Die Arbeitsbescheinigung ist nicht nur eine Formalität bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Darstellung Ihrer beruflichen Laufbahn und beim Zugang zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten. Rechtlich verankert ist sie ein Zeugnis, das der Arbeitgeber auf Aufforderung des Arbeitnehmers ausstellen muss und welches die Tätigkeiten und Erfolge im Unternehmen zusammenfasst.

Doch welche rechtlichen Aspekte gilt es bei der Arbeitsbescheinigung zu beachten? Was muss sie enthalten, und vor allem, wie schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Zusammenhang mit diesem wichtigen Dokument?

In diesem Blog-Beitrag werden wir die rechtlichen Grundlagen einer Arbeitsbescheinigung erläutern, die wichtigsten Informationen und ihre Bedeutung aufzeigen. Dazu geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Arbeitsbescheinigungen an die Hand – sowohl aus der Sicht des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Grundlagen für Arbeitsbescheinigungen
  2. Inhalte einer Arbeitsbescheinigung
  3. Die Funktion einer Arbeitsbescheinigung
  4. Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Arbeitsbescheinigung
  5. Haftung des Arbeitgebers bei fehlerhafter Arbeitsbescheinigung
  6. Tipps für Arbeitnehmer: Ihre Rechte bei Arbeitsbescheinigungen
  7. Tipps für Arbeitgeber: Arbeitsbescheinigungen richtig erstellen
  8. FAQs: Häufige Fragen zur Arbeitsbescheinigung
  9. Die Bedeutung einer korrekten und aussagekräftigen Arbeitsbescheinigung

Gesetzliche Grundlagen für Arbeitsbescheinigungen

Zunächst ist es wichtig, die rechtliche Grundlage für Arbeitsbescheinigungen zu verstehen. Sie sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und insbesondere in § 630 BGB zu finden, der den Anspruch auf ein Zeugnis und dessen Inhalt regelt. Insbesondere die Absätze 2 und 3 von § 630 BGB sind für Arbeitsbescheinigungen relevant:

§ 630 Abs. 2 BGB: Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Dienste enthalten (einfaches Zeugnis).

§ 630 Abs. 3 BGB: Auf Verlangen ist dem Dienstverpflichteten ein Zeugnis über die Führung im Dienst zu erteilen (qualifiziertes Zeugnis).

Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Regelungen zur Arbeitsbescheinigung, etwa im Rahmen von Tarifverträgen oder auch spezialgesetzlichen Normen, denkbar. Für den öffentlichen Dienst etwa finden sich Regelungen in den §§ 34 ff. des Bundesbeamtengesetzes (BBG) oder den entsprechenden Landesbeamtengesetzen wieder.

Inhalte einer Arbeitsbescheinigung

Gemäß § 630 BGB muss eine Arbeitsbescheinigung mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  1. Art der Dienstleistung oder Tätigkeit
  2. Dauer des Arbeitsverhältnisses
  3. Ort des Beschäftigungsverhältnisses
  4. Name und Anschrift des Arbeitgebers
  5. Name des Arbeitnehmers
  6. Ausstellungsdatum

Bei einem qualifizierten Zeugnis, das auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt werden muss, kommen weitere Informationen hinzu, darunter:

  • Beurteilung der Leistung des Arbeitnehmers
  • Bewertung des Sozialverhaltens
  • Führungsverhalten (falls zutreffend)
  • Ggfs. besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten, die für den Arbeitnehmer relevant sind
  • Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers)
  • Eine abschließende Wohlwollensformel

Bei der Formulierung der Arbeitsbescheinigung sind die Grundsätze der Wahrheit und Klarheit sowie des Wohlwollens zu beachten, die sich aus der Rechtssprechung und der einschlägigen Literatur zum Thema ergeben. Das bedeutet, dass die Arbeitsbescheinigung wahrheitsgemäß und objektiv die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers erfassen sollte, gleichzeitig aber auch im Interesse des Arbeitnehmers wohlwollend formuliert sein muss.

Die Funktion einer Arbeitsbescheinigung

Eine Arbeitsbescheinigung hat mehrere Funktionen, die sowohl für den Arbeitnehmer als auch für neue potenzielle Arbeitgeber relevant sind:

  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses: Die Arbeitsbescheinigung erfüllt die Funktion eines schriftlichen Nachweises über das bestehende oder ehemalige Arbeitsverhältnis, dessen Dauer und Art der Beschäftigung.
  • Bewertung der Leistungen und Fähigkeiten: Die Arbeitsbescheinigung gibt potenziellen Arbeitgebern Aufschluss über die Qualifikationen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers sowie über seine spezifischen Kenntnisse und Leistungen während seiner Beschäftigung im Unternehmen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung bei der Einstellung und ermöglicht es dem neuen Arbeitgeber, sich ein umfassenderes Bild vom Arbeitnehmer zu machen.
  • Referenz für zukünftige Berufsmöglichkeiten: Eine gut formulierte Arbeitsbescheinigung kann den Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Arbeitsstellen unterstützen und somit seine Berufs- und Aufstiegschancen verbessern. Ohne eine Arbeitsbescheinigung kann es schwierig sein, zukünftige Arbeitgeber von den eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen zu überzeugen.

Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Arbeitsbescheinigung

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 630 BGB und kann nicht durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Der Arbeitnehmer hat das Recht, nicht nur ein einfaches, sondern auch ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzliche Informationen über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers, die für zukünftige Arbeitgeber von Bedeutung sein können.

In einigen Fällen kann der Arbeitnehmer auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen, zum Beispiel bei einem bevorstehenden Wechsel innerhalb des Unternehmens, einer Versetzung oder zur Vorlage bei einer Bewerbung für eine Weiterbildung.

Haftung des Arbeitgebers bei fehlerhafter Arbeitsbescheinigung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden, insbesondere wenn dem Arbeitnehmer dadurch Nachteile entstehen.

Einige Beispiele für mögliche Arten von Haftung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Arbeitsbescheinigungen sind:

Schadensersatz: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer fehlerhaften oder lückenhaften Arbeitsbescheinigung einen Arbeitsplatz nicht erhält oder anderweitige finanzielle Schäden erleidet, kann er unter Umständen Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen.

Abmahnung oder Schadensersatz bei Rufschädigung: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unberechtigt oder in unsachlicher Weise negative Beurteilungen oder Äußerungen in der Arbeitsbescheinigung aus, die dessen Ruf schädigen, kann der Arbeitnehmer eine Abmahnung verlangen oder Schadensersatz wegen Rufschädigung geltend machen.

Zwangsgeld: In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer bei Nichtgewährung seiner berechtigten Ansprüche auf Arbeitsbescheinigung ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung seiner Rechte einleiten. Dabei kann das Gericht ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber festsetzen, um die Erfüllung der Ansprüche zu erreichen.

Tipps für Arbeitnehmer: Ihre Rechte bei Arbeitsbescheinigungen

Als Arbeitnehmer sollten Sie sich der rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihrer Rechte im Zusammenhang mit Arbeitsbescheinigungen bewusst sein, um in der Lage zu sein, im Bedarfsfall Ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchzusetzen:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung erhalten. Fordern Sie diese gegebenenfalls rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber ein.
  2. Überprüfen Sie die Arbeitsbescheinigung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie auf Einhaltung der Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und des Wohlwollens.
  3. Verlangen Sie bei Bedarf ein qualifiziertes Zeugnis, das zusätzliche Informationen über Ihre Leistung und Ihr Verhalten im Unternehmen enthält.
  4. Setzen Sie im Fall von Fehlern oder Unstimmigkeiten in der Arbeitsbescheinigung zunächst auf den Dialog mit Ihrem Arbeitgeber und fordern Sie eine Korrektur der Fehler an.
  5. Suchen Sie rechtlichen Rat, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Ihre Arbeitsbescheinigung auszustellen oder Anpassungen vorzunehmen. Unter Umständen kann der Gang vor Gericht nötig werden, um Ihre Rechte zu wahren.

Tipps für Arbeitgeber: Arbeitsbescheinigungen richtig erstellen

Arbeitgeber sollten bei der Erstellung von Arbeitsbescheinigungen sorgfältig vorgehen und die folgenden Tipps beachten, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren:

  1. Stellen Sie jederzeit sicher, dass Ihre Arbeitsbescheinigungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle notwendigen Informationen enthalten.
  2. Formulieren Sie die Arbeitsbescheinigungen in einer klar strukturierten und verständlichen Sprache, die den Charakter eines objektiven und wohlwollenden Dokuments wahrt.
  3. Berücksichtigen Sie die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und des Wohlwollens bei der Erstellung der Arbeitsbescheinigungen und vermeiden Sie die Verwendung von Codes oder verschlüsselten Formulierungen, die für den Arbeitnehmer oder Dritte schwer verständlich sein könnten.
  4. Stellen Sie sicher, dass die Leistungsbeurteilung und die Bewertung des Sozialverhaltens im qualifizierten Zeugnis auf einer soliden Grundlage stehen und sich auf nachweisbare Fakten stützen.
  5. Kommunizieren Sie offen mit dem Arbeitnehmer und nehmen Sie – falls berechtigt – Anpassungen oder Ergänzungen in der Arbeitsbescheinigung vor.
  6. Suchen Sie bei Unsicherheiten bezüglich der Formulierungen oder der Auslegung von gesetzlichen Vorschriften rechtlichen Rat bei einem erfahrenen Anwalt, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

FAQs: Häufige Fragen zur Arbeitsbescheinigung

Wann habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung?

Arbeitnehmer haben in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 630 BGB. Zusätzlich kann unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei einer internen Versetzung oder einer Bewerbung für eine Weiterbildung, auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Kann mein Arbeitgeber sich weigern, mir eine Arbeitsbescheinigung auszustellen?

Nein, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Eine Weigerung des Arbeitgebers kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie beispielsweise die Zahlung von Schadensersatz oder die Festsetzung von Zwangsgeld durch ein Gericht.

Was sollte ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir eine unvollständige oder fehlerhafte Arbeitsbescheinigung ausstellt?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Arbeitsbescheinigung unvollständig oder fehlerhaft ist, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und eine Korrektur der Fehler bzw. eine Ergänzung der fehlenden Informationen verlangen. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen, sollten Sie rechtlichen Rat suchen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Gibt es Fristen für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung. In der Praxis sollte diese jedoch unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, um dem Arbeitnehmer keine unnötigen Nachteile bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung entstehen zu lassen. Auch bei der Beantragung eines Zwischenzeugnisses sollte der Arbeitgeber eine angemessene Frist für die Erstellung einhalten.

Wie lange ist eine Arbeitsbescheinigung gültig?

Arbeitsbescheinigungen haben keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Allerdings können ältere Zeugnisse möglicherweise weniger aussagekräftig sein, da sie unter Umständen nicht mehr die aktuelle Leistungsfähigkeit und berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers widerspiegeln.

Welche Rolle spielt die Arbeitsbescheinigung bei der Beantragung von Arbeitslosengeld?

Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld ist die Vorlage von Arbeitsbescheinigungen zwar nicht zwingend erforderlich, aber sie können der zuständigen Agentur für Arbeit helfen, das Anrecht auf Arbeitslosengeld sowie die Dauer der Anspruchsberechtigung zu bestimmen. Auch ist es sinnvoll, Arbeitsbescheinigungen vorzulegen, wenn man sich bei der Agentur für Arbeit oder anderen Stellen um neue Arbeitsmöglichkeiten bewirbt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsbescheinigung und einem Zeugnis?

Der Begriff „Arbeitsbescheinigung“ und „Zeugnis“ werden häufig synonym verwendet. Die Arbeitsbescheinigung ist ein Zeugnis, das die Art und Dauer der Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie Informationen über dessen Leistung und Verhalten im Unternehmen enthält. Je nach Umfang der Informationen spricht man von einem einfachen oder qualifizierten Zeugnis.

Die Bedeutung einer korrekten und aussagekräftigen Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung ist ein essenzielles Dokument im Berufsleben eines Arbeitnehmers, das einen detaillierten Überblick über die berufliche Laufbahn, die erbrachten Leistungen und die persönlichen Fähigkeiten bietet. Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses wichtige Zeugnis wohlwollend, wahrheitsgemäß und klar zu erstellen, um den Arbeitnehmer bei zukünftigen Bewerbungen und Karrieremöglichkeiten angemessen zu unterstützen.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Bedeutung einer korrekten und vollständigen Arbeitsbescheinigung bewusst sein. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Unzulänglichkeiten ist es wichtig, durch gute Kommunikation und gegebenenfalls rechtlichen Beistand, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Rechte aller Beteiligten zu wahren.

Die Beachtung aller rechtlichen Vorgaben und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsbescheinigungen sind entscheidend für ein positives und erfolgreiches Arbeitsverhältnis sowie einen reibungslosen Übergang zu neuen Beschäftigungschancen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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