Titelbild zum Thema „Ausschüttung verspätet“ mit Unterlagen zu Rechten, Ansprüchen und Handlungsmöglichkeiten in einer professionellen Büroszene.

Wenn eine beschlossene Ausschüttung nicht zum erwarteten Zeitpunkt ausgezahlt wird, entstehen für Gesellschafter, Aktionäre, Anleger oder Begünstigte schnell Unsicherheiten. Viele Betroffene fragen sich, ob sie die Zahlung verlangen können, ob Verzugszinsen entstehen, wer verantwortlich ist und ob die Verzögerung auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, formale Fehler oder eine bewusste Zurückhaltung der Zahlung hindeutet.

Das Hauptkeyword Ausschüttung verspätet betrifft verschiedene Rechtsbereiche. Je nach Fall kann es um Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Fondsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht oder Erbrecht gehen. Entscheidend ist immer, auf welcher Grundlage die Ausschüttung geschuldet wird, ob ein wirksamer Ausschüttungsbeschluss oder Zahlungsanspruch besteht und wann die Zahlung fällig geworden ist.

Was bedeutet „Ausschüttung verspätet“ rechtlich?

Eine Ausschüttung ist verspätet, wenn eine geschuldete Zahlung nicht zum maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt erfolgt. Gemeint sein können insbesondere Gewinnausschüttungen einer GmbH, Dividenden einer Aktiengesellschaft, Ausschüttungen aus Fonds, Zahlungen aus Beteiligungen, Erträge aus Genossenschaften oder Auszahlungen aus gesellschaftsvertraglichen Gewinnansprüchen.

Eine verspätete Ausschüttung setzt aber voraus, dass überhaupt ein fälliger Anspruch besteht. Nicht jede erwartete Zahlung ist bereits rechtlich durchsetzbar. Häufig muss zunächst geprüft werden, ob die Ausschüttung beschlossen, wirksam festgestellt, vertraglich zugesagt oder nach den Anlagebedingungen geschuldet ist.

Wann besteht ein Anspruch auf Ausschüttung?

Ein Anspruch auf Ausschüttung kann aus verschiedenen Grundlagen entstehen. Maßgeblich ist, welche Rechtsform oder Beteiligungsstruktur vorliegt.

Mögliche Anspruchsgrundlagen sind:

Ob der Anspruch bereits besteht, hängt häufig davon ab, ob ein Jahresabschluss festgestellt wurde, ein Gewinnverwendungsbeschluss vorliegt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Auszahlungshindernisse bestehen.

Ausschüttung verspätet bei der GmbH

Bei einer GmbH entsteht der Anspruch auf Gewinnausschüttung regelmäßig erst durch einen wirksamen Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter. Der Jahresüberschuss allein bedeutet noch nicht, dass jeder Gesellschafter automatisch Zahlung verlangen kann.

Gewinnverwendungsbeschluss als Grundlage

Die Gesellschafter entscheiden grundsätzlich darüber, ob ein Gewinn ausgeschüttet, vorgetragen oder in Rücklagen eingestellt wird. Erst wenn eine Ausschüttung beschlossen wurde, kann ein konkreter Zahlungsanspruch entstehen.

Bei verspäteter Zahlung sollte daher geprüft werden:

  • Wurde der Jahresabschluss wirksam festgestellt?
  • Wurde ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst?
  • Welche Höhe wurde beschlossen?
  • Welche Gesellschafter sind anspruchsberechtigt?
  • Ist ein Auszahlungstermin geregelt?
  • Gibt es gesellschaftsvertragliche Einschränkungen?

Ohne klaren Beschluss ist eine Zahlung oft schwer durchsetzbar.

Darf die Geschäftsführung eine beschlossene Ausschüttung zurückhalten?

Die Geschäftsführung darf eine wirksam beschlossene und fällige Ausschüttung nicht beliebig zurückhalten. Allerdings können rechtliche oder wirtschaftliche Gründe einer sofortigen Auszahlung entgegenstehen. Dazu gehören etwa Kapitalerhaltungsvorschriften, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldungsrisiken oder offensichtliche Fehler im Beschluss.

Wenn die Gesellschaft eine Auszahlung verweigert, sollte sie nachvollziehbar darlegen können, warum nicht gezahlt wird. Eine bloße Verzögerung ohne Erklärung kann zu Ansprüchen des Gesellschafters führen.

Ausschüttung verspätet bei Aktien und Dividenden

Bei Aktiengesellschaften entscheidet die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Wird eine Dividende beschlossen, entsteht für Aktionäre grundsätzlich ein Anspruch auf Auszahlung nach den maßgeblichen gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben.

Bei börsennotierten Gesellschaften erfolgt die Dividendenzahlung regelmäßig über Depotbanken und Abwicklungssysteme. Verzögerungen können daher auch technische oder depotbezogene Ursachen haben.

Typische Ursachen sind:

  • Abwicklungsverzögerungen bei der Depotbank
  • Unklarheiten beim Dividendenstichtag
  • Auslandsverwahrung
  • steuerliche Abzugs- oder Quellensteuerfragen
  • Fehler bei Bankdaten oder Depotüberträgen
  • Sperren oder Compliance-Prüfungen

Aktionäre sollten zunächst klären, ob die Gesellschaft gezahlt hat und ob die Verzögerung bei der Depotbank, dem Zentralverwahrer oder einer zwischengeschalteten Stelle liegt.

Ausschüttung verspätet bei Fonds, ETFs und Kapitalanlagen

Bei Investmentfonds, geschlossenen Fonds, alternativen Investmentfonds oder sonstigen Kapitalanlagen richten sich Ausschüttungen nach Anlagebedingungen, Verkaufsprospekt, Gesellschaftsvertrag oder Beteiligungsunterlagen. Eine erwartete Ausschüttung ist nicht immer garantiert.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • geplanter Ausschüttung
  • prognostizierter Ausschüttung
  • beschlossener Ausschüttung
  • vertraglich geschuldeter Ausschüttung
  • freiwilliger oder liquiditätsabhängiger Zahlung

Viele Anleger verwechseln Prognosen aus Verkaufsunterlagen mit rechtlich gesicherten Zahlungsansprüchen. Ob eine verspätete Ausschüttung tatsächlich eine Pflichtverletzung darstellt, hängt daher stark von den konkreten Anlagebedingungen ab.

Welche Gründe kann eine verspätete Ausschüttung haben?

Eine verspätete Ausschüttung kann unterschiedliche Ursachen haben. Nicht jede Verzögerung ist automatisch rechtswidrig. Sie sollte aber sorgfältig geprüft werden, wenn erhebliche Beträge betroffen sind oder die Gesellschaft keine klare Erklärung liefert.

Häufige Gründe sind:

  • fehlender oder fehlerhafter Ausschüttungsbeschluss
  • Liquiditätsprobleme der Gesellschaft
  • Streit unter Gesellschaftern
  • ungeklärte Jahresabschluss- oder Bilanzfragen
  • Kapitalerhaltungs- oder Insolvenzrisiken
  • steuerliche Zurückbehalte oder Abzugspflichten
  • Bank- oder Abwicklungsprobleme
  • fehlende Zahlungsdaten
  • Compliance-Prüfungen
  • streitige Beteiligungsquote

Die rechtliche Bewertung hängt davon ab, ob die Verzögerung begründet, dokumentiert und mit der Rechtslage vereinbar ist.

Wann wird eine Ausschüttung fällig?

Der Fälligkeitszeitpunkt ist entscheidend dafür, ob eine Ausschüttung verspätet ist. Die Fälligkeit kann sich aus Gesetz, Beschluss, Vertrag, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Anlagebedingungen ergeben.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Gibt es einen konkreten Auszahlungstermin?
  • Wurde die Ausschüttung bereits beschlossen?
  • Ist der Jahresabschluss festgestellt?
  • Hängt die Auszahlung von weiteren Voraussetzungen ab?
  • Wurde eine Auszahlung ausdrücklich gestundet?
  • Ist die Zahlung von Liquidität oder Veräußerungserlösen abhängig?

Fehlt ein konkreter Termin, kann die Ausschüttung dennoch fällig sein, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Zahlung verlangt werden kann. Im Einzelfall kann eine Mahnung sinnvoll oder erforderlich sein, um Verzug auszulösen.

Verzug bei verspäteter Ausschüttung

Wenn eine fällige Ausschüttung nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann die Gesellschaft oder der Zahlungspflichtige in Verzug geraten. Verzug setzt regelmäßig voraus, dass der Anspruch fällig ist und der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. In bestimmten Fällen kann eine Mahnung entbehrlich sein, etwa wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vereinbart wurde.

Mögliche Folgen des Verzugs sind:

  • Anspruch auf Verzugszinsen
  • Ersatz weiterer Verzögerungsschäden
  • Erstattung notwendiger Rechtsverfolgungskosten
  • gerichtliche Geltendmachung der Ausschüttung

Ob Verzugszinsen verlangt werden können, hängt davon ab, ob der Anspruch tatsächlich fällig war und ob die Voraussetzungen des Verzugs vorliegen.

Können Verzugszinsen verlangt werden?

Verzugszinsen können in Betracht kommen, wenn eine fällige Ausschüttung nicht rechtzeitig gezahlt wird und der Schuldner in Verzug ist. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben.

In der Praxis sollte sorgfältig geprüft werden:

  • Wann wurde die Ausschüttung fällig?
  • War ein Zahlungstermin bestimmt?
  • Wurde eine Mahnung versendet?
  • Gab es berechtigte Einwendungen gegen die Auszahlung?
  • Wurde die Zahlung teilweise geleistet?
  • Sind vertragliche Zinsregelungen vereinbart?

Bei hohen Ausschüttungen oder längeren Verzögerungen können Verzugszinsen wirtschaftlich relevant werden.

Darf eine Ausschüttung wegen Liquiditätsproblemen verschoben werden?

Liquiditätsprobleme können eine verspätete Ausschüttung erklären, rechtfertigen sie aber nicht automatisch. Wenn eine Ausschüttung wirksam beschlossen und fällig ist, bleibt der Zahlungsanspruch grundsätzlich bestehen.

Allerdings können Kapitalerhaltung, Insolvenzrecht und Geschäftsleiterpflichten der Auszahlung Grenzen setzen. Eine Geschäftsführung darf keine Zahlung leisten, wenn dadurch gesetzliche Schutzvorschriften verletzt werden oder eine insolvenzrechtlich unzulässige Zahlung droht.

Das führt in der Praxis zu schwierigen Abwägungen. Gesellschafter müssen prüfen, ob sie Zahlung verlangen können. Geschäftsleiter müssen prüfen, ob sie zahlen dürfen. Beide Seiten sollten die wirtschaftliche Lage und die rechtliche Grundlage der Ausschüttung dokumentieren.

Rückforderung einer Ausschüttung: Wann droht sie?

Nicht nur die verspätete Ausschüttung kann problematisch sein. Auch eine zu Unrecht geleistete Ausschüttung kann Risiken auslösen. Wenn eine Auszahlung gegen Kapitalerhaltungsvorschriften, gesellschaftsvertragliche Vorgaben oder insolvenzrechtliche Regeln verstößt, kann eine Rückforderung drohen.

Rückforderungsrisiken bestehen insbesondere bei:

  • Ausschüttung ohne wirksamen Beschluss
  • Ausschüttung aus gebundenem Kapital
  • fehlerhafter Gewinnermittlung
  • Zahlung trotz Insolvenzreife
  • verdeckter Gewinnausschüttung
  • ungleicher Behandlung von Gesellschaftern ohne Grundlage
  • Verstoß gegen Satzung oder Gesellschaftsvertrag

Wer eine verspätete Ausschüttung verlangt, sollte daher auch prüfen, ob die Auszahlung rechtlich zulässig ist. Ein durchgesetzter Zahlungsanspruch hilft wenig, wenn später Rückforderungen entstehen.

Ausschüttung und Gesellschafterstreit

Verspätete Ausschüttungen treten häufig im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten auf. Die Zahlung wird dann nicht nur aus organisatorischen Gründen verzögert, sondern als Druckmittel genutzt oder wegen ungeklärter Konflikte blockiert.

Typische Streitfragen sind:

  • Wurde der Gewinn richtig ermittelt?
  • Dürfen Rücklagen gebildet werden?
  • Wurde ein Gesellschafter benachteiligt?
  • Ist der Ausschüttungsbeschluss wirksam?
  • Bestehen Gegenansprüche der Gesellschaft?
  • Darf mit Forderungen aufgerechnet werden?
  • Wurde ein Gesellschafter von Informationen ausgeschlossen?

In solchen Fällen sollten Zahlungsansprüche, Informationsrechte und Beschlussmängel gemeinsam geprüft werden. Eine isolierte Zahlungsaufforderung reicht oft nicht aus, wenn die Grundlage der Ausschüttung selbst streitig ist.

Kann die Gesellschaft mit Gegenforderungen aufrechnen?

Eine Gesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen mit eigenen Forderungen gegen den Ausschüttungsanspruch eines Gesellschafters aufrechnen. Das setzt voraus, dass die Gegenforderung besteht, fällig und durchsetzbar ist und keine Aufrechnungsverbote entgegenstehen.

In der Praxis wird häufig mit folgenden Forderungen aufgerechnet:

Ob eine Aufrechnung zulässig ist, sollte genau geprüft werden. Unberechtigte Aufrechnungen können selbst eine Pflichtverletzung darstellen.

Informationsrechte bei verspäteter Ausschüttung

Wer eine verspätete Ausschüttung nachvollziehen möchte, benötigt häufig Informationen über Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Liquidität, Beschlüsse und Zahlungsanweisungen. Gesellschafter können je nach Rechtsform Informations- und Einsichtsrechte haben.

Sinnvoll kann die Anforderung folgender Unterlagen sein:

  • Jahresabschluss
  • Gewinnverwendungsbeschluss
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung
  • Liquiditätsplanung
  • Zahlungsfreigaben
  • Gesellschafterliste oder Beteiligungsübersicht
  • Gesellschaftsvertrag
  • Korrespondenz zur Ausschüttung

Bei Fonds oder Kapitalanlagen können Anlegerinformationen, Ausschüttungsmitteilungen, Rechenschaftsberichte oder Treuhandberichte relevant sein.

Welche Schritte sind sinnvoll, wenn die Ausschüttung verspätet ist?

Betroffene sollten strukturiert vorgehen und die Verzögerung dokumentieren. Ein vorschnelles rechtliches Vorgehen ohne Prüfung der Anspruchsgrundlage kann unnötige Kosten verursachen. Zu langes Abwarten kann dagegen Fristen und Verhandlungspositionen schwächen.

Sinnvolle Schritte sind:

  • Ausschüttungsgrundlage prüfen
  • Beschluss, Vertrag oder Anlagebedingungen sichern
  • Fälligkeit der Zahlung feststellen
  • Gesellschaft oder Zahlstelle schriftlich um Erklärung bitten
  • Zahlung unter Fristsetzung verlangen
  • Verzugszinsen vorbehalten
  • Informationsrechte geltend machen
  • mögliche Gegenansprüche oder Aufrechnung prüfen
  • Verjährung und Ausschlussfristen beachten

Die Kommunikation sollte sachlich bleiben und nachweisbar erfolgen.

Beweisfragen: Was sollte dokumentiert werden?

Bei einer verspäteten Ausschüttung ist die Beweisführung oft entscheidend. Betroffene sollten früh Unterlagen sichern, aus denen Anspruch, Fälligkeit und Verzögerung hervorgehen.

Wichtige Nachweise sind:

  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Beteiligungsvertrag
  • Gewinnverwendungs- oder Ausschüttungsbeschluss
  • Jahresabschluss
  • Einladung und Protokoll der Gesellschafterversammlung
  • Ausschüttungsmitteilung
  • Depot- oder Bankmitteilungen
  • Zahlungsaufforderungen
  • Zugangsnachweise
  • Antworten der Gesellschaft oder Zahlstelle

Je besser die Anspruchsgrundlage belegt ist, desto zielgerichteter lassen sich Zahlung, Verzugszinsen oder Auskunftsansprüche prüfen.

Fristen und Verjährung bei verspäteter Ausschüttung

Ansprüche auf Ausschüttung können verjähren. Die Verjährungsfrist hängt von der Anspruchsgrundlage, der Rechtsform und möglichen vertraglichen Sonderregelungen ab. Zusätzlich können Ausschlussfristen oder gesellschaftsvertragliche Geltendmachungsfristen relevant sein.

Besonders wichtig ist:

  • Wann wurde die Ausschüttung fällig?
  • Wann wurde die Zahlung verweigert?
  • Gibt es Ausschlussfristen im Gesellschaftsvertrag?
  • Gibt es besondere Fristen in Anlagebedingungen?
  • Wurde die Verjährung gehemmt?
  • Wurde der Anspruch bereits schriftlich geltend gemacht?

Wer eine Ausschüttung verlangt, sollte nicht nur die materielle Berechtigung prüfen, sondern auch die zeitliche Durchsetzbarkeit.

Steuerliche Fragen bei verspäteter Ausschüttung

Eine verspätete Ausschüttung kann auch steuerliche Fragen aufwerfen. Maßgeblich ist, wann die Ausschüttung steuerlich zufließt, welche Kapitalertragsteuer einbehalten wird und ob besondere Regelungen für Gesellschafter, Anleger oder Unternehmen gelten.

Relevant können insbesondere sein:

  • Zuflusszeitpunkt der Ausschüttung
  • Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • steuerliche Behandlung von Verzugszinsen
  • verdeckte Gewinnausschüttung
  • Ausschüttung an ausländische Gesellschafter
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • ertragsteuerliche Behandlung bei Kapitalgesellschaften

Bei größeren Ausschüttungen oder internationalen Beteiligungen sollte die steuerliche Behandlung früh abgestimmt werden.

Ausschüttung verspätet bei Erbengemeinschaft oder Nachlass

Auch im Erbrecht kann eine Ausschüttung oder Auszahlung verspätet erfolgen, etwa wenn Erträge aus Beteiligungen, Nachlassvermögen, Gesellschaftsanteilen oder Investmentanlagen an Erben weitergeleitet werden müssen.

Konflikte entstehen häufig, wenn:

  • Miterben Informationen zurückhalten
  • ein Testamentsvollstrecker Zahlungen verzögert
  • Nachlassverbindlichkeiten noch ungeklärt sind
  • Gesellschaftsanteile nicht bewertet sind
  • Erträge aus Beteiligungen nicht verteilt werden
  • Banken oder Verwahrer Unterlagen anfordern

Ob eine Auszahlung verlangt werden kann, hängt von Nachlassabwicklung, Erbenstellung, Teilungsreife und den zugrunde liegenden Beteiligungsrechten ab.

Ausschüttung verspätet bei Genossenschaft oder Verein

Auch Genossenschaften oder wirtschaftlich tätige Vereine können Ausschüttungen, Rückvergütungen oder Gewinnanteile leisten. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach Satzung, Beschlusslage und einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Bei Verzögerungen sollte geprüft werden:

  • Welche Satzungsregelung gilt?
  • Wurde eine Ausschüttung beschlossen?
  • Welche Mitglieder sind berechtigt?
  • Gibt es Auszahlungsvoraussetzungen?
  • Bestehen Rücklagen- oder Kapitalbindungsvorgaben?

Gerade bei Mitgliedschaftsrechten ist die Satzung regelmäßig der Ausgangspunkt der Prüfung.

Typische Fehler bei verspäteter Ausschüttung

Betroffene machen häufig Fehler, die ihre rechtliche Position erschweren.

Typische Fehler sind:

  • Es wird von einem Anspruch ausgegangen, obwohl nur eine Prognose vorliegt.
  • Der Ausschüttungsbeschluss wird nicht geprüft.
  • Fälligkeit und Verzug werden nicht sauber festgestellt.
  • Es wird keine Frist zur Zahlung gesetzt.
  • Verzugszinsen werden nicht vorbehalten.
  • Informationsrechte werden nicht genutzt.
  • Gesellschaftsvertrag oder Anlagebedingungen werden übersehen.
  • Verjährung oder Ausschlussfristen werden nicht beachtet.
  • Steuerliche Folgen werden nicht berücksichtigt.

Auf Seiten der Gesellschaft entstehen Fehler häufig durch unklare Beschlüsse, fehlende Liquiditätsprüfung, ungleiche Behandlung von Gesellschaftern oder unzureichende Kommunikation.

Wann ist anwaltliche Prüfung sinnvoll?

Eine anwaltliche Prüfung ist sinnvoll, wenn die Ausschüttung wirtschaftlich erheblich ist, die Gesellschaft nicht reagiert, Gesellschafterstreit besteht oder unklar ist, ob die Zahlung rechtlich geschuldet wird.

Geprüft werden sollte insbesondere:

  • ob ein wirksamer Ausschüttungsanspruch besteht
  • wann die Ausschüttung fällig wurde
  • ob Verzug und Verzugszinsen vorliegen
  • ob die Gesellschaft berechtigt zurückhält
  • ob Kapitalerhaltung oder Insolvenzrecht betroffen sind
  • ob Informationsrechte bestehen
  • ob Aufrechnung oder Gegenansprüche zulässig sind
  • welche Fristen und Verjährungsrisiken gelten
  • ob eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist

Gerade bei Gesellschafterkonflikten sollte nicht nur die Zahlung, sondern auch die dahinterstehende gesellschaftsrechtliche Situation geprüft werden.

Fazit: Ausschüttung verspätet – Anspruch, Fälligkeit und Risiken genau prüfen

Wenn eine Ausschüttung verspätet erfolgt, ist zunächst zu klären, ob ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch besteht. Maßgeblich sind Beschluss, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Anlagebedingungen oder sonstige vertragliche Grundlagen. Erst danach lässt sich bewerten, ob Verzug, Verzugszinsen oder weitere Ansprüche in Betracht kommen.

Betroffene sollten die Ausschüttungsgrundlage sichern, Fälligkeit prüfen, Zahlung nachweisbar verlangen und Fristen beachten. Gesellschaften sollten Verzögerungen transparent begründen und prüfen, ob eine Auszahlung rechtlich zulässig ist. Da verspätete Ausschüttungen häufig mit Gesellschafterstreit, Liquiditätsfragen, Steuerfolgen oder Rückforderungsrisiken verbunden sind, hängt die rechtliche Bewertung regelmäßig vom Einzelfall ab.

FAQ zu verspäteten Ausschüttungen

Wann ist eine Ausschüttung verspätet?

Eine Ausschüttung ist verspätet, wenn ein fälliger Zahlungsanspruch besteht und die Zahlung nicht zum maßgeblichen Zeitpunkt erfolgt. Entscheidend sind Beschluss, Vertrag, Satzung oder Anlagebedingungen.

Kann ich Verzugszinsen verlangen, wenn die Ausschüttung verspätet ist?

Verzugszinsen können in Betracht kommen, wenn die Ausschüttung fällig ist und der Zahlungspflichtige in Verzug geraten ist. Dafür kann je nach Fall eine Mahnung erforderlich sein.

Darf eine GmbH eine beschlossene Ausschüttung zurückhalten?

Eine wirksam beschlossene und fällige Ausschüttung darf nicht ohne Grund zurückgehalten werden. Kapitalerhaltung, Insolvenzrisiken oder Beschlussmängel können aber einer Auszahlung entgegenstehen.

Was kann ich tun, wenn eine Ausschüttung nicht gezahlt wird?

Sie sollten Beschluss oder Vertragsgrundlage prüfen, Fälligkeit klären, die Zahlung schriftlich verlangen, eine Frist setzen und Unterlagen sichern. Bei Streit kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Verjährt ein Anspruch auf Ausschüttung?

Ja, Ausschüttungsansprüche können verjähren. Zusätzlich können vertragliche Ausschlussfristen oder besondere Geltendmachungsfristen gelten. Der Fristbeginn hängt vom Einzelfall ab.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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