Arztwechsel rechtssicher durchführen: So geht’s! – In diesem Blogbeitrag gehen wir auf das wichtige Thema Arztwechsel ein und zeigen Ihnen, wie Sie diesen rechtssicher durchführen können. Ein Arztwechsel kann für Patienten und Ärzte gleichermaßen relevant sein, sei es aufgrund von Umzügen, Unzufriedenheit oder anderen Gründen.
Dabei ist es notwendig, einige juristische Aspekte zu beachten, um auf der sicheren Seite zu sein. Für die Leser bedeutet dies, dass sie nach der Lektüre dieses Artikels in der Lage sein werden, einen Arztwechsel korrekt und rechtlich einwandfrei durchzuführen und somit möglichen Konflikten und rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Recht auf freie Arztwahl und Gründe für einen Arztwechsel
- Checkliste für den Arztwechsel
- Wie man den richtigen neuen Arzt findet
- Häufige rechtliche Fragen und Antworten rund um den Arztwechsel
- Arztwechsel bei laufender Behandlung
- Umgang mit Krankenakten bei einem Arztwechsel
- Arztwechsel bei gemeinsamer Praxis, BAG oder MVZ
- Besondere Situationen beim Arztwechsel
- Tipps für ein erfolgreiches Gespräch mit dem neuen Arzt
- Fazit: Rechtliche Sicherheit beim Arztwechsel
Das Recht auf freie Arztwahl und Gründe für einen Arztwechsel
Das Grundrecht auf freie Arztwahl ist in Deutschland seit 1949 im Grundgesetz (Artikel 2 Absatz 1) verankert und wird auch in §76 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) bestätigt. Das heißt, jeder Patient hat grundsätzlich das Recht, sich seinen behandelnden Arzt selbst auszusuchen.
Gründe für einen Arztwechsel können vielfältig sein. Häufige Motive sind:
- Umzug in eine andere Stadt oder Region
- Unzufriedenheit mit der Behandlung, Betreuung oder Kommunikation des aktuellen Arztes
- Empfehlung von Freunden, Verwandten oder anderen Patienten
- Die Suche nach einem Spezialisten für eine besondere Erkrankung oder Therapie
- Veränderungen in der Lebenssituation, wie zum Beispiel Schwangerschaft, Alter, etc.
Checkliste für den Arztwechsel
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, den Arzt zu wechseln, ist es ratsam, einen strukturierten und rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten. Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft, wichtige Punkte für den Arztwechsel abzuarbeiten:
- Informieren Sie sich vorab über die Rahmenbedingungen für den Arztwechsel insbesondere in Bezug auf die Verträge der Krankenkasse mit den Ärzten, Leistungserbringer etc. Dies ist gerade bei privat Versicherten oder dem Wechsel von einem Privatarzt zu einem Kassenarzt essenziell.
- Informieren Sie sich über den neuen Arzt (Qualifikationen, Fachgebiete, Erfahrungen, Empfehlungen) und klären Sie, ob der neue Arzt noch neue Patienten aufnehmen kann.
- Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch mit dem potenziellen neuen Arzt, um abzuklären, ob die Chemie stimmt und ob dieser Arzt für Sie geeignet ist.
- Holen Sie die notwendige Zustimmung der Krankenkasse für den Arztwechsel ein, falls dies in Ihrem Einzelfall erforderlich ist.
- Informieren Sie Ihren bisherigen Arzt über den geplanten Wechsel und bitten Sie um eine Abschlussbescheinigung bzw. stellen Sie einen Antrag auf Herausgabe bzw. Übermittlung Ihrer Krankenakte an den neuen Arzt.
- Teilen Sie dem neuen Arzt alle relevanten Informationen zu Ihrer bisherigen Krankengeschichte mit, damit dieser die Behandlung nahtlos fortsetzen kann.
Wie man den richtigen neuen Arzt findet
Bei der Suche nach einem neuen Arzt können unterschiedliche Aspekte eine Rolle spielen. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:
- Fachliche Qualifikation und Spezialisierung: Welche Ausbildung, Facharzttitel oder Weiterbildungen hat der Arzt absolviert? Verfügt er über spezielle Kenntnisse oder Erfahrungen in Bezug auf Ihre Krankheit oder Behandlung?
- Praxisorganisation und Erreichbarkeit: Wie gut ist die Praxis für Sie erreichbar? Gibt es lange Wartezeiten in der Praxis oder bis zum nächsten freien Termin? Sind die Öffnungszeiten und Sprechzeiten für Sie geeignet? Gibt es private Parkplätze oder öffentliche Verkehrsanbindungen?
- Persönliche Empfehlungen: Haben Sie von Freunden oder Verwandten von diesem Arzt gehört? Gibt es gute Bewertungen auf Bewertungsportalen oder in sozialen Netzwerken? Achten Sie darauf, dass solche Bewertungen subjektiv sind und nicht immer die individuelle Situation des Bewertenden widerspiegeln.
- Persönlicher Eindruck: Stimmt die Chemie zwischen Ihnen und dem Arzt? Fühlen Sie sich verstanden und gut beraten? Vertrauen Sie seinem Urteil und seiner Kompetenz? Dieser Aspekt ist nicht zu unterschätzen, denn ein vertrauensvolles Verhältnis ist für die Behandlungserfolge oft entscheidend.
Häufige rechtliche Fragen und Antworten rund um den Arztwechsel
Im Rahmen eines Arztwechsels können verschiedene rechtliche Fragen auftreten. In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf einige häufige Fragestellungen:
- Frage: Muss ich meinen bisherigen Arzt über den Grund für den Arztwechsel informieren?
- Antwort: Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung, den bisherigen Arzt über den Grund für den Wechsel zu informieren. Es kann jedoch hilfreich sein, in einem konstruktiven Gespräch auf Missstände oder Unzufriedenheiten hinzuweisen, damit der Arzt eine Chance hat, diese zu beheben oder zumindest zukünftig zu berücksichtigen. Zudem kann eine offen kommunizierte Trennung helfen, eine eventuell notwendige Andienungsfrist zu verkürzen.
- Frage: Muss ich bei einem Arztwechsel befürchten, dass der alte Arzt noch Informationen über mich hat?
- Antwort: Nach der DSGVO haben Ärzte eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren für Krankenakten. Sie können jedoch einen Antrag auf Löschung der persönlichen Daten stellen, wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und keine rechtlichen oder abrechnungstechnischen Gründe mehr dagegensprechen. Zudem können Sie Ihren bisherigen Arzt bitten, Ihre Daten nicht mehr für Werbung oder anderen Zwecken zu nutzen.
- Frage: Kann ich problemlos den Arzt wechseln, auch wenn ich einen Behandlungsvertrag mit dem alten Arzt geschlossen habe?
- Antwort: In der Regel erlischt ein Behandlungsvertrag bei einem Arztwechsel automatisch. Eventuelle laufende Zahlungsverpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag, wie zum Beispiel Ratenzahlungen oder Kostenerstattungen, bleiben jedoch grundsätzlich bestehen. Je nach Vereinbarung kann bei einem vorzeitigen Wechsel ggf. eine Kündigungsfrist oder eine Schadenersatzvereinbarung zu beachten sein.
Arztwechsel bei laufender Behandlung
Ein Arztwechsel während einer laufenden Behandlung kann besonders heikel sein, da dadurch die Kontinuität der medizinischen Betreuung beeinträchtigt werden kann. Dennoch ist auch in diesem Fall das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich gewahrt.
Um mögliche negative Folgen des Wechsels abzumildern, ist es wichtig, den neuen Arzt umfassend über den bisherigen Verlauf der Behandlung zu informieren und alle notwendigen Unterlagen und Befunde zur Verfügung zu stellen. Zudem sollte der alte Arzt über den geplanten Wechsel informiert werden, damit dieser die bisherige Behandlung korrekt dokumentiert und ordnungsgemäß abschließt.
Umgang mit Krankenakten bei einem Arztwechsel
Ein zentrales Element bei einem Arztwechsel ist die korrekte Übermittlung und Behandlung der Krankenakten. Die Krankenakte enthält alle relevanten Informationen über den Patienten wie Diagnosen, Befunde, Therapiepläne und sonstige Dokumentationen. Um dem neuen Arzt eine nahtlose Fortführung der Behandlung zu ermöglichen, muss dieser über die Krankenakte verfügen.
Folgende rechtliche Aspekte sind in Zusammenhang mit Krankenakten bei einem Arztwechsel wichtig:
- Der alte Arzt ist verpflichtet, die Krankenakte für mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
- Sie haben als Patient ein Recht auf Einsicht in Ihre Krankenakte und können die Herausgabe von Kopien verlangen.
- Um den Übergang der Krankenakte an den neuen Arzt rechtssicher zu gestalten, sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Übermittlung der Krankenakte direkt an den neuen Arzt stellen. Dabei ist es hilfreich, gleichzeitig den bisherigen Arzt in Kenntnis zu setzen.
- Sollte der alte Arzt die Herausgabe oder Übermittlung der Krankenakte verweigern, können Sie sich an die zuständige Landesärztekammer wenden, welche dann eventuell schlichtend eingreifen kann.
Arztwechsel bei gemeinsamer Praxis, BAG oder MVZ
Der Arztwechsel innerhalb einer Gemeinschaftspraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist rechtlich besonders zu betrachten. In diesen Fällen handelt es sich beim Wechsel des behandelnden Arztes möglicherweise nicht um einen vollständigen Arztwechsel, sondern um die Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung innerhalb derselben Praxisgemeinschaft.
Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:
- Auch innerhalb einer Gemeinschaftspraxis besteht das Recht auf freie Arztwahl, sodass Sie auch den behandelnden Arzt innerhalb der Praxis wechseln können.
- Bei einem internen Wechsel sollten Sie Ihren bisherigen Arzt über den Wechsel informieren und – falls erforderlich – die Gründe dafür erläutern.
- Da es sich bei einem internen Wechsel um dieselbe Praxisgemeinschaft handelt, ist die Übermittlung von Krankenakten und sonstigen Unterlagen in der Regel problemlos möglich und unterliegt denselben rechtlichen Bestimmungen wie bei einem externen Arztwechsel.
Besondere Situationen beim Arztwechsel
In bestimmten Situationen können besondere rechtliche oder organisatorische Herausforderungen im Zusammenhang mit einem Arztwechsel auftreten:
- Arztwechsel im Notfall: In Notfällen oder bei akuten Erkrankungen kann das Recht auf freie Arztwahl eingeschränkt sein, da in dieser Situation das Wohl des Patienten im Vordergrund steht und schnellstmöglich medizinische Hilfe gewährleistet sein muss. In diesen Fällen sollten Sie sich darauf einstellen, mit dem Arzt zusammenzuarbeiten, der Ihnen in der Notfallsituation zugeteilt wurde.
- Arztwechsel bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen: Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel die Schwangerschaftsvorsorge oder die Krebsfrüherkennung. In diesen Fällen unterliegt die Arztwahl denselben Regeln und Bedingungen wie bei jeder anderen ärztlichen Behandlung.
Tipps für ein erfolgreiches Gespräch mit dem neuen Arzt
Ein gutes Gespräch mit dem neuen Arzt kann helfen, ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten. Beachten Sie dabei folgende Tipps:
- Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor, indem Sie sich über die Qualifikationen, Erfahrungen und Fachgebiete des neuen Arztes informieren und Fragen notieren, die Sie stellen möchten.
- Geben Sie dem neuen Arzt Informationen über Ihre bisherige medizinische Behandlung und Ihren allgemeinen Gesundheitszustand.
- Äußern Sie Ihre Erwartungen und Bedenken klar und offen, aber bleiben Sie dabei respektvoll und fair.
- Bitten Sie den neuen Arzt um eine Einschätzung Ihrer Situation und seiner Vorgehensweise bei der weiteren Behandlung.
- Achten Sie darauf, dass das Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre stattfindet und dass genügend Zeit für das Gespräch eingeplant ist.
Fazit: Rechtliche Sicherheit beim Arztwechsel
Ein Arztwechsel ist für Patienten und Ärzte gleichermaßen eine relevante und sensible Angelegenheit, bei der rechtliche Fehler oder Missverständnisse zu Problemen führen können. Die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und eine gründliche Vorbereitung sind entscheidend für einen erfolgreichen Arztwechsel.
Mit den Tipps, Checklisten und rechtlichen Informationen in diesem Beitrag sind Sie bestens gerüstet, um den Arztwechsel rechtssicher und erfolgreich durchzuführen.
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