Aktienrecht Anwalt berät
Aktienrecht Anwalt – Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Mandanten bundesweit. Daher zählen zu unseren Mandanten Anleger, Aktiengesellschaften, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder.
Das Aktienrecht wird in Deutschland durch das Aktiengesetz geregelt. Dort wird die Konstruktion der Aktiengesellschaft sowie der Umgang mit ausgegebenen Aktienanteilen definiert und geregelt. Lesen Sie in diesem Text alles zum Thema Aktienrecht.
Inhaltsverzeichnis
- Aktienrecht Anwalt – Beratung
- Aktiengesellschaft: so setzt sie sich zusammen
- Änderungen im Aktienrecht
Aktienrecht Anwalt
Die Aktiengesellschaft (AG) ist als börsenfähige Kapitalgesellschaft grundsätzlich kapitalmarktorientiert. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
Als Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) haftet Sie für Verbindlichkeiten nur mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt.
Unsere Rechtsanwälte beraten insbesondere in folgenden Bereichen im Aktienrecht:
- Gründung einer Aktiengesellschaft
- die Anmeldung und Eintragung im Handelsregister
- die Erstellung von Verträgen sowie der Satzung
- Beratung und Vertretung im Aktienrecht von Vorständen und Aufsichtsräten (Rechte, Pflichten, Haftung)
- Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen
- Aktionärsklagen
- Unterstützung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien und anderen Wertpapieren
Das Aktiengesetz wird u.a. durch folgende Regelungen ergänzt:
- Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
- Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
- Unternehmenssteuerreform
- Deutscher Corporate Governance Kodex Ergänzende Vorschriften zum Aktiengesetz finden sich auch im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Organe der Aktiengesellschaft
Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens und handelt in eigener Verantwortung ohne Weisung durch den Aufsichtsrat oder die Aktionäre. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für eine Zeit von max. 5 Jahren gewählt.
Das Recht im Bereich Aktien schreibt vor, dass sich Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionäre mindestens einmal im Jahr zur Hauptversammlung zusammenkommen. Dabei werden die Aktionäre informiert und unternehmensbezogene Vorgänge diskutieret. In der Regel wird der Vorstand entlastet und der Jahresabschluss genehmigt.
Aktienrecht wird novelliert
Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung im Aktienrecht soll dieses Unternehmen im Gesellschaftsrecht ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit Krisen besser überstehen zu können. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sollen danach zum Kernkapital zählen können.
Gesellschaften sollen Wandelschuldverschreibungen in Grundkapital umwandeln dürfen. Auch soll die Transparenz zur Eigentümer-Struktur von Aktiengesellschaften erhöht werden, die nicht an der Börse notiert sind.