Als Aktionär einer Aktiengesellschaft (AG) ist es wichtig, sich mit den eigenen Rechten und Pflichten sowie den Einflussmöglichkeiten vertraut zu machen. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie als Aktionär wissen müssen. Wir beleuchten die gesetzlichen Grundlagen, aktuelle Gerichtsurteile und geben Ihnen praktische Tipps, um Ihre Rolle als Aktionär optimal ausfüllen zu können. Gliederung:

  1. Grundlagen der Aktiengesellschaft
  2. Aktionärsrechte
  3. Aktionärspflichten
  4. Einflussmöglichkeiten der Aktionäre
  5. Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele
  6. FAQs
  7. Aktionäre: Ein wichtiger Posten

Grundlagen der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der am weitesten verbreiteten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie zeichnet sich durch eine klare Trennung von Eigentum und Leitung aus. Die Aktionäre sind die Eigentümer der AG und halten Anteile am Unternehmen in Form von Aktien. Die Geschäftsführung der AG wird vom Vorstand übernommen, der durch den Aufsichtsrat kontrolliert wird. Die Hauptversammlung der Aktionäre ist das oberste Organ der AG und trifft die wichtigsten Entscheidungen.

Die Rechtsgrundlagen für die AG finden sich im Aktiengesetz (AktG) und im Handelsgesetzbuch (HGB). Die Gründung einer AG erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro, das in Aktien aufgeteilt wird.

Aktionärsrechte

Aktionäre haben eine Vielzahl von Rechten, die ihnen durch das AktG und das HGB gewährt werden. Die wichtigsten Aktionärsrechte lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  • Informationsrechte
  • Mitwirkungsrechte
  • Verfügungsrechte
  • Ansprüche

Informationsrechte

Die Informationsrechte der Aktionäre sind ein zentraler Bestandteil der Corporate Governance und dienen der Transparenz und Kontrolle. Dazu gehören:

  • Das Recht, den Jahresabschluss und den Lagebericht der AG einzusehen (§ 175 AktG).
  • Das Recht, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen und Auskünfte zu verlangen (§ 131 AktG).
  • Das Recht, bei bestimmten Transaktionen (z. B. Kapitalerhöhungen) einen Prüfungsbericht einzufordern (§ 221 AktG).

Mitwirkungsrechte

Die Mitwirkungsrechte der Aktionäre ermöglichen es ihnen, an der Entscheidungsfindung in der AG teilzunehmen. Dazu zählen:

  • Das Stimmrecht in der Hauptversammlung (§ 133 AktG).
  • Das Recht, Anträge auf der Hauptversammlung zu stellen (§ 126 AktG).
  • Das Recht, Gegenanträge zu stellen (§ 127 AktG).

Verfügungsrechte

Die Verfügungsbefugnisse der Aktionäre beziehen sich auf ihre Anteile an der AG. Dazu gehören:

  • Das Recht, Aktien zu verkaufen oder zu übertragen (§ 67 AktG).
  • Das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 203 AktG).
  • Das Recht, Aktien bei der Liquidation der AG zu verwerten (§ 271 AktG).

Ansprüche

Die Aktionäre haben verschiedene Ansprüche gegenüber der AG, insbesondere:

  • Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden (§ 58 AktG).
  • Der Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei bestimmten Unternehmensmaßnahmen (z. B. bei Squeeze-Outs, § 305 AktG).
  • Der Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung von Informations- oder Mitwirkungsrechten (§ 243 AktG).

Aktionärspflichten

Die Pflichten der Aktionäre sind im Vergleich zu ihren Rechten eher begrenzt. Die wichtigsten Aktionärspflichten sind:

  • Die Pflicht zur Zahlung des Aktienkaufpreises (§§ 9, 64 AktG).
  • Die Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen der AG.
  • Die Treuepflicht gegenüber der AG und den anderen Aktionären.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Aktionäre keine persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der AG tragen. Ihre Haftung ist auf die Höhe ihrer Aktienbeteiligung beschränkt.

Einflussmöglichkeiten der Aktionäre

Die Aktionäre können auf verschiedene Weise Einfluss auf die Geschicke der AG nehmen:

  • Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung: Hier können die Aktionäre über wichtige Entscheidungen abstimmen, wie z. B. die Wahl und Abberufung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die Festsetzung der Dividende und die Zustimmung zu bestimmten Unternehmensmaßnahmen (z. B. Fusionen oder Kapitalerhöhungen).
  • Einflussnahme auf die Tagesordnung der Hauptversammlung: Aktionäre, die mindestens 5 % des Grundkapitals besitzen oder Aktien im Nennwert von 500.000 Euro halten, können die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen (§ 122 AktG).
  • Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung: Aktionäre, die mindestens 10 % des Grundkapitals besitzen oder Aktien im Nennwert von 1.000.000 Euro halten, können die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangen (§ 122 AktG).
  • Geltendmachung von Minderheitsrechten: Aktionäre, die mindestens 10 % des Grundkapitals besitzen oder Aktien im Nennwert von 1.000.000 Euro halten, können die Einsetzung eines Sonderprüfers verlangen (§ 142 AktG) oder die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen aufgrund von Gesetzes- oder Satzungsverstößen beantragen (§ 243 AktG).
  • Einflussnahme durch Stimmrechtsvereinbarungen: Aktionäre können sich in Stimmrechtsvereinbarungen zusammenschließen, um gemeinsam einheitlich abzustimmen und so ihre Einflussmöglichkeiten zu erhöhen.
  • Einflussnahme durch öffentliche Äußerungen: Aktionäre, insbesondere institutionelle Investoren, können durch öffentliche Äußerungen (z. B. in den Medien) Druck auf das Management der AG ausüben und Veränderungen herbeiführen.

Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis vorgestellt, die für Aktionäre von Interesse sein können:

Bundesgerichtshof: Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2019 (Az. II ZR 175/18) entschieden, dass Aktionäre die Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen auch dann geltend machen können, wenn sie zur Hauptversammlung nicht persönlich anwesend waren oder keine Vertreter entsandt haben. Damit stärkt der BGH die Rechte der Aktionäre und ermöglicht es ihnen, auch in ihrer Abwesenheit ihre Interessen zu wahren.

Oberlandesgericht Frankfurt: Squeeze-Out-Mindestpreis

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 21. Mai 2020 (Az. 21 U 13/19) entschieden, dass der Mindestpreis, den ein Hauptaktionär im Rahmen eines Squeeze-Outs den Minderheitsaktionären anbieten muss, nicht zwingend dem Börsenkurs der Aktie entsprechen muss. Vielmehr ist der angemessene Ausgleich nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung des Barabfindungsangebots im Squeeze-Out-Verfahren.

Beispiel: Einflussnahme von Aktionären bei der Deutschen Bank

Im Jahr 2019 hat der US-amerikanische Vermögensverwalter BlackRock, größter Aktionär der Deutschen Bank, öffentlich Kritik an der Strategie des Managements geäußert und eine stärkere Fokussierung auf Nachhaltigkeitsaspekte gefordert. Dieses Beispiel zeigt, wie Aktionäre durch öffentliche Äußerungen Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen können.

FAQs

Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Aktionäre in der AG beantwortet:

    • Kann ich als Aktionär persönlich haften?

Nein, als Aktionär haften Sie nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG. Ihre Haftung ist auf die Höhe Ihrer Aktienbeteiligung beschränkt.

    • Wie kann ich meine Rechte als Aktionär wahrnehmen?

Um Ihre Rechte als Aktionär wahrzunehmen, sollten Sie sich zunächst über die gesetzlichen Regelungen und die Satzung der AG informieren. Darüber hinaus ist es wichtig, an Hauptversammlungen teilzunehmen oder sich dort vertreten zu lassen, um Ihre Stimmrechte ausüben zu können. Bei Bedarf können Sie auch rechtliche Schritte (z. B. Anfechtungsklagen) in Erwägung ziehen.

    • Wie kann ich als Aktionär Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen?

Als Aktionär können Sie Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen, indem Sie Ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben, Anträge und Gegenanträge stellen, Minderheitsrechte geltend machen oder sich in Stimmrechtsvereinbarungen zusammenschließen. Darüber hinaus können Sie durch öffentliche Äußerungen Druck auf das Management ausüben.

    • Was ist ein Squeeze-Out?

Ein Squeeze-Out ist eine gesellschaftsrechtliche Maßnahme, bei der ein Hauptaktionär (der mindestens 95 % des Grundkapitals besitzt) die übrigen Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung aus der AG ausschließt. Der Squeeze-Out dient der Vereinfachung der Gesellschafterstruktur und der Konsolidierung der Eigentumsverhältnisse.

Aktionäre: Ein wichtiger Posten

Die Rolle der Aktionäre in der Aktiengesellschaft ist von großer Bedeutung im Gesellschaftsrecht, da sie als Eigentümer der AG sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Durch die Ausübung ihrer Informations-, Mitwirkungs- und Verfügungsrechte können sie Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen und zur erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens beitragen.

Um ihre Rolle als Aktionär optimal ausfüllen zu können, ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen Grundlagen, aktuellen Gerichtsurteilen und praktischen Beispielen auseinanderzusetzen. In diesem Blog-Beitrag haben wir Ihnen umfassende Informationen zu diesem Thema bereitgestellt und hoffen, Ihnen damit bei der Wahrnehmung Ihrer Aktionärsrechte und -pflichten behilflich zu sein.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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