Als angehender Beamter ist es wichtig, sich mit den finanziellen Aspekten Ihres zukünftigen Berufs auseinanderzusetzen und ein klares Verständnis für Ihre Ansprüche und Rechte zu haben. In diesem umfassenden Blog-Beitrag gebe ich, ein erfahrener Rechtsanwalt, Ihnen einen detaillierten Einblick in die Welt der Anwärterbezüge, inklusive rechtlicher Hintergründe, aktueller Gesetzgebung, Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen.

Was sind Anwärterbezüge?

Anwärterbezüge sind die Bezüge, die Beamte auf Widerruf während ihrer Zeit als Referendare oder Anwärter erhalten. Sie sollen dem Lebensunterhalt und der sozialen Sicherheit des Beamten dienen. Die Höhe der Anwärterbezüge orientiert sich am späteren Grundgehalt des Beamten und ist, wie das Grundgehalt, durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Rechtliche Grundlagen für Anwärterbezüge

Die rechtlichen Grundlagen für die Bezahlung von Beamten auf Widerruf, insbesondere hinsichtlich der Anwärterbezüge, finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen:

  • Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
  • Landesbesoldungsgesetze (LBesG)
  • Dienstordnungen der einzelnen Bundesländer

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung aller Bundesbeamten, während die Landesbesoldungsgesetze die Besoldung von Beamten der Länder regeln. Die jeweiligen Dienstordnungen können auch spezielle Regelungen für die Zahlung von Anwärterbezügen enthalten.

Höhe der Anwärterbezüge

Die Höhe der Anwärterbezüge variiert je nach Besoldungsgruppe (z. B. A, B oder C) und der Laufbahn des Beamten. Gemäß § 27 BBesG betragen die Anwärterbezüge:

  • Für Beamte der Besoldungsgruppe A: 75% des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A
  • Für Beamte der Besoldungsgruppe B und C: 75% des Grundgehalts der entsprechenden Besoldungsgruppe

Einige Landesbesoldungsgesetze können jedoch abweichende Regelungen vorsehen, die unter Umständen auch höhere Anwärterbezüge ermöglichen können. Es empfiehlt sich daher, sich mit dem jeweiligen Landesrecht vertraut zu machen.

Anwärterbezüge im Vergleich zu anderen Gehältern

Beamte auf Widerruf beziehen während ihrer Ausbildung in aller Regel kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern Anwärterbezüge. Diese fallen oft niedriger aus als das, was Absolventen in vergleichbaren Positionen im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft verdienen würden. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Anwärterzeit als Vorbereitungszeit für den späteren Beamtenstatus angesehen wird und die Bezüge daher primär dem Lebensunterhalt dienen sollen.

Aktuelle Gesetzgebung und Gerichtsurteile

Ein wichtiger Aspekt beim Thema Anwärterbezüge sind aktuelle Gesetzesänderungen oder Gerichtsurteile, die einen Einfluss auf die Bezüge von Beamtenanwärtern haben können. Im Folgenden stelle ich Ihnen einige relevante Entscheidungen und Gesetzesänderungen vor:

BVerwG-Urteil vom 19.09.2019 – 2 C 42.18

In diesem Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Land Berlin dazu verpflichtet ist, rückwirkend für den Zeitraum von Januar 2011 bis Juni 2012 höhere Anwärterbezüge an einen Polizeikommissaranwärter zu zahlen. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Höhe der Anwärterbezüge in jenem Zeitraum gegen das verfassungsrechtliche Alimentationsprinzip verstoße, da sie unzureichend zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherheit des Anwärters beigetragen habe.

Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Im Jahr 2019 hat das Land NRW eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Anwärterbezüge für Beamtenanwärter in den Laufbahnen der Besoldungsgruppe A um rund 8% erhöht. Die Neuregelung stärkt somit die finanzielle Absicherung der Beamtenanwärter in Nordrhein-Westfalen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Muss ich meinen Vorgesetzten informieren, wenn ich Nebeneinkünfte erziele?

Ja, Beamte auf Widerruf sind dazu verpflichtet, ihren Vorgesetzten gegenüber Nebeneinkünfte anzuzeigen, sofern diese eine bestimmte Grenze überschreiten. Auch für Beamte auf Widerruf gelten dabei die Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe.

Kann ich während meiner Anwärterzeit Elternzeit in Anspruch nehmen?

Ja, Beamtenanwärter haben grundsätzlich das Recht, Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Dabei gelten für sie die gleichen Regelungen wie für Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe. Allerdings kann die Inanspruchnahme von Elternzeit dazu führen, dass sich die Anwärterzeit verlängert.

Kann ich während meiner Anwärterzeit Teilzeit arbeiten?

Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, ist auch für Beamtenanwärter grundsätzlich gegeben. Dabei sind die Regelungen ähnlich wie für Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe zu beachten. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass sich dadurch die Anwärterzeit verlängern kann und eine entsprechende Regelung mit dem Dienstherrn getroffen werden muss.

Welche Regelungen gelten für die Krankenversicherung der Beamtenanwärter?

Beamtenanwärter sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, sofern sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Der Dienstherr trägt dabei die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Im Falle einer Befreiung von der Versicherungspflicht können sich Beamtenanwärter bei einer privaten Krankenversicherung versichern und erhalten dann einen entsprechenden Zuschuss vom Dienstherrn.

Gibt es eine Altersgrenze für Beamtenanwärter?

Ja, in der Regel gibt es für die Berufung zum Beamten auf Widerruf eine Altersgrenze. Diese variiert jedoch je nach Bundesland und Laufbahn. Es ist daher ratsam, sich über die Altersgrenzen im jeweiligen Bundesland zu informieren.

Fazit zu Anwärterbezügen

In diesem umfassenden Blog-Beitrag habe ich Ihnen alle wichtigen Informationen zu den Anwärterbezügen zusammengetragen. Es ist wichtig, sich als angehender Beamter mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um ein klares Verständnis für die eigenen Ansprüche und Rechte zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere rechtliche Ausführungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihnen mit seiner Expertise zur Seite stehen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Anwärterbezüge eine wichtige Rolle im Ausbildungsprozess der Beamten spielen, da sie den Lebensunterhalt und die soziale Sicherheit der Beamten in dieser Zeit gewährleisten. Ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der Höhe der Bezüge und deren Vergleich zu anderen Gehältern, sowie der aktuellen Gesetzgebung und Gerichtsurteile, ist entscheidend, um als angehender Beamter seine Rechte und Pflichten zu kennen.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, sich über geltende Regelungen für Beamtenanwärter in Bezug auf die Krankenversicherung, den Erwerb von Nebeneinkünften, die Inanspruchnahme von Elternzeit und die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, umfassend zu informieren. Auch für diese und weitere Fragen ist es ratsam, sich an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der Ihnen bei der Klärung Ihrer individuellen Situation helfen und Sie umfassend beraten kann.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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