Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das in der Vergangenheit aufgrund seiner feuerfesten und isolierenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Produkten und Strukturen verwendet wurde.

Leider hat sich gezeigt, dass Asbest giftig und gesundheitsschädlich ist und eine Reihe von Lungenerkrankungen, insbesondere Asbestose und Mesotheliom, verursachen kann. Aufgrund dieser Gefahren sind gesetzliche Regelungen und Haftungsfragen im Zusammenhang mit Asbest von großer Bedeutung.

In diesem umfassenden Blog-Beitrag bespreche ich als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Asbest-Haftung relevante Gesetze, bestimmte Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien und praxisnahe Beispiele. Darüber hinaus beantworte ich die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Thema auftauchen.

Relevante Gesetze und Vorschriften

Ein grundlegendes Verständnis der anzuwendenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Asbest-Haftung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Einhaltung der jeweiligen Rechtsvorschriften gewährleistet ist.

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Dieses Gesetz zielt darauf ab, Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser, die Atmosphäre und kulturelle Güter und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit und der betreffenden Anlage können verschiedene Vorschriften des BImSchG für Asbest relevant sein.
  • Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GPSG) – Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, die Asbest enthalten oder enthalten können, müssen sicherstellen, dass diese Produkte den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen, um die Haftung für Gesundheitsschäden zu vermeiden.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Die GefStoffV regelt den Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Asbest, im gewerblichen Bereich. Sie beinhaltet Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die Asbest ausgesetzt sind oder sein könnten, sowie Anforderungen an die Ausbildung von Mitarbeitern und die Bereitstellung von Informationen für Mitarbeiter, Aufsichtsbehörden und Notfalldienste.
  • Asbest-Richtlinien der Europäischen Union (EU) – Die EU hat eine Reihe von Richtlinien erlassen, um den Umgang mit Asbest zu regeln und die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung zu reduzieren. Diese Richtlinien gelten für die Mitgliedstaaten und haben häufig direkte Auswirkungen auf die nationalen Rechtsvorschriften, die für Asbest-Haftung relevant sind.

Haftung für Asbestschäden

Asbest-Haftung kann sich auf verschiedene Arten manifestieren, je nachdem, welche Rolle eine Person oder ein Unternehmen im Zusammenhang mit Asbest einnimmt. Hier sind einige der häufigsten Haftungskonstellationen in Bezug auf Asbest:

  • Hersteller – Hersteller von Produkten, die Asbest enthalten oder enthalten können, können aufgrund der Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Asbest für die resultierenden Schäden haftbar gemacht werden. Dies kann z. B. eine Haftung für Herstellungsmängel oder fehlende Warnhinweise sein.
  • Arbeitgeber – Arbeitgeber, deren Mitarbeiter Asbest ausgesetzt sind oder waren, können aufgrund ihrer Fürsorgepflicht für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten haftbar sein. Dies kann eine Haftung wegen mangelnder Schutzmaßnahmen oder unzureichender Information und Schulung der Mitarbeiter einschließen.
  • Eigentümer von Gebäuden und Anlagen – Eigentümer von Gebäuden und Anlagen, in denen Asbest verbaut wurde, können aufgrund ihrer Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der in den Gebäuden tätigen Personen haftbar gemacht werden. Dies kann z. B. eine Haftung aufgrund einer unzureichenden Untersuchung oder Sanierung von Asbest in einem Gebäude umfassen.
  • Abbruch- und SanierungsunternehmenUnternehmen, die mit der Entfernung oder Sanierung von Asbest beauftragt sind, können für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursachen, indem sie unsachgemäß oder unsicher mit dem Asbest umgehen. Dies kann eine Haftung für die Freisetzung von Asbestfasern oder die unzureichende Entsorgung von Asbestabfällen umfassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Asbest-Haftung

Im Folgenden beantworte ich einige der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Asbest-Haftung auftreten:

Welche gesundheitlichen Folgen können durch Asbest verursacht werden?

Asbest kann eine Reihe von Gesundheitsproblemen verursachen. Die bekanntesten davon sind Asbestose (eine fortschreitende Lungenfibrose), Lungenkrebs und Mesotheliom, das eine seltene und aggressive Form von Krebs ist, der die Lunge, das Herz oder den Bauch betrifft.

Welche Fristen existieren für Asbest-Haftungsfälle?

Die Verjährung für Asbest-Haftungsfälle kann je nach Rechtsordnung und Art der Haftung variieren. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit drei Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Deliktsansprüche bei vorsätzlichen Handlungen kann die Verjährungsfrist jedoch bis zu 30 Jahre betragen (§ 852 BGB).

Was sind mögliche Haftungsausschlüsse oder Entlastungen bei Asbest-Haftungsfällen?

Im Allgemeinen hängt die Haftungsausschlüsse oder Entlastungen von der Art der Haftung und den besonderen Umständen des jeweiligen Falles ab. Einige mögliche Haftungsausschlüsse oder Entlastungen sind jedoch die Verjährung, die Unkenntnis eines Risikos oder die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards zum Zeitpunkt der Exposition.

Gibt es spezielle gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Asbest bei der Altbausanierung oder beim Abbruch von Gebäuden?

Ja, es gibt in der Regel spezielle gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Asbest bei der Altbausanierung oder beim Abbruch von Gebäuden. In Deutschland ist dies insbesondere durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 geregelt, die detaillierte Anforderungen für den Umgang mit Asbest, die Ausbildung von Mitarbeitern und die Entsorgung von Asbestabfällen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten vorschreibt.

Fazit

Die Asbest-Haftung ist ein komplexes Thema, das eine gründliche Kenntnis der anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Haftungskonstellationen erfordert. Dieser Blogbeitrag hat einige der wichtigsten Aspekte der Asbest-Haftung in Bezug auf die Rechtsanwendung, Verantwortlichkeiten und Beispiele behandelt.

Das Verständnis dieser grundlegenden Informationen kann dazu beitragen, das Risiko einer rechtlichen Haftung im Zusammenhang mit Asbest zu minimieren und den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der betroffenen Personen zu gewährleisten.

Dennoch ist eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich der Asbest-Haftung unerlässlich, um sich über Ihre speziellen Haftungsrisiken und möglichen Schutzmaßnahmen zu informieren und angemessen auf mögliche rechtliche Herausforderungen vorbereitet zu sein.

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