Ausfuhrerklärung – Das Rätsel um Warenexport und gesetzliche Bestimmungen gelöst! Haben Sie jemals daran gedacht, Ihre berühmten selbstgemachten Konfitüren ins Ausland zu exportieren oder den aufblühenden Handel mit Antiquitäten online auszudehnen? Vielleicht sind Sie sogar ein kleines oder mittleres Unternehmen, das international expandieren möchte?

In jedem Fall sollten Sie sich über die Notwendigkeit einer Ausfuhrerklärung im Klaren sein, um rechtlichen Schwierigkeiten bei der Überschreitung der Landesgrenzen aus dem Weg zu gehen. Mit dieser informativen Einführung möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen und gleichzeitig aufzeigen, wie unsere erfahrenen Anwälte Ihnen zur Seite stehen können.

Was ist überhaupt eine Ausfuhrerklärung?

Eine Ausfuhrerklärung – auch Ausfuhranmeldung genannt – ist ein unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, Waren aus dem Land zu befördern. Es handelt sich um ein rechtliches Dokument, das von Exporteuren oder deren Vertretern erstellt wird, um Auskunft über Art, Menge, Wert, Ursprung und Endbestimmung der zu exportierenden Güter zu geben.

Die Ausfuhrerklärung ist erforderlich, um Compliance-Fragen, wie Einhaltung von Exportkontrollen oder zollrechtlichen Bestimmungen, zu adressieren.

Funktion und Nutzen der Ausfuhrerklärung

Die Ausfuhrerklärung spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung von Warenbewegungen über Ländergrenzen hinweg. Durch das Sammeln der geforderten Informationen ermöglicht sie den zuständigen Behörden, die Einhaltung von Exportvorschriften und Zollbestimmungen zu überprüfen.

Wesentlich ist, dass die Erklärung eine ordnungsgemäße Verzollung der Güter sicherstellt, bevor sie das Land verlassen. Zudem liefert sie essenzielle Daten für die Erstellung von Statistiken und trägt dazu bei, illegale Exporte wie Schmuggel oder Waffenhandel zu verhindern.

Die gesetzliche Grundlage

Die Erstellung einer Ausfuhranmeldung unterliegt internationalen Handels- und Zollabkommen. Im Fall der Europäischen Union werden die verbindlichen Regelungen im Unionszollkodex (UZK) festgehalten. In Deutschland gilt zusätzlich die Exportabwicklungverordnung (AWV).

Wer ist verpflichtet, eine Ausfuhrerklärung abzugeben?

In der Regel betrifft die Abgabepflicht der Ausfuhrerklärung alle Personen oder Unternehmen, die Waren ins Ausland exportieren wollen. Es besteht eine Unterscheidung zwischen Geschenksendungen, die als private Exporte gelten, und gewerblichen Exporten. Einzelheiten zu möglichen Ausnahmen und weiterführende Informationen finden Sie in den Anmerkungen weiter unten in unseren FAQs.

Formale Anforderungen und Prozess der Ausfuhrerklärung

Die Abwicklung einer Ausfuhrerklärung kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die elektronische Methode ist dabei der übliche Weg – insbesondere in Europa – und erfolgt über das System „Atlas.“ Nachfolgend ist ein Überblick über die erforderlichen Dokumente und Informationen:

  • Vollständige Kontaktdaten des Exporteurs (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
  • Informationen über den Empfänger und die Endbestimmung der Waren
  • Art, Menge, Wert und Ursprung der zu exportierenden Waren
  • Versand- bzw. Transportinformationen
  • Tarifnummern und statistische Warennummer (HS-Code)

Es ist anzumerken, dass bestimmte Waren von Exportbeschränkungen betroffen sein können, zum Beispiel aufgrund von Sicherheitsrisiken oder Umweltschutzmaßnahmen. Informationen über betroffene Waren finden Sie in unseren FAQs weiter unten.

Fehler und Konsequenzen bei der Ausfuhrerklärung

Versäumnisse bei der Erstellung einer korrekten und vollständigen Ausfuhrerklärung können schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Dazu gehören Verzögerungen bei Ihrer Sendung, Strafzahlungen, Sanktionen oder gar Beschlagnahmung Ihrer Waren. Um solche Negativszenarien zu vermeiden, ist es ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Seite

Als professionelle, erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei helfen wir Ihnen, die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen bei der Ausfuhrerklärung sicherzustellen. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung des erforderlichen Dokumentes, klären Fragen zu Exportbeschränkungen und geben Ihnen praktische Tipps und Hilfestellungen für Ihren Export.

FAQs

Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt.

Gibt es Ausnahmen von der Abgabepflicht der Ausfuhrerklärung?

Ja, es gibt einige Ausnahmefälle, in denen keine Ausfuhranmeldung erforderlich ist. Beispiele sind der Export von Waren bei einem Wert unter 1.000 Euro, der Versand von Geschenksendungen im Wert von bis zu 45 Euro oder der Transport von persönlichem Gepäck.

Woher bekomme ich eine Tarifnummer oder HS-Code für meine Waren?

Die Tarifnummer oder HS-Code können Sie sich entweder eigenständig über das Elektronische Zolltarif-System suchen, oder Sie können sich an das nächstgelegene Hauptzollamt wenden, das Ihnen dabei helfen kann.

Welche Produkte unterliegen Exportbeschränkungen oder -verboten?

Abhängig von Handelsabkommen, nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften können Waren, die als besonders sensibel gelten, Exportbeschränkungen oder -verboten unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Waffen, Rüstungsgüter, militärisch relevante Güter, Kunstgegenstände, bedrohte Tier- oder Pflanzenarten sowie chemische Stoffe und Präkursoren für Drogen oder Sprengstoffe. Diese Waren erfordern spezielle Genehmigungen, zusätzliche Dokumentation oder dürfen unter Umständen überhaupt nicht exportiert werden.

Ist eine Ausfuhranmeldung bei Export innerhalb der EU erforderlich?

Grundsätzlich ist keine Ausfuhrerklärung für Warenlieferungen innerhalb der EU erforderlich. Im Falle von Warenlieferungen, die unter Exportbeschränkungen fallen, können jedoch dennoch Erklärungen oder Genehmigungen erforderlich sein.

Praxisbeispiele aus unserer Anwaltskanzlei

Lassen Sie uns nun einige anonymisierte Praxisfälle für mehr Einblick in die Fragestellungen rund um die Ausfuhrerklärung betrachten:

Fall 1: Der Online-Antiquitätenhandel

Eine Mandantin betreibt im kleinen Rahmen einen Online-Antiquitätenhandel und bekommt erstmals eine Anfrage aus der Schweiz. Die Kundin möchte ihre eindrucksvolle Sammlung von alten Bibliotheksmöbeln um ein erworbenes Stück erweitern. Unsere Mandantin ist bisher jedoch nur auf dem deutschen Markt tätig gewesen und stellt sich die Frage, welche gesetzlichen Anforderungen sie beachten muss, um die Ware reibungslos in die Schweiz zu exportieren.

Unsere Anwälte begleiten die Mandantin in diesem Prozess und beraten sie bezüglich der Ausfuhrerklärung und anderer zoll- und exportrechtlicher Fragestellungen.

Fall 2: Die berühmten Konfitüren beim ersten Exportversuch nach Übersee

Ein Mandant, Gründungsvater der mittlerweile international bekannten Konfitüren, möchte seine wachsende Produktpalette in die Vereinigten Staaten exportieren. Aufgrund der strengen US-amerikanischen Gesetze und Kontrollen ist es für unseren Mandanten eine Notwendigkeit, alle geforderten Dokumente und Informationen bereitzuhalten, um die Waren ohne Verzögerungen und Abgaben von Strafzahlungen zu exportieren.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt den Mandanten bei der Ausfüllung einer einwandfreien Ausfuhrerklärung und hilft ihm, ein Netzwerk von US-amerikanischen Kontaktpersonen zu etablieren, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Checkliste: Erfolgreiche Erstellung einer Ausfuhrerklärung

  1. Klären Sie, ob die Warenlieferung einer Ausfuhrerklärung bedarf und ob Exportbeschränkungen oder -verbote vorliegen.
  2. Informieren Sie sich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Zoll- und Ausfuhrbestimmungen.
  3. Sammlung aller erforderlicher Informationen für die Erstellung einer Ausfuhrerklärung (z. B. Kontaktdaten, Wareninformationen, HS-Codes).
  4. Erstellung und Einreichung der Ausfuhrerklärung über das zuständige elektronische System oder in Papierform.
  5. Fürsorgliche Überprüfung auf Fehler oder Unstimmigkeiten in der Dokumentation, um Verzögerungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  6. Vorbereitung von Unterlagen für zoll- und exportrechtliche Kontrollen, auch im Zusammenhang mit Exportbeschränkungen oder -verboten.
  7. Bei Unsicherheiten oder Fragen: Suchen Sie rechtzeitige und professionelle Hilfe von entsprechenden Experten.

Abschließende Worte

Eine Ausfuhrerklärung ist unverzichtbar für den erfolgreichen und gesetzeskonformen Export von Waren ins Ausland. Auch wenn der Prozess zunächst kompliziert erscheinen mag, lässt sich mit den richtigen Informationen, sorgfältiger Planung und fachkundiger Unterstützung eine ordnungsgemäße Erstellung der benötigten Dokumente gewährleisten. Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen in all diesen Belangen tatkräftig zur Seite und begleitet Sie auf Ihrem Weg in die Welt des internationalen Handels.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, setzen Sie sich noch heute mit unserer erfahrenen und kompetenten Anwaltskanzlei in Verbindung. Wir freuen uns darauf, Sie dabei zu unterstützen, Ihr Unternehmen, Ihr Produkt oder Ihre Leidenschaft erfolgreich und rechtskonform ins Ausland zu bringen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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