Ein Ausreiseverbot ist ein hoheitlicher Akt, der im deutschen Rechtsgebiet zuweilen ergeht. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag betrachten wir die Gründe für ein Ausreiseverbot, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und welche möglichen Konsequenzen sich aus der Missachtung eines solchen Verbots ergeben. Wir erläutern die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und verweisen auf aktuelle Gerichtsurteile, um Ihnen ein umfassendes Verständnis für dieses qäufig umstrittene Thema zu vermitteln.

Inhaltsverzeichnis

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Gründe für die Verhängung eines Ausreiseverbots
  • Ausreiseverbot und Pass-Entzug
  • Gerichtliches Verfahren zur Prüfung
  • Rechtsmittel gegen ein Ausreiseverbot
  • Folgen der Missachtung eines Ausreiseverbots
  • FAQs

Gesetzliche Grundlagen

An erster Stelle sind die gesetzlichen Grundlagen für die Verhängung eines
Ausreiseverbots wichtig zu verstehen. Die vorrangigen Rechtsgrundlagen zur Anordnung eines Ausreiseverbots finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), im Asylgesetz (AsylG) und im Passgesetz (PassG).

Ein zentraler Aspekt ist, dass ein Ausreiseverbot zumeist nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Inlandsverpflichtung durchgesetzt wird. Letzteres ist keine unabwendbare Bedingung, jedoch häufig in der Praxis zu finden.

Gründe für die Verhängung eines Ausreiseverbots

Die wesentlichen Gründe, die zur Verhängung eines Ausreiseverbots führen können, sind vielfältig. Einige der häufigsten Ursachen sind:

  • Das Vorliegen einer räumlichen Beschränkung (Inlandsverpflichtung) gemäß § 61 Abs. 1 AufenthG, z.B. aufgrund eines laufenden Asylverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
  • Der Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person gemäß § 60 Abs. 2-5 AufenthG, zum Beispiel im Falle eines Zeugenschutzes oder einer Entführungsgefahr.
  • Das Vorliegen einer Einreisesperre gemäß § 11 AufenthG, insbesondere nach einer rechtskräftigen Abschiebung.
  • Die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG, etwa wenn eine Person im Verdacht steht, einer terroristischen Vereinigung anzugehören oder diese zu unterstützen.
  • Das Bestehen öffentlicher oder privatrechtlicher Ansprüche, die eine Vollstreckung fordern, § 7 Abs. 1 Nr. 3 PassG.

Ausreiseverbot und Pass-Entzug

Im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Ausreiseverbots kann es zur Entziehung des Personalausweises bzw. Reisepasses kommen. Dies geschieht in den meisten Fällen aufgrund einer Verpflichtung zur Abgabe des Passes gemäß § 7 Abs. 2 PassG. Dabei kann das zuständige Amt den Pass einziehen oder die Ausstellung eines neuen Passes verweigern.

Eventuell betroffen sind auch deutsche Staatsangehörige bei einem begründeten Verdacht einer Toxizität für die Sicherheit der Bundesrepublik oder im Falle von Verschuldungen. In ähnlichen Fällen können auch ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis die Pass-Entziehung erfahren.

Gerichtliches Verfahren zur Prüfung

Bevor ein Ausreiseverbot durchgesetzt werden kann, erfolgt bei Vorliegen der oben genannten Gründe ein Rechtsbehelfsverfahren. Letztlich obliegt die gerichtliche Entscheidung einem Verwaltungsgericht. Das Verfahren kann unterschiedliche Instanzen durchlaufen:

  1. Verwaltungsgericht – erste Instanz
  2. Oberverwaltungsgericht – Berufungsinstanz (in manchen Bundesländern auch Verwaltungsgerichtshof genannt)
  3. Bundesverwaltungsgericht – Revisionsinstanz, in spezifischen Fällen auch erstmaliger zuständiger Gerichtsstand

Der Umfang der möglichen Prüfungen durch das Verwaltungsgericht reicht von der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung, der Erforderlichkeit des Ausreiseverbots bis hin zur Ermessensentscheidung über die Entziehung des Passes oder Personalausweises.

Rechtsmittel gegen ein Ausreiseverbot

Gegen die Anordnung eines Ausreiseverbots gibt es verschiedene Rechtsmittel:

  • Widerspruch gegen die Anordnung, bzw. gegen den Passentzug (§ 68 VwGO, § 7 Abs. 3 PassG)
  • Antrag auf vorläufigen Rechtschutz (Eilverfahren) beim zuständigen Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5, § 123 VwGO)
  • Klage beim Verwaltungsgericht (§ 42 VwGO)
  • Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht (§ 124, § 124a VwGO)
  • Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts beim Bundesverwaltungsgericht (§ 132, § 133 VwGO)
  • Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG)

Folgen der Missachtung eines Ausreiseverbots

Wird ein Ausreiseverbot missachtet, können ernste Konsequenzen drohen:

  • Strafrechtliche Verfolgung wegen des Verstoßes gegen ein Ausreiseverbot (§ 95 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, § 22 PassG)
  • Festnahme und Verbringung in Abschiebehaft (§ 62 AufenthG)
  • Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS) mit Aussicht auf Festnahme bei versuchter Einreise in den Schengen-Raum
  • Erhöhte Geldbußen und Strafen bei künftigen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Verschlechterung der Aufenthaltsperspektive und eventuell Verlust der Aufenthaltserlaubnis (§ 51 AufenthG)

FAQs

Frage: Wie lange dauert ein Ausreiseverbot?

Antwort: Die Dauer eines Ausreiseverbots variiert und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa vom Fortbestand der Gründe, die zur Verhängung geführt haben. Bei einer räumlichen Beschränkung (Inlandsverpflichtung) kann die Dauer durch das zuständige Amt oder Gericht festgelegt werden. In anderen Fällen kann eine zeitliche Begrenzung von vornherein bestehen oder sich aus den Umständen ergeben.

Frage: Kann ein Ausreiseverbot während seiner Gültigkeit aufgehoben werden?

Antwort: Ja, ein Ausreiseverbot kann vorzeitig aufgehoben werden, wenn die Gründe, die zur Verhängung geführt haben, entfallen sind. Um eine Aufhebung des Ausreiseverbots zu erreichen, kann ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. In manchen Fällen kann sich auch ein gerichtliches Verfahren lohnen.

Frage: Welche Rechte habe ich, wenn ich von einem Ausreiseverbot betroffen bin?

Antwort: Im Falle eines Ausreiseverbots stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um dagegen vorzugehen. Sie können Widerspruch gegen die Anordnung einlegen, eine Klage beim Verwaltungsgericht erheben, einstweiligen Rechtsschutz beantragen oder Berufung beim Oberverwaltungsgericht bzw. Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. In bestimmten Fällen kann auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Erwägung gezogen werden.

Frage: Wann ist ein Ausreiseverbot rechtmäßig?

Antwort: Ein Ausreiseverbot ist rechtmäßig, wenn es auf gesetzlichen Grundlagen beruht und die entsprechenden Voraussetzungen für die Verhängung erfüllt sind. Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine Inlandsverpflichtung vorliegt, Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht, eine Einreisesperre angeordnet wurde, die Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sind oder öffentliche oder privatrechtliche Ansprüche bestehen, die eine Vollstreckung verlangen.

Fazit

Ausreiseverbote sind eine wichtige und in der Praxis häufig angewandte Maßnahme, um Personen innerhalb des deutschen Rechtsgebietes zu halten. Sie beruhen jedoch auf gesetzlichen Grundlagen und unterliegen einer gerichtlichen Prüfung. Betroffene haben verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen ein Ausreiseverbot vorzugehen. Die Missachtung eines Ausreiseverbots kann allerdings zu hoheitlichen Interventionen und strafrechtlichen Folgen führen.

Sollten Sie von einem Ausreiseverbot betroffen sein, ist es ratsam, rechtlichen Beistand bei einem kompetenten Anwalt für Ausländer- oder Verwaltungsrecht einzuholen. Dieser kann Ihre individuellen Umstände prüfen, Sie im Rahmen der vorhandenen Rechtsmittel unterstützen und dazu beitragen, den bestmöglichen Ausgang für Ihren Fall zu erreichen.

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