aktie des Unternehmens nachweisen.

Beim Kauf einer Aktie wird eine weltweite Zertifikatsbuchung vorgenommen. Für die Teilnahmeberechtigung von Inhaberaktionären an der Hauptversammlung reicht nach derzeitiger Praxis der Nachweis in Textform durch das depotführende Institut aus, § 123 Abs. 3 S. 2 AktG. Bei Namensaktien muss der Aktionär im Aktienregister eingetragen sein.

Die Rechte des Aktionärs

Der Aktionär hat Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn der Gesellschaft (Dividende) und am Liquidationserlös der Gesellschaft im Falle der Auflösung der AG.

Stimmrecht und Zugang zu Informationen in der Hauptversammlung sowie besondere Rechte zur Wahrung ihrer Interessen, darunter das Recht:

  • Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten und unter bestimmten Umständen und mit Hilfe eines Quorums von Aktionären Minderheitenrechte, mit denen ein Quorum auch die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erzwingen kann.

In den meisten Fällen haben die Aktionäre das Recht, neue Aktien oder Wandelanleihen zu erwerben.

Verantwortlichkeiten der Aktionäre

Sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, ist ein Aktionär nur verpflichtet, den Nennwert oder einen höheren Ausgabebetrag einer Aktie bzw. die gegebenenfalls in der Satzung festgelegten Sacheinlagen an die AG zu zahlen. Der Aktionär haftet für die Verpflichtungen der Gesellschaft erst, wenn er seine Einlagen zurückerhalten hat.

In einigen Fällen können zusätzliche Pflichten und Rechte für die Aktionäre bestehen.

Aktionär: Stimmrechte, Informationsrechte, Schadensersatzansprüche

Die Aktiengesellschaft ist im Besitz der Aktionäre. Er vertraut der Gesellschaft das Geld an, das sie für den Betrieb des Unternehmens benötigt. Indirekt und anteilig gehört ihm das Vermögen der Aktiengesellschaft.

Das Aktienrecht, vor allem das Aktiengesetz, räumt den Aktionären daher eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ein. Diese sind alle unterschiedlich.

  • innerhalb oder außerhalb der Hauptversammlung, je nachdem, wann sie geltend gemacht werden
  • ob es sich um Verwaltungs- oder Eigentumsrechte handelt, und
  • wie viel Kontrolle ein Aktionär hat – Einzel-, Minderheits- oder Mehrheitsrechte.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner.

Die Abwehr oder Durchsetzung eines Anspruchs

Das Aktienrecht umfasst die folgenden Bereiche der Beratung und Vertretung von Aktionären, Gesellschaften, Vorständen und sonstigen Aufsichtsorganen:

  1. bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Aktionärsrechten, insbesondere dem Recht auf Informationszugang
  2. bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen
  3. Verfahren zur Anfechtung und zum Widerruf von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie zur Verteidigung gegen solche Klagen
  4. die Beratung über Insiderhandel und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
  5. die Ausübung von Minderheitenrechten, insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Vorstand oder das Aufsichtsgremium einer Gesellschaft (Sonderprüfung, Sondervertreter, Zulässigkeitsklage)
  6. Hinweise zum „Squeeze-out“
  7. Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes, wie z.B. einstweilige Verfügungen, in Verbindung mit Gesellschafterbeschlüssen. „

Den Aktionären steht eine Vielzahl von Rechten zur Verfügung, die sich vor allem auf Hauptversammlungs-, Auskunfts- und Minderheitenrechte sowie auf Haftungsansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat beziehen. Trotz dieses breiten Spektrums konzentriert sich die aktienrechtliche Praxis vor allem auf diese Themen:

Hauptversammlung – welche Rechte hat ein Aktionär?

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verfügen Aktionäre über bestimmte festgelegte Rechte. Dieser fassen wir Ihnen im Folgenden zusammen.

Das Recht zur Stimmabgabe

Eine Stimme pro Aktie auf der Hauptversammlung steht in der Regel im Verhältnis zum Aktienbesitz. Ausgenommen hiervon sind lediglich die stimmrechtslosen Vorzugsaktien und die „Höchststimmrechte“.

Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten einen bevorzugten Anteil am Gewinn des Unternehmens, haben aber kein Stimmrecht. Wenn eine nicht börsennotierte Gesellschaft über Höchststimmrechte verfügt, sind Aktionäre, die eine bestimmte Beteiligungshöhe überschreiten, in ihrem Stimmrecht eingeschränkt.

Es gibt keine Rechtsgrundlage mehr dafür, dass ein Unternehmen über zahlreiche stimmberechtigte Aktien verfügt.

Nach § 136 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) ist das Stimmrecht eines Aktionärs begrenzt. Ein Anteilseigner kann sein Stimmrecht verlieren, wenn er ein Interesse hat, das den Interessen anderer Aktionäre entgegensteht.

Das Recht auf Anhörung

Alle Hauptversammlungen der Gesellschaft sind für den einzelnen Aktionär von vornherein offen. Davon sind auch die Vorzugsaktionäre betroffen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass alle Aktionäre vom Vorstand zu allen Hauptversammlungen eingeladen werden.

Die Regelungen des Aktiengesetzes für die Einladung zur Hauptversammlung sind recht detailliert und formal. Fehler, wie sie in der Praxis häufig vorkommen, führen in der Regel zur Unwirksamkeit aller Hauptversammlungsbeschlüsse.

Das Recht auf Auskunft

Nach dem deutschen Aktiengesetz ist ein Aktionär nur einer von vielen Finanzinvestoren. Es gibt strenge Regeln, die sicherstellen, dass der Aktionär nur begrenzten Zugang zu Informationen über „seine“ Aktiengesellschaft hat. Das wichtigste Recht des Aktionärs ist das Auskunftsrecht, das er jedes Jahr auf der Hauptversammlung hat.

In der Hauptversammlung kann der Aktionär von den Vorstandsmitgliedern Auskunft über die Geschäfte der Gesellschaft verlangen, wenn er dies für die sachgerechte Beurteilung eines Tagesordnungspunktes für wichtig hält.

Rechtliche und geschäftliche Beziehungen zwischen der Gesellschaft und einem verbundenen Unternehmen, d.h. Tochtergesellschaften, sind von der Auskunftspflicht erfasst.

Die Bedeutung des Auskunftsrechts liegt darin, dass ein Hauptversammlungsbeschluss angefochten und damit gerichtlich für rechtswidrig erklärt werden kann, wenn die Gesellschaft ihren Aktionären keine zutreffenden und vollständigen Informationen zur Verfügung stellt.

Mängel in den Beschlüssen sind Gegenstand weiterer Klagen: Proteste von Aktionären gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Das Recht auf Einberufung der Hauptversammlung und Änderung in der Tagesordnung

Die Einberufung einer Hauptversammlung muss von Aktionären, die mindestens 5 % des Aktienkapitals der Gesellschaft halten, schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe für die Versammlung beantragt werden.

Darüber hinaus können Aktionäre, die 5 % des Grundkapitals oder insgesamt 500.000 Euro besitzen, vom Vorstand verlangen, dass Dinge auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Das Verlangen muss begründet werden und einen konkreten schriftlichen Beschluss enthalten.

Zu jedem Tagesordnungspunkt ist ein Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu machen und mit der Tagesordnung bekannt zu machen (§ 124 Abs. 3 AktG), anders als im Aktienrecht (Hauptversammlung).

Die Vorstellungen von Vorstand und Aufsichtsrat stimmen häufig überein, daher erfolgt die Bekanntmachung gemeinsam. Können sich Vorstand und Aufsichtsrat nicht einigen, muss jedes Organ einen eigenen Vorschlag unterbreiten.

Die Zahl der Aktionäre, die Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung stellen können, ist unabhängig von der Höhe ihres Anteilsbesitzes nicht beschränkt.

Aktionär: Rechte in Bezug auf die Beschlüsse der Hauptversammlungen

Solange ein Aktionär Aktien einer Gesellschaft besitzt, ist er berechtigt, die Beschlüsse der Hauptversammlung anzufechten. Der einzelne Aktionär hat die Möglichkeit, sich gegen die Mehrheit der Aktionäre und gleichzeitig gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat des Unternehmens zu stellen.

Für praktische Zwecke sind die folgenden Faktoren am wichtigsten:

  1. Beschlussfassungsverfahren können fehleranfällig sein
  2. Verstöße gegen das Gesetz oder die Satzung können ein Abberufungsgrund sein.
  3. Unstimmigkeiten im Inhalt des Beschlusses.
  4. Fehler bei der Einberufung und Protokollierung der Hauptversammlung sind aufgetreten
  5. Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Auskunftspflichten, einschließlich des Rechts auf Auskunft.

Gesetzliche Rechte bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Aufsichtsrat und Vorstand

Das Aktienrecht sieht vor, dass der Vorstand das wichtigste Leitungsorgan der Gesellschaft ist. Solange ein Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte aufgestellt ist, ist der Vorstand allein tätig.

Der Vorstand kann weder vom Aufsichtsrat noch von der Hauptversammlung Weisungen erhalten.

Vorstand und Aktionäre einer Aktiengesellschaft haben beide Zugang zu den Überwachungs- und Kontrollinstrumenten des Aktiengesetzes.

Das Verfahren zur Geltendmachung einer Klage

Aktionäre, die 1 % des Grundkapitals oder 100.000 USD in Aktien besitzen, haben nach § 148 des deutschen Aktiengesetzes ein erweitertes Minderheitenrecht. Diese Aktionäre können bei Gericht die Ermächtigung beantragen, den Vorstand und/oder Aufsichtsrat im eigenen Namen zu verklagen.

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Klage vom Gericht zugelassen.

Damit ein Aktionär eine Klage gegen ein Unternehmen erheben kann, muss ihm ein unredliches Verhalten oder ein eklatanter Gesetzesverstoß nachgewiesen werden, und zwar

Was ist eine Sonderprüfung?

Die Aktionärsversammlung kann von sich aus einen unabhängigen Sonderprüfer mit der Untersuchung der Geschäftsführung nach § 142 AktG beauftragen. 142 AktG von sich aus einen unabhängigen Sonderprüfer beauftragen, aber nur unter besonderen Umständen.

Dies kann unmittelbar durch die Hauptversammlung geschehen. Die Beauftragung muss von einer Minderheit der Aktionäre gerichtlich beantragt werden.

Aktionär: Vertretung – rechtliche Vorgaben

Zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstand und/oder Aufsichtsrat kann von der Hauptversammlung ein besonderer Vertreter bestellt werden. Diese Person reicht dann im Namen der Gesellschaft Klage bei Gericht ein.

Auch Minderheitsaktionäre können über das Gericht einen besonderen Vertreter zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen benennen, wenn ihre Anteile 10 % des Grundkapitals oder eine Million Euro betragen.

Vollzug der Verantwortungshandlung des Vorstands & Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung kann mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorstand und den Aufsichtsrat verpflichten, die Rechte der Gesellschaft aus ihrer Gründung oder Geschäftsführung gegen die Mitglieder dieser Organe geltend zu machen, wenn diese sich weigern (vgl. § 147 Abs. 1 AktG).

Das zuständige Organ hat innerhalb von sechs Monaten einen Entschädigungsantrag zu stellen.

Rechte aus dem Vermögensvorteil

Zu den vielen Vorteilen des Aktienbesitzes gehört, dass den Aktionären auch einige Vermögensrechte zustehen. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden:

  1. Art. 304, 305 AktG – der Anspruch auf Abfindung und Ausgleich
  2. im Falle einer Übernahme ein Anspruch auf eine Geldentschädigung (§ 327 a, b, AktG; § 39 a Abs. 1, 3 WpÜG; §§ 30, 207 f. UmwG)
  3. Anspruch auf Bilanzgewinn/Dividende § 58 Abs. 4 des Gesetzes über den Deutschen Bundestag
  4. nach § 186 Abs. 1 AktG das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
  5. Für die meisten Aktionäre sind ihre Vermögensrechte durch die Höhe ihrer Einlage begrenzt.

Die Unterhaltung in der Unternehmenswelt hat sich genauso wie andere Aspekte unseres Lebens in den digitalen Raum verlagert. Eine Pew Study ergab, dass 90 % der US-amerikanischen Erwachsenen das Internet nutzen, wobei fast 50 % über Smartphones und andere mobile Geräte auf Online-Inhalte zugreifen. Dieser Trend hat sich zu einem entscheidenden Faktor für Unternehmensaktivitäten entwickelt. Unternehmen suchen nach neuen Wegen, um mit Aktionären zu interagieren und ihre Ansichten auf verschiedenen Plattformen zu teilen. Eine solche Plattform ist das Aktionärsforum. Doch trotz seiner Beliebtheit sind mit diesem Format auch rechtliche Hürden verbunden.

Aktie Stimmrecht: Einflussnahme und Regelungen an der Börse

Mitten in der dynamischen Welt der Aktieninvestments existiert ein weniger erforschter, aber ebenso einflussreicher Bereich, der eigentlich den Kern des Aktienbesitzes ausmacht – das Stimmrecht, das mit jeder einzelnen Aktie einhergeht. Ein oft unterschätztes Recht, das die Macht hat, den Kurs eines Unternehmens zu bestimmen und eine entscheidende Rolle in der Anlagestrategie spielen kann.

Hier werden wir die Bedeutung, die Anwendung und die Praktiken rund um das Aktienstimmrecht erörtern und unseren Lesern einen umfassenden Einblick in dieses wichtige Thema geben.

Auf Herz und Nieren: Was ist eigentlich ein Stimmrecht bei Aktien?

Beginnen wir mit den Grundlagen. Ein Stimmrecht bei Aktien ist das Recht eines Aktionärs, seine Stimme auf der Hauptversammlung eines Unternehmens abzugeben. Es ermöglicht den Aktionären, über wichtige Fragen wie die Ernennung von Direktoren, Vergütungspakete der Geschäftsführung bis hin zur Genehmigung von Fusionen und Übernahmen abzustimmen. Die Anzahl der Stimmen, die ein Aktionär hat, hängt von der Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien ab.

Die Macht der Mehrheit: Die Rolle von Stimmrechten bei Aktien

Die Macht der Aktienstimmrechte kann enorm sein. Erstens, weil sie es Aktionären ermöglichen, die Geschäftsführung eines Unternehmens direkt zu beeinflussen. Besonders bei wichtigen Entscheidungen wie Übernahmen können sie das Schicksal des Unternehmens bestimmen.

Aber die Macht geht über den direkten Einfluss hinaus. Stimmrechte können auch eine Rolle bei der Bestimmung des Aktienkurses spielen. So wäre beispielsweise eine Aktie mit Stimmrechten tendenziell attraktiver für strategische Investoren, da sie die Möglichkeit bietet, das Unternehmen aktiv zu beeinflussen.

Eine Frage des Gesetzes: Regelungen rund ums Aktienstimmrecht

In Deutschland regelt das Aktiengesetz die Stimmrechte bei Aktien. Es sieht vor, dass jede Aktie in der Regel ein Stimmrecht hat, aber es gibt Ausnahmen. In bestimmten Fällen kann das Gesetz das Stimmrecht einer Aktie beschränken oder aufheben, beispielsweise bei Vorzugsaktien.

Außerdem sind wichtige Entscheidungen oft an eine bestimmte Stimmrechtsquote gebunden. Für die Änderung der Satzung benötigt man beispielsweise eine Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen.

Alles eine Frage der Strategie: Die Anwendung des Aktienstimmrechts in der Praxis

Stimmrechte bei Aktien können auf verschiedene Weisen genutzt werden. Zunächst einmal besteht natürlich die Möglichkeit, sie aktiv zu nutzen und seine Stimme auf Hauptversammlungen abzugeben. Ein aktives Stimmrecht kann strategisch eingesetzt werden, um das Unternehmen in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Darüber hinaus können Stimmrechte auch als Verhandlungsinstrument dienen. So werden sie beispielsweise oft bei Übernahmen und Fusionen eingesetzt. Der Kauf von Aktien mit Stimmrechten ermöglicht es dem Käufer, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen und dessen Ausrichtung zu bestimmen.

Was ist das Aktionärsforum?

Ein Aktionärsforum ist eine Plattform, die den Aktionären den Austausch von Informationen und Meinungen ermöglicht. Es dient als Plattform, auf der die Aktionäre Einblicke in das Unternehmen erlangen, Fragen stellen und Antworten finden. Es kann auch als Ort dienen, an dem Pläne und Strategien für das Management diskutiert oder vorgeschlagen werden. Mit anderen Worten: Es ist das Äquivalent einer Versammlung oder Konferenz, die im digitalen Raum stattfindet.

Warum das Aktionärsforum wichtig ist

Trotz seiner weit verbreiteten Anwendung sind es die rechtlichen Verwicklungen, die im Zentrum der Kontroverse stehen. Tatsächlich hat die wachsende Beliebtheit des Aktionärsforums dazu geführt, dass eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten rund um Fragen des Datenschutzes, der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit in diesem Kontext aufgetaucht sind.

Rechtliche Herausforderungen bei der Nutzung eines Aktionärsforums

  • Datenschutz und Privatsphäre: Die Nutzung eines Aktionärsforums birgt Risiken in Bezug auf Datenschutz und Privatsphäre. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn vertrauliche Unternehmensinformationen offen gelegt werden oder wenn die Aktionäre ihre Identität nicht offen legen möchten.
  • Missbräuchliche Nutzung von Informationen: Auf dem Forum könnten Insiderinformationen oder Spekulationen über die zukünftige Performance des Unternehmens geteilt werden, was Missbrauch von Informationen darstellen könnte.
  • Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen: Es besteht auch das Risiko, dass Teilnehmer des Forums falsche oder irreführende Informationen verbreiten, was zu Marktmanipulationen führen und das Unternehmensimage schädigen kann.
  • Haftungsfragen: Zuletzt stellen sich Fragen der Haftung für das Unternehmen und seine Vorstandsmitglieder. Werden rechtswidrige Inhalte auf dem Aktionärsforum veröffentlicht, könnte das Unternehmen oder seine Vorstandsmitglieder dafür haftbar gemacht werden.

Beispiel für rechtliche Herausforderungen bei der Nutzung eines Aktionärsforums

Um die oben genannten Herausforderungen zu veranschaulichen, wollen wir einen hypothetischen Fall behandeln, den wir „The Case of Blue Chip Corp.“ nennen werden.

Auf dem Aktionärsforum von Blue Chip Corp., einem Fortune-500-Unternehmen, wurden in einem Thread Insiderinformationen verbreitet. Es wurden Behauptungen aufgestellt, die nicht auf öffentlich zugänglichen Informationen basierten und letztlich den Aktienkurs des Unternehmens beeinflussten. Dies führte zu einer Untersuchung durch die Börsenaufsicht und konsequenten rechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen.

Wie kann man sich vor rechtlichen Herausforderungen schützen?

Als Unternehmen, das ein Aktionärsforum nutzt, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um sich vor rechtlichen Herausforderungen zu schützen:

  • Implementieren Sie eine klare Richtlinie für die Nutzung des Forums. Diese Richtlinie könnte Nutzungsbedingungen, Datenschutzstandards und Verhaltensregeln enthalten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie jede Art von Diskussion oder Aktivität, die als Marktmanipulation interpretiert werden könnte, strikt überwachen und unterbinden.
  • Verwenden Sie Technologien zur Überwachung und Moderation, um problematische Aktivitäten zu identifizieren und schnell darauf zu reagieren.
  • Konsultieren Sie regelmäßig einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

Es ist zu beachten, dass dies lediglich allgemeine Ratschläge sind und nicht als spezifische Rechtsberatung dienen. Jedes Unternehmen hat einzigartige Anforderungen und Herausforderungen, die spezifische rechtliche Beratung erfordern.

Entlastung AG: Welche Schritte und Vorteile gibt es?

Entlastung AG – Ein Konzept, das für viele Unternehmer und Gesellschaften eine bedeutende Rolle spielt. Als Anwaltskanzlei sind wir täglich mit Fragen rund um das Thema Entlastung in Aktiengesellschaften (AG) konfrontiert. Aber was bedeutet das eigentlich und warum ist es so wichtig?

Der Entlastungsbeschluss: Was bedeutet das?

Beginnen wir mit einer Klärung des Begriffs. Der Entlastungsbeschluss ist ein formeller Akt, den die Hauptversammlung einer AG fassen kann. Mit diesem Beschluss bestätigt die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, dass sie die Geschäftsführung des letzten Geschäftsjahres billigt. Das bedeutet konkret, dass mögliche Ansprüche gegen die Vorstandsmitglieder aus dem betreffenden Geschäftsjahr grundsätzlich erlöschen.

Rechtlicher Hintergrund der Entlastung

Die rechtlichen Grundlagen für die Entlastung finden wir im Aktiengesetz. Laut §120 Absatz 1 AktG hat die Hauptversammlung unter anderem über die Entlastung der Vorstandsmitglieder zu beschließen. Beachten Sie, dass eine Entlastung nicht zwangsläufig erfolgen muss. Die Hauptversammlung kann auch entscheiden, keine Entlastung vorzunehmen.

Vorteile der Entlastung

Der Entlastungsbeschluss bringt einige wesentliche Vorteile mit sich. Hier sind die markantesten:

  • Bestätigung der Arbeit: Vor allem für den Vorstand ist der Entlastungsbeschluss eine wichtige Bestätigung seiner Arbeit. Mit der Entscheidung der Hauptversammlung wird die Anerkennung der geleisteten Arbeit signalisiert.
  • Sicherheit für die Vorstandsmitglieder: Mit dem Entlastungsbeschluss erlischt normalerweise die persönliche Haftung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Das schafft Sicherheit und Rechtsklarheit für die Vorstandsmitglieder.
  • Stärkung des Vertrauens: Eine Entlastung kann auch zur Stärkung des Vertrauens der Aktionäre in die Unternehmensleitung beitragen.

Aktiengesellschaft als REIT: Vorteile und Nachteile

REITs sind Unternehmen, die Immobilien erwerben, verwalten, besitzen oder finanzieren und dabei den größten Teil ihrer Gewinne in Form von Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten. In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, erhalten REITs spezielle steuerliche Vorteile, solange sie bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Die Umwandlung einer Aktiengesellschaft in einen REIT

Die Umwandlung einer Aktiengesellschaft in einen REIT ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und Expertenberatung erfordert. Die genauen Schritte können je nach Land und spezifischer Situation des Unternehmens variieren, aber generell beinhalten sie eine Umstrukturierung der Unternehmensaktivitäten, eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und eine Umstellung der steuerlichen Berichterstattung.

Vorteile einer Aktiengesellschaft als REIT

Steuerliche Vorteile: REITs zahlen in der Regel keine Körperschaftsteuer auf ihre Erträge, solange sie mindestens 90% ihrer Gewinne als Dividenden ausschütten. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Attraktivität für Investoren: REITs sind für Investoren attraktiv, da sie eine regelmäßige Dividendenrendite bieten und gleichzeitig die Möglichkeit bieten, am Immobilienmarkt zu partizipieren.

Diversifikation: Die Umwandlung in einen REIT ermöglicht es Unternehmen, ihr Portfolio zu diversifizieren und Risiken zu minimieren, indem sie in verschiedene Immobilienarten und -märkte investieren.

Vertiefung: Steuerliche Implikationen und Vorteile eines REITs

Ein wesentlicher Vorteil, den REITs bieten, ist ihre einzigartige steuerliche Behandlung. Diese Strukturierung ermöglicht es den Unternehmen, viele der üblichen Körperschaftsteuern zu umgehen, da sie verpflichtet sind, einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte an ihre Aktionäre weiterzugeben. Dieser Abschnitt vertieft sich in die steuerlichen Implikationen und Vorteile einer Aktiengesellschaft als REIT.

Keine Körperschaftsteuer

REITs unterliegen in der Regel keiner Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene. Dies liegt daran, dass sie mindestens 90% ihrer steuerpflichtigen Einkünfte in Form von Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten. Durch diese Struktur werden die Gewinne des REITs effektiv auf die Aktionäre übertragen, die dann auf individueller Basis besteuert werden. Dies ermöglicht es REITs, die doppelte Besteuerung zu vermeiden, die normalerweise bei Aktiengesellschaften auftritt, wo sowohl die Unternehmensgewinne als auch die ausgeschütteten Dividenden besteuert werden.

Attraktiv für Investoren

Aufgrund der Dividendenausschüttung sind REITs für Anleger attraktiv, die nach laufenden Einnahmen suchen. In Niedrigzinszeiten können diese regelmäßigen Dividenden besonders verlockend sein. Zudem sind REITs an der Börse handelbar, was eine Liquidität gewährleistet, die bei direkten Immobilieninvestitionen oft fehlt.

Förderung des Immobilienmarktes

Durch ihre einzigartige Struktur und ihre Ausrichtung auf den Immobilienmarkt tragen REITs zur Liquidität und Stabilität des Immobilienmarktes bei. Sie bieten sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern eine effektive Möglichkeit, in Immobilien zu investieren, ohne die Notwendigkeit direkter, illiquider Immobilieninvestitionen.

Nachteile einer Aktiengesellschaft als REIT

Regulatorische Anforderungen: REITs müssen bestimmte regulatorische Voraussetzungen erfüllen, um ihren steuerlichen Status beizubehalten. Dies kann hohe Verwaltungskosten verursachen und die betriebliche Flexibilität einschränken.

Auszahlungsverpflichtung: Die Pflicht, mindestens 90% der Gewinne auszuschütten, kann REITs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten belasten, wenn sie möglicherweise Liquidität für den operativen Betrieb benötigen.

Marktschwankungen: Da REITs eng mit dem Immobilienmarkt verbunden sind, können sie stärker von dessen Schwankungen betroffen sein als andere Aktiengesellschaften.

Vertiefung: Risiken und Nachteile von REITs

Obwohl die steuerlichen Vorteile und die potenziellen Renditen, die REITs bieten, attraktiv sind, sind sie nicht ohne Risiken. Im Folgenden werden einige der potenziellen Nachteile und Risiken einer Aktiengesellschaft als REIT erläutert.

Regulatorische Einschränkungen und Compliance-Kosten

REITs müssen strenge regulatorische Anforderungen erfüllen, um ihren steuerbegünstigten Status zu behalten. Dazu gehört die Notwendigkeit, mindestens 75% des Gesamteinkommens aus Immobilien bezogenen Quellen zu generieren und mindestens 75% des Vermögens in Immobilien, Bargeld oder Staatsanleihen zu halten. Diese Anforderungen können dazu führen, dass REITs weniger flexibel in ihren Investitionsentscheidungen sind und höhere Compliance-Kosten tragen als herkömmliche Aktiengesellschaften.

Marktvolatilität und Immobilienrisiko

REITs sind stärker von den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt betroffen als andere Aktiengesellschaften. Bei einem Abschwung im Immobilienmarkt können REITs stärker leiden als andere Unternehmen. Ebenso sind sie einem höheren Risiko ausgesetzt, wenn es zu einer Änderung der Zinsen kommt, da diese die Immobilienpreise und die Refinanzierungskosten beeinflussen können.

Auszahlungsverpflichtung

Die Pflicht zur Ausschüttung von mindestens 90% der Gewinne kann die finanzielle Flexibilität von REITs einschränken. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann dies zu Liquiditätsproblemen führen, wenn die Gewinne zurückgehen oder das Unternehmen erhebliche Ausgaben hat.

Aktienrecht Anwalt bietet Rechtsberatung

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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