Anleihen - Definition und anwaltliche Beratung

Anleihen – Was ist die Definition? Anleihen sind verzinsliche Wertpapiere, durch die ihr Herausgeber, auch Emittent genannt, einen Kredit aufnimmt. Die Verzinsung kann fest, variabel oder strukturiert sein. Lesen Sie im Folgenden unsere Informationen zum Thema Anleihen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anleihen – Arten
  2. Handel mit Anleihen
  3. Anleihen: Welche Laufzeiten gibt es?
  4. Risiken für Privatanleger: Anleihen
  5. Anleihen: Risiken im Detail
  6. Möglichkeiten der Besicherung
  7. Anleihen Anwalt: Rechtsberatung

Anleihen – Arten

Es gibt verschiedene Arten von Anleihen. Die wichtigsten davon sind:

  1. Öffentliche Anleihen – Bund, Länder und Kommunen können selbst Anleihen herausgeben. Mit derartigen öffentlichen Anleihen finanzieren Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite. Dabei handelt es sich in der Regel um festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen. Öffentliche Anleihen sind etwa Bundesobligationen, Bundesanleihen und Bundesschatzanweisungen.In letzter Zeit bieten Anleihen von bonitätsstarken Ländern wie Deutschland kaum Renditen. Daher empfehlen Anlageberater immer häufiger Schwellenländer-Staatsanleihen. Doch die dabei zu erzielenden höheren Renditen sind grundsätzlich auch mit deutlich größeren Risiken verbunden.
  2. Kreditinstitute – auch Kreditinstitute können Anleihen herausgeben. Das sind etwa Pfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe sowie
    Schuldverschreibungen.
  3. Gewerblichen Wirtschaft – Mittelstandsanleihen, Unternehmensanleihen, Gewinnschuldverschreibungen u.a.
    Mittelstandsanleihen haben dabei eine besonders große Bedeutung für Privatanleger. Sie sind eine alternative Finanzierungsform von mittelständischen Unternehmen. Unternehmen profitieren dabei von den recht geringen Besicherungserfordernissen bei den Mittelstandsanleihen.Für ein herkömmliches Bankdarlehen müssen die Firmen dagegen erhebliche Sicherheiten bieten können. Es handelt sich dabei im Grunde genommen um ein Darlehen, das einem Unternehmen in der Regel von Privatpersonen gewährt wird. Anders als bei Aktien erhält der Geldgeber keine Anteile am Unternehmen. Das Unternehmen wird dagegen verpflichtet Zinsen zu zahlen und bei Fälligkeit den geliehenen Betrag zurückzuzahlen.
  4. Internationale Bonds sind solche, die nicht im Land des Schuldners übernommen werden. Auf dem internationalen Kapitalmarkt gibt es diverse innovative Anleihetypen.

Anleihen – Handel

Anleihen können zum einen an den Börsen gehandelt werden. In den meisten Ländern können Finanzprodukte aber auch außerbörslich gehandelt werden. Sie werden in der Regel als Inhaberpapiere ausgegeben, damit sie einfacher gehandelt werden können. Das heißt, dass der Inhaber der Aktie auch der Gläubiger ist. Anleihen können aber auch als Namens-, Order- oder Rektapapiere ausgegeben werden.

Neben Fremdwährungskrediten sind auch Anleihen in Fremdwährungen sehr beliebt bei Anlegern – obgleich sie mit einem höheren Risiko für Investoren verbunden sind.

Anleihen – Laufzeit

Anleihen können für unterschiedliche Laufzeiten vereinbart werden. Kurs- und mittelfristige Bonds haben eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Langfristige Bonds haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Staatsanleihen können sogar Laufzeiten zwischen zehn und dreißig Jahren aufweisen.

Risiken für Privatanleger

Privatanleger werden mit hohen Renditeversprechen angelockt und investieren sehr oft in Unternehmensanleihen. In den vergangenen Jahren hat jedoch die Praxis gezeigt, dass selbst Anleihen von renommierten und vermeintlich sicheren Unternehmen oftmals erhebliche Verluste für die Privatinvestoren zur Folge haben. Viele Privatanleger sind sich den erheblichen Risiken nicht bewusst.

Unter Umständen ist sogar der Totalverlust ihrer Investition möglich. Außerdem kommen oft Ausfälle der Rückzahlungen und Laufzeitverlängerungen vor. Betroffene Anleger sollten sich frühzeitig an einen Anwalt ihres Vertrauens wenden und ihre Schadensansprüche überprüfen lassen. Auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts bestehen in vielen Fällen Haftungsansprüche gegen Anlageberater und Anlagevermittler. 

Da man von Privatanlegern keine vertieften Kenntnisse zu diesen Produkten erwarten kann, kommt es entscheidend auf die Beratung seitens der Anleihenverkäufer oder Anleihenvermittler an. Allerdings werden Anleger sehr oft falsch oder nicht umfassend beraten, so dass ihnen dann – im nachgewiesenen Fall einer Falschberatung – Schadensersatzansprüche zustehen. Dies ist im Anlegerschutz rechtlich geregelt. Wir, die Herfurtner Rechtsanwälte, informieren Sie regelmäßig zu aktuellen Warnungen im Bereich Investitionen.

Anleihen – die Risiken im Einzelnen

Anleihen, als Teilgebiet des Bankrechts / Kapitalmarktrechts sind mit verschiedenen Risiken verbunden. Dazu zählen insbesondere:

  • Ausfallrisiko, auch Bonitätsrisiko genannt – die Bonität eines Schuldners ist entscheidend für das Ausfallrisiko einer Anleihe. Sie wird von spezialisierten Agenturen überprüft und bemessen. Schuldner mit schlechterer Bonität müssen den Anlegern eine höhere Verzinsung als bonitätsstarke Schuldner bieten, um die höhere Risikobereitschaft der Anleger zu honorieren.
  • Währungsrisiko, auch Wechselkursrisiko genannt, ist das bei Fremdwährungsanleihen bestehende Risiko von Wechselkursänderungen. Von Nachteil für die Anleger ist es, wenn die Nominalwährung gegenüber der Heimatwährung abwertet. Vereinfacht formuliert heißt es, dass die Währung, in der die Anleihe vom Emittenten zurückgezahlt wird günstiger wird im Verhältnis zur Heimatwährung des Käufers.
  • Zinsänderungsrisiko – Veränderungen des Marktzinses sind insofern von Bedeutung als der Wert einer Anleihe bei Marktzinssteigerungen sinkt. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Anleger seine Anleihe vor ihrer Fälligkeit verkaufen möchte.
  • Inflationsrisiko – der tatsächliche Wert einer Anleihe und der zukünftigen Auszahlungen wird außerdem erheblich von der Höhe der Inflation beeinflusst.

Anleihen – Möglichkeiten der Besicherung

Es gibt sowohl besicherte als auch nicht besicherte Anleihen. Nicht besichert sind etwa die Staatsanleihen.

Es gibt folgende Möglichkeiten der Besicherung:

  1. Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe werden durch Hypotheken auf Schiffe bzw. Flugzeuge abgesichert.
  2. Hypothekenpfandbriefe werden durch Grund und Boden besichert und unterliegen den Anforderungen des Pfandbriefgesetzes.
  3. Öffentliche Pfandbriefe werden durch Forderungen an die öffentliche Hand besichert und unterliegen ebenso den Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
  4. Hypothekenanleihen werden durch Sicherheiten auf Grund und Boden abgesichert und unterliegen nicht den Anforderungen nach dem Pfandbriefgesetz.
  5. Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS – asset-backed securities) werden durch den Bestand der an die Zweckgesellschaft (SPV- special purpose vehicle) übertragenen Forderungen besichert.
  6. Bei Katastrophenanleihen besteht für die Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit das Katastrophenrisiko auf den Kapitalmärkten zu verkaufen und sich dadurch abzusichern. Dadurch lassen sich die von Naturereignissen ausgehenden Risiken absichern oder begrenzen.

Anleihen Anwalt: Rechtsberatung

Für Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Anwälte gerne Rede und Antwort. Anleihen Anwalt – Wir beraten zu allen Formen von Anleihen. Wir bieten Ihnen außerdem eine kompetente anwaltliche Beratung zu den Themen Fonds, insbesondere Schiffsfonds und Swap-Geschäfte.

Anleihen: Mittelstandsanleihen

Mittelstandsanleihen – Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Anleger, die Verluste bei Mittelstandsanleihen erlitten haben. Die Mehrheit der aktuell angebotenen Mittelstandsanleihen sind wohl nicht empfehlenswert, wenn man die mögliche Rendite dem Verlust-Risiko vergleicht.

Anleger sollten die Entwicklung Ihre Anleihe immer Blick haben. In jedem Fall sind Mittelstandsanleihen keine klassischen Buy-and-Hold-Investments, die über viele Jahre im Depot liegen gelassen werden können.

Das Handelssegment der Mittelstandsanleihe startete im Jahr 2010. Das Segment wurde speziell für Anleihen von Mittelständlern erdacht und wurde BondM genannt. Nach vielen Insolvenzen, Skandalen und Zeitungsberichten ist der Markt so gut wie tot. Viele Emittenten drängten in den Markt, obwohl die Kapitalmarktfähigkeit nicht gegeben war.

Die Bilanzen zeigten in manchen Fällen von vornherein, dass die Unternehmen nicht in der Lage sein würden, die Anleihe aus den Erträgen des operativen Geschäftes heraus zu tilgen. Bei Eigenkapitalquoten von unter 15% ist die Abhängigkeit von Fremdkapital und Anschlussfinanzierungen oft sehr hoch.

Die Schäden bei Mittelstandsanleihen belaufen sich laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bereits auf rund 900 Millionen Euro.

Die meisten Mittelstandsanleihen weisen eine Laufzeit von fünf Jahren auf. Möglichweise steht vielen Anlegern der Horror erst in Haus, da viele Fälligkeitstermine noch nicht erreicht sind. Bis 2019 müssen 147 Mittelstandsanleihen mit einem Volumen von 6,9 Milliarden Euro zurückgezahlt werden. Die geht aus einer Studie von Apollo Corporate Finance hervor.

Werden die Anleihebedingungen geändert ist meist eine Kündigung möglich. Auch Schadensersatzansprüche der Anleger gegen an der Emission beteiligte Unternehmen und/oder Personen bestehen in vielen Fällen.

Bankrechtliche Aspekte bei der Emission von Unternehmensanleihen

Die Emission von Unternehmensanleihen unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Emittenten als auch den Anleger schützen sollen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Regelungen in diesem Zusammenhang:

  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Das WpHG regelt unter anderem die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer Börse, die Veröffentlichung von Prospekten und die Pflichten von Emittenten und Anlegern. Bei der Emission von Unternehmensanleihen sind insbesondere die Regelungen zur Prospektpflicht (§§ 3 ff. WpPG) sowie die Ad-hoc-Publizität (§§ 15 ff. WpHG) von Bedeutung.
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG): Das WpPG regelt die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Wertpapierprospekten, die bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einer Börse erforderlich sind. Emittenten von Unternehmensanleihen müssen daher ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligtes Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen (§ 3 WpPG).
  • Deutsches Aktiengesetz (AktG): Für börsennotierte Aktiengesellschaften, die Unternehmensanleihen emittieren möchten, sind auch bestimmte Regelungen des AktG relevant. Dazu gehören unter anderem die Vorschriften zur Kapitalaufbringung und -herabsetzung (§§ 182 ff. AktG) sowie die Regelungen zur Hauptversammlung und deren Beschlussfassung (§§ 119 ff. AktG).
  • Marktmissbrauchsverordnung (MAR): Die EU-Verordnung Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) ist ebenfalls für Emittenten von Unternehmensanleihen relevant, da sie Regelungen zur Insiderinformation, Marktmanipulation und Offenlegungspflichten enthält. Die MAR soll für einen fairen und integren Finanzmarkt sorgen und hat direkte Wirkung in den EU-Mitgliedstaaten.

Emissionsverfahren von Unternehmensanleihen

Die Emission von Unternehmensanleihen erfolgt in der Regel in einem mehrstufigen Verfahren, das verschiedene Akteure und rechtliche Aspekte beinhaltet. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte und Akteure im Emissionsverfahren dargestellt:

  1. Planung und Strukturierung der Emission: In der Planungsphase werden die Rahmenbedingungen der Emission festgelegt, wie beispielsweise das Emissionsvolumen, die Laufzeit der Anleihen, der Zinssatz und die Rückzahlungsmodalitäten. Hierbei werden auch rechtliche Aspekte wie die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und die Gestaltung der Anleihebedingungen berücksichtigt.
  2. Erstellung des Wertpapierprospekts: Der Wertpapierprospekt ist ein zentrales Dokument im Emissionsverfahren und enthält alle relevanten Informationen über den Emittenten und die angebotenen Anleihen. Der Prospekt muss den gesetzlichen Anforderungen des WpPG und der EU-Prospektverordnung entsprechen und von der BaFin gebilligt werden.
  3. Platzierung der Anleihen: Nach der Billigung des Wertpapierprospekts erfolgt die Platzierung der Anleihen am Kapitalmarkt. Hierbei werden die Anleihen entweder über eine Privatplatzierung direkt an ausgewählte Investoren verkauft oder über eine öffentliche Platzierung einem breiteren Anlegerkreis angeboten. In der Regel werden bei der Platzierung Banken und Finanzdienstleister als Konsortialführer oder Platzierungsgaranten eingeschaltet.
  4. Notierung und Handel der Anleihen: Nach erfolgreicher Platzierung der Anleihen erfolgt die Zulassung zum Handel an einer Börse. Hierbei müssen die Anleihen die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Börse erfüllen. Nach der Notierung können die Anleihen am Sekundärmarkt gehandelt werden, wodurch Investoren die Möglichkeit haben, ihre Anleihen vor Fälligkeit zu verkaufen oder weitere Anleihen zu erwerben.
  5. Rückzahlung der Anleihen: Am Ende der Laufzeit der Anleihen erfolgt die Rückzahlung des Nominalbetrags an die Anleger. Hierbei sind die vertraglichen Regelungen in den Anleihebedingungen sowie gesetzliche Vorschriften zu beachten, wie beispielsweise steuerliche Aspekte oder Regelungen zur frühzeitigen Kündigung oder Wandlung der Anleihen.

Haftungsrisiken bei der Emission von Unternehmensanleihen

Die Emission von Unternehmensanleihen birgt auch Haftungsrisiken für die beteiligten Akteure, insbesondere für den Emittenten und die beteiligten Banken. Im Folgenden werden die wichtigsten Haftungsrisiken erörtert:

  • Haftung für den Wertpapierprospekt: Der Emittent haftet gemäß § 21 WpPG für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Wertpapierprospekt. Eine unrichtige oder unvollständige Darstellung der Verhältnisse kann zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern führen. Auch die beteiligten Banken können in bestimmten Fällen für den Inhalt des Wertpapierprospekts haften, beispielsweise wenn sie als Konsortialführer oder Platzierungsgarant fungieren.
  • Haftung für Insiderhandel und Marktmanipulation: Die Verwendung von Insiderinformationen oder die Manipulation von Kursen im Zusammenhang mit der Emission von Unternehmensanleihen kann strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Regelungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und im WpHG sind daher von großer Bedeutung.
  • Haftung für Verstöße gegen Ad-hoc-Publizität: Emittenten von Unternehmensanleihen sind gemäß § 15 WpHG verpflichtet, Insiderinformationen, die ihren Emittenten unmittelbar betreffen, unverzüglich öffentlich bekannt zu machen. Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern und Bußgeldern durch die BaFin führen.

Welche Rolle spielen Banken bei der Emission von Unternehmensanleihen?

Banken spielen eine zentrale Rolle im Emissionsverfahren von Unternehmensanleihen, da sie als Konsortialführer oder Platzierungsgaranten fungieren. Sie unterstützen den Emittenten bei der Planung und Strukturierung der Emission, bei der Erstellung des Wertpapierprospekts und bei der Platzierung der Anleihen am Kapitalmarkt. Zudem können Banken als Market Maker agieren und so für Liquidität im Handel mit den Anleihen am Sekundärmarkt sorgen.

Voraussetzungen um Unternehmensanleihen zu emittieren?

Unternehmen, die Unternehmensanleihen emittieren möchten, müssen eine Reihe von rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der den gesetzlichen Anforderungen des WpPG und der EU-Prospektverordnung entspricht. Zudem müssen sie die Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, Insiderhandel und Marktmanipulation beachten, die in der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgelegt sind. Je nach Rechtsform des Unternehmens können auch bestimmte Vorschriften aus dem Aktiengesetz (AktG) oder dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) relevant sein.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Emittenten und Banken bei der Emission von Unternehmensanleihen?

Emittenten und Banken können insbesondere für den Inhalt des Wertpapierprospekts haften, wenn dieser unrichtig oder unvollständig ist. Darüber hinaus bestehen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Insiderhandel, Marktmanipulation und der Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten. Bei Verstößen gegen diese Regelungen können Schadensersatzansprüche von Anlegern sowie Bußgelder und Strafen von Aufsichtsbehörden drohen.

Welche Rolle spielt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Emission von Unternehmensanleihen?

Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Wertpapiermarkt in Deutschland und hat unter anderem die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei der Emission von Unternehmensanleihen zu überwachen. Sie prüft und billigt den Wertpapierprospekt, der im Rahmen der Emission erstellt werden muss, und kann bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften Bußgelder und andere Sanktionen verhängen.

Wichtigste Gesetze und Verordnungen bei der Emission von Unternehmensanleihen

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die bei der Emission von Unternehmensanleihen zu beachten sind, sind das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), die EU-Prospektverordnung, das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), das Aktiengesetz (AktG) für börsennotierte Aktiengesellschaften und gegebenenfalls das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) für GmbHs.

Liste notierter Mittelstandsanleihen

3W POWER S.A. 14/19  WKN: A1ZJZB
ADLER REAL ESTATE 13/18  WKN: A1R1A4
ADLER REAL ESTATE 14/19  WKN: A11QF0
ADLER REAL ESTATE 15/20  WKN: A14J3Z
AIR BERLIN 10/15  WKN: AB100A
AIR BERLIN 11/18  WKN: AB100B
AIR BERLIN 14/19 WKN: AB100L
AIR BERLIN 14/19 WKN: AB100N
ALBERT REIFF IHS 11/16 WKN: A1H3F2
ALBIS LEASING IHS 11/16 WKN: A1CR0X
Alfmeier Anleihe 13/18 WKN: A1X3MA
ALNO AG 13/18 WKN: A1R1BR
ALPINE HOLDING 12/17 WKN: A1G4NY
ARISTON REAL IHS.11/16 WKN: A1H3Q8
ATON GROUP FIN. 13/18 WKN: A1YCQ4
AVW GRUND AG 11/15 VAR WKN: A1E8X6
BASTEI LUEBBE IHS 11/16  WKN: A1K016
BDT MEDIA AUTOM. IS 12/17  WKN: A1PGQL
BEATE UHSE AG 14/19  WKN: A12T1W
BERENTZEN-GRP IHS 12/17  WKN: A1RE1V
BIOENERGIE IS 13(16/20)  WKN: A1TNHC
BKN BIOSTROM IS.11/16  WKN: A1KQ8V
CENTROSOLAR GROUP AG 16  WKN: A1E85T
CLOUD NO 7 13/17  WKN: A1TNGG
CONSTANTIN MEDIEN AG IHS  WKN: A1R07C
DEMIRE ANLEIHE 14/19  WKN: A12T13
DEUT.BOERSE ANL 13/18  WKN: A1R1BC
DEUT.BOERSE ANL 15/25  WKN: A1684V
DEUT.BOERSE MTN 12/22 WKN: A1RE1W
DEUT.BOERSE SUB.ANL15/21  WKN: A161W6
DEUTSCHE ROHSTOFF 13/18  WKN: A1R07G
DEWB ANL.14/19  WKN: A11QF7
DF DT.FORFAIT AG 13/20  WKN: A1R1CC
DIC ASSET AG ANL. 13/18  WKN: A1TNJ2
DIC ASSET AG ANL. 14/19  WKN: A12T64
DT.STUDENTEN WOHN 15/20  WKN: A1ZW6U
DUERR AG ANL.14/21  WKN: A1YC44
E.N.O. ENERGY GMBH 011/16  WKN: A1H3V5
EDEL IHS 11/16  WKN: A1KQYG
EDEL IHS 14/19  WKN: A1X3GV
EKOSEM-AGRAR GMBH 12/17  WKN: A1MLSJ
EKOSEM-AGRAR GMBH 12/18  WKN: A1R0RZ
EKOTECHNIKA GMBH 13/18  WKN: A1R1A1
ENERGIEKONTOR ANL.11/22  WKN: A1K0M2
ENERGIEKONTOR ANL.12/22  WKN: A1MLW0
ENTERPRISE HLDGS 12/17  WKN: A1G9AQ
ENTERPRISE HLDGS 15/20  WKN: A1ZWPT
ESTAVIS AG 13/18  WKN: A1X3Q9
ETERNA MODE HLD 12/17  WKN: A1REXA
EUROBODEN GMBH IHS 130/18  WKN: A1RE8B
EXER D GMBH 11/16  WKN: A1E8TK
EYEMAXX R.EST.AG 11/16  WKN: A1K0FA
EYEMAXX REAL ESTATE AG 17  WKN: A1MLWH
EYEMAXX REAL ESTATE AG 19  WKN: A1TM2T
EYEMAXX REAL ESTATE AG 20  WKN: A12T37
FAIR VALUE REIT WA 15/20  WKN: A13SAB
FCR IMMOBILIEN ANL 14/19  WKN: A1YC5F
FERRATUM DTL. IHS 13/18  WKN: A1X3VZ
FFK ENVI. GMBH 11  WKN: A1KQ4Z
FREUND+PART.HYBR.ANL10/17  WKN: A1EV8U
FRIEDOLA GEBR.HOLZAPFEL17  WKN: A1MLYJ
GAMIGO AG 13/18  WKN: A1TNJY
GEBR.SANDERS IHS.13/18  WKN: A1X3MD
GERMAN PELLETS GEN.  WKN: A141BE
GERMAN PELLETS IHS.11/16  WKN: A1H3J6
GERMAN PELLETS IHS.13/18  WKN: A1TNAP
GERMAN PELLETS IHS.14/19  WKN: A13R5N
GETGOODS.DE AG ANL 12/17  WKN: A1PGVS
GEWA 5 TO 1 GMBH 14/18  WKN: A1YC7Y
GIF MBH 11/16  WKN: A1K0FF
GOLFINO AG 12/17  WKN: A1MA9E
GUENTHER ZAMEK IS.12/17  WKN: A1K0YD
HAHN IMMO.BET. AG 12/17  WKN: A1EWNF
HALLHUBER ANL 13/18  WKN: A1TNHB
HANSEYACHT AG 14/19  WKN: A11QHZ
HELMA EIGENBAU ANL.13/18  WKN: A1X3HZ
HERBAWI IHS 14/19  WKN: A12T6J
HKW PERSONAL ANL.11/16  WKN: A1K0QR
HOERMANN FIN ANL.13/18  WKN: A1YCRD
HOMANN HOLZW IHS.12/17  WKN: A1R0VD
HPI AG ANL.11/16  WKN: A1MA90
IDENTEC GROUP 12/17  WKN: A1G82U
IMM.PROJ.SAL.AR.ANL 12/19  WKN: A1RFBP
INCITY IMMOBILIEN 14/19  WKN: A13R8D
IPM GMBH ANL.13/18  WKN: A1X3NK
J.F.BEHRENS AG ANL.11/16  WKN: A1H3GE
JACOB STAUDER IHS 17  WKN: A1RE7P
JACOB STAUDER IHS 22  WKN: A161L0
JOH.FR.BEHRENS ANL 20  WKN: A161Y5
JUNG, DMS ANL.15/20  WKN: A14J9D
KARLIE GROUP GMBH 13/18  WKN: A1TNG9
KARLSBERG BR.ITV 12/17  WKN: A1REWV
KATJES INT. IHS 15/20  WKN: A161F9
KÉZIZÁLOG ZRT.  WKN: A1HQFG
KSW IMMOBILIEN ANL.14/19  WKN: A12UAA
KTG AGRAR AG ANL.11(17)  WKN: A1H3VN
KTG AGRAR SE 14/19  WKN: A11QGQ
KTG ENERGIE AG 12/18  WKN: A1ML25
LANG+CIE. RE BET. 15/18  WKN: A161YX
LAUREL GMBH 12/17  WKN: A1RE5T
MAG IAS GMBH 11/16  WKN: A1H3EY
MARITIM VERTR.ANL.14/16  WKN: A13R5R
MBB CLEAN ANL 13/19  WKN: A1TM7P
METALCORP GRP 13/18  WKN: A1HLTD
MIFA FAHRRADW.IHS 13/18  WKN: A1X25B
MINAYA CAP WLD.13/18  WKN: A1X3H1
MITEC AUTOMOTIVE 12/17  WKN: A1K0NJ
MORE+MORE 13/18  WKN: A1TND4
MOX TELECOM AG 12/17  WKN: A1RE1Z
MS DEUTSCHLAND 17  WKN: A1RE7V
MS SPAICH. ANL. 11/16  WKN: A1KQZL
MT-ENERGIE ANL.12/17  WKN: A1MLRM
MTU AERO 12/17  WKN: A1PGW5
NEUE ZWL ZAHNRADW. 14/19  WKN: A1YC1F
NEUE ZWL ZAHNRADW. 15/21  WKN: A13SAD
NORDEX SE IHS 11/16  WKN: A1H3DX
PARAGON AG ANL.13/18   WKN: A1TND9
PCC SE ITV.11/15  WKN: A1K0U0
PEACH PROP.ANL.11/16  WKN: A1KQ8K
PEINE IHS 13/18  WKN: A1TNFX
PENELL GMBH IHS.14/19  WKN: A11QQ8
PHOTON EN.INV. 13/18  WKN: A1HELE
PNE WIND AG ANL 13/18  WKN: A1R074
PORR AG 12-16  WKN: A1HCJJ
PORR AG 13/18  WKN: A1HSNV
POSTERXXL AG 12/17  WKN: A1PGUT
PROCAR AUTOFINANZ 11/16   WKN: A1K0U4
PROCAR AUTOFINANZ 14/19  WKN: A13SLE
RENA GMBH IS.10/15  WKN: A1E8W9
RENA GMBH IS.13/18  WKN: A1TNHG
RENA LANGE 13/17  WKN: A1ZAEM
RENE LEZARD ANL.12/17  WKN: A1PGQR
RICKMERS HOLD.ANL 13/18  WKN: A1TNA3
ROYALBEACH ANL.11/16  WKN: A1K0QA
RUDOLF WOEHRL AG ANL 18  WKN: A1R0YA
RWE FIN. 09/21 MTN   WKN: A0T6L6
S+T AG 13/18   WKN: A1HJLL
SAF HOLLAND 12/18   WKN: A1HA97
SAG SOLARSTROM 10/15   WKN: A1E84A
SAG SOLARSTROM 11/17  WKN: A1K0K5
SANHA ANL 13/18  WKN: A1TNA7
SANOCHEMIA PHARM. 2017  WKN: A1G7JQ
SCHALKE 04 ANL. 12/19  WKN: A1ML4T
SCHNEEKOPPE ANL. 10/15  WKN: A1EWHX
SCHOLZ AG 12/17   WKN: A1MLSS
SEIDENSTICK. IHS 12/18  WKN: A1K0SE
SEMPER IDEM GMBH 11/16  WKN: A1H3YJ
SEMPER IDEM GMBH 14/21  WKN: A11QR1
SEMPER IDEM GMBH 15/20  WKN: A13SHW
SENATOR ENT.ANL.15/16  WKN: A14J6U
SENIVITA GMBH IHS 11/16  WKN: A1KQ3C
SENIVITA SOC.WS 15/20  WKN: A13SHL
SENIVITA SOZ.GE.GS 14/UN.  WKN: A1XFUZ
SIAG SCHAAF AG IHS 11/16  WKN: A1KRAS
SIC PROCESSING GMBH 11/16  WKN: A1H3HQ
SINGULUS TECHN. AG 12/17  WKN: A1MASJ
SNP SCHNEID.-NEU.ANL15/20  WKN: A14J6N
SOLAR8 ENERGY AG 11/16  WKN: A1H3F8
SOLEN AG 11/16  WKN: A1H3M9
STEILMANN-BO.ANL.12/17  WKN: A1PGWZ
STEILMANN-BO.ANL.14/18  WKN: A12UAE
STEILMANN-BO.ANL.15/17  WKN: A14J4G
STERN IMMOBIL.AG ANL13/18  WKN: A1TM8Z
STRENESSE AG ANL13/14  WKN: A1TM7E
STUD.GES.WITTEN/HERD. 24  WKN: A12UD9
SYMPATEX IHS 13/18  WKN: A1X3MS
TAG IMMOBILIEN ANL.13/18  WKN: A1TNFU
TAG IMMOBILIEN ANL.14/20  WKN: A12T10
TIMELESS HOM ANL 13/20  WKN: A1R09H
TRAVEL24.COM 12/17  WKN: A1PGRG
UBM REALITAETEN. 14-19  WKN: A1ZKZE
VALENSINA GMBH IHS 11/16  WKN: A1H3YK
VEDES ANLEIHE 14/19  WKN: A11QJA
VST BUILDING TECH. 13/19  WKN: A1HPZD
WIENERBERGER 07/UND. FLR  WKN: A0G4X3
WINDREICH ANL. 11/16  WKN: A1H3V3

Anleihen: Bonitätsanleihen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert, dass die Risiken von Bonitätsanleihen für private Investoren nicht erkennbar sind. Auch könne ein Interessenkonflikt für Kreditinstitute bestehen, da Banken auch Kredite an die Unternehmen vergeben, deren Bonitätsrisiken sie verbriefen. Aus Sicht der BaFin gehören Bonitätsanleihen nicht in die Hände von Privatkunden.

Die BaFin beabsichtigt daher aus Gründen des Anlegerschutzes, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf an Privatkunden zu verbieten.

Dieses Verbot wäre das Erste, das eine komplette Gattung von Finanzprodukten für Privatanleger betrifft. Das könnte für Banken eine dramatische Auswirkung haben, da Anleger ca. 6,3 Milliarden Euro in Bonitätsanleihen investiert haben. Aktuell werden Vertreter der betroffenen Kreditinstitute angehört.

Bonitätsanleihen Definition

Bonitätsanleihen (bonitätsabhängige Anleihen) sind Derivate, die von einer Bank emittiert werden. Aus rechtlicher Sicht stellen Sie eine Schuldverschreibung des Emittenten dar. Anleger haben die Möglichkeit in die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Schuldners zu investieren.

Abhängig von der Bonität des Schuldners bekommen die Anleger bestimmte Zinszahlungen. Außer den Zinszahlungen bekommt der Anleger bei Fälligkeit auch den Nennwert ausbezahlt, sofern bei dem Schuldner kein Kreditereignis eintritt.

Hinsichtlich der Verzinsung gibt es wie bei herkömmlichen Anleihen zwei Varianten. Die Verzinsung kann über die gesamte Laufzeit fix sein oder im Zeitablauf über einen Stufenzins ansteigen.

Die Spezialität bei Anleihen wie Bonitätsanleihen liegt darin, dass die Zins- und Rückzahlung an die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines sogenannten Referenzschuldners gekoppelt ist. Der Referenzschuldner kann ein Unternehmen oder ein Staat sein. Ein finanzieller Erfolg ist vom Nichteintritt sogenannter Kreditereignisse beim Referenzschuldner abhängig.

Es existieren auch Anleihen, deren Entwicklung von der Bonität mehrerer Referenzschuldner abhängt. Diese Anleihen mit zwei oder mehreren Referenzschuldnern, die gleichgewichtet sind, werden lineare Bonitätsanleihen genannt. Meist beziehen sie sich auf die Bonität mehrerer Vertreter eines Sektors.

Bonitätsanleihen werden in der Regel  als Anlageprodukte bezeichnet und verkauft. Genau genommen hat der Erwerber jedoch nicht die Funktion eines Darlehensgebers. Vielmehr ist er in der Rolle eines Versicherungsgebers, da er für das Bonitätsrisiko des Referenzschuldners haftet. Durch die Produktbezeichnung und Vertriebsstrategie entsteht bei Privatkunden aber meistens der Eindruck, dass es sich um ein Zinspapier handelt.

Bonitätsanleihen – höhere Verzinsung bei höherem Risiko

Durch die anhaltend niedrigen Zinsen sind Staats- und Unternehmensanleihen weniger attraktiv geworden. Insbesondere lassen sich bei Emittenten mit hoher Bonität fast keine Gewinne erwirtschaften. Für diejenigen Anleger und Investoren, die nicht in den spekulativen Aktienmarkt gehen wollen, bieten Anleihen wie Bonitätsanleihen oder Credit Linked Notes (CLN) eine Alternative.

Bonitätsanleihen bieten für Anleger die Möglichkeit höhere Renditen als bei vergleichbaren klassischen Anleihen zu erzielen. Der Anleihegläubiger erhält für die Akzeptanz des Emittentenrisikos der herausgebenden Bank eine zusätzliche Risikoprämie. Dadurch entstehen grundsätzlich höhere Gewinnmöglichkeiten.

Höhere Renditen sind grundsätzlich auch mit größeren Risiken verbunden. Erwerber von Bonitätsanleihen haften grundsätzlich für zwei Risiken – das ist zum einen das sog. Emittentenrisiko, also dass die Bank, die die Bonitätsanleihe emittiert hat, aufgrund schlechterer finanziellen Situation ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Zum anderen haften sie auch für die Bonität des Referenzschuldners.

Wird die Bonität des Referenzschuldners schlechter und tritt auch ein Kreditereignis ein, werden die künftigen Zinszahlungen eingestellt. Außerdem wird die Bonitätsanleihe vorzeitig beendet. Sodann wird sie mit  einem sog. Barausgleichsbetrag anstatt mit dem ursprünglichen Nennbetrag der Anleihe abgegolten. Die Höhe des Barausgleichsbetrags bestimmt sich nach dem Marktwert der Verbindlichkeiten des Referenzschuldners. Er kann deutlich niedriger sein und sogar Null betragen. Dies würde dann einen Totalverlust bedeuten.

Ein derartiges Kreditereignis ist zum Beispiel die Insolvenz des Referenzschuldners. Aber auch bereits die Nichtzahlung einer fälligen Verbindlichkeit kann ein solches Kreditereignis sein und gravierende Folgen haben. Es genügen auch bloße vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, die im weiteren Verlauf überwunden werden. Für die Inhaber von Bonitätsanleihen ist es dann unerheblich, wenn sich der Referenzschuldner bereits nach kurzer Zeit wieder stabilisiert, da die Verluste bereits eingetreten sind.

Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner in München haben die Bedingungen verschiedener Bonitätsanleihen überprüft und dabei festgestellt, dass sich die Emittenten oft vertraglich das Recht vorbehalten, unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Vertragsabschluss Einfluss auf die den Bonitätsanleihen zugrundeliegenden Referenzverbindlichkeiten zu nehmen. Dadurch entsteht aber ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Emittenten und den Interessen des Anlegers.

Bonitätsanleihen als Anleihen für Privatanleger nicht geeignet

Diverse Aspekte der Bonitätsanleihen sprechen für ihre Komplexität und Ungeeignetheit für Privatanleger. Anders als sonstige Zertifikate, die sich grundsätzlich auf allgemeinbekannte Basiswerte beziehen, sind die Basiswerte schwer einzuschätzende Bonitäts- und Kreditrisiken.

Privatkunden haben aber in der Regel keine Ahnung wie sie Bonitätsrisiken eines Unternehmens oder gar eines Landes beurteilen und einschätzen sollen. Für einen Privatanleger ist es grundsätzlich nahezu unmöglich realistisch einzuschätzen wann mit einem sog. Kursereignis zu rechnen wäre.

Bei Bonitätsanleihen, deren Wertentwicklung von mehreren Referenzschuldnern abhängt, wird die Einschätzung der Risiken für einen Privatanleger in der Tat absolut unmöglich, so Rechtsanwalt Arthur Wilms von der auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Herfurtner Rechtsanwälte..

Denn bei diesen Produkten muss der Anleger die Bonitäten mehrerer Referenzschuldnern bewerten. Sobald das Kreditereignis bereits bei einem einzigen Referenzschuldner eintritt, kommt es zur Beendigung der Anlage. Außerdem können Privatkunden überhaupt nicht einschätzen, ob die vereinbarten Zinsen dem Gesamtrisiko entsprechen.

Anleihen: Problematisch ist auch, dass Privatanlegern eine langfristig orientierte Geldanlage suggeriert wird, obwohl es sich bei den Bonitätsanleihen um hochkomplexe Finanzinstrumente handelt, die auf Kreditrisiken beruhen, die überwiegend im Rahmen des Handels mit Credit default swaps (CDS) entstehen.

Der Handel mit CDS ist aber von hochkomplexen Zusammenhängen geprägt und deshalb nur erfahrenen und professionellen Marktteilnehmern vorbehalten. Privatkunden verfügen nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen und können somit nicht mit den professionellen Marktteilnehmern mithalten.

Folgende Kreditinstitute bieten genannte Produkte an:

  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) –  Marktanteil 45%
  • Dekabank – Marktanteil 32%
  • Hypo-Vereinsbank – Marktanteil 10%
  • DZ-Bank – Marktanteil 7%

Diese Banken haben ca. 6,3 Milliarden Euro an Bonitätsanleihen derzeit in die Anlegerdepots verkauft.

Die Marktführer Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die Dekabank, die Hypovereinsbank und die DZ Bank haben noch vor dem endgültigen Verbot durch die BaFin die Bonitätsanleihen aus ihrem Angebot rausgenommen.

Schrittweise Zinssteigerungen: Die Rechte der Step-up-Anleihe

Die Welt des Investments kann ein gefährlicher Dschungel sein, wenn Sie sich nicht über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind, insbesondere in Bezug auf spezialisierte Anlageformen wie die sogenannte „Step-up-Anleihe“. Diese Form der Anleihe gehört zu den komplexeren Finanzmarktprodukten und ist für Anleger von besonderem Interesse, die in Zeiträumen steigender Zinsen nach Möglichkeiten suchen, um eine höchstmögliche Rendite zu erzielen.

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Marktschwankungen kann das Verständnis der genauen Funktionsweise und der rechtlichen Aspekte von Step-up-Anleihen zur Investitionssicherheit beitragen.

Was ist eine Step-up-Anleihe?

Bevor wir in die rechtlichen Einzelheiten einsteigen, sollten wir zunächst einen Blick darauf werfen, was eine Step-up-Anleihe tatsächlich ist. Eine Step-up-Anleihe ist eine Art von Anleihe oder Schuldverschreibung, bei der der Zinssatz für den Anleger über die Laufzeit in vorher festgelegten Schritten steigt – daher der Name „Step-up“. Nicht zu verwechseln ist sie mit der sogenannten Step-down-Anleihe, bei der der Zinssatz im Laufe der Zeit sinkt.

Die Rechte von Anlegern einer Step-Up-Anleihe

Die Rechte von Anlegern werden in den Bedingungen der Anleihe ausführlich festgelegt, wobei einige Aspekte dem Gesetz unterliegen. Insbesondere muss der Herausgeber der Anleihe bestimmte Informationspflichten erfüllen und darf die Interessen des Anlegers nicht benachteiligen.

Informationspflichten des Emittenten

In den meisten Rechtsordnungen ist der Emittent der Step-up-Anleihe gesetzlich verpflichtet, alle Arten von Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Investitionsentscheidungen relevant sein könnten. Die Erstemission einer Anleihe muss in der Regel einem strengen Verfahren von Genehmigung und Offenlegung folgen, das von den Aufsichtsbehörden geregelt wird. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Kündigungsrechte des Anlegers

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Anlage in Anleihen betrifft die Kündigung. In den Anleihebedingungen sollten klar die Rechte des Anlegers auf Kündigung der Anleihe angegeben sein. In den meisten Fällen wird dem Anleger das Recht eingeräumt, die Anleihe entweder nach Ablauf einer bestimmten Frist oder bei Eintreten bestimmter Ereignisse zu kündigen.

Bei Step-up-Anleihen wird dieses Kündigungsrecht besonders relevant, wenn die Zinsen in der Wirtschaft allgemein ansteigen und der Anleger die Möglichkeit hat, in eine Anlage mit einem höheren Zinssatz umzusteigen.

Rechtlicher Rahmen für Step-up-Anleihen

Die rechtliche Regulierung von Anleihen und insbesondere von Step-up-Anleihen variiert von Land zu Land. In der Europäischen Union beispielsweise dient die Richtlinie 2003/71/EG als Grundlage für die Offenlegungspflichten bei der Erstemission einer Anleihe.

Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

Ein entscheidender Faktor, der das Verhältnis zwischen Emittent und Anleger bestimmt, ist das anwendbare Recht und die Gerichtsbarkeit. Diese bestimmen, welche Regeln gelten, wie und wo rechtliche Auseinandersetzungen beigelegt werden können und welche Aufsichtsbehörden zuständig sind.

Normalerweise wählen Emittent und Anleger das für sie günstigste Recht und Gericht, wobei internationale Anleihen oft das Recht einer großen Wirtschaftsnation wie den USA oder Großbritannien unterliegen.

Die Rolle von Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörden spielen eine Schlüsselrolle in der Anleihenregulierung. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen. Sie erfüllen auch eine wichtige Informationsfunktion, indem sie Leitlinien für Anleger und Emittenten herausgeben und zu spezifischen Fragen Stellung nehmen. Darüber hinaus haben sie die Befugnis, bei Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen Sanktionen zu verhängen.

Fallstricke und Risiken bei Step-up-Anleihen

Obwohl Step-up-Anleihen für Anleger attraktiv sein können, vor allem in einem Umfeld steigender Zinssätze, sollten sich Anleger der damit verbundenen Risiken bewusst sein.

Kreditrisiko des Emittenten

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass der Emittent der Step-up-Anleihe zahlungsunfähig wird und nicht in der Lage ist, die geschuldeten Beträge zurückzuzahlen. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko, desto höher der angebotene Zinssatz. Daher kann eine höhere Zinszahlung auf ein höheres Kreditrisiko hinweisen.

Zinsänderungsrisiko

Auch das Risiko von Zinsänderungen sollte berücksichtigt werden. Wenn die allgemeinen Zinssätze steigen, könnte der Anleger möglicherweise eine höhere Rendite erzielen, indem er in eine andere Anlage umschichtet. Allerdings könnte die vorzeitige Kündigung der Anleihe nachteilige Folgen haben, z.B. könnte der Emittent eine Kündigungsentschädigung verlangen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Anleger seine Anlegestelle möglicherweise nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder zu einem akzeptablen Preis verkaufen kann. Step-up-Anleihen sind oft weniger liquide als Standardanleihen, da sie komplexer sind und weniger Anleger sie verstehen oder bereit sind, sie zu kaufen.

Nullkuponanleihe: Was steckt hinter ihnen?

Nullkuponanleihe – ein finanzielles Instrument, das unter Anlegern oft ein Stirnrunzeln auslöst. Seine Einzigartigkeit und Komplexität verleihen ihm einen Schleier der Verwirrung und Unbekanntheit. Warum also dann über Nullkuponanleihen, auch Zero-Coupon Bonds genannt, schreiben? Es ist nicht nur wichtig, diese besondere Art der Anleihe zu verstehen, sondern auch entscheidend, ihre Rolle in der finanziellen Landschaft zu erkennen.

Ob Sie ein Anleger, ein Rechtsanwalt, ein Geschäftsinhaber oder nur eine Person mit Interesse am Finanzmarkt sind, dieses Wissen kann Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Risiken zu minimieren und Ihre Investitionen zu diversifizieren.

Tauchen wir tiefer in die Welt der Nullkuponanleihe ein

Eine Nullkuponanleihe, oder in der internationaleren Terminologie als Zero-Coupon Bond bezeichnet, ist eine Anleihe, die ohne Zinszahlungen oder „Coupons“, wie sie häufig genannt werden, ausgegeben wird. Sie unterscheidet sich stark von herkömmlichen Anleihen und weist eine beeindruckende Vielfalt an Funktionen auf.

Nullkuponanleihe – Der Unterschied zum klassischen Bond

Während eine klassische Anleihe in regelmäßigen Abständen Zinszahlungen an den Anleger ausbezahlt, entfällt dieses Merkmal bei einer Nullkuponanleihe komplett. Es wird kein jährlicher oder halbjährlicher „Coupon“, also Zinszahlung, erbracht. Stattdessen wird sie zu einem deutlich niedrigeren Preis als ihrem Nennwert ausgegeben und am Ende der Laufzeit zum vollen Nennwert zurückgezahlt.

Der Ertrag für den Investor ergibt sich allein aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Rückzahlungswert.

Der Charme der Nullkuponanleihe – Rendite ohne laufende Zahlungen

Nullkuponanleihen bieten einige Vorteile, die sie für bestimmte Anleger attraktiv machen. Einer der offensichtlichsten Vorteile ist die Fähigkeit, einen festen, garantierten Gewinn zu erzielen, wenn die Anleihe bis zum Ende der Laufzeit gehalten wird. Dies ist besonders nützlich für Anleger, die eine bestimmte Summe Geld zu einem bestimmten zukünftigen Datum benötigen, wie beispielsweise zur Finanzierung der Hochschulbildung eines Kindes.

Beispiel einer Investition in Nullkuponanleihen

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen eine Nullkuponanleihe mit einem Nennwert von 10.000 Euro, einer Laufzeit von 10 Jahren, für nur 6.000 Euro. Nach 10 Jahren wird der volle Nennwert von 10.000 Euro ausgezahlt. Hier ist Ihr Gewinn die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall 4.000 Euro. Sie ziehen das Geld nur einmal ab und warten dann auf den Fälligkeitstag, um Ihren Gewinn zu erzielen. Einfach und unkompliziert.

Auf der anderen Seite der Medaille – Risiken und Nachteile

Trotz ihrer attraktiven Renditecharakteristik sind Nullkuponanleihen nicht frei von Risiken. Wie jedes finanzielle Instrument unterliegen auch sie bestimmten Nachteilen und Risiken, die Anleger berücksichtigen sollten.

Das Reinvestitionsrisiko bei einer Nullkuponanleihe

Ein Nachteil ist das Reinvestitionsrisiko. Dies ist das Risiko, dass die Zinsen zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Anleihe fällig wird, niedriger sein können als zu dem Zeitpunkt, an dem Sie investiert haben. Die Tatsache, dass Nullkuponanleihen keine laufenden Zinsen zahlen, bedeutet, dass Sie bei sinkenden Zinsen auf dem Markt möglicherweise weniger Geld verdienen, weil Sie Ihre Rendite nicht laufend reinvestieren können.

Preisschwankungen und Marktvolatilität

Ein weiteres Risiko ist die hohe Sensibilität gegenüber Zinsschwankungen. Aufgrund ihrer langen Laufzeit und der fehlenden laufenden Zinszahlungen unterliegen Nullkuponanleihen in der Regel größeren Kursschwankungen als normale Anleihen, wenn sich die Marktzinsen ändern. Dies kann zu erheblichen Verlusten führen, wenn Sie gezwungen sind, die Anleihe vor der Fälligkeit zu verkaufen.

Nullkuponanleihen verstehen – Eine Checkliste für Anleger

Bevor Sie in Nullkuponanleihen investieren, sollten Sie eine fundierte Entscheidung treffen. Hier ist eine Checkliste, an der Sie sich orientieren können:

  • Verstehen Sie das Konzept: Stellen Sie sicher, dass Sie den Mechanismus einer Nullkuponanleihe verstehen. Es ist wichtig, die Art der Anlagen, die Sie tätigen, zu verstehen.
  • Risikotoleranz: Beurteilen Sie Ihre Bereitschaft, das Risiko einzugehen, dass mit Nullkuponanleihen verbunden ist. Wenn Sie kein großes Risiko eingehen können oder möchten, sind sie möglicherweise nicht die beste Option für Sie.
  • Fälligkeitsdatum: Überlegen Sie, ob Sie bereit sind, Ihr Geld für einen langen Zeitraum zu binden. Nullkuponanleihen sind oft langfristige Instrumente.
  • Steuerliche Auswirkungen: Zinsen auf Nullkuponanleihen werden oft besteuert, obwohl Sie sie erst nach Ablauf der Anleihe erhalten. Dies könnte Ihre Rendite mindern.

Mittelstandsanleihen: Finanzinstrumente für KMUs im Überblick

Mittelstandsanleihen sind ein Thema von Relevanz und Brisanz. Sie stellen eine Alternative zu traditionellen Finanzierungsoptionen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dar. Aber was verbirgt sich hinter diesem Finanzinstrument genau? Welche Chancen und Risiken bringt es mit sich? Und wie lassen sich rechtliche Stolpersteine umgehen oder zumindest minimieren?

Was sind Mittelstandsanleihen?

Mittelstandsanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere, die von kleinen und mittleren Unternehmen ausgegeben werden, um Kapital zu generieren. Sie sind eine Alternative zu anderen Finanzierungsformen wie Bankkrediten. Da das Kapital über einen festgelegten Zeitraum zurückgezahlt wird, ergeben sich Planungssicherheit und eine stabile Verzinsung für die Investoren.

Chancen und Vorteile von Mittelstandsanleihen

Die Chancen und Vorteile, die sich aus Mittelstandsanleihen ergeben, sind vielfältig und bringen sowohl für Unternehmen als auch für Anleger wesentliche Merkmale mit sich:

  • Flexibilität: Im Gegensatz zu Bankkrediten sind die Bedingungen für eine Mittelstandsanleihe flexibler gestaltet. Unternehmen können die Laufzeit, den Zinssatz und die Rückzahlungsbedingungen in der Regel selbst festlegen.
  • Unabhängigkeit: Ein weiterer Vorteil ist die Unabhängigkeit von Banken und deren Kreditentscheidungen. Dies kann gerade in Krisenzeiten ein entscheidender Vorteil sein.
  • Rendite: Für Anleger sind vor allem die höheren Renditen im Vergleich zu traditionellen Anlageformen attraktiv.

Risiken von Mittelstandsanleihen

Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. So bergen Mittelstandsanleihen – wie jede Investition – auch Risiken.

  • Insolvenzrisiko: Bei einer Unternehmensinsolvenz stehen die Anleihegläubiger in der Regel hinter den sonstigen Gläubigern. Im Falle einer Insolvenz besteht daher das Risiko eines Totalverlusts.
  • Marktrisiko: Aufgrund der oft geringen Liquidität und der begrenzten Anzahl von Anlegern kann der Handel mit Mittelstandsanleihen schwierig sein.
  • Zinsrisiko: Steigende Zinsen können den Wert der Mittelstandsanleihe reduzieren.

Rechtliche Aspekte von Mittelstandsanleihen

Zur rechtlichen Ausgestaltung von Mittelstandsanleihen gibt es einige Aspekte zu beachten.

Erstens muss die Ausgabe der Anleihen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erfolgen. Das bedeutet, dass das Unternehmen einen Prospekt erstellen muss, der die wesentlichen Informationen zur Anleihe und zum Unternehmen enthält.

Zweitens sollte das Unternehmen klare Rückzahlungsbedingungen festlegen und veröffentlichen. Anleger müssen wissen, wann und wie sie ihr Geld zurückbekommen. Hier können nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch Richtlinien der Börsen eine Rolle spielen.

Drittens kann es ratsam sein, eine externe Bonitätsbewertung (Rating) einzuholen. Dies kann die Akzeptanz der Anleihe bei den Anlegern erhöhen.

Praktisches Beispiel: Der Fall „Bäckerei Brötchenlust“

Als konkretes Praxisbeispiel soll die fiktive Bäckerei „Brötchenlust“ dienen. Um eine neue Produktionsstätte zu finanzieren und unabhängig von der Bank zu bleiben, entscheidet sich das Unternehmen für die Ausgabe einer Mittelstandsanleihe. Die Konditionen sind attraktiv: eine feste Laufzeit von sieben Jahren, eine jährliche Verzinsung von vier Prozent und eine regelmäßige Tilgung des geliehenen Kapitals.

Doch trotz sorgfältiger Planung und positiver Grundeinstellung seitens der Anleger gerät „Brötchenlust“ in finanzielle Schieflage. Ein tragischer Brand zerstört einen großen Teil der Produktionsstätte und zwingt das Unternehmen in die Insolvenz. Die Anleihegläubiger stehen vor einem Totalverlust. Ein Worst-Case-Szenario, das eindrucksvoll die Risiken von Mittelstandsanleihen verdeutlicht.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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