In diesem umfassenden Guide zu den Aussagedelikten im Strafrecht werden wir Definitionen, aktuelle Gesetzgebung, Gerichtsurteile, Sanktionen und Beispiele erörtern. Wir behandeln wichtige Themen wie falsche Verdächtigungen, falsche Zeugenaussagen, Meineid und Falschbeurkundung, um Ihnen ein klares Verständnis dieser komplexen rechtlichen Angelegenheit zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis
- Definition eines Aussagedelikts
- Gesetzliche Vorschriften im deutschen Strafrecht
- Die tatsächlichen Aussagedelikte: Falsche Verdächtigung, Falsche uneidliche Aussage, Meineid und Falschbeurkundung
- Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung
- Sanktionen bei Aussagedelikten
- Beispiele aus der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Die Bedeutung und Konsequenzen von Aussagedelikten im Strafrecht
Definition eines Aussagedelikts
Ein Aussagedelikt liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben vor einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde macht, um damit die Rechtsprechung oder das Verfahren zu beeinflussen. Aussagedelikte beschädigen die Integrität des Rechtssystems und können schwerwiegende Folgen für den betroffenen Personenkreis haben. Sie werden daher im Strafrecht verfolgt und geahndet. Zu den wichtigsten Aussagedelikten zählen:
- Falsche Verdächtigung
- Falsche uneidliche Aussage
- Meineid
- Falschbeurkundung
Gesetzliche Vorschriften im deutschen Strafrecht
Die Strafbarkeit von Aussagedelikten ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die entsprechenden Gesetzesbestimmungen können je nach Art des Delikts variieren. Im Folgenden werden die Regelungen für die wichtigsten Aussagedelikte vorgestellt:
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
Die falsche Verdächtigung ist in § 164 StGB geregelt und liegt vor, wenn jemand eine andere Person wahrheitswidrig einer Straftat bezichtigt, um ein behördliches Verfahren gegen diese Person herbeizuführen oder fortzusetzen. Dabei muss der Täter den Unschuldigen mit Vorsatz beschuldigen, um ihn zu belasten.
Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB)
Eine uneidliche Falschaussage ist gemäß § 153 StGB strafbar, wenn sie in einem Gerichtsverfahren oder vor einer anderen zur Eidesnahme zuständigen Stelle gemacht wird. Eine Person macht sich dann strafbar, wenn sie gegen die Pflicht zur Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht vorsätzlich verstößt und dabei selbst ein Zeuge, ein Sachverständiger oder ein Übersetzer ist.
Meineid (§ 154 StGB)
Dem Meineid kommt eine besondere Bedeutung zu, da Meineid der Tatbestand für eidliche Falschaussagen in gerichtlichen Verfahren oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle ist. Der Meineid ist in § 154 StGB geregelt und besagt, dass eine Person, die vorsätzlich und eidlich eine falsche oder unvollständige Aussage macht, strafbar ist.
Falschbeurkundung (§ 271 StGB)
Die Falschbeurkundung ist in § 271 StGB geregelt und liegt vor, wenn ein Amtsträger, ein öffentlich bestellter Notar oder ein anderer, der zur öffentlichen Beglaubigung befugt ist, in einer zur öffentlichen Glaubhaftmachung bestimmten Urkunde eine Tatsache falsch beurkundet oder vorsätzlich, in der Absicht eine unrichtige Urkunde zu verwenden, die Urkunde für echt ausgeben hat.
Die tatsächlichen Aussagedelikte: Falsche Verdächtigung, Falsche uneidliche Aussage, Meineid und Falschbeurkundung
In diesem Abschnitt werden wir die verschiedenen Aussagedelikte genauer betrachten und anhand ihrer Merkmale, Voraussetzungen und Begebenheiten erklären.
Falsche Verdächtigung
Die Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) ist ein Offizialdelikt, das die wahrheitswidrige Bezichtigung einer anderen Person betrifft. Dabei haben die Bezichtigungen das Ziel, ein behördliches Verfahren einzuleiten oder fortzuführen, selbst wenn die beschuldigte Person unschuldig ist. Die Hauptelemente der falschen Verdächtigung sind:
- Vorsätzliches und wahrheitswidriges Beschuldigen einer anderen Person einer rechtswidrigen Tat
- Absicht, ein behördliches Verfahren herbeizuführen oder fortzusetzen
- Die beschuldigte Person ist in Wirklichkeit unschuldig
Ein Beispiel für falsche Verdächtigung wäre, wenn eine Person vorsätzlich falsche Anschuldigungen gegen ihren Nachbarn erhebt, um ihn bei der Polizei wegen Diebstahls anzuzeigen und ihm so eine Strafe zuzufügen, obwohl dieser unschuldig ist.
Falsche uneidliche Aussage
Die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) bezieht sich auf das vorsätzliche, wahrheitswidrige oder unvollständige Zeugen, die vor Gericht oder einer zur Eidesnahme zuständigen Stelle gemacht werden. Die wesentlichen Merkmale einer falschen uneidlichen Aussage sind:
- Aussage vor Gericht oder einer anderen, zur Abnahme von Aussagen zuständigen Stelle (z.B. Ermittlungsrichter oder Staatsanwaltschaft)
- Vorsätzliche Verletzung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht
- Beteiligte Person ist Zeuge, Sachverständiger oder Übersetzer
Ein Beispiel für eine falsche uneidliche Aussage wäre, wenn ein Zeuge in einem Strafprozess vorsätzlich unwahre Angaben über die Tatbeteiligung eines Angeklagten macht, um diesen zu belasten oder zu entlasten.
Meineid
Der Meineid (§ 154 StGB) ist ein Aussagedelikt, das in gerichtlichen Verfahren oder vor einer zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle begangen wird. Der Meineid besteht darin, dass eine Person vorsätzlich und eidlich eine falsche oder unvollständige Aussage macht. Die Hauptelemente eines Meineids sind:
- Eidliche Aussage vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle
- Vorsätzliche und wahrheitswidrige bzw. unvollständige Angaben
- Eidesbelehrung über die Strafbarkeit von Meineid
Ein Beispiel für Meineid wäre, wenn ein Angeklagter unter Eid vor Gericht falsch aussagt, dass er sich zum Tatzeitpunkt an einem anderen Ort befand, obwohl er tatsächlich am Tatort war und die Straftat begangen hat.
Falschbeurkundung
Die Falschbeurkundung (§ 271 StGB) bezieht sich auf den Tatbestand, dass ein Amtsträger oder eine andere zur öffentlichen Beglaubigung befugte Person in einer Urkunde vorsätzlich Tatsachen falsch beurkundet oder eine unrichtige Urkunde für echt ausgibt. Die Hauptelemente der Falschbeurkundung sind:
- Amtsträger oder zur öffentlichen Beglaubigung befugte Person
- Vorsätzliche Falschdarstellung von Tatsachen in einer zur öffentlichen Glaubhaftmachung bestimmten Urkunde
- Absicht, die unrichtige Urkunde zu verwenden oder für echt auszugeben
Ein Beispiel für Falschbeurkundung wäre ein Notar, der vorsätzlich falsche Angaben zu einem Grundstück in einer notariellen Urkunde aufnimmt, um den Wert des Grundstücks für eine Partei zu erhöhen.
Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung
Im Folgenden werden einige bedeutsame Gerichtsentscheidungen vorgestellt, die die Strafbarkeit und Auslegung von Aussagedelikten betreffen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. März 2020, Az. 5 StR 424/19
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Einsatz einer Videokonferenz zur Abnahme von Zeugenaussagen grundsätzlich zulässig ist und keine Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit darstellt. Dadurch wird auch die uneidliche Falschaussage oder der Meineid durch eine solche Zeugenaussage nicht ausgeschlossen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. November 2018, Az. 5 StR 132/18
In diesem Fall hat der BGH klargestellt, dass die Täuschung über eigene Identität oder Personalien keine Falschaussage im Sinne des § 153 StGB darstellt. Es liegt keine Täuschung über eine zur Aufklärung des Sachverhalts erhebliche Tatsache vor, da die Identität einer aussagenden Person durch andere Beweismittel ermittelt werden kann.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2017, Az. 1 StR 525/16
Der BGH hat in diesem Fall entschieden, dass bei einer wahrheitsgetreuen Korrektur einer früheren Falschaussage keine Strafbarkeit wegen falscher uneidlicher Aussage oder Meineid vorliegt, solange die Korrektur rechtzeitig erfolgt. Eine rechtzeitige Korrektur liegt vor, wenn sie noch während des laufenden Verfahrens und vor einer gerichtlichen Entscheidung erfolgt.
Sanktionen bei Aussagedelikten
Die Strafen für Aussagedelikte im deutschen Strafrecht variieren je nach Art des Delikts und können Freiheits- sowie Geldstrafen umfassen. Nachfolgend werden die möglichen Sanktionen für die verschiedenen Aussagedelikte aufgeführt:
- Falsche Verdächtigung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 164 Abs. 2 StGB)
- Falsche uneidliche Aussage: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 153 Abs. 2 StGB)
- Meineid: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren (in besonders schweren Fällen; § 154 Abs. 2 StGB) oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren (in minder schweren Fällen; § 154 Abs. 1 StGB)
- Falschbeurkundung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 271 Abs. 1 StGB)
Es ist wichtig zu beachten, dass bei mehreren begangenen Aussagedelikten eine Gesamtstrafenbildung gemäß §§ 53-55 StGB in Betracht kommt, die zu einer Erhöhung der Strafe führen kann.
Beispiele aus der Praxis
Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, die die Anwendung der Regelungen zu Aussagedelikten im realen Leben verdeutlichen:
Beispiel 1: Falsche Verdächtigung
A beschuldigt seinen ehemaligen Geschäftspartner B, Geld aus der gemeinsamen Firma veruntreut zu haben. A weiß allerdings, dass dies nicht stimmt, möchte jedoch B schaden und erreichen, dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet wird. Hier liegt eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) vor, da A vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben gegenüber B gemacht hat, um ein behördliches Verfahren herbeizuführen.
Beispiel 2: Falsche uneidliche Aussage
In einem Strafprozess gegen C wegen Körperverletzung sagt Zeuge D vor Gericht aus und behauptet wahrheitswidrig, er habe gesehen, wie C das Opfer verprügelt habe. D hat allerdings in Wirklichkeit gar nicht gesehen, wer das Opfer verprügelt hat. Durch seine vorsätzlich unwahren Angaben hat D eine falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) gemacht, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Beispiel 3: Meineid
F ist Angeklagter in einem Prozess wegen Betrugs. Unter dem Eidliche Versicherung, die Wahrheit zu sagen, behauptet F, er habe keine Kenntnis von den betrügerischen Handlungen gehabt. In Wahrheit hat F jedoch aktiv an den Betrugshandlungen teilgenommen und lügt vor Gericht. F hat hierdurch einen Meineid (§ 154 StGB) begangen.
Beispiel 4: Falschbeurkundung
Notar G beurkundet auf Wunsch von H, dass ein Grundstück eine bestimmte Größe aufweist, obwohl er weiß, dass das Grundstück in Wirklichkeit kleiner ist. Durch seine vorsätzlich falsche Beurkundung von Tatsachen hat G eine Falschbeurkundung (§ 271 StGB) begangen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Aussagedelikt im Strafrecht?
Ein Aussagedelikt ist eine strafbare Handlung, die darauf abzielt, das Rechtssystem durch wissentlich falsche oder unvollständige Angaben in gerichtlichen Verfahren oder vor anderen zuständigen Behörden zu beeinflussen. Zu den Aussagedelikten zählen u. a. die falsche Verdächtigung, die falsche uneidliche Aussage, der Meineid und die Falschbeurkundung.
Wie wird ein Aussagedelikt sanktioniert?
Die Strafen für Aussagedelikte variieren je nach Art des Delikts und können Freiheits- sowie Geldstrafen umfassen. Die genauen Strafen sind im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt und hängen von der Schwere des jeweiligen Delikts ab.
Gibt es Unterschiede zwischen einer falschen Verdächtigung, einer falschen uneidlichen Aussage, einem Meineid und einer Falschbeurkundung?
Ja, es gibt Unterschiede zwischen diesen Delikten, insbesondere bezüglich ihrer Voraussetzungen, Strafbarkeit und Sanktionen. Bei der falschen Verdächtigung wird eine unschuldige Person wahrheitswidrig einer Straftat bezichtigt, um ein behördliches Verfahren herbeizuführen. Die falsche uneidliche Aussage betrifft das vorsätzliche, wahrheitswidrige oder unvollständige Zeugnis. Der Meineid bezieht sich auf wahrheitswidrige oder unvollständige Aussagen, die eidlich gemacht werden, während die Falschbeurkundung die vorsätzliche Falschdarstellung von Tatsachen durch einen Amtsträger oder eine zur öffentlichen Beglaubigung befugte Person in einer Urkunde umfasst.
Was sind die Rechtsfolgen, wenn ein Zeuge in einem Gerichtsverfahren gelogen hat?
Wenn ein Zeuge in einem Gerichtsverfahren wissentlich und vorsätzlich lügt, kann er wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) oder Meineid (§ 154 StGB) belangt werden, wenn die Aussage unter Eid erfolgte. Je nach Schwere des Delikts kann dies zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe führen.
Kann ich meine Aussage korrigieren, wenn ich bei einer früheren Aussage gelogen habe?
Grundsätzlich ja, wenn Sie Ihre frühere Falschaussage rechtzeitig korrigieren, bevor eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird, kann dies dazu führen, dass Sie nicht wegen einer falschen uneidlichen Aussage oder eines Meineids belangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017, Az. 1 StR 525/16). Jedoch sollte im Zweifelsfall immer ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin konsultiert werden, um die bestmögliche Vorgehensweise und mögliche rechtliche Folgen zu besprechen.
Wann ist der Einsatz von Video- oder Fernsehübertragungen bei der Abnahme von Zeugenaussagen zulässig?
Der BGH hat entschieden, dass die Abnahme von Zeugenaussagen mittels Videokonferenzen grundsätzlich zulässig ist und keine Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit darstellt (BGH, Beschluss vom 16. März 2020, Az. 5 StR 424/19). In solchen Fällen kann auch eine strafbare falsche uneidliche Aussage oder ein Meineid vorliegen. Die Zulässigkeit der Videoübertragung hängt von den Umständen des konkreten Falles und den gesetzlichen Bestimmungen ab.
Die Bedeutung und Konsequenzen von Aussagedelikten im Strafrecht
Aussagedelikte im Strafrecht sind von großer Bedeutung, da sie die Integrität unseres Rechtssystems und die Glaubwürdigkeit der an Prozessen beteiligten Personen beeinflussen. Zu den wichtigsten Aussagedelikten zählen die falsche Verdächtigung, die falsche uneidliche Aussage, der Meineid und die Falschbeurkundung. In diesem umfassenden Guide wurden die wesentlichen Aspekte dieser Delikte sowie die gesetzlichen Regelungen, aktuelle Gerichtsentscheidungen und Sanktionen erörtert.
Es ist wichtig, sich der strafrechtlichen Folgen von unaufrichtigen oder unvollständigen Aussagen bewusst zu sein, um verantwortungsbewusst und rechtskonform im Rahmen der Justiz zu agieren. Angesichts der Komplexität dieser Delikte und der unterschiedlichen Rechtsprechung ist es ratsam, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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