Beitragsbild zum Thema Aliud-Schadensersatz mit HERFURTNER-Schriftzug, BGB-Kommentar, Prüfschema und juristischer Büroszene.

Wer eine bestimmte Sache kauft und stattdessen etwas völlig anderes erhält, steht oft vor einer praktischen und rechtlichen Frage: Muss der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen, kann er sofort zurücktreten oder kommt Aliud-Schadensersatz in Betracht? Gerade bei Warenlieferungen, Maschinen, Fahrzeugen, Software, Bauteilen, Ersatzteilen, Handelsware oder digitalen Produkten kann eine Falschlieferung erhebliche Folgeschäden verursachen.

Ein Aliud liegt vor, wenn nicht die geschuldete Sache, sondern eine andere Sache geliefert wird. Im Kaufrecht wird eine solche Falschlieferung grundsätzlich wie ein Sachmangel behandelt. § 434 BGB stellt ausdrücklich klar, dass es einem Sachmangel gleichsteht, wenn der Verkäufer eine andere Sache als die vertraglich geschuldete Sache liefert.

Was bedeutet Aliud?

„Aliud“ bedeutet wörtlich „etwas anderes“. Im Kaufrecht ist damit gemeint, dass der Verkäufer nicht die vereinbarte Sache liefert, sondern eine andere.

Ein Aliud kann vorliegen, wenn zum Beispiel:

  • ein anderes Produktmodell geliefert wird
  • eine andere Maschine als bestellt geliefert wird
  • ein Ersatzteil nicht zum vereinbarten Gerät passt
  • eine andere Fahrzeugausstattung übergeben wird
  • ein anderes Kunstwerk, Schmuckstück oder Sammlerstück geliefert wird
  • eine andere Softwarelizenz bereitgestellt wird
  • statt Originalware eine abweichende Ware geliefert wird
  • statt einer bestimmten Sache nur eine ähnliche Sache geliefert wird

Nicht jede Abweichung ist automatisch ein Aliud. Teilweise handelt es sich nur um eine mangelhafte Sache derselben Art. Die Abgrenzung hängt vom Vertrag, der Beschreibung, dem Vertragszweck und der konkreten Lieferung ab.

Was ist Aliud-Schadensersatz?

Aliud-Schadensersatz bezeichnet Schadensersatzansprüche, die entstehen können, wenn der Verkäufer statt der geschuldeten Sache eine andere Sache liefert und dadurch ein Schaden entsteht.

Rechtlich geht es häufig um kaufrechtliche Mängelrechte und allgemeine Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung. § 437 BGB nennt bei mangelhafter Sache die Rechte des Käufers, darunter Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Für den Schadensersatz ist außerdem § 280 BGB zentral. Danach kann der Gläubiger Ersatz des Schadens verlangen, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt und die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Aliud oder Sachmangel: Warum die Abgrenzung wichtig ist

Die Lieferung einer anderen Sache wird im Kaufrecht grundsätzlich einem Sachmangel gleichgestellt. Das bedeutet: Der Käufer muss seine Rechte regelmäßig innerhalb des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts prüfen.

Trotzdem ist die genaue Einordnung wichtig. Denn sie beeinflusst unter anderem:

  • welche Ansprüche bestehen
  • ob eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich ist
  • welche Beweise benötigt werden
  • wann Verjährung eintritt
  • ob Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz sinnvoller ist
  • welche Folgeschäden ersatzfähig sein können
  • ob handelsrechtliche Rügepflichten bestehen
  • ob vertragliche Haftungsbeschränkungen greifen

Besonders wichtig ist die Abgrenzung, wenn die gelieferte Sache nicht nur leicht abweicht, sondern für den Vertragszweck völlig ungeeignet ist.

Typische Fälle für Aliud-Schadensersatz

Aliud-Schadensersatz kann in vielen Branchen relevant werden. Häufig geht es nicht nur um den Wert der falschen Sache, sondern um Folgekosten.

Falschlieferung im Warenhandel

Im Handel kann ein Aliud vorliegen, wenn ein Unternehmen bestimmte Ware bestellt und eine andere erhält. Wird die Falschlieferung weiterverarbeitet, weiterverkauft oder zu spät erkannt, können erhebliche Schäden entstehen.

Beispiele:

  • falsche Produktcharge
  • andere Materialqualität
  • abweichende Seriennummern
  • falsche technische Spezifikation
  • nicht bestellte Markenware
  • falsche Verpackungseinheit
  • nicht vereinbarte Herkunft oder Zertifizierung

Relevant sind dann etwa Ersatzbeschaffungskosten, Rückrufkosten, Vertragsstrafen gegenüber Abnehmern oder entgangener Gewinn.

Falsche Maschine oder falsches Ersatzteil

Bei Maschinen, Anlagen oder Ersatzteilen kann eine Aliud-Lieferung besonders teuer werden. Wenn ein falsches Bauteil eingebaut wird, kann es zu Produktionsausfällen, Schäden an Anlagen oder Sicherheitsrisiken kommen.

Typische Schäden sind:

  • Stillstandskosten
  • Ausbau- und Einbaukosten
  • Transportkosten
  • Kosten für Ersatzlieferung
  • Gutachterkosten
  • Produktionsausfall
  • Schäden an weiteren Komponenten
  • Verzögerungsschäden gegenüber Kunden

Hier sollte frühzeitig geprüft werden, ob die gelieferte Sache tatsächlich vom Vertrag abweicht und welche Schäden beweisbar auf die Falschlieferung zurückzuführen sind.

Falsche Software, Lizenz oder digitale Leistung

Auch bei digitalen Produkten kann ein Aliud vorliegen. Das betrifft etwa Softwarelizenzen, KI-Tools, Datenbanken, digitale Inhalte oder Nutzungsrechte.

Beispiele:

  • falsche Lizenzart
  • falscher Leistungsumfang
  • nicht vereinbarte Softwareversion
  • fehlende Nutzungsrechte
  • anderes KI-Modell als vereinbart
  • unbrauchbares Datenpaket
  • nicht vertragsgemäße Schnittstelle

Gerade im IT- und KI-Bereich ist entscheidend, was vertraglich genau geschuldet war. Unklare Leistungsbeschreibungen führen häufig zu Streit darüber, ob eine Falschlieferung, ein Mangel oder nur eine enttäuschte Erwartung vorliegt.

Aliud bei Einzelstücken

Bei Einzelstücken kann ein Aliud besonders klar sein. Wer ein bestimmtes Kunstwerk, eine bestimmte Uhr, ein bestimmtes Fahrzeug oder eine konkret bezeichnete Maschine kauft, erwartet genau diese Sache.

Wird stattdessen ein anderes Stück geliefert, kann das nicht ohne Weiteres als bloße Qualitätsabweichung behandelt werden. Der wirtschaftliche und persönliche Wert kann erheblich vom konkreten Gegenstand abhängen.

Welche Rechte hat der Käufer bei Aliud?

Bei Lieferung eines Aliud kommen verschiedene Rechte in Betracht. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Ziel des Käufers ab.

Mögliche Rechte sind:

  • Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz neben der Leistung
  • Schadensersatz statt der Leistung
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  • Herausgabe oder Rückabwicklung
  • Ersatz von Folgeschäden

Der Käufer sollte nicht vorschnell handeln. Wer die falsche Sache benutzt, weiterverkauft oder verändert, kann Beweis- und Abwicklungsprobleme schaffen.

Nacherfüllung bei Aliud

Bei einem Sachmangel kann der Käufer grundsätzlich Nacherfüllung verlangen. § 439 BGB sieht vor, dass der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann; der Verkäufer hat die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen.

Bei Aliud bedeutet Nacherfüllung meist: Lieferung der tatsächlich geschuldeten Sache.

Praktische Fragen sind:

  • Ist die geschuldete Sache noch verfügbar?
  • Kann der Verkäufer ordnungsgemäß nachliefern?
  • Welche Frist ist angemessen?
  • Wer trägt Transport- und Rücksendekosten?
  • Muss die falsche Sache zurückgegeben werden?
  • Sind inzwischen Folgeschäden entstanden?
  • Ist Nacherfüllung für den Käufer noch zumutbar?

Bei vertretbaren Waren ist Nacherfüllung oft möglich. Bei Einzelstücken kann sie unmöglich sein, wenn die geschuldete Sache nicht mehr beschafft werden kann.

Wann kommt Schadensersatz statt der Leistung in Betracht?

Schadensersatz statt der Leistung betrifft Fälle, in denen der Käufer nicht nur Ersatz von Begleitschäden verlangt, sondern wirtschaftlich an die Stelle der geschuldeten Leistung tritt.

Nach § 281 BGB kann Schadensersatz statt der Leistung grundsätzlich verlangt werden, wenn der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt und eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.

Bei Aliud-Schadensersatz bedeutet das häufig: Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst Gelegenheit geben, die richtige Sache zu liefern. Eine Frist kann aber in bestimmten Konstellationen entbehrlich sein, etwa wenn Nacherfüllung unmöglich ist oder besondere Umstände vorliegen.

Schadensersatz neben der Leistung

Schadensersatz neben der Leistung betrifft Schäden, die trotz späterer ordnungsgemäßer Lieferung bestehen bleiben können.

Beispiele:

  • zusätzliche Transportkosten
  • Kosten für Prüfung und Sortierung
  • Stillstandskosten bis zur Ersatzlieferung
  • Kosten durch Verzögerung
  • Schäden an anderen Sachen
  • Vertragsstrafen gegenüber Dritten
  • notwendige Gutachterkosten

Ob solche Schäden ersatzfähig sind, hängt davon ab, ob eine Pflichtverletzung, Vertretenmüssen und Kausalität nachweisbar sind.

Rücktritt oder Schadensersatz: Was ist sinnvoller?

Bei Aliud-Fällen stellt sich häufig die Frage, ob Rücktritt, Nacherfüllung oder Schadensersatz wirtschaftlich sinnvoller ist.

Ein Rücktritt kann sinnvoll sein, wenn:

  • der Käufer die Sache nicht mehr benötigt
  • das Vertrauen in den Verkäufer zerstört ist
  • Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist
  • der Vertragszweck verfehlt wurde
  • eine Ersatzbeschaffung bei Dritten erfolgen soll

Schadensersatz kann sinnvoll sein, wenn:

  • zusätzliche Kosten entstanden sind
  • eine Ersatzbeschaffung teurer ist
  • Produktionsausfall eingetreten ist
  • Folgeschäden entstanden sind
  • der Käufer am Vertrag grundsätzlich festhalten möchte
  • der Schaden über den Kaufpreis hinausgeht

Die Entscheidung sollte strategisch getroffen werden. Rücktritt und Schadensersatz können sich in bestimmten Konstellationen überschneiden, aber nicht jede Kombination ist ohne Weiteres möglich.

Aliud-Schadensersatz im unternehmerischen Verkehr

Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten zusätzliche Risiken. Besonders wichtig ist die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit beim Handelskauf. Kaufleute müssen gelieferte Ware regelmäßig zeitnah prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Wird dies versäumt, können Rechte verloren gehen.

Bei Aliud-Lieferungen ist deshalb entscheidend:

  • Wann wurde geliefert?
  • Wann war die Falschlieferung erkennbar?
  • Wurde ordnungsgemäß untersucht?
  • Wann und wie wurde gerügt?
  • Was genau wurde beanstandet?
  • Gibt es einen Nachweis der Rüge?
  • Wurde die Ware bereits weiterverarbeitet?

Gerade Unternehmen sollten Wareneingang, Qualitätskontrolle und Reklamationsprozesse dokumentieren.

Aliud bei Verbraucherkäufen

Bei Verbrauchern ist die Situation häufig weniger formalisiert als im unternehmerischen Handel. Dennoch sollten auch Verbraucher die Falschlieferung zeitnah anzeigen und die Sache nicht unnötig nutzen oder verändern.

Wichtig sind:

  • Bestellbestätigung sichern
  • Lieferung fotografieren
  • Verpackung aufbewahren
  • Verkäufer schriftlich informieren
  • Frist zur richtigen Lieferung setzen
  • Rücksendung dokumentieren
  • keine vorschnelle Zahlung weiterer Kosten
  • keine unklare Kommunikation nur per Telefon

Bei Onlinekäufen können Widerrufsrechte, Gewährleistungsrechte und vertragliche Regelungen nebeneinander eine Rolle spielen.

Beweisfragen bei Aliud-Schadensersatz

Aliud-Schadensersatz scheitert in der Praxis häufig nicht am Rechtsgrundsatz, sondern am Nachweis. Der Käufer muss darlegen können, was bestellt wurde, was geliefert wurde und welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Wichtige Beweismittel sind:

  • Angebot
  • Bestellung
  • Auftragsbestätigung
  • Vertrag
  • Leistungsbeschreibung
  • technische Spezifikation
  • Produktdatenblatt
  • Lieferschein
  • Fotos der Lieferung
  • Seriennummern
  • E-Mails und Chatverläufe
  • Mängelrüge
  • Gutachten
  • Prüfberichte
  • Rechnungen
  • Ersatzbeschaffungsangebote
  • Nachweise über Produktionsausfall
  • Korrespondenz mit Kunden oder Lieferanten

Je technischer oder wertvoller die Sache ist, desto wichtiger ist eine frühzeitige Beweissicherung.

Welche Schäden können ersetzt werden?

Welche Schäden ersetzt werden können, hängt von der Anspruchsgrundlage und dem Einzelfall ab.

In Betracht kommen etwa:

  • Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung
  • Transportkosten
  • Lagerkosten
  • Prüfkosten
  • Ausbau- und Einbaukosten
  • Gutachterkosten
  • Stillstandskosten
  • entgangener Gewinn
  • Vertragsstrafen gegenüber Dritten
  • Kosten für Rückruf oder Austausch
  • Kosten der Rechtsverfolgung
  • Wertdifferenz zwischen geschuldeter und gelieferter Sache

Nicht jeder wirtschaftliche Nachteil ist automatisch ersatzfähig. Der Schaden muss kausal auf die Pflichtverletzung zurückzuführen sein und darf nicht außerhalb des rechtlich zurechenbaren Risikos liegen.

Mitverschulden und Schadensminderung

Auch wenn ein Aliud geliefert wurde, muss der Käufer seine eigenen Pflichten beachten. Er darf den Schaden nicht unnötig vergrößern.

Problematisch kann sein:

  • falsche Sache wird trotz erkennbarem Fehler eingebaut
  • Ware wird weiterverkauft, ohne Prüfung
  • Verkäufer wird nicht informiert
  • Nachlieferung wird grundlos abgelehnt
  • Ersatzbeschaffung erfolgt zu unangemessen hohen Kosten
  • Beweise werden nicht gesichert
  • Rücksendung erfolgt ohne Dokumentation
  • Fristen werden versäumt

Ein Mitverschulden kann den Schadensersatzanspruch mindern oder erschweren.

Fristen bei Aliud-Schadensersatz

Bei Aliud-Schadensersatz sind verschiedene Fristen relevant. Dazu gehören insbesondere:

  • Frist zur Nacherfüllung
  • Rügefristen im unternehmerischen Verkehr
  • Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • vertragliche Ausschlussfristen
  • Fristen für Rücktritt oder Ersatzbeschaffung
  • Fristen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Fristen zur Beweissicherung bei verderblicher oder technischer Ware

Die regelmäßige kaufrechtliche Gewährleistungsverjährung kann je nach Sache, Vertragstyp und Beteiligten unterschiedlich ausgestaltet sein. Bei gebrauchten Sachen, Bauprodukten, Verbraucherverträgen oder Unternehmergeschäften können besondere Regeln gelten. Deshalb sollte die konkrete Frist nicht pauschal angenommen werden.

Aliud-Schadensersatz und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Viele Kaufverträge enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese können Regelungen zu Gewährleistung, Haftung, Untersuchungsfristen, Rügeform, Rücksendung, Vertragsstrafen oder Schadensersatz enthalten.

Nicht jede Klausel ist wirksam. Besonders sorgfältig zu prüfen sind:

  • Haftungsausschlüsse
  • Haftungsbegrenzungen
  • kurze Rügefristen
  • Ausschluss von Folgeschäden
  • pauschalierte Schadensersatzklauseln
  • Rücksendepflichten
  • Gewährleistungsverkürzungen
  • Ausschluss bestimmter Garantien

Im unternehmerischen Verkehr können weitergehende Haftungsbegrenzungen möglich sein als gegenüber Verbrauchern. Dennoch sind auch dort Grenzen zu beachten.

Aliud-Schadensersatz bei internationalen Lieferketten

Bei internationalen Kaufverträgen können zusätzliche Fragen entstehen. Es muss geklärt werden, welches Recht gilt, welcher Gerichtsstand vereinbart wurde und ob internationale Kaufrechtsregelungen Anwendung finden.

Relevante Punkte sind:

  • anwendbares Recht
  • Gerichtsstand oder Schiedsgericht
  • Incoterms
  • Transportgefahr
  • Zoll- und Einfuhrfragen
  • Dokumentationspflichten
  • internationale Rügepflichten
  • Produkthaftungs- und Rückrufrisiken
  • Währungs- und Steuerfragen
  • Beweissicherung über Ländergrenzen hinweg

Bei grenzüberschreitenden Lieferketten sollte eine Falschlieferung besonders sauber dokumentiert werden.

Aliud im Unterschied zur bloßen Falschbezeichnung

Nicht jede ungenaue Bezeichnung führt zu einem Aliud. Manchmal ist nur die Rechnung, der Lieferschein oder die Verpackung falsch, während die gelieferte Sache tatsächlich vertragsgemäß ist. Umgekehrt kann die Verpackung korrekt sein, obwohl der Inhalt nicht stimmt.

Entscheidend ist daher, was tatsächlich geliefert wurde und was vertraglich geschuldet war.

Zu prüfen sind:

  • Vertragsinhalt
  • Produktbeschreibung
  • technische Spezifikation
  • Verwendungszweck
  • Muster oder Probe
  • Seriennummer
  • Charge
  • Qualität
  • Hersteller
  • Lizenzumfang
  • Lieferdokumente
  • Kommunikation vor Vertragsschluss

Gerade bei technischen Produkten sollten Käufer nicht allein auf Produktnamen vertrauen, sondern Spezifikationen und Kompatibilität prüfen.

Typische Fehler bei Aliud-Schadensersatz

In der Praxis wiederholen sich bestimmte Fehler.

Fehler 1: Die falsche Sache wird vorschnell genutzt

Wer die gelieferte Sache nutzt, einbaut oder weiterverkauft, obwohl Zweifel bestehen, kann Beweisprobleme schaffen und Mitverschulden riskieren.

Fehler 2: Keine klare Mängelrüge

Eine pauschale Beschwerde reicht im unternehmerischen Verkehr oft nicht aus. Die Abweichung sollte konkret beschrieben werden.

Fehler 3: Fristsetzung wird vergessen

Für Schadensersatz statt der Leistung ist häufig eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich. Wer diese nicht setzt, kann Ansprüche gefährden.

Fehler 4: Schaden wird nicht dokumentiert

Stillstandskosten, Ersatzbeschaffung und Folgeschäden müssen nachvollziehbar belegt werden. Schätzungen ohne Grundlage reichen häufig nicht.

Fehler 5: Vertragliche Besonderheiten werden übersehen

AGB, Rahmenverträge, Spezifikationen und Lieferbedingungen können Rechte und Pflichten erheblich beeinflussen.

Fehler 6: Aliud wird mit jeder Qualitätsabweichung gleichgesetzt

Ein Aliud ist nicht jede mangelhafte Sache. Manchmal liegt nur ein Qualitätsmangel vor. Die rechtliche Einordnung muss genau erfolgen.

Handlungsmöglichkeiten für Käufer

Wer eine andere Sache erhält als bestellt, sollte strukturiert vorgehen.

Sinnvolle Schritte sind:

  1. Lieferung nicht vorschnell nutzen oder weiterverarbeiten
  2. Bestellung, Vertrag und Lieferschein vergleichen
  3. Abweichung dokumentieren
  4. Fotos, Seriennummern und Verpackung sichern
  5. Verkäufer schriftlich informieren
  6. Nacherfüllung oder richtige Lieferung verlangen
  7. angemessene Frist setzen, wenn erforderlich
  8. Folgeschäden dokumentieren
  9. Ersatzbeschaffung nur nachvollziehbar und verhältnismäßig vornehmen
  10. rechtliche Prüfung bei höheren Schäden oder Fristen einholen

Besonders bei unternehmerischen Käufen sollte die Rüge zeitnah und nachweisbar erfolgen.

Handlungsmöglichkeiten für Verkäufer

Auch Verkäufer sollten Falschlieferungen ernst nehmen. Eine schnelle und dokumentierte Reaktion kann Streit vermeiden und Schäden begrenzen.

Sinnvolle Maßnahmen sind:

  • Reklamation prüfen
  • Vertrag und Spezifikation abgleichen
  • Lieferkette nachvollziehen
  • Ursache der Falschlieferung klären
  • Nacherfüllung anbieten, falls möglich
  • Rückholung der falschen Sache organisieren
  • Folgeschäden prüfen
  • Kommunikation dokumentieren
  • Versicherungsschutz prüfen
  • interne Prozesse verbessern

Verkäufer sollten keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abgeben, aber auch nicht untätig bleiben.

Wann ist anwaltliche Beratung sinnvoll?

Anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn die Falschlieferung wirtschaftlich relevant ist oder Fristen und Beweise eine Rolle spielen.

Das gilt insbesondere bei:

  • hohen Warenwerten
  • Maschinen, Anlagen oder technischen Produkten
  • Produktionsausfall
  • Folgeschäden
  • Weiterverkauf an Dritte
  • Rückrufrisiken
  • unternehmerischen Rügepflichten
  • internationalen Lieferketten
  • streitiger Vertragsauslegung
  • AGB-Haftungsbeschränkungen
  • Software-, Lizenz- oder KI-Produkten
  • drohender Verjährung
  • verweigerter Nacherfüllung

Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob Aliud-Schadensersatz, Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung oder eine andere Strategie sinnvoll ist.

Fazit: Aliud-Schadensersatz sorgfältig prüfen und Beweise sichern

Aliud-Schadensersatz betrifft Fälle, in denen statt der geschuldeten Sache eine andere Sache geliefert wird und dadurch ein Schaden entsteht. Rechtlich wird eine solche Falschlieferung im Kaufrecht grundsätzlich einem Sachmangel gleichgestellt.

Für Käufer ist entscheidend, die Abweichung früh zu erkennen, Beweise zu sichern, Fristen zu beachten und den Verkäufer klar zur richtigen Lieferung aufzufordern. Für Verkäufer ist wichtig, Reklamationen ernst zu nehmen und die Ursache der Falschlieferung nachvollziehbar zu klären.

Ob Schadensersatz verlangt werden kann, hängt vom Vertrag, der Art der Lieferung, der Erforderlichkeit einer Fristsetzung, dem Vertretenmüssen, der Beweisbarkeit des Schadens und möglichen Mitverschuldensfragen ab. Gerade bei hohen Schäden, technischen Produkten, Software, KI-Leistungen oder unternehmerischen Lieferketten sollte die rechtliche Bewertung frühzeitig erfolgen.

FAQ zu Aliud-Schadensersatz

Was bedeutet Aliud im Kaufrecht?

Aliud bedeutet, dass nicht die geschuldete Sache, sondern eine andere Sache geliefert wird. Im Kaufrecht wird eine solche Falschlieferung grundsätzlich wie ein Sachmangel behandelt.

Wann kann ich Aliud-Schadensersatz verlangen?

Aliud-Schadensersatz kommt in Betracht, wenn eine andere Sache geliefert wurde, dadurch ein Schaden entstanden ist und die weiteren Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs erfüllt sind. Häufig ist zuvor eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich.

Muss ich dem Verkäufer eine Frist setzen?

Für Schadensersatz statt der Leistung ist häufig eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erforderlich. In bestimmten Fällen kann sie entbehrlich sein, etwa wenn Nacherfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Aliud und Sachmangel?

Ein Aliud ist eine Falschlieferung, also die Lieferung einer anderen Sache. Das Gesetz stellt diese Falschlieferung im Kaufrecht einem Sachmangel gleich. Praktisch wird sie daher häufig über Mängelrechte geprüft.

Welche Beweise sind bei Aliud-Schadensersatz wichtig?

Wichtig sind Vertrag, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Fotos, Seriennummern, Mängelrüge, Korrespondenz, Gutachten und Nachweise über entstandene Schäden

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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