Ein Asset Deal ist eine häufige Form des Unternehmenskaufs. Anders als beim Share Deal werden nicht Gesellschaftsanteile übertragen, sondern einzelne Vermögensgegenstände, Verträge, Rechte, Kundenbeziehungen, Vorräte, Maschinen, Immobilien, Marken oder sonstige Bestandteile eines Unternehmens.
Für Käufer kann ein asset-deal attraktiv sein, weil gezielt ausgewählt werden kann, welche Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse übernommen werden sollen. Für Verkäufer kann er sinnvoll sein, wenn nur ein Betriebsteil, ein Geschäftsbereich oder bestimmte Vermögenswerte veräußert werden sollen. Gleichzeitig ist der Asset Deal rechtlich anspruchsvoll, weil jedes übergehende Asset sauber identifiziert, bewertet und übertragen werden muss.
Konflikte entstehen häufig bei unklaren Kaufgegenständen, nicht übertragbaren Verträgen, Arbeitnehmern, Gewährleistung, Haftung für Altverbindlichkeiten, Steuern, Datenschutz, IP-Rechten und nachträglich entdeckten Risiken. Der folgende Beitrag erklärt die wichtigsten rechtlichen Punkte, typische Fehler und sinnvolle Prüfungsschritte.
Was ist ein Asset Deal?
Ein Asset Deal ist ein Unternehmenskauf, bei dem der Käufer einzelne Vermögensgegenstände und Rechtspositionen des Unternehmens übernimmt. Das können materielle und immaterielle Werte sein.
Typische Gegenstände eines Asset Deals sind:
- Grundstücke und Immobilien,
- Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung,
- Warenlager und Vorräte,
- Kundenlisten und Geschäftsbeziehungen,
- Marken, Domains, Software und sonstige IP-Rechte,
- Forderungen und Verbindlichkeiten, soweit vereinbart,
- Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern,
- Lizenzen, Genehmigungen und Know-how,
- Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübergang,
- Goodwill und sonstige immaterielle Werte.
Wichtig ist: Nicht „das Unternehmen“ als einheitlicher Rechtsträger wird übertragen. Vielmehr muss genau geregelt werden, welche einzelnen Vermögenswerte, Verträge und Pflichten übergehen.
Asset Deal oder Share Deal: Wo liegt der Unterschied?
Beim Share Deal kauft der Erwerber Anteile an einer Gesellschaft, etwa GmbH-Geschäftsanteile oder Aktien. Die Gesellschaft bleibt Rechtsträgerin ihres Vermögens und ihrer Verträge. Es ändert sich lediglich die Gesellschafter- oder Aktionärsstruktur.
Beim Asset Deal wechseln dagegen die einzelnen Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse den Inhaber. Der Käufer übernimmt nur das, was vertraglich vereinbart und rechtlich wirksam übertragen wird.
Praktische Unterschiede
Der Asset Deal bietet häufig mehr Auswahl und Kontrolle. Der Käufer kann bestimmte Assets übernehmen und andere Risiken beim Verkäufer belassen. Gleichzeitig ist der Übertragungsaufwand höher, weil Eigentum, Verträge, Rechte und Genehmigungen einzeln geprüft und übertragen werden müssen.
Beim Share Deal ist der Vollzug oft einfacher, weil die Gesellschaft mit ihrem Vermögen bestehen bleibt. Dafür übernimmt der Käufer mittelbar auch Risiken der Gesellschaft, etwa Altverbindlichkeiten, Prozesse, steuerliche Risiken oder Compliance-Themen.
Wann ist ein Asset Deal sinnvoll?
Ein Asset Deal kann sinnvoll sein, wenn der Käufer nur bestimmte Unternehmensteile erwerben möchte oder wenn Risiken gezielt abgegrenzt werden sollen.
Typische Situationen sind:
- Kauf eines einzelnen Geschäftsbereichs,
- Übernahme eines Betriebs aus der Insolvenz,
- Erwerb von Maschinen, Marken, Kundenstamm oder Vorräten,
- Carve-out eines Unternehmensbereichs aus einem Konzern,
- Übernahme eines Einzelunternehmens,
- Kauf bestimmter IP-Rechte oder digitaler Geschäftsmodelle,
- Restrukturierung oder Nachfolgeplanung,
- Erwerb nur werthaltiger Assets ohne bestimmte Altlasten.
Ob ein Asset Deal tatsächlich vorteilhaft ist, hängt vom Ziel der Transaktion, der Unternehmensstruktur, den Verträgen, der Belegschaft, der steuerlichen Situation und den Haftungsrisiken ab.
Welche rechtlichen Risiken bestehen beim Asset Deal?
Der zentrale Vorteil des Asset Deals, die gezielte Auswahl einzelner Vermögenswerte, ist zugleich sein größtes Risiko. Was nicht wirksam übertragen wird, bleibt beim Verkäufer oder kann später streitig werden.
Relevante Risiken sind insbesondere:
- unklare Beschreibung des Kaufgegenstands,
- fehlende Zustimmung von Vertragspartnern,
- nicht übertragbare Genehmigungen oder Lizenzen,
- Betriebsübergang mit automatischem Übergang von Arbeitsverhältnissen,
- Haftung für Altverbindlichkeiten,
- steuerliche Risiken,
- mangelhafte Due Diligence,
- unklare Kaufpreiszuordnung,
- unvollständige Übergabe von Daten und Dokumentation,
- Datenschutzverstöße bei Kunden- oder Beschäftigtendaten,
- Streit über Gewährleistung und Garantien.
Gerade bei komplexen Transaktionen sollte der Asset Deal nicht nur wirtschaftlich, sondern rechtlich, steuerlich und operativ vorbereitet werden.
Due Diligence beim Asset Deal
Vor einem Asset Deal sollte der Käufer eine Due Diligence durchführen. Damit ist eine strukturierte Prüfung der wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und operativen Verhältnisse gemeint.
Die Due Diligence dient dazu, Risiken zu erkennen, den Kaufpreis zu bewerten, Garantien zu formulieren und Vollzugsvoraussetzungen zu definieren.
Wichtige Prüfbereiche
Bei einem Asset Deal sollten insbesondere folgende Bereiche geprüft werden:
- Eigentum an Maschinen, Fahrzeugen und Betriebsgegenständen,
- Leasing-, Miet- und Finanzierungsverträge,
- Kunden- und Lieferantenverträge,
- Arbeitsverhältnisse und Betriebsübergang,
- Marken, Domains, Urheberrechte, Software und Lizenzen,
- Datenschutz und IT-Systeme,
- Genehmigungen, Zertifizierungen und behördliche Auflagen,
- laufende Prozesse und Streitigkeiten,
- steuerliche und buchhalterische Risiken,
- Umwelt- und Altlastenrisiken,
- Versicherungen, Gewährleistungen und Produkthaftung.
Die Prüfung sollte auf den konkreten Kaufgegenstand zugeschnitten sein. Ein Erwerb von Maschinen erfordert andere Schwerpunkte als der Kauf einer Softwareplattform oder eines Handelsbetriebs.
Kaufgegenstand: Warum genaue Beschreibung entscheidend ist
Beim Asset Deal muss klar sein, welche Vermögenswerte übergehen. Allgemeine Formulierungen wie „sämtliche für den Betrieb erforderlichen Gegenstände“ können in der Praxis zu Streit führen.
Sinnvoll sind detaillierte Anlagen zum Kaufvertrag. Dort können einzelne Assets, Verträge, Rechte, Forderungen, Verbindlichkeiten und auszuschließende Gegenstände aufgeführt werden.
Included Assets und Excluded Assets
In professionellen Asset-Deal-Verträgen wird häufig zwischen übernommenen und ausgeschlossenen Vermögenswerten unterschieden. Dadurch lässt sich klar regeln, was Teil der Transaktion ist und was beim Verkäufer verbleibt.
Besonders wichtig ist diese Abgrenzung bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankkonten, Steuererstattungen, Versicherungsansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Altbeständen, IP-Rechten und Datenbeständen.
Übertragung einzelner Vermögenswerte
Ein Asset Deal ist rechtlich kein einheitlicher Übertragungsvorgang. Für unterschiedliche Vermögenswerte gelten unterschiedliche Übertragungsregeln.
Beispiele:
- bewegliche Sachen werden regelmäßig durch Einigung und Übergabe übertragen,
- Grundstücke erfordern notarielle Beurkundung und Grundbuchvollzug,
- Forderungen können abgetreten werden, soweit keine Abtretungsverbote entgegenstehen,
- Marken und Domains müssen nach den jeweiligen Register- oder Providerregeln übertragen werden,
- Verträge erfordern häufig Zustimmung des Vertragspartners,
- Genehmigungen können übertragbar, personengebunden oder neu zu beantragen sein.
Deshalb sollte der Vertrag nicht nur den Kauf, sondern auch den Vollzug im Detail regeln.
Verträge im Asset Deal: Zustimmung der Vertragspartner
Ein häufiger Irrtum lautet, dass alle Kunden-, Lieferanten- oder Mietverträge automatisch auf den Käufer übergehen. Das ist regelmäßig nicht der Fall.
Vertragsübernahmen benötigen in vielen Fällen die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Fehlt die Zustimmung, bleibt der Vertrag beim Verkäufer oder kann nicht wie geplant übertragen werden.
Wichtige Vertragsarten
Besonders prüfungsbedürftig sind:
- Miet- und Pachtverträge,
- Leasingverträge,
- Kundenrahmenverträge,
- Lieferantenverträge,
- Software- und Lizenzverträge,
- Finanzierungsverträge,
- Wartungs- und Serviceverträge,
- Vertriebspartnerverträge,
- Versicherungsverträge.
Bei besonders wichtigen Verträgen kann die Zustimmung des Vertragspartners als Vollzugsbedingung in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Arbeitsverhältnisse und Betriebsübergang beim Asset Deal
Beim Asset Deal stellt sich häufig die Frage, ob Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer übergehen. Das ist der Fall, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil im Sinne des Betriebsübergangs übergeht.
Maßgeblich ist, ob eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität auf den Erwerber übergeht. Dabei können Personal, Betriebsmittel, Kunden, Organisation, Tätigkeit, Know-how und Fortführung der Geschäftstätigkeit relevant sein.
Liegt ein Betriebsübergang vor, tritt der Erwerber grundsätzlich in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Arbeitnehmer sind außerdem über den Betriebsübergang zu informieren und können unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
Risiken bei falscher Einordnung
Wird ein Betriebsübergang übersehen, können erhebliche Risiken entstehen. Der Käufer übernimmt möglicherweise Arbeitsverhältnisse, Vergütungsansprüche, Urlaubsansprüche, Betriebszugehörigkeit und weitere Pflichten. Der Verkäufer kann ebenfalls für bestimmte Verpflichtungen haften.
Umgekehrt kann eine fehlerhafte Information der Arbeitnehmer dazu führen, dass Widerspruchsfristen nicht ordnungsgemäß laufen. Das kann die Transaktionssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Betriebsrat und Mitbestimmung
Besteht ein Betriebsrat, können beim Asset Deal Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte relevant werden. Das betrifft insbesondere Betriebsänderungen, Personalmaßnahmen, Interessenausgleich, Sozialplan, Arbeitszeitmodelle, IT-Systeme und organisatorische Umstrukturierungen.
Die Beteiligung des Betriebsrats sollte frühzeitig geprüft werden. Wird sie erst kurz vor Vollzug der Transaktion beachtet, können Verzögerungen, Einigungsstellenverfahren und zusätzliche Kosten entstehen.
Haftung für Altverbindlichkeiten
Ein Ziel des Asset Deals ist häufig, bestimmte Altverbindlichkeiten nicht zu übernehmen. Das gelingt jedoch nicht immer vollständig. Gesetzliche Haftungstatbestände können trotz vertraglicher Abgrenzung greifen.
Besonders relevant können sein:
- Haftung bei Betriebsübergang für arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- Haftung bei Firmenfortführung,
- steuerliche Haftungsfragen,
- Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken,
- Umwelt- und Altlastenrisiken,
- Haftung aus übernommenen Verträgen,
- Datenschutz- und Compliance-Risiken.
Vertragliche Freistellungen zwischen Käufer und Verkäufer sind wichtig. Sie wirken aber nicht in jedem Fall gegenüber Dritten. Deshalb sollten gesetzliche Haftungsrisiken eigenständig geprüft werden.
Kaufpreis, Bewertung und Kaufpreiszuordnung
Beim Asset Deal muss der Kaufpreis häufig einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet werden. Dies ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch steuerlich und bilanziell relevant.
Zu bewerten sind etwa Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen, immaterielle Werte, Kundenstamm, Marken, Software, Goodwill und übernommene Verbindlichkeiten.
Unklare Kaufpreisregelungen können später Streit auslösen, etwa bei Working Capital, Stichtagsbilanzen, Earn-out-Regelungen, Kaufpreisanpassungen oder Garantiefällen.
Garantien, Gewährleistung und Freistellungen
Im Asset-Deal-Vertrag werden regelmäßig Garantien vereinbart. Sie sollen Risiken verteilen und festlegen, wofür der Verkäufer einsteht.
Typische Garantien betreffen:
- Eigentum und Verfügungsbefugnis,
- Freiheit von Rechten Dritter,
- Bestand wichtiger Verträge,
- Richtigkeit von Finanzinformationen,
- Steuern und Abgaben,
- Arbeitsverhältnisse und Vergütung,
- IP-Rechte und Lizenzen,
- Datenschutz und IT-Sicherheit,
- Genehmigungen und Compliance,
- laufende Rechtsstreitigkeiten,
- Umwelt- und Altlasten.
Freistellungen können für konkret identifizierte Risiken vereinbart werden. Sie sollten präzise formulieren, welche Schäden, Kosten, Verfahren und Drittansprüche erfasst sind.
Asset Deal in der Insolvenz
Der Asset Deal wird häufig genutzt, um Vermögenswerte aus einer Insolvenz zu erwerben. Käufer möchten werthaltige Bestandteile übernehmen und bestimmte Risiken vermeiden.
Auch in der Insolvenz sind Betriebsübergang, Arbeitnehmer, Verträge, Genehmigungen, Eigentum, Sicherungsrechte und Haftungsfragen sorgfältig zu prüfen. Der Erwerb aus der Insolvenz reduziert bestimmte Risiken, beseitigt aber nicht alle rechtlichen Anforderungen.
Besonders wichtig sind klare Regelungen zum Stichtag, zu übernommenen Vermögenswerten, zur Übergabe, zu Sicherungsrechten, zu Arbeitnehmern und zu Genehmigungen.
Asset Deal bei Immobilien und Grundstücken
Werden Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte übertragen, ist regelmäßig notarielle Beurkundung erforderlich. Zudem müssen Grundbuch, Belastungen, Dienstbarkeiten, Mietverhältnisse, Baulasten und öffentlich-rechtliche Vorgaben geprüft werden.
Bei betrieblich genutzten Grundstücken können Umwelt- und Altlastenrisiken besondere Bedeutung haben. Käufer sollten nicht nur das Eigentum prüfen, sondern auch Nutzungsgenehmigungen, Bodenbelastungen und behördliche Auflagen.
IP-Rechte, Software und digitale Assets
Bei digitalen Geschäftsmodellen ist die Übertragung von IP-Rechten oft zentral. Dazu gehören Marken, Domains, Urheberrechte, Software, Datenbanken, Quellcode, Nutzungsrechte, Lizenzen und Social-Media-Accounts.
Häufige Risiken sind unklare Rechteketten, fehlende Zustimmung von Entwicklern, nicht übertragbare Softwarelizenzen, Open-Source-Compliance, Datenschutzprobleme oder unvollständige Dokumentation.
Der Asset-Deal-Vertrag sollte genau regeln, welche Rechte übertragen werden, in welchem Umfang Nutzungsrechte bestehen und welche Mitwirkungshandlungen der Verkäufer schuldet.
Datenschutz beim Asset Deal
Beim Asset Deal werden häufig Kunden-, Lieferanten- oder Beschäftigtendaten übertragen. Das ist datenschutzrechtlich sensibel.
Es muss geprüft werden, welche Daten übertragen werden dürfen, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und welche Informationspflichten bestehen. Besonders kritisch sind Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, Newsletter-Verteiler, CRM-Daten und umfangreiche Kundendatenbanken.
Datenschutz sollte frühzeitig in die Transaktionsstruktur eingebunden werden. Eine spätere Korrektur ist oft schwierig, wenn Daten bereits unzulässig übertragen wurden.
Steuerliche Aspekte beim Asset Deal
Ein Asset Deal hat regelmäßig steuerliche Folgen. Diese betreffen unter anderem Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Ertragsteuern, Abschreibungen, Kaufpreisallokation und mögliche Haftung für Steuerschulden.
Die steuerliche Struktur sollte frühzeitig mit rechtlicher Vertragsgestaltung abgestimmt werden. Vertragsklauseln zu Kaufpreis, Umsatzsteuer, Stichtagsbilanz, Verbindlichkeiten, Freistellungen und Steuerklauseln können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei jeder Transaktion sollte eine steuerliche Prüfung einbezogen werden.
Ablauf eines Asset Deals
Der konkrete Ablauf hängt von Größe und Komplexität der Transaktion ab. Typischerweise lassen sich folgende Phasen unterscheiden:
- Vorbereitung und Transaktionsstruktur,
- Vertraulichkeitsvereinbarung,
- Letter of Intent oder Term Sheet,
- Due Diligence,
- Verhandlung des Asset Purchase Agreement,
- Einholung erforderlicher Zustimmungen,
- Signing,
- Closing und Übertragung der Assets,
- Post-Closing-Integration,
- Bearbeitung offener Anpassungen und Freistellungen.
Bei kleineren Transaktionen können einzelne Schritte zusammenfallen. Bei größeren Transaktionen sollten Zuständigkeiten, Fristen und Vollzugsbedingungen genau geplant werden.
Typische Fehler beim Asset Deal
Fehler 1: Kaufgegenstand zu ungenau beschreiben
Unklare Anlagen und pauschale Formulierungen führen später zu Streit, welche Vermögenswerte tatsächlich verkauft wurden.
Fehler 2: Verträge ohne Zustimmung übertragen wollen
Viele Verträge gehen nicht automatisch über. Zustimmungserfordernisse sollten frühzeitig geprüft und als Closing-Bedingungen berücksichtigt werden.
Fehler 3: Betriebsübergang übersehen
Arbeitsverhältnisse können kraft Gesetzes übergehen. Fehler bei Information, Widerspruchsrechten oder Haftung können erhebliche Folgen haben.
Fehler 4: Haftung für Altverbindlichkeiten unterschätzen
Auch beim Asset Deal können gesetzliche Haftungstatbestände greifen. Vertragliche Ausschlüsse allein reichen nicht immer aus.
Fehler 5: Datenschutz erst beim Closing beachten
Kunden- und Beschäftigtendaten dürfen nicht beliebig übertragen werden. Datenschutzrechtliche Fragen sollten schon in der Strukturierungsphase geklärt werden.
Fehler 6: Steuerliche Folgen nicht mit Vertragsgestaltung abstimmen
Kaufpreisallokation, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Abschreibungen können den wirtschaftlichen Wert der Transaktion erheblich beeinflussen.
Welche Unterlagen sollten geprüft werden?
Für die rechtliche Prüfung eines Asset Deals sind regelmäßig umfangreiche Unterlagen erforderlich.
Wichtige Dokumente können sein:
- Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen,
- Inventarlisten und Anlagenverzeichnisse,
- Kunden- und Lieferantenverträge,
- Miet-, Leasing- und Finanzierungsverträge,
- Arbeitsverträge und Personalübersichten,
- Betriebsvereinbarungen und Tarifinformationen,
- IP-Registerauszüge, Lizenzverträge und Softwaredokumentation,
- Datenschutzdokumentation und Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten,
- Genehmigungen, Zertifikate und behördliche Bescheide,
- Prozess- und Streitstandsübersichten,
- Versicherungsverträge,
- Steuerunterlagen und Betriebsprüfungsberichte.
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt von Branche, Kaufgegenstand und Transaktionsgröße ab.
Fristen und Vollzugsvoraussetzungen
Beim Asset Deal sind unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen zu beachten. Dazu gehören Zustimmungsfristen von Vertragspartnern, behördliche Genehmigungen, kartellrechtliche Prüfungen, Betriebsratsbeteiligung, Arbeitnehmerinformation, notarielle Termine und steuerliche Stichtage.
Der Kaufvertrag sollte klar zwischen Signing und Closing unterscheiden, wenn bestimmte Voraussetzungen erst nach Vertragsschluss erfüllt werden müssen.
Unklare Closing-Regelungen führen häufig zu Streit, ob der Käufer zahlen muss, ob der Verkäufer geliefert hat und welche Rechte bei Verzögerungen bestehen.
Kostenrisiken beim Asset Deal
Ein Asset Deal kann verschiedene Kosten auslösen. Neben dem Kaufpreis sind insbesondere Beratungskosten, Notarkosten, Registerkosten, Steuern, Due-Diligence-Kosten, Integrationskosten und mögliche Freistellungs- oder Haftungsrisiken zu berücksichtigen.
Auch operative Kosten werden häufig unterschätzt, etwa IT-Migration, Vertragsumstellung, Mitarbeiterkommunikation, Lieferantenwechsel, Datenübertragung oder neue Genehmigungen.
Wer nur den Kaufpreis betrachtet, unterschätzt oft die tatsächlichen Transaktionskosten.
Wann ist anwaltliche Beratung sinnvoll?
Anwaltliche Beratung ist beim Asset Deal regelmäßig sinnvoll, weil die Transaktion aus vielen Einzelübertragungen besteht. Fehler bei Kaufgegenstand, Vertragsübernahme, Arbeitnehmern, Haftung, Datenschutz oder Garantien können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Besonders wichtig ist anwaltliche Prüfung bei:
- Erwerb eines ganzen Betriebs oder Betriebsteils,
- Übernahme von Arbeitnehmern,
- Transaktionen aus der Insolvenz,
- Immobilien oder Grundstücken,
- umfangreichen Kunden- und Lieferantenverträgen,
- IP- oder Software-Assets,
- internationalen Transaktionen,
- unklaren Altverbindlichkeiten,
- hohem Kaufpreis oder Earn-out-Regelungen.
Die anwaltliche Prüfung sollte möglichst vor Unterzeichnung eines Letter of Intent beginnen, damit Struktur, Due Diligence und Vertragsverhandlung aufeinander abgestimmt werden können.
Fazit: Ein Asset Deal braucht präzise Struktur und sorgfältige Prüfung
Ein asset-deal ermöglicht eine gezielte Übernahme einzelner Vermögenswerte, Verträge und Geschäftsbereiche. Gerade diese Flexibilität macht die Transaktion attraktiv, aber auch rechtlich anspruchsvoll.
Entscheidend sind eine genaue Beschreibung des Kaufgegenstands, eine saubere Due Diligence, klare Regelungen zu Verträgen, Arbeitnehmern, Haftung, Datenschutz, IP-Rechten, Steuern, Kaufpreis und Closing.
Da gesetzliche Haftungstatbestände, Zustimmungsrechte Dritter und Betriebsübergangsfragen erhebliche Auswirkungen haben können, sollte jeder Asset Deal individuell geprüft und vertraglich präzise umgesetzt werden.
FAQ zum Asset Deal
Was ist ein Asset Deal einfach erklärt?
Ein Asset Deal ist ein Unternehmenskauf, bei dem einzelne Vermögenswerte, Rechte, Verträge oder Betriebsteile gekauft werden. Anders als beim Share Deal werden keine Gesellschaftsanteile übertragen.
Welche Vorteile hat ein Asset Deal?
Der Käufer kann gezielt auswählen, welche Vermögenswerte er übernehmen möchte. Dadurch lassen sich bestimmte Risiken abgrenzen. Gleichzeitig ist der Übertragungsaufwand höher als beim Share Deal.
Gehen Arbeitsverhältnisse beim Asset Deal automatisch über?
Das kann der Fall sein, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Dann kann ein Betriebsübergang vorliegen, bei dem bestehende Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber übergehen.
Haftet der Käufer beim Asset Deal für alte Schulden?
Grundsätzlich sollen beim Asset Deal nur bestimmte Verbindlichkeiten übernommen werden. Es können aber gesetzliche Haftungstatbestände greifen, etwa bei Betriebsübergang, Firmenfortführung oder steuerlichen Risiken.
Müssen Vertragspartner einem Asset Deal zustimmen?
Für viele Vertragsübernahmen ist die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erforderlich. Ohne Zustimmung kann der Vertrag häufig nicht wirksam auf den Käufer übertragen werden.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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