Im Erbfall kommen oft viele Fragen auf. Eine besonders relevante Frage betrifft die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Erbes entstehen. Können diese Kosten vom Erbe abgezogen werden? In diesem Blog-Beitrag befassen wir uns eingehend mit dieser Frage und beleuchten alle rechtlichen Aspekte und Ausnahmen. Anschließend finden Sie auch eine FAQ-Sektion, in der wir häufig gestellte Fragen beantworten.
Anwaltskosten und Erbschaft: Allgemeine Grundlagen
Anwaltskosten, die im Zuge der Abwicklung eines Erbes entstehen, können grundsätzlich vom Erbe abgezogen werden. Hierfür gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden.
§ 1967 BGB: Kosten der Nachlassverbindlichkeiten
Gemäß § 1967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der/die Erbe(r) die Kosten der Nachlassverbindlichkeiten zu tragen. Hierzu zählen grundsätzlich auch Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Erbes entstehen. Die Anwaltskosten sind also Teil der Nachlassverbindlichkeiten und können somit vom Erbe abgezogen werden.
§ 677 BGB: Geschäftsführung ohne Auftrag
Auch § 677 BGB enthält eine Regelung, die es ermöglicht, Anwaltskosten vom Erbe abzuziehen. Wenn ein Dritter ohne Auftrag tätig wird und dabei Interessen des Erben vertritt, können die Anwaltskosten ebenfalls als Nachlassverbindlichkeit angesehen werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung sind jedoch strenger, und es ist nicht in jedem Fall eindeutig, ob die Anwaltskosten abgezogen werden können.
Wie setzen sich die Kosten eines Erbrechtsanwalts zusammen?
Da jeder Fall individuell ist, variieren auch die Kosten für einen Anwalt im Erbrecht. Sie setzen sich in der Regel aus Honorar, Auslagen und Umsatzsteuer zusammen. Das Honorar wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder frei verhandelt. Es besteht aus einer Gebühr pro Tätigkeit, die sich nach dem Streitwert bemisst.
Wer zahlt die Kosten?
Grundsätzlich trägt der Mandant die Kosten seines Anwalts selbst. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung trägt die unterlegene Partei jedoch häufig auch die Kosten der gegnerischen Seite. Im Erbrecht wird zudem unterschieden, ob die anwaltliche Beratung und Vertretung im Interesse der Erbengemeinschaft oder im Interesse eines einzelnen Mitglieds erfolgt.
Ausnahmen und Einschränkungen
Trotz der grundsätzlichen Regelung, dass Anwaltskosten vom Erbe abgezogen werden können, gibt es einige Ausnahmen und Einschränkungen. Diese werden im Folgenden dargestellt.
Anwaltskosten für Streitigkeiten zwischen Erben
Wenn Anwaltskosten im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen den Erben entstehen, ist die Rechtslage fraglicher. Grundsätzlich können solche Anwaltskosten nicht automatisch als Nachlassverbindlichkeiten angesehen werden, da sie nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung des Erbes entstehen. In diesen Fällen kann es daher sein, dass die Anwaltskosten nicht vom Erbe abgezogen werden können.
Anwaltskosten im Rahmen der Testamentsvollstreckung
Handelt es sich bei den angefallenen Anwaltskosten um solche, die im Rahmen der Testamentsvollstreckung entstanden sind, so stellen diese Kosten ebenfalls keine Nachlassverbindlichkeiten dar. Der Testamentsvollstrecker hat gemäß § 2218 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen von der Erbmasse – nicht von den Erben. Der Grund hierfür ist, dass der Testamentsvollstrecker nicht das Interesse der Erben, sondern das des Erblassers vertritt.
Anwaltskosten für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung
Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung entstehen, gelten als persönliche Verbindlichkeiten des/der Erben. Sie können daher nicht als Nachlassverbindlichkeiten betrachtet werden und sind somit nicht vom Erbe abzugsfähig.
Anwaltskosten und eventuelle steuerliche Abzugsfähigkeit
An dieser Stelle soll auch noch der Aspekt der eventuellen steuerlichen Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten im Zuge der Erbschaft besprochen werden. Grundsätzlich sind Anwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten nicht steuerlich abzugsfähig. Dies beruht auf § 10 Abs. 5 Nr. 3 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), der festlegt, dass Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig sind.
Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen. So können unter bestimmten Voraussetzungen Anwaltskosten für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden.
FAQs zum Thema Anwaltskosten und Erbe
Im Folgenden finden Sie Antwort auf häufig gestellte Fragen zum Thema Anwaltskosten und Erbe.
Muss der Erbe Anwaltskosten selbst bezahlen, wenn er das Erbe ausschlägt?
Entstehen Anwaltskosten im Zusammenhang mit der erfolgreichen Ausschlagung eines Erbes, so gelten diese als persönliche Verbindlichkeiten des/der Erben und werden nicht vom Erbe getragen. Im Falle einer Erbausschlagung muss der potenzielle Erbe also die Anwaltskosten selbst tragen.
Können Anwaltskosten für ein gerichtliches Klärungsverfahren vom Erbe abgezogen werden?
In der Regel können Anwaltskosten für ein gerichtliches Klärungsverfahren, das im Zusammenhang mit der Abwicklung des Erbes steht, als Nachlassverbindlichkeit angesehen werden. Daher können diese Anwaltskosten vom Erbe abgezogen werden.
Können Anwaltskosten bei mehreren Erben aufgeteilt werden?
Anwaltskosten, die als Nachlassverbindlichkeiten angesehen werden, können unter den Erben nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Erbteile aufgeteilt werden.
Können Anwaltskosten für die Erstellung eines Testaments vom Erbe abgezogen werden, wenn der Erblasser noch lebt?
Anwaltskosten für die Erstellung eines Testaments, das noch zu Lebzeiten des Erblassers erfolgt, sind nicht vom Erbe abzugsfähig. Diese Kosten stellen persönliche Verbindlichkeiten des Erblassers dar und sind daher nicht Teil der Nachlassverbindlichkeiten.
Anwaltskosten und Erbe: Alle Fakten
Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Erbes entstehen, können grundsätzlich vom Erbe abgezogen werden. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen. Die jeweilige Situation muss genau betrachtet werden, um die Abzugsfähigkeit der Anwaltskosten beurteilen zu können. Sollten Sie Fragen zum Thema Anwaltskosten und Erbe haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an eine erfahrene Anwaltskanzlei zu wenden.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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