Balkon Baugenehmigung: Ein schöner Balkon lässt die Herzen vieler Haus- oder Wohnungseigentümer höherschlagen. Vor allem in Zeiten von Homeoffice und eingeschränktem Freizeitangebot wird die Sehnsucht nach einem privaten Freiluftzimmer immer größer.
Doch bevor man seinem Traum vom Balkon Leben einhaucht, müssen baurechtliche Vorgaben beachtet und in vielen Fällen eine Baugenehmigung eingeholt werden. In diesem Blogbeitrag nehmen wir Sie auf eine Reise durch die facettenreiche Welt der Balkone und der dazugehörigen Gesetzgebung.
Begeben Sie sich mit uns auf Entdeckungstour und lernen Sie dabei alles Wichtige über die verschiedenen Bestimmungen und Regelungen rund um die Errichtung und Nutzung von Balkonen.
Der Stellenwert des Balkons
Die meisten Menschen träumen von einem Zuhause, das Lebensqualität und Komfort bietet und sich in jeder Hinsicht den individuellen Bedürfnissen anpasst. Oftmals ist ein Balkon dabei ein zentraler Bestandteil dieser Vorstellung vom perfekten Heim. Ein Ort für entspannte Stunden, gemütliche Abende und ungezwungene Gespräche mit Freunden und Familie.
Doch bevor man die Vorteile eines Balkons selbst auskosten und genießen kann, ist es ratsam, sich mit dem rechtlichen Rahmen und den Voraussetzungen der Errichtung eines solchen Refugiums vertraut zu machen. Denn wie so oft liegt auch in puncto Balkonbau der Teufel im Detail.
Rechtliche Rahmenbedingungen – oder: Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
Zunächst einmal sei gesagt, dass nicht jede Balkonkonstruktion zwingend einer Baugenehmigung bedarf. Doch es wäre vermessen, hier auf jedwede rechtliche Rückendeckung zu verzichten und einfach nach Lust und Laune zu bauen und zu gestalten.
Um den Gesetzen und Regelungen Genüge zu tun, ist es hilfreich, sich einen Überblick über die Grundlagen der Baugenehmigungen zu verschaffen und dabei auch die Spezifika des eigenen-Bundeslandes nicht außer Acht zu lassen. Die grundsätzliche Frage lautet hier: Brauche ich für meinen Balkon eine Baugenehmigung?
1. Baurechtliche Vorschriften beachten
- Die Bestimmungen im Baugesetzbuch (BauGB) gelten für alle Bauvorhaben im gesamten Bundesgebiet.
- Jedoch variieren die Bauordnungen der 16 Bundesländer. Beispielsweise kann ein Balkon in Bayern eine Baugenehmigung erfordern, während er in Berlin oder Hamburg genehmigungsfrei ist. Daher ist es unerlässlich, sich mit den Regelungen des eigenen Bundeslandes vertraut zu machen.
- Neben bundesweiten und landesweiten Regelungen können auch örtliche Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen Einfluss auf die Genehmigungspflicht haben.
2. Art und Umfang des Balkonbaus
- Nicht jede Art von Balkon benötigt eine Baugenehmigung. Einfache Balkonkonstruktionen, wie zum Beispiel aufgeständerter Balkone oder balkonähnliche Anbauten wie Loggien und Dachterrassen, können in einigen Fällen genehmigungsfrei sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich jedoch die Konsultation eines Fachmenschen oder einer Baubehörde.
- Die Größe und Beschaffenheit des Balkons spielen ebenfalls eine Rolle bei der Frage nach der Baugenehmigung. Große oder schwere Balkone, die eine hohe statische Belastung mit sich bringen, können eine Genehmigung erforderlich machen.
3. Abstandsflächen und Nachbarschaftsrecht
- Bei der Errichtung eines Balkons gilt es, nicht nur die eigenen Baupläne und Wünsche in den Mittelpunkt zu stellen, sondern auch die Interessen und Rechte der Nachbarn zu wahren. So können beispielsweise Abstandsflächen, Grenzbebauungen oder Beeinträchtigungen des nachbarlichen Eigentums eine Rolle spielen bei der Frage nach der Baugenehmigung.
- In manchen Fällen kann die Zustimmung und Mitwirkung der Nachbarn erforderlich sein, um einen Balkon zu errichten. Eine frühzeitige Kommunikation und Transparenz können hier bei der Erlangung einer Baugenehmigung helfen.
Das Antragsverfahren – so erhält man eine Baugenehmigung
Einmal die rechtlichen Grundlagen verinnerlicht und die Notwendigkeit einer Baugenehmigung festgestellt, geht es an das Antragsverfahren selbst. Hierbei gibt es einige Schritte und Formalitäten zu beachten, die das Fundament für einen gelungenen Balkonbau bilden:
- Zunächst sollte die Zuständigkeit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (meist die örtliche Baubehörde) überprüft werden. Hier können Informationen zur Antragstellung und benötigten Unterlagen eingeholt werden.
- Die erforderlichen Dokumente (oftmals Bauantragsformular, Baubeschreibung, Bauzeichnungen und statische Berechnungen) müssen in mehrfacher Ausfertigung eingereicht werden.
- Generell empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Architekten oder Bauingenieur, der bei der Antragstellung und Planung unterstützen kann und hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
- Nach Prüfung und Erfüllung aller Voraussetzungen wird die Baugenehmigung erteilt und der Balkonbau kann starten!
Beispiele und Gesetze – Baugenehmigungsverfahren in der Praxis
Ein Rechtsweg ist oftmals nur so beeindruckend und aussagekräftig, wie die Fälle und Beispiele, die es zu bieten hat. Daher soll in diesem Teil des Artikels auf einige konkrete Aspekte und Gesetze rund um das Baugenehmigungsverfahren für Balkone eingegangen werden,
1. Beispiel: Der nachträgliche Balkonanbau
Die Familie Müller möchte ihren Altbau in einem bayerischen Vorort um einen Balkon erweitern. Gesetzlich ist hier die Bayerische Bauordnung maßgeblich, die grundsätzlich bei einer solchen baulichen Veränderung eine Baugenehmigung erforderlich macht. Dabei sind besonders die Abstandsflächen und nachbarliche Belange zu beachten. Da der Balkon eine Breite von mehr als zwei Metern haben soll und damit die erforderlichen Abstandsflächen überschreiten würde, muss unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung oder das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden.
2. Beispiel: Die Dachterrasse
In Berlin plant die Familie Schmidt eine Dachterrasse auf ihrem Reihenhaus zu errichten. Hier ist die Berliner Bauordnung für das Antragsverfahren entscheidend. In Berlin sind Dachterrassen und Außenanlagen bis zu einer bestimmten Größe und vor allem bei Gebäudeklassen 1 und 2 oft genehmigungsfrei, solange bestimmte Voraussetzungen, hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit und der Lastenverteilung, erfüllt sind. Jedoch empfiehlt sich auch hier eine Beratung durch einen Sachverständigen oder eine Behörde.
3. Beispiel: Der französische Balkon
Bei einem Neubauvorhaben in Hamburg möchte der Hausherr einen sogenannten französischen Balkon installieren. Dies sind schmiedeeiserne Gitter, die sich unmittelbar vor Fenstertüren oder großen Fensteröffnungen befinden. Da sie keine wirkliche Nutzfläche bieten und eher als Gestaltungselement fungieren, sind französische Balkone oftmals nicht als Baumaßnahme einzustufen, die einer Baugenehmigung bedürfen. Jedoch sollten in jedem Einzelfall die geltenden Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung (z. B. § 62 Abs. 1 Hamburgisches Bauordnung) geprüft werden.
FAQs – die meistgestellten Fragen zum Thema Baugenehmigung für Balkone
Begeben Sie sich mit uns auf Entdeckungstour und lernen Sie dabei alles Wichtige über die verschiedenen Bestimmungen und Regelungen rund um die Errichtung und}igsten Fragen und Unsicherheiten zum Thema Baugenehmigung für Balkone zu beantworten, haben wir hier einige FAQs für Sie zusammengestellt:
- Muss ich für einen vorgefertigten Balkon immer eine Baugenehmigung beantragen?
Aus baurechtlicher Sicht ist es unerheblich, ob der Balkon vorgefertigt ist oder individuell geplant wurde. Entscheidend sind vielmehr Faktoren wie Größe, Art, Lage oder auch die Zustimmung von Nachbarn. - Wie lange dauert ein Antragsverfahren für eine Baugenehmigung?
Die Bearbeitungszeit für einen Bauantrag variiert zwischen den Bundesländern und kann im Einzelfall zwischen vier und 16 Wochen dauern. - Bin ich als Mieter berechtigt, einen Balkon zu bauen?
In der Regel ist es Sache des Vermieters, einen Balkon zu errichten. Als Mieter benötigt man hier das Einverständnis des Vermieters und müsste gegebenenfalls auch die Kosten für die Baumaßnahme übernehmen. - Was passiert, wenn ich einen Balkon ohne Baugenehmigung errichte?
Eine illegale Balkonkonstruktion kann zu einem Zwangsabbruch führen. Darüber hinaus drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Balkone & Baugenehmigungen – das Fazit
Ein Balkon ist für viele Menschen ein Traum von Lebensqualität und Freiraum. Aber bevor dieser Traum Wirklichkeit wird, sollte man sich mit den gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren auseinandersetzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Denn nur im Einklang mit dem Gesetz lassen sich Freiräume und Grenzen gleichermaßen genießen und schätzen. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Blogbeitrag einen detaillierten Einblick in die Welt der Balkone und Baugenehmigungen vermittelt hat und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Bauvorhaben!
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Projekt benötigen oder weitere Fragen zum Thema Baugenehmigung für Balkone haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne und begleitet Sie kompetent bei der Realisierung Ihres persönlichen Traumbalkons im Einklang mit dem Gesetz.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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