Die Altersgrundsicherung in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialstaates und soll sicherstellen, dass Personen im Rentenalter ein finanziell abgesichertes Leben führen können. In diesem umfassenden Blogbeitrag gehen wir detailliert auf die verschiedenen Aspekte der Altersgrundsicherung ein.

Wir erläutern, wer Anspruch auf diese Leistung hat, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Leistungen die Altersgrundsicherung umfasst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Konzept der Altersgrundsicherung: Definition und Ziel
  2. Anspruch auf Altersgrundsicherung: Wer hat ein Recht darauf?
  3. Voraussetzungen für den Anspruch
  4. Leistungen der Altersgrundsicherung: Was wird bezahlt?
  5. Berechnung der Altersgrundsicherung: Beispiele für verschiedene Lebenssituationen
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  7. Hilfe im Alter: die Altersgrundsicherung

Das Konzept der Altersgrundsicherung: Definition und Ziel

Die Altersgrundsicherung ist eine Sozialleistung, die in Deutschland durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt wird. Sie soll bedürftigen Personen im Rentenalter einen finanziellen Ausgleich bieten, wenn die eigene Rente sowie sonstiges Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das Ziel der Leistung ist es, eine finanzielle Basis für das Lebensnotwendige selbst im Rentenalter zu gewährleisten und somit die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Menschen im Rentenalter, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, haben somit einen gesetzlichen Anspruch auf Altersgrundsicherung.

Anspruch auf Altersgrundsicherung: Wer hat ein Recht darauf?

Anspruch auf diese Art der Sozialleistung haben grundsätzlich:

  • Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, also in der Regel ab 65 Jahren (das Renteneintrittsalter wird schrittweise bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre angehoben)
  • Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Ausländer, die über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen und ihre Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Bedürftigkeit: Die eigene Rente sowie zusätzliches Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Bedarf, der durch die Altersgrundsicherung gedeckt wird, zu decken. Hierbei gelten bestimmte Freibeträge für Einkommen und Vermögen.
  • Wohnort: Der Anspruchsteller muss in Deutschland wohnen und gemeldet sein.
  • Antragstellung: Die Altersgrundsicherung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden; sie wird nicht automatisch gewährt.

Ferner können in Einzelfällen weitere Voraussetzungen gelten, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Situation des Antragstellers und dessen Familienstand.

Leistungen: Was wird bezahlt?

Die Altersgrundsicherung setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen:

Regelbedarf: Dieser umfasst den grundlegenden Bedarf für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie den Bedarf an Verkehrsmitteln und Kommunikation. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst und beträgt derzeit für Alleinstehende 446 Euro (Stand 2021).

Wohnkosten: Hierzu zählen angemessene Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten. Was als angemessen gilt, hängt von der örtlichen Wohnungsmarktsituation sowie der Haushaltsgröße ab.

Mehrbedarf: In bestimmten Fällen kann ein Mehrbedarf gewährt werden, beispielsweise bei kostenaufwändiger Ernährung aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen.

Einmalige Bedarfe: Als einmalige Leistungen können zum Beispiel Anschaffungen für Bekleidung, Hausrat oder Wohnungsinstandhaltung übernommen werden, sofern sie unabweisbar und akut notwendig sind.

Die genaue Höhe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Antragstellers und seiner persönlichen Lebenssituation.

Berechnung der Altersgrundsicherung: Beispiele für verschiedene Lebenssituationen

Beispiel 1: Alleinstehende Person ohne Einkommen oder Vermögen

Eine 66-jährige alleinstehende Person ohne Einkommen oder Vermögen beantragt Altersgrundsicherung. Ihr stünden laut den aktuellen Regelbedarfsstufen folgende Leistungen zu:

  • Regelbedarf: 446 Euro
  • Wohnkosten: Angemessene Miete, beispielsweise 400 Euro (je nach Wohnort und Wohnung)

Die Altersgrundsicherung für die betrachtete Person würde demnach 846 Euro betragen. Je nach individuellen Umständen können zudem Mehrbedarfe oder einmalige Bedarfe gewährt werden.

Beispiel 2: Ehepaar mit geringem Einkommen

Ein Ehepaar im Rentenalter verfügt über eine gemeinsame Rente von 900 Euro pro Monat. Ihre angemessenen Wohnkosten belaufen sich auf 600 Euro. Der Regelbedarf für das Ehepaar beträgt derzeit 802 Euro (446 Euro für die erste Person plus 356 Euro für die zweite Person).

Da ihre Rente von 900 Euro nicht ausreicht, um den Regelbedarf von 802 Euro und die Wohnkosten von 600 Euro zu decken, besteht ein Anspruch auf Altersgrundsicherung:

  • Regelbedarf: 802 Euro
  • Wohnkosten: 600 Euro
  • Rente: -900 Euro

Die Höhe der Leistung für das Ehepaar würde demnach 502 Euro betragen. Wie bei Beispiel 1 können auch hier weitere Mehrbedarfe oder einmalige Bedarfe gewährt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich erst meine Lebensversicherung kündigen, bevor ich Altersgrundsicherung beantragen kann?

Nein, in der Regel dürfen bestehende Lebensversicherungen bei der Prüfung des Hilfebedarfs nicht angetastet werden. Allerdings können Auszahlungen aus einer Lebensversicherung als Einkommen gewertet und somit auf die Sozialleistung angerechnet werden.

Wird das Wohneigentum meiner Kinder bei der Berechnung der Altersgrundsicherung berücksichtigt?

Nein, das Vermögen der Kinder oder anderer Angehöriger wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Es geht ausschließlich um das Einkommen und Vermögen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und ihres Ehe- oder Lebenspartners.

Wie und wo beantrage ich die Leistung?

Die Altersgrundsicherung muss schriftlich beim zuständigen Sozialamt Ihres Wohnortes beantragt werden. Sie können sich dort nach den erforderlichen Formularen und Unterlagen erkundigen oder diese oft auch online auf den Webseiten der Sozialämter herunterladen.

Gibt es eine Einkommensgrenze, um Anspruch zu haben?

Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht. Es kommt darauf an, ob das vorhandene Einkommen ausreicht, um den individuellen Bedarf (Regelbedarf, Wohnkosten, eventuelle Mehrbedarfe) zu decken. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Anspruch auf Altersgrundsicherung.

Was passiert, wenn ich bereits Altersgrundsicherung beziehe und plötzlich eine Erbschaft erhalte?

Erhalten Sie während des Bezugs dieser Leistung eine Erbschaft, so kann diese als Einkommen bzw. Vermögen gewertet und auf die Sozialleistung angerechnet werden. Sie sind verpflichtet, das Sozialamt über die Erbschaft zu informieren. Das Sozialamt prüft dann, ob und inwieweit dies zu einer Anpassung der Leistungen führt.

Was passiert, wenn ich meine Miete nicht mehr bezahlen kann, obwohl ich Altersgrundsicherung erhalte?

Wenn Sie Probleme haben, Ihre Miete trotz Bezugs von Altersgrundsicherung zu bezahlen, sollten Sie sich umgehend an das zuständige Sozialamt wenden. Es wird geprüft, ob Ihre Wohnkosten unangemessen oder falsch berechnet wurden und ob eventuell eine höhere Leistung gewährt werden kann.

Kann ich diese Leistung auch rückwirkend erhalten?

Altersgrundsicherung kann in der Regel nur ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist normalerweise nicht möglich. In außergewöhnlichen Fällen, wie etwa bei unverschuldeter Antragsverspätung, kann jedoch eine rückwirkende Zahlung für maximal einen Monat erfolgen.

Hilfe im Alter: die Altersgrundsicherung

Die Altersgrundsicherung in Deutschland ist eine wichtige soziale Absicherung für bedürftige Menschen im Rentenalter. Die verschiedenen Leistungen und Berechnungsgrundlagen sind zwar komplex, aber mit der richtigen Information und Beratung kann ein angemessener und fairer Anspruch auf diese Sozialleistung erreicht werden.

Wenn Sie glauben, Anspruch auf Altersgrundsicherung zu haben, zögern Sie nicht, sich bei Ihrem zuständigen Sozialamt zu informieren und Beratung zu suchen. Eine gute Kenntnis der Gesetze, Vorschriften und aktuellen Gerichtsurteile hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte und Ansprüche im Rahmen der Altersgrundsicherung besser verstehen und durchsetzen zu können.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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