In diesem Blog-Beitrag werden wir den Auskunftsanspruch im Zivilrecht eingehend betrachten. Wir werden die Voraussetzungen, die für einen solchen Anspruch erforderlich sind, die Durchsetzungsmöglichkeiten und die gesetzlichen Grundlagen untersuchen. Außerdem werden wir uns einige aktuelle Gerichtsurteile ansehen, die für das Thema von Bedeutung sind, und häufig gestellte Fragen beantworten.

Einführung: Was ist ein Auskunftsanspruch im Zivilrecht?

Der Auskunftsanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der es einer Partei ermöglicht, von einer anderen Partei Informationen zu erhalten, die für die Durchsetzung oder Abwehr von Rechten erforderlich sind. Der Auskunftsanspruch kann aus verschiedenen Rechtsverhältnissen erwachsen, beispielsweise aus Verträgen, gesetzlichen Schuldverhältnissen oder Familien- und Erbrecht.

Gesetzliche Grundlagen für den Auskunftsanspruch

Die gesetzlichen Grundlagen für den Auskunftsanspruch finden sich in verschiedenen Gesetzen und Regelwerken. Einige der wichtigsten sind:

  • § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Treu und Glauben
  • § 259 BGB: Auskunft über den Bestand eines Rechtsverhältnisses
  • § 260 BGB: Auskunft über den Bestand einer Forderung
  • § 666 BGB: Auskunftspflicht des Beauftragten
  • § 1605 BGB: Auskunft über das Vermögen des Unterhaltsverpflichteten
  • § 2314 BGB: Auskunftspflicht des Erben
  • § 93 Aktiengesetz (AktG): Auskunftsrecht der Aktionäre
  • §§ 101-103 Urheberrechtsgesetz (UrhG): Auskunftsanspruch des Urhebers

Voraussetzungen für den Auskunftsanspruch

Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch variieren je nach Rechtsgrundlage und Sachverhalt. Im Allgemeinen müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bestehen eines Rechtsverhältnisses: Zwischen den Parteien muss ein Rechtsverhältnis bestehen, aus dem sich die Auskunftspflicht ergibt. Dies kann ein Vertragsverhältnis, ein gesetzliches Schuldverhältnis oder ein familien- oder erbrechtliches Verhältnis sein.
  • Auskunftsfähigkeit: Die auskunftspflichtige Partei muss in der Lage sein, die verlangten Informationen zu beschaffen. Dies setzt voraus, dass die Informationen in ihrem Besitz oder Zugriff sind und sie die notwendigen Kenntnisse oder Mittel besitzt, um die Informationen zu erlangen.
  • Auskunftserheblichkeit: Die verlangten Informationen müssen für die Durchsetzung oder Abwehr von Rechten der auskunftsberechtigten Partei erforderlich sein. Dabei muss ein konkretes, berechtigtes Interesse an der Auskunft bestehen und die Auskunft muss zur Wahrnehmung der Rechte der auskunftsberechtigten Partei erforderlich sein.
  • Zumutbarkeit: Die Auskunftserteilung muss für die auskunftspflichtige Partei zumutbar sein. Dies bedeutet, dass die Belastungen, die mit der Auskunftserteilung verbunden sind, in einem angemessenen Verhältnis zu den Interessen der auskunftsberechtigten Partei stehen müssen.

Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Der Auskunftsanspruch kann auf verschiedene Weise durchgesetzt werden. Dazu gehören:

Außergerichtliche Geltendmachung: Zunächst sollte die auskunftsberechtigte Partei versuchen, die Informationen außergerichtlich zu erhalten, beispielsweise durch schriftliche oder mündliche Anfragen. Dabei sollte die auskunftsberechtigte Partei die auskunftspflichtige Partei ausdrücklich auf ihre gesetzlichen Auskunftspflichten hinweisen und eine angemessene Frist zur Beantwortung der Anfrage setzen.

Gerichtliche Geltendmachung: Wenn die auskunftspflichtige Partei die verlangten Informationen nicht innerhalb der gesetzten Frist liefert, kann die auskunftsberechtigte Partei Klage auf Auskunft beim zuständigen Zivilgericht erheben. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens wird das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch erfüllt sind und gegebenenfalls die auskunftspflichtige Partei zur Auskunft verurteilen.

Vollstreckung: Wenn die auskunftspflichtige Partei trotz rechtskräftiger Verurteilung zur Auskunft die Informationen nicht liefert, kann die auskunftsberechtigte Partei die Zwangsvollstreckung betreiben. Dabei kann das Gericht die auskunftspflichtige Partei zur Abgabe der Auskunft unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft anhalten.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Auskunftsanspruch

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile zum Auskunftsanspruch vorgestellt, die von Bedeutung sind:

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. September 2018, Az. IX ZR 162/17: In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Auskunftsanspruch über den Bestand einer Forderung auch dann besteht, wenn die auskunftsberechtigte Partei die zu Grunde liegende Forderung nicht konkret beziffern kann.
  • Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24. Januar 2020, Az. 6 U 240/19: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG auch dann besteht, wenn die auskunftsberechtigte Partei den Umfang der Urheberrechtsverletzung nicht konkret darlegen kann.
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2019, Az. I-24 U 104/18: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch aus § 242 BGB auch dann besteht, wenn die auskunftsberechtigte Partei ein schutzwürdiges Interesse an der Auskunft hat und die Auskunftserteilung für die auskunftspflichtige Partei zumutbar ist.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Auskunftsanspruch

Kann ich einen Auskunftsanspruch gegenüber meinem Arbeitgeber geltend machen?

Ja, in bestimmten Fällen kann ein Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen, beispielsweise bei Verdacht auf Diskriminierung oder bei Fragen zur Entgeltabrechnung. Dabei müssen jedoch die allgemeinen Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch erfüllt sein, wie etwa ein konkretes, berechtigtes Interesse an der Auskunft und die Zumutbarkeit der Auskunftserteilung für den Arbeitgeber.

Kann ich einen Auskunftsanspruch gegenüber meinem Vermieter geltend machen?

Ja, auch gegenüber einem Vermieter kann ein Auskunftsanspruch bestehen, wenn beispielsweise Fragen zur Nebenkostenabrechnung oder zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen bestehen. Auch hier müssen die allgemeinen Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch erfüllt sein.

Kann ich einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Online-Händler geltend machen?

Grundsätzlich können Verbraucher im Rahmen ihrer vertraglichen Rechte auch gegenüber Online-Händlern einen Auskunftsanspruch geltend machen. Dies kann beispielsweise bei Fragen zur Rechnungsstellung, zum Zustand der Ware oder zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen relevant sein. Auch hier gelten die allgemeinen Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch.

Wie lange habe ich Zeit, einen Auskunftsanspruch geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Auskunftsansprüche beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die auskunftsberechtigte Partei von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Auskunftspflichtigen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 195, § 199 BGB). In bestimmten Fällen können jedoch abweichende Verjährungsfristen gelten.

Kann ich einen Auskunftsanspruch auch gegenüber staatlichen Behörden geltend machen?

Der Auskunftsanspruch im Zivilrecht ist grundsätzlich auf Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen oder Unternehmen beschränkt. Gegenüber staatlichen Behörden können jedoch Auskunftsrechte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder des jeweiligen Landesgesetzes zum Informationszugang geltend gemacht werden. Diese Gesetze regeln das Recht der Bürger auf Zugang zu Informationen, die von staatlichen Behörden verwaltet werden.

Fazit: Auskunftsanspruch im Zivilrecht

Der Auskunftsanspruch im Zivilrecht ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung und Abwehr von Rechten. Er ermöglicht es einer Partei, von einer anderen Partei Informationen zu erhalten, die für die Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich sind. Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch variieren je nach Rechtsgrundlage und Sachverhalt, wobei die allgemeinen Voraussetzungen, wie das Bestehen eines Rechtsverhältnisses, die Auskunftsfähigkeit, die Auskunftserheblichkeit und die Zumutbarkeit der Auskunftserteilung, stets gegeben sein müssen.

Die Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen, wobei die gerichtliche Durchsetzung insbesondere bei verweigerter oder unvollständiger Auskunft in Betracht kommt. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass der Auskunftsanspruch in verschiedenen Rechtsgebieten von Bedeutung ist und sich die Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt.

Wenn Sie Fragen zum Auskunftsanspruch im Zivilrecht haben oder rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr eines Auskunftsanspruchs benötigen, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch zu verstehen, und Ihnen bei der Geltendmachung oder Abwehr eines solchen Anspruchs zur Seite stehen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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