Ein Anbau kann zusätzlichen Wohnraum schaffen, den Wert einer Immobilie erhöhen oder eine gewerbliche Nutzung ermöglichen. Rechtlich ist ein Anbau jedoch selten nur eine private Bauentscheidung. Wer an ein bestehendes Gebäude anbauen möchte, muss Baurecht, Nachbarrechte, Abstandsflächen, Bebauungsplan, Brandschutz und häufig auch Vorgaben der Gemeinde beachten.
Viele Konflikte entstehen, weil Eigentümer mit der Planung beginnen, bevor geklärt ist, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Auch vermeintlich kleinere Erweiterungen können rechtliche Folgen haben, wenn Grenzen, Abstandsflächen, Stellplätze, Entwässerung oder nachbarliche Belange betroffen sind.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick, welche rechtlichen Fragen beim Anbau in Deutschland typischerweise relevant sind, welche Fehler häufig auftreten und wann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein kann. Grundlage ist die bereitgestellte Themenvorgabe zum Hauptkeyword „anbau“.
Was gilt rechtlich als Anbau?
Ein Anbau ist eine bauliche Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Er kann beispielsweise als zusätzlicher Wohnraum, Wintergarten, Büro, Garage, Balkon, Terrasse mit Überdachung oder Erweiterung eines Betriebsgebäudes geplant sein.
Rechtlich kommt es nicht allein darauf an, wie der Eigentümer das Vorhaben bezeichnet. Entscheidend ist, ob eine bauliche Anlage errichtet, geändert oder erweitert wird und welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften dadurch berührt werden. Bauvorschriften erfassen unter anderem Baugenehmigungen, Abstandsflächen, Brandschutz, Energieeffizienz und barrierefreies Bauen.
Ein Anbau kann daher auch dann genehmigungsrechtlich relevant sein, wenn er aus Sicht des Eigentümers lediglich eine praktische Ergänzung des Hauses darstellt.
Braucht man für einen Anbau eine Baugenehmigung?
Ob für einen Anbau eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Bundesland, der Art des Vorhabens, der Größe, der Nutzung und dem Standort des Grundstücks ab. Die Landesbauordnungen regeln, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, genehmigungsfrei oder verfahrensfrei sein können.
Genehmigungsfreiheit bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Anbau rechtlich unproblematisch ist. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die materiellen Anforderungen des öffentlichen Baurechts einhalten. Dazu gehören insbesondere Abstandsflächen, Bebauungsplanvorgaben, Brandschutz, Standsicherheit und gegebenenfalls örtliche Satzungen.
Typische genehmigungsrelevante Fragen
Vor Beginn der Planung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Liegt ein Bebauungsplan vor?
- Ist die geplante Nutzung zulässig?
- Werden Abstandsflächen eingehalten?
- Verändert sich die Grundfläche oder Geschossfläche erheblich?
- Sind Stellplätze, Zufahrt oder Entwässerung betroffen?
- Gibt es Denkmalschutz, Gestaltungssatzungen oder Erhaltungssatzungen?
- Werden Rechte von Nachbarn berührt?
Gerade bei Grundstücken in dicht bebauten Wohngebieten, Reihenhäusern, Doppelhaushälften oder Grenzbebauungen ist eine sorgfältige Prüfung besonders wichtig.
Bebauungsplan: Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?
Der Bebauungsplan kann festlegen, wie ein Grundstück genutzt und bebaut werden darf. Er kann unter anderem Baugrenzen, Baulinien, Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschosszahl, Dachform oder überbaubare Grundstücksflächen bestimmen. Das Baugesetzbuch regelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben unter anderem im Bereich des Bebauungsplans, des unbeplanten Innenbereichs und des Außenbereichs.
Für einen Anbau ist deshalb entscheidend, ob das Vorhaben innerhalb der zulässigen überbaubaren Fläche liegt. Ein Anbau außerhalb der Baugrenze kann unzulässig sein oder eine Befreiung erfordern.
Anbau im unbeplanten Innenbereich
Gibt es keinen Bebauungsplan, kann sich die Zulässigkeit danach richten, ob sich der Anbau nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft auslegungsbedürftig.
Ob sich ein Anbau einfügt, hängt von der tatsächlichen Bebauung in der Umgebung ab. Maßgeblich können etwa Gebäudehöhe, Bautiefe, Grundstücksausnutzung und Nutzungsart sein.
Anbau im Außenbereich
Im Außenbereich gelten besonders strenge Anforderungen. Dort sind Bauvorhaben häufig nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Wer im Außenbereich einen Anbau plant, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Dies gilt insbesondere bei Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden oder gewerblichen Nutzungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Abstandsflächen beim Anbau
Abstandsflächen sollen unter anderem Belichtung, Belüftung, Brandschutz und nachbarliche Rücksichtnahme sichern. Sie gehören zu den häufigsten Streitpunkten bei einem Anbau.
In vielen Landesbauordnungen müssen Abstandsflächen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen. Die genaue Tiefe und Berechnung hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gebäudesituation.
Warum Abstandsflächen so häufig Probleme verursachen
Konflikte entstehen häufig, wenn ein Anbau näher an die Grundstücksgrenze rückt, höher wird als geplant oder durch Dachaufbauten, Balkone oder Terrassen zusätzliche Wirkungen auf das Nachbargrundstück entstehen.
Typische Streitpunkte sind:
- Unterschreitung des Mindestabstands zur Grundstücksgrenze
- Bau an der Grenze ohne ausreichende rechtliche Grundlage
- Verschattung des Nachbargrundstücks
- Einsichtsmöglichkeiten in Fenster, Terrasse oder Garten
- Brandschutzanforderungen bei Grenzbebauung
- abweichende tatsächliche Grundstücksgrenze
Besonders riskant ist es, sich allein auf alte Zäune, Mauern oder mündliche Angaben zu verlassen. Die tatsächliche Grundstücksgrenze sollte bei Zweifeln anhand belastbarer Unterlagen geklärt werden.
Nachbarrechte: Muss der Nachbar einem Anbau zustimmen?
Nicht jeder Anbau erfordert automatisch eine Zustimmung des Nachbarn. Ob eine Zustimmung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation ab. Berührt der Anbau nachbarschützende Vorschriften, kann der Nachbar gegen eine Baugenehmigung oder gegen die Ausführung des Bauvorhabens vorgehen.
Nachbarrechte können insbesondere betroffen sein, wenn Abstandsflächen unterschritten werden, eine Grenzbebauung geplant ist, Lärm oder Immissionen zu erwarten sind oder das Rücksichtnahmegebot verletzt sein könnte.
Nachbarliche Zustimmung ersetzt nicht jede Genehmigung
Eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn kann in bestimmten Fällen hilfreich oder erforderlich sein. Sie ersetzt aber nicht automatisch eine öffentlich-rechtliche Genehmigung. Umgekehrt bedeutet eine erteilte Baugenehmigung nicht zwingend, dass keine zivilrechtlichen Nachbaransprüche bestehen.
Öffentlich-rechtliches Baurecht und privates Nachbarrecht müssen daher getrennt betrachtet werden. Die Justiz NRW weist beispielsweise darauf hin, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften wie die Bauordnung gegenüber nachbarrechtlichen Regelungen vorrangig zu beachten sein können.
Anbau ohne Genehmigung: Welche Risiken drohen?
Ein Anbau ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Folgen haben. Die Bauaufsichtsbehörde kann einschreiten, wenn das Vorhaben formell oder materiell rechtswidrig ist.
Mögliche Folgen sind:
- Baustopp
- Nutzungsuntersagung
- Rückbauverfügung
- Bußgeld
- Probleme beim Verkauf oder bei der Finanzierung
- Konflikte mit Nachbarn oder Miteigentümern
- Versicherungsprobleme im Schadensfall
Nicht jeder ungenehmigte Anbau muss zwingend abgerissen werden. In Betracht kommen kann eine nachträgliche Genehmigung. Diese setzt aber voraus, dass das Vorhaben materiell genehmigungsfähig ist. Bestehen Verstöße gegen Abstandsflächen, Bebauungsplanvorgaben oder Brandschutzanforderungen, kann eine nachträgliche Legalisierung schwierig werden.
Was gilt bei Reihenhaus, Doppelhaushälfte und Grenzbebauung?
Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften ist besondere Vorsicht geboten. Die bauliche Nähe zum Nachbargrundstück führt dazu, dass ein Anbau häufig unmittelbar auf Belichtung, Brandschutz, Grenzwände oder Nutzbarkeit des Nachbargrundstücks wirkt.
Bei Grenzbebauung stellen sich oft zusätzliche Fragen:
- Darf überhaupt direkt an der Grenze gebaut werden?
- Welche Wand darf genutzt oder berührt werden?
- Welche Brandschutzanforderungen gelten?
- Wer trägt Kosten bei Eingriffen in gemeinsame Bauteile?
- Ist eine Baulast oder Grunddienstbarkeit erforderlich?
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie kann beispielsweise relevant werden, wenn Abstandsflächen auf ein anderes Grundstück übernommen werden sollen. Eine Grunddienstbarkeit ist dagegen ein privatrechtliches Recht an einem fremden Grundstück, etwa zur Nutzung oder Duldung bestimmter Einrichtungen. Beide Instrumente sollten nicht verwechselt werden.
Anbau bei Wohnungseigentum: Zustimmung der Gemeinschaft prüfen
Bei Wohnungseigentum reicht die eigene Bauabsicht regelmäßig nicht aus. Ein Anbau kann eine bauliche Veränderung darstellen, die Rechte anderer Wohnungseigentümer betrifft. Das gilt besonders bei Terrassen, Balkonen, Wintergärten, Dachausbauten oder Erweiterungen im Bereich von Gemeinschaftseigentum.
Zu prüfen ist insbesondere:
- Was steht in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung?
- Ist Sonder- oder Gemeinschaftseigentum betroffen?
- Welche Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind erforderlich?
- Wer trägt Bau-, Unterhaltungs- und Folgekosten?
- Werden optische Gestaltung oder Statik des Gebäudes verändert?
Ohne ordnungsgemäße Beschlusslage können später Rückbauansprüche, Kostenstreitigkeiten oder Nutzungsbeschränkungen entstehen.
Anbau bei vermieteten Immobilien
Plant ein Vermieter einen Anbau an einem vermieteten Objekt, können mietrechtliche Fragen entstehen. Baumaßnahmen können Mieter beeinträchtigen, etwa durch Lärm, Staub, Zugangsbeschränkungen oder vorübergehende Nutzungseinschränkungen.
Zu prüfen ist, ob es sich um Instandhaltung, Modernisierung oder eine sonstige bauliche Maßnahme handelt. Davon können Ankündigungspflichten, Duldungspflichten, Mietminderung, Modernisierungsmieterhöhung und Schadensersatzfragen abhängen.
Auch Mieter sollten nicht eigenmächtig anbauen, etwa durch feste Terrassenüberdachungen, Wintergärten oder bauliche Veränderungen an Fassade und Gartenflächen. Solche Maßnahmen können ohne Zustimmung des Vermieters vertragswidrig sein.
Denkmalschutz, Erhaltungssatzung und Gestaltungsvorgaben
Ein Anbau kann zusätzliche öffentlich-rechtliche Anforderungen auslösen, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder sich in einem geschützten Bereich befindet. Auch kommunale Gestaltungssatzungen können Vorgaben zu Fassaden, Dachform, Materialien oder Fenstern enthalten.
In solchen Fällen reicht eine allgemeine baurechtliche Betrachtung häufig nicht aus. Es muss geprüft werden, ob denkmalrechtliche oder gemeindliche Genehmigungen erforderlich sind und welche Gestaltungsspielräume bestehen.
Verträge mit Architekten und Bauunternehmen
Neben dem öffentlichen Baurecht spielen zivilrechtliche Verträge eine zentrale Rolle. Bei einem Anbau werden häufig Architekten, Statiker, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt. Fehler in Verträgen oder Leistungsbeschreibungen können später erhebliche Kostenfolgen haben.
Wichtig sind insbesondere:
- klare Leistungsbeschreibung
- Regelung zu Planung, Genehmigung und Bauüberwachung
- verbindliche Kosten- und Zahlungsregelungen
- Umgang mit Nachträgen
- Bauzeit und Verzögerungen
- Abnahme und Mängelrechte
- Dokumentation von Änderungen
Ein häufiger Fehler besteht darin, Bauleistungen auf Grundlage ungenauer Angebote zu beauftragen. Je unklarer die Leistung beschrieben ist, desto größer ist später das Risiko von Streit über Mehrkosten, Mängel oder Verzögerungen.
Beweise und Dokumentation beim Anbau
Eine sorgfältige Dokumentation hilft, rechtliche Risiken zu reduzieren. Sie ist besonders wichtig, wenn Nachbarn Einwendungen erheben, Baumängel auftreten oder Behörden Fragen stellen.
Sinnvoll sind insbesondere:
- Baupläne und Genehmigungsunterlagen
- Schriftverkehr mit Behörden
- Nachbarzustimmungen
- Vermessungsunterlagen
- Fotos vor, während und nach der Bauausführung
- Bauverträge, Nachträge und Rechnungen
- Protokolle zu Abnahmen und Mängelanzeigen
Wichtige Absprachen sollten schriftlich festgehalten werden. Mündliche Zusagen sind im Streitfall oft schwer zu beweisen.
Fristen und Rechtsschutz beim Anbau
Fristen können sowohl für Bauherren als auch für Nachbarn entscheidend sein. Bauherren müssen behördliche Vorgaben, Genehmigungsfristen, Auflagen und vertragliche Fristen beachten. Nachbarn müssen wiederum prüfen, ob und wann sie gegen eine Baugenehmigung, Bauausführung oder Beeinträchtigung vorgehen wollen.
In Betracht kommen je nach Situation:
- Widerspruch oder Klage gegen behördliche Entscheidungen
- Eilantrag bei drohender Bauausführung
- zivilrechtliche Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche
- Mängelrechte gegen Bauunternehmen
- Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen
Welche Frist gilt, hängt vom Bundesland, der Verfahrensart und der konkreten Entscheidung ab. Deshalb sollte bei behördlichen Schreiben, Nachbarwiderspruch oder drohendem Baustopp zeitnah geprüft werden, welche Reaktion erforderlich ist.
Typische Fehler beim Anbau
Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn rechtliche Fragen frühzeitig geklärt werden. Häufige Fehler sind:
- Baubeginn ohne Klärung der Genehmigungspflicht
- Verwechslung von genehmigungsfrei und rechtlich zulässig
- fehlende Prüfung des Bebauungsplans
- falsche Annahmen zur Grundstücksgrenze
- unvollständige Nachbarzustimmungen
- keine Prüfung von Abstandsflächen und Brandschutz
- unklare Bauverträge und fehlende Nachtragsregelungen
- fehlende Dokumentation von Mängeln oder Verzögerungen
- zu spätes Reagieren auf behördliche Schreiben
Ein Anbau sollte nicht nur technisch und wirtschaftlich, sondern auch rechtlich vorbereitet werden. Das gilt besonders, wenn Nachbarn bereits Bedenken äußern oder das Grundstück baurechtlich kompliziert ist.
Was tun, wenn der Nachbar gegen den Anbau vorgeht?
Erhebt ein Nachbar Einwendungen, sollte zunächst geprüft werden, ob diese rechtlich relevant sind. Nicht jede subjektive Beeinträchtigung begründet einen Anspruch. Entscheidend ist, ob nachbarschützende Vorschriften verletzt sein könnten oder zivilrechtliche Ansprüche bestehen.
Bauherren sollten in dieser Situation nicht vorschnell weiterbauen, aber auch nicht jede Forderung ungeprüft akzeptieren. Sinnvoll ist eine geordnete Prüfung:
- Welche konkrete Beeinträchtigung macht der Nachbar geltend?
- Gibt es eine Baugenehmigung?
- Sind Abstandsflächen und Baugrenzen eingehalten?
- Wurden nachbarliche Zustimmungen eingeholt?
- Droht ein Eilverfahren?
- Kann eine einvernehmliche Lösung rechtssicher dokumentiert werden?
Eine außergerichtliche Einigung kann sinnvoll sein, sollte aber rechtlich klar formuliert werden. Unpräzise Absprachen führen häufig zu neuen Konflikten.
Was tun bei behördlichem Baustopp?
Ein Baustopp sollte ernst genommen werden. Wer trotz behördlicher Anordnung weiterbaut, riskiert zusätzliche Maßnahmen und Kosten. Zugleich sollte geprüft werden, ob die Anordnung rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten bestehen.
Zu klären ist insbesondere:
- Worauf stützt die Behörde den Baustopp?
- Fehlt nur eine Genehmigung oder ist das Vorhaben materiell unzulässig?
- Kann ein Nachtrag oder eine Planänderung helfen?
- Ist eine nachträgliche Genehmigung möglich?
- Welche Fristen für Rechtsbehelfe laufen?
Gerade bei laufender Baustelle können Zeit, Kosten und Vertragsfristen erheblichen Druck erzeugen. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, zwischen Nachgenehmigung, Plananpassung, Vergleich mit Nachbarn oder Rechtsbehelf zu unterscheiden.
Wann ist anwaltliche Prüfung beim Anbau sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Anbau rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsam ist. Das gilt nicht erst bei einem Streit, sondern bereits in der Planungsphase.
Anwaltliche Unterstützung kann insbesondere sinnvoll sein bei:
- unklarer Genehmigungspflicht
- Streit mit Nachbarn
- Grenzbebauung oder Abstandsflächenproblemen
- Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder Wohnungseigentum
- behördlichem Baustopp oder Rückbauverfügung
- abweichenden Vorgaben aus Bebauungsplan oder Satzung
- Streit mit Architekten, Bauträgern oder Handwerkern
- Mängeln, Bauverzug oder erheblichen Mehrkosten
Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind Grundstückslage, Baupläne, Landesrecht, örtliche Satzungen, Nachbarrechte, Vertragsunterlagen und der konkrete Stand des Bauvorhabens.
Fazit: Ein Anbau sollte rechtlich vorbereitet werden
Ein Anbau wirkt oft wie eine überschaubare Erweiterung des eigenen Hauses. Rechtlich kann er jedoch zahlreiche Fragen auslösen: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Nachbarrechte, Brandschutz, Denkmalschutz, Wohnungseigentumsrecht und Bauverträge können entscheidend sein.
Wer frühzeitig prüft, ob der Anbau zulässig ist und welche Unterlagen erforderlich sind, reduziert das Risiko von Baustopp, Rückbau, Nachbarstreit und Mehrkosten. Besonders bei Grenzbebauung, Reihenhäusern, vermieteten Immobilien oder behördlichen Einwendungen sollte die rechtliche Einordnung nicht aufgeschoben werden.
FAQ zum Anbau
Braucht jeder Anbau eine Baugenehmigung?
Nein. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Bundesland, der Art des Anbaus, der Größe, der Nutzung und dem Standort ab. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen aber die baurechtlichen Anforderungen einhalten.
Darf ich ohne Zustimmung des Nachbarn anbauen?
Das hängt vom konkreten Vorhaben ab. Eine Zustimmung ist nicht immer erforderlich. Werden jedoch Abstandsflächen, Grenzbebauung oder nachbarschützende Vorschriften berührt, kann die Zustimmung oder eine rechtliche Absicherung wichtig sein.
Was passiert, wenn der Anbau ohne Genehmigung errichtet wurde?
Die Bauaufsichtsbehörde kann einschreiten. Möglich sind Baustopp, Nutzungsuntersagung, Bußgeld oder Rückbau. In manchen Fällen kommt eine nachträgliche Genehmigung in Betracht, wenn das Vorhaben materiell zulässig ist.
Welche Rolle spielt der Bebauungsplan beim Anbau?
Der Bebauungsplan kann festlegen, wo und in welchem Umfang gebaut werden darf. Er kann Baugrenzen, Nutzung, Gebäudehöhe, Dachform oder überbaubare Grundstücksflächen bestimmen. Ein Anbau außerhalb dieser Vorgaben kann problematisch sein.
Wann sollte ein Anwalt beim Anbau eingeschaltet werden?
Eine anwaltliche Prüfung ist sinnvoll, wenn Genehmigungspflicht, Abstandsflächen, Nachbarrechte, Grenzbebauung, Wohnungseigentum, Baustopp, Rückbau oder Bauvertragsfragen betroffen sind. Je früher die Prüfung erfolgt, desto besser lassen sich Risiken einordnen.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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