Wer vor Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder in einem Ermittlungsverfahren aussagt, steht häufig unter erheblichem Druck. Zeugen möchten helfen, Beschuldigte ihre Position erklären, Angehörige jemanden schützen oder Beteiligte einen Konflikt richtigstellen. Gerade in solchen Situationen können ungenaue, widersprüchliche oder bewusst falsche Angaben erhebliche strafrechtliche Folgen haben.
Aussagedelikte betreffen falsche Angaben in rechtlich bedeutsamen Verfahren. Besonders relevant sind die falsche uneidliche Aussage, der Meineid, die falsche Versicherung an Eides statt und die Verleitung zu einer falschen Aussage. Die strafrechtliche Bewertung hängt stark davon ab, wer die Aussage gemacht hat, vor welcher Stelle sie erfolgte, ob eine Wahrheitspflicht bestand und ob die Unrichtigkeit vorsätzlich oder fahrlässig geschah.
Was sind Aussagedelikte?
Aussagedelikte sind Straftaten, bei denen eine Person in einem rechtlich geregelten Verfahren falsche Angaben macht oder eine andere Person zu einer falschen Aussage veranlasst. Sie sollen die Wahrheitsfindung in Gerichtsverfahren und behördlichen Verfahren schützen.
Typische Aussagedelikte sind:
- falsche uneidliche Aussage,
- Meineid,
- falsche Versicherung an Eides statt,
- fahrlässiger Falscheid oder fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt,
- Verleitung zur Falschaussage,
- Versuch der Anstiftung zu einer falschen Aussage.
Nicht jede falsche Aussage im Alltag ist ein Aussagedelikt. Entscheidend ist, ob die Aussage vor einer zuständigen Stelle in einem rechtlich relevanten Aussagekontext erfolgt ist.
Wann liegt eine falsche uneidliche Aussage vor?
Eine falsche uneidliche Aussage kommt vor allem in Betracht, wenn ein Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht uneidlich falsch aussagt. Uneidlich bedeutet, dass die Person nicht vereidigt wurde.
Der Vorwurf setzt regelmäßig voraus:
- eine Aussage vor einer zuständigen Stelle,
- eine Aussageperson wie Zeuge oder Sachverständiger,
- eine objektiv falsche Angabe,
- Vorsatz hinsichtlich der Unrichtigkeit.
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen einer bewusst falschen Aussage und einer ungenauen Erinnerung. Zeugen müssen wahrheitsgemäß aussagen, dürfen aber auch sagen, wenn sie etwas nicht mehr sicher wissen. Strafrechtlich riskant wird es, wenn Unsicherheiten verschwiegen, Vermutungen als sichere Tatsachen dargestellt oder bewusst falsche Angaben gemacht werden.
Was ist ein Meineid?
Ein Meineid liegt vor, wenn eine Person unter Eid falsch aussagt. Der Eid soll die Wahrheitspflicht besonders bekräftigen. Deshalb wird der Meineid deutlich strenger bewertet als eine falsche uneidliche Aussage.
Ein Meineid kann erhebliche Freiheitsstrafen nach sich ziehen. In der Praxis ist deshalb entscheidend, ob tatsächlich eine wirksame Vereidigung vorlag, welchen Inhalt die Aussage hatte und ob die Aussageperson vorsätzlich falsch handelte.
Nicht jede fehlerhafte Erinnerung führt zu einem Meineid. Wer sich irrt, etwas verwechselt oder eine Erinnerungslücke offenlegt, macht sich nicht allein deshalb strafbar. Anders kann es aussehen, wenn eine Aussage bewusst angepasst oder erfunden wird.
Falsche Versicherung an Eides statt
Eine falsche Versicherung an Eides statt betrifft Fälle, in denen eine Person gegenüber einer zuständigen Stelle eine Erklärung abgibt und deren Richtigkeit an Eides statt versichert. Solche Versicherungen kommen etwa in zivilrechtlichen Verfahren, Vollstreckungssachen, Insolvenzverfahren oder bestimmten behördlichen Zusammenhängen vor.
Strafbar kann es sein, wenn die versicherte Erklärung falsch ist und die Person dies weiß oder zumindest die maßgeblichen Umstände kennt.
Typische Risiken entstehen bei:
- Vermögensverzeichnissen,
- eidesstattlichen Versicherungen über Unterlagen oder Besitzverhältnisse,
- Angaben im Vollstreckungsverfahren,
- Erklärungen in familienrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren,
- unvollständigen Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Gegenständen.
Gerade bei umfangreichen Vermögensangaben können Fehler schnell entstehen. Wer eine Versicherung an Eides statt abgeben soll, sollte die Angaben sorgfältig prüfen und Unsicherheiten nicht verschweigen.
Aussagedelikte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Viele Betroffene fragen sich, ob eine falsche Aussage bei der Polizei bereits ein Aussagedelikt ist. Die Antwort hängt vom konkreten Vorwurf ab.
Die klassischen Aussagedelikte setzen häufig eine Aussage vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle voraus. Falsche Angaben gegenüber der Polizei sind nicht automatisch eine falsche uneidliche Aussage im strafrechtlichen Sinn. Sie können aber dennoch erhebliche Folgen haben.
Je nach Fall kommen andere Straftatbestände in Betracht, etwa:
- falsche Verdächtigung,
- Strafvereitelung,
- Vortäuschen einer Straftat,
- Begünstigung,
- versuchte Anstiftung zu einer Falschaussage,
- Prozessbetrug in zivilrechtlichen Zusammenhängen.
Deshalb ist es riskant, falsche Angaben gegenüber Ermittlungsbehörden als „ungefährlich“ einzustufen. Auch wenn nicht jedes Verhalten unter die klassischen Aussagedelikte fällt, kann es strafrechtlich relevant sein.
Wer kann sich wegen Aussagedelikten strafbar machen?
Aussagedelikte betreffen vor allem Personen, die in einem Verfahren eine Aussage machen oder auf Aussagen anderer Einfluss nehmen.
In Betracht kommen insbesondere:
- Zeugen,
- Sachverständige,
- Dolmetscher,
- Parteien in bestimmten zivilrechtlichen Verfahrenssituationen,
- Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgeben,
- Personen, die andere zu falschen Aussagen bewegen wollen.
Beschuldigte in einem Strafverfahren haben eine besondere Stellung. Sie müssen sich nicht selbst belasten und dürfen schweigen. Falsche Angaben eines Beschuldigten können jedoch unter bestimmten Umständen andere Straftatbestände berühren, etwa wenn dadurch eine andere Person bewusst falsch verdächtigt wird.
Zeugenpflicht: Muss man aussagen?
Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht wahrheitsgemäß auszusagen, wenn sie ordnungsgemäß geladen wurden. In bestimmten Fällen bestehen jedoch Aussageverweigerungsrechte oder Zeugnisverweigerungsrechte.
Solche Rechte können etwa bestehen bei:
- nahen Angehörigen,
- berufsbezogenen Geheimnisträgern,
- Gefahr eigener Strafverfolgung,
- Fragen, deren Beantwortung eine nahestehende Person belasten kann,
- gesetzlich geschützten Vertrauensverhältnissen.
Wichtig ist: Wer ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht hat, sollte dieses korrekt geltend machen. Es ist in der Regel sicherer, berechtigt zu schweigen, als eine unrichtige Aussage zu machen.
Wann ist eine Aussage „falsch“?
Eine Aussage ist falsch, wenn sie objektiv nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Bei Tatsachenbehauptungen ist dies häufig leichter zu prüfen als bei Wertungen, Erinnerungen oder Wahrnehmungseindrücken.
Problematisch sind insbesondere Aussagen wie:
- „Ich bin sicher, dass es so war“, obwohl erhebliche Zweifel bestehen,
- „Ich habe nichts gesehen“, obwohl eine Beobachtung gemacht wurde,
- „Ich kenne die Person nicht“, obwohl ein Kontakt bestand,
- „Es gab keine Zahlung“, obwohl eine Zahlung bekannt ist,
- „Ich war nicht dabei“, obwohl eine Anwesenheit vorlag.
Zeugen dürfen Unsicherheiten äußern. Formulierungen wie „Ich erinnere mich nicht sicher“, „Ich glaube“, „Das weiß ich nicht mehr genau“ oder „Das kann ich nicht ausschließen“ können wichtig sein, wenn sie der tatsächlichen Erinnerung entsprechen.
Vorsatz, Irrtum und Erinnerungslücken
Für viele Aussagedelikte ist Vorsatz erforderlich. Das bedeutet: Die Person muss wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass ihre Aussage falsch ist.
Nicht strafbar wegen vorsätzlicher Falschaussage ist regelmäßig, wer sich ernsthaft irrt oder aufgrund einer Erinnerungslücke eine Aussage nicht zuverlässig machen kann. Allerdings kann auch eine fahrlässige Falschaussage in bestimmten Konstellationen relevant werden, etwa bei einem fahrlässigen Falscheid oder einer fahrlässig falschen Versicherung an Eides statt.
In der Praxis ist die Abgrenzung schwierig. Ermittlungsbehörden prüfen häufig:
- welche Aussage zuerst gemacht wurde,
- ob spätere Aussagen abweichen,
- ob objektive Beweismittel entgegenstehen,
- ob ein Motiv für eine Falschaussage besteht,
- ob die Aussageperson zuvor belehrt wurde,
- wie detailliert und plausibel die Aussage war.
Gerade widersprüchliche Aussagen können den Verdacht begründen, müssen aber nicht automatisch eine Straftat belegen.
Verleitung zur Falschaussage
Nicht nur die aussagende Person kann sich strafbar machen. Auch wer eine andere Person dazu bringt, falsch auszusagen, kann strafrechtlich verantwortlich sein.
Eine Verleitung zur Falschaussage kann etwa vorliegen, wenn jemand:
- einen Zeugen zu einer falschen Darstellung überredet,
- eine gemeinsame Version abstimmt, obwohl diese nicht der Wahrheit entspricht,
- Druck auf eine Aussageperson ausübt,
- falsche Angaben vorgibt,
- einen Zeugen bittet, bestimmte Tatsachen bewusst zu verschweigen.
Auch der Versuch, jemanden zu einer falschen Aussage zu bewegen, kann rechtlich riskant sein. Besonders problematisch sind Chatnachrichten, E-Mails oder Sprachnachrichten, in denen Aussagen abgestimmt oder beeinflusst werden.
Typische Situationen aus der Praxis
Aussagedelikte entstehen häufig nicht aus langfristiger Planung, sondern aus Drucksituationen. Viele Betroffene unterschätzen, wie schnell eine unbedachte Aussage strafrechtliche Bedeutung bekommen kann.
Streit im Familien- oder Freundeskreis
Ein Zeuge möchte einen Angehörigen schützen und stellt einen Ablauf bewusst anders dar. Auch wenn die Motivation nachvollziehbar erscheinen mag, kann eine falsche Aussage im Verfahren strafbar sein.
Verkehrsunfall oder Schadensfall
Zeugen oder Beteiligte passen ihre Angaben an, um Versicherungsleistungen zu erhalten oder Verantwortung zu vermeiden. Neben Aussagedelikten können hier auch Betrugs- oder Versicherungsfragen relevant werden.
Zivilprozess mit wirtschaftlichem Interesse
In einem Zivilprozess werden Angaben zu Zahlungen, Vertragsverhandlungen oder Absprachen gemacht. Wer bewusst falsch vorträgt oder eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Strafverfahren gegen Dritte
Eine Person wird als Zeuge geladen und möchte den Beschuldigten entlasten. Wer bewusst falsche Entlastungsangaben macht, kann sich selbst in ein Strafverfahren bringen.
Welche Strafen drohen bei Aussagedelikten?
Aussagedelikte können erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Die Strafrahmen unterscheiden sich je nach Tatbestand deutlich. Besonders schwer wiegt der Meineid, während auch die falsche uneidliche Aussage bereits ernsthafte Konsequenzen haben kann.
Mögliche Folgen sind:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe,
- Eintragung im Führungszeugnis je nach Strafe,
- berufliche Folgen bei bestimmten Tätigkeiten,
- Vertrauensverlust in laufenden Verfahren,
- Folgeverfahren wegen weiterer Delikte,
- Kostenrisiken durch Strafverfahren und Nebenfolgen.
Die konkrete Strafe hängt unter anderem davon ab, welche Aussage betroffen war, ob ein Eid geleistet wurde, ob ein Verfahren beeinflusst wurde, ob die Aussage korrigiert wurde und welche persönlichen Umstände vorliegen.
Kann man eine falsche Aussage korrigieren?
In bestimmten Fällen kann eine rechtzeitige Berichtigung strafmildernd wirken oder rechtlich erheblich sein. Entscheidend ist jedoch, wann, wie und gegenüber welcher Stelle die Korrektur erfolgt.
Wer eine falsche Aussage gemacht hat, sollte nicht unüberlegt eine neue Erklärung abgeben. Eine vorschnelle Korrektur kann weitere Widersprüche erzeugen oder den Verdacht bestätigen. Sinnvoll ist zunächst eine Prüfung:
- Welche Aussage wurde genau gemacht?
- War die Aussage objektiv falsch?
- War sie vorsätzlich oder beruhte sie auf einem Irrtum?
- Wurde die Aussage vereidigt?
- Ist das Verfahren noch beeinflussbar?
- Welche Berichtigungsmöglichkeiten bestehen?
Eine Berichtigung sollte klar, vollständig und strategisch sorgfältig erfolgen.
Was tun bei einer Vorladung wegen Aussagedelikten?
Wer eine Vorladung wegen falscher Aussage, Meineid oder falscher Versicherung an Eides statt erhält, sollte die Situation ernst nehmen. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Aussage aus eigener Sicht nur ungenau oder missverständlich war.
Wichtige erste Schritte sind:
- Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen abgeben,
- prüfen, ob man als Beschuldigter oder Zeuge geladen ist,
- keine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts machen,
- Unterlagen und frühere Aussagen sichern,
- keine Abstimmung mit anderen Zeugen vornehmen,
- anwaltliche Akteneinsicht prüfen lassen.
Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Dieses Recht sollte nicht als Schuldeingeständnis verstanden werden, sondern dient dem Schutz vor übereilten und möglicherweise belastenden Angaben.
Beweisfragen bei Aussagedelikten
Aussagedelikte sind häufig stark beweisabhängig. Es genügt nicht, dass eine Aussage später anders dargestellt wird. Die Strafverfolgungsbehörden müssen prüfen, ob die ursprüngliche Aussage falsch war und ob die Aussageperson dies wusste.
Wichtige Beweismittel können sein:
- Protokolle aus Gerichtsverhandlungen,
- polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vernehmungsprotokolle,
- Ton- oder Videoaufzeichnungen,
- Chatverläufe und E-Mails,
- Urkunden und Verträge,
- Kontoauszüge,
- Gutachten,
- Aussagen weiterer Zeugen,
- Belehrungen und Ladungen.
Die genaue Formulierung der ursprünglichen Aussage ist oft entscheidend. Zwischen einer falschen Tatsachenbehauptung und einer unsicheren Erinnerung kann ein erheblicher rechtlicher Unterschied bestehen.
Typische Fehler bei Aussagedelikten
Fehler 1: Aussagepflicht wird mit Pflicht zur Selbstbelastung verwechselt
Zeugen müssen grundsätzlich wahrheitsgemäß aussagen. Es gibt aber Rechte, bestimmte Angaben zu verweigern, wenn eine Selbstbelastung droht. Wer diese Rechte nicht kennt, macht möglicherweise Angaben, die später problematisch werden.
Fehler 2: Unsicherheiten werden nicht offen gesagt
Wer sich nicht sicher erinnert, sollte das deutlich machen. Eine unsichere Erinnerung als sichere Tatsache darzustellen, kann riskant sein.
Fehler 3: Aussagen werden mit anderen abgestimmt
Absprachen zwischen Zeugen können den Verdacht einer Falschaussage oder Verleitung zur Falschaussage begründen. Besonders riskant sind schriftliche oder digitale Abstimmungen.
Fehler 4: Eine Korrektur erfolgt unüberlegt
Eine Berichtigung kann wichtig sein, muss aber sorgfältig erfolgen. Unklare oder widersprüchliche Nachträge können die Lage verschlechtern.
Fehler 5: Vorladungen werden unterschätzt
Ein Ermittlungsverfahren wegen Aussagedelikten kann erhebliche Folgen haben. Wer als Beschuldigter geladen ist, sollte vor einer Aussage rechtliche Beratung einholen.
Wann ist anwaltliche Prüfung sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Vorwurf einer falschen Aussage, eines Meineids oder einer falschen Versicherung an Eides statt im Raum steht. Gleiches gilt, wenn eine Aussage korrigiert werden soll oder wenn Zeugen befürchten, sich durch eine Aussage selbst zu belasten.
Prüfungsbedürftig sind insbesondere:
- ob tatsächlich ein Aussagedelikt in Betracht kommt,
- welche Aussage genau protokolliert wurde,
- ob die zuständige Stelle erfasst ist,
- ob ein Eid oder eine eidesstattliche Versicherung vorlag,
- ob Vorsatz nachweisbar ist,
- ob Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte bestanden,
- ob eine Berichtigung möglich und sinnvoll ist,
- welche Verteidigungsstrategie nach Akteneinsicht in Betracht kommt.
Gerade bei Aussagedelikten entscheidet häufig die genaue Analyse der Verfahrenssituation. Eine isolierte Betrachtung einzelner Sätze reicht meist nicht aus.
Fazit: Aussagedelikte ernst nehmen und Aussagen sorgfältig prüfen
Aussagedelikte gehören zu den strafrechtlich sensiblen Delikten, weil sie die Wahrheitsfindung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren betreffen. Falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides statt können erhebliche strafrechtliche Folgen haben.
Nicht jede ungenaue Erinnerung ist strafbar. Entscheidend sind die konkrete Aussage, die zuständige Stelle, die Wahrheitspflicht, ein möglicher Eid, der Vorsatz und die Beweislage. Wer unsicher ist, sollte Erinnerungslücken offenlegen und keine Vermutungen als Tatsachen darstellen.
Bei Vorladungen, Ermittlungen oder dem Wunsch nach Korrektur einer früheren Aussage ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll. So lässt sich klären, welche Rechte bestehen, welche Risiken drohen und welche nächsten Schritte sachgerecht sind.
FAQ zu Aussagedelikten
Was sind Aussagedelikte einfach erklärt?
Aussagedelikte sind Straftaten, bei denen jemand in einem rechtlich relevanten Verfahren falsch aussagt oder eine falsche Erklärung an Eides statt abgibt.
Ist eine falsche Aussage bei der Polizei strafbar?
Nicht jede falsche Angabe bei der Polizei ist eine falsche uneidliche Aussage. Je nach Fall können aber andere Straftaten wie falsche Verdächtigung, Strafvereitelung oder Vortäuschen einer Straftat in Betracht kommen.
Was ist der Unterschied zwischen Falschaussage und Meineid?
Eine falsche uneidliche Aussage erfolgt ohne Eid. Beim Meineid wird unter Eid falsch ausgesagt. Der Meineid wird in der Regel deutlich strenger bestraft.
Macht man sich strafbar, wenn man sich falsch erinnert?
Eine bloß falsche Erinnerung ist nicht automatisch strafbar. Strafbar wird es vor allem, wenn bewusst falsch ausgesagt wird oder Unsicherheiten absichtlich als sichere Tatsachen dargestellt werden.
Was sollte ich tun, wenn ich wegen Falschaussage beschuldigt werde?
Sie sollten keine vorschnelle Aussage machen, prüfen lassen, ob Sie als Beschuldigter geführt werden, und Akteneinsicht über einen Anwalt in Betracht ziehen. Erst danach lässt sich die Verteidigung sinnvoll beurteilen.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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