Der Bau eines Hauses ist für viele Menschen ein großer Traum, aber auch ein bedeutendes finanzielles Risiko. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld ausreichend abzusichern und über mögliche Risiken aufzuklären. Eine Baufertigstellungsversicherung kann dabei helfen, finanzielle Schäden abzuwenden und Bauherren vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen.
Dieser umfangreiche Artikel beleuchtet das Thema Baufertigstellungsversicherung aus rechtlicher Perspektive und gibt wertvolle Ratschläge und Informationen, um Bauherren bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Was ist eine Baufertigstellungsversicherung?
Eine Baufertigstellungsversicherung ist eine spezielle Versicherung im Immobilienrecht, die Bauherren vor den finanziellen Folgen des Nichtabschlusses eines Bauvorhabens schützt. Sie deckt die Kosten, die entstehen, wenn ein Bauunternehmen den Bau nicht fertigstellen kann oder will. Dies kann beispielsweise aufgrund von Insolvenz, Vertragsverletzungen, Materialmängeln oder anderen Gründen geschehen.
Eine Baufertigstellungsversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Bauherren und Investoren, um bei solchen Ereignissen vor finanziellen Verlusten geschützt zu sein.
Warum ist eine Baufertigstellungsversicherung wichtig?
Die Baufertigstellungsversicherung ist aus verschiedenen Gründen wichtig:
Risikominimierung: Der Bau eines Hauses ist ein komplexes Vorhaben mit vielen Unwägbarkeiten. Eine Baufertigstellungsversicherung minimiert das Risiko eines finanziellen Verlustes, indem sie im Falle einer Nichtfertigstellung des Baus einspringt.
Finanzielle Sicherheit: Ein Bauvorhaben ist meist mit hohen Kosten verbunden. Die Versicherung gibt Bauherren und Investoren finanzielle Sicherheit, indem sie im Schadensfall die Kosten für die Fertigstellung des Baus übernimmt.
Planungssicherheit: Eine Baufertigstellungsversicherung trägt dazu bei, dass Bauherren und Investoren auch bei Unvorhergesehenem ihre Pläne und Zeitpläne einhalten können.
Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen
Die Baufertigstellungsversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es einige rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen, die für Bauherren von Bedeutung sind:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Im BGB sind die grundlegenden Regelungen für den Bauvertrag und die Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmen verankert. Hierzu zählen unter anderem Gewährleistungsansprüche bei Mängeln, Schadensersatzansprüche bei Vertragsverletzungen und Regelungen zur Abnahme des Bauwerks.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV): Die VgV regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Hierin sind auch Bestimmungen enthalten, die den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung vorsehen können (z. B. bei besonderen Risiken oder bei Bauvorhaben von besonderer Bedeutung).
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI): Die HOAI legt die Vergütung für Architekten und Ingenieure bei der Planung und Überwachung von Bauvorhaben fest. Sie kann ebenfalls Regelungen enthalten, die den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung vorsehen.
Aktuelle Gerichtsurteile
Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die für das Thema Baufertigstellungsversicherung relevant sind:
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 14.02.2019, Az. VII ZR 62/18: In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Bauherr, der aufgrund einer vereinbarten Sicherheit für die Bauzeit eine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen hat, bei Insolvenz des Bauunternehmens Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung geltend machen kann, wenn das Bauunternehmen den Bau nicht fertigstellt.
Oberlandesgericht (OLG) München, Urteil vom 27.09.2018, Az. 28 U 1446/18: Das OLG München hat entschieden, dass ein Bauherr bei einer Baufertigstellungsversicherung einen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat, auch wenn der Bauherr selbst für die Nichtfertigstellung des Baus verantwortlich ist (z. B. durch Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund).
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2018, Az. I-21 U 122/16: Das OLG Düsseldorf hat in diesem Urteil klargestellt, dass eine Baufertigstellungsversicherung auch dann leistungspflichtig ist, wenn das Bauunternehmen den Bau zwar fertigstellt, aber in der Folge Insolvenz anmeldet und die Abnahme des Bauwerks durch den Bauherrn nicht mehr erfolgen kann.
Häufige Fragen (FAQs)
Ist eine Baufertigstellungsversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, in Deutschland ist eine Baufertigstellungsversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann sie in bestimmten Fällen durch Verträge oder Vergabebestimmungen vorgeschrieben sein.
Wie hoch sind die Kosten für eine Baufertigstellungsversicherung?
Die Kosten für eine Baufertigstellungsversicherung variieren je nach Anbieter, Bauvorhaben und individuellen Risikofaktoren. In der Regel liegen die Prämien zwischen 0,5% und 2% der Bausumme.
Kann ich eine Baufertigstellungsversicherung auch nachträglich abschließen?
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung auch während der Bauphase möglich. Allerdings ist zu beachten, dass die Prämien in solchen Fällen meist höher ausfallen, da das Risiko für den Versicherer bereits eingetreten ist. Zudem kann es sein, dass der Abschluss nachträglich erschwert oder gar nicht mehr möglich ist, wenn bereits Probleme oder Verzögerungen während der Bauphase aufgetreten sind.
Welche Leistungen sind in einer Baufertigstellungsversicherung enthalten?
Die Leistungen einer Baufertigstellungsversicherung können je nach Anbieter und Vertrag variieren. Üblicherweise umfassen sie jedoch:
- Übernahme der Kosten für die Fertigstellung des Baus bei Insolvenz des Bauunternehmens
- Schadensersatzansprüche bei Vertragsverletzungen durch das Bauunternehmen
- Übernahme von zusätzlichen Baukosten aufgrund von Materialmängeln oder fehlerhafter Planung
- Finanzielle Absicherung bei Verzögerungen der Bauzeit
Gibt es Alternativen zur Baufertigstellungsversicherung?
Ja, es gibt Alternativen zur Baufertigstellungsversicherung, die ebenfalls Schutz vor finanziellen Risiken bieten. Hierzu zählen beispielsweise:
- Bürgschaften: Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung einer dritten Partei (meist einer Bank), im Falle einer Nichtfertigstellung des Baus die Kosten zu übernehmen. Bürgschaften können jedoch teurer sein und sind nicht immer leicht zu erhalten.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Dritten während der Bauphase entstehen, wie z. B. Personen- oder Sachschäden. Sie bietet jedoch keinen Schutz bei Nichtfertigstellung des Baus.
- Bausachversicherung: Eine Bausachversicherung deckt Schäden am Bau selbst ab, die durch Unwetter, Brand oder Vandalismus entstehen. Sie bietet ebenfalls keinen Schutz bei Nichtfertigstellung des Baus.
Fazit zur Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung ist ein wichtiger Baustein zur Absicherung von Bauherren und Investoren vor finanziellen Risiken und unvorhergesehenen Ereignissen während der Bauphase. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen einer Nichtfertigstellung des Baus und trägt zur Risikominimierung, finanziellen Sicherheit und Planungssicherheit bei. Auch wenn sie in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte sie bei der Planung eines Bauvorhabens in Erwägung gezogen werden.
Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung umfassend über die verschiedenen Anbieter, Vertragsbedingungen und Leistungen zu informieren und Angebote einzuholen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob Alternativen wie Bürgschaften, Bauherrenhaftpflichtversicherungen oder Bausachversicherungen sinnvoll sind oder ergänzend abgeschlossen werden sollten.
Abschließend sei noch einmal betont, dass dieser Artikel lediglich allgemeine Informationen zur Baufertigstellungsversicherung und den rechtlichen Rahmenbedingungen bietet. Im Einzelfall empfiehlt es sich, die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt oder Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen, um individuelle Fragestellungen und Anliegen zu klären und die bestmögliche Absicherung für das eigene Bauvorhaben zu finden.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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