Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Es wurde eingeführt, um die Eigenheimquote in Deutschland zu erhöhen und Familien den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Baukindergeld wissen müssen, einschließlich der rechtlichen Voraussetzungen, des Antragsverfahrens, aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen. Lesen Sie weiter, um das Beste aus dieser staatlichen Förderung herauszuholen.
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung in Form eines Zuschusses, der seit dem 18. September 2018 beantragt werden kann. Die Förderung richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die ein Eigenheim kaufen oder bauen möchten. Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr und wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Kind insgesamt 12.000 Euro Förderung erhalten kann, eine Familie mit zwei Kindern 24.000 Euro und so weiter.
Rechtliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Baukindergeld
Um in den Genuss des Baukindergeldes zu kommen, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Wesentlichen:
- Erwerb oder Bau eines Eigenheims
- Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung
- Erstmaliger Bezug des Eigenheims zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
- Einkommensgrenzen
- Eintragung im Grundbuch
Erwerb oder Bau eines Eigenheims
Das Baukindergeld kann sowohl für den Neubau eines Eigenheims als auch für den Erwerb eines bestehenden Eigenheims beantragt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder einen Altbau handelt, solange das Gebäude als Wohnraum genutzt wird.
Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung
Die Förderung gilt für den Kauf oder Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Die Wohnfläche der Immobilie spielt dabei keine Rolle. Somit können auch große Familien mit mehreren Kindern von der Förderung profitieren.
Erstmaliger Bezug des Eigenheims zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020
Um das Baukindergeld beantragen zu können, muss der erstmalige Bezug des Eigenheims zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen. Dabei ist der Tag der Baugenehmigung oder der notarielle Kaufvertrag entscheidend.
Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
Das Baukindergeld richtet sich an Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind. Dabei muss das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und im Haushalt der Antragsteller leben. Die Anzahl der Kinder ist dabei unbegrenzt, sodass auch Familien mit vielen Kindern von der Förderung profitieren können.
Einkommensgrenzen
Das Baukindergeld ist an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Antragsteller in den zwei Jahren vor Antragstellung bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
- 90.000 Euro bei einem Kind
- 105.000 Euro bei zwei Kindern
- 120.000 Euro bei drei Kindern
- zzgl. 15.000 Euro für jedes weitere Kind
Als Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid der beiden Jahre vor Antragstellung vorzulegen.
Eintragung im Grundbuch
Um das Baukindergeld zu erhalten, müssen die Antragsteller als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen sein. Dabei ist es unerheblich, ob beide Ehepartner oder nur einer von ihnen im Grundbuch steht.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Baukindergeld ist in mehrere Schritte unterteilt:
- Registrierung im KfW-Zuschussportal
- Antragstellung
- Bewilligung und Auszahlung
Registrierung im KfW-Zuschussportal
Um das Baukindergeld zu beantragen, müssen sich die Antragsteller zunächst im KfW-Zuschussportal registrieren. Dort werden die persönlichen Daten und Informationen zur Immobilie erfasst. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Antragsteller eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Bestätigung dieses Links ist die Registrierung abgeschlossen.
Antragstellung
Nach erfolgreicher Registrierung können die Antragsteller den Antrag auf Baukindergeld im KfW-Zuschussportal stellen. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Einkommensteuerbescheide der letzten beiden Jahre
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder notarieller Kaufvertrag
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Kindergeldbescheinigung der Familienkasse
Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug in das Eigenheim gestellt werden. Dabei ist das Datum der Anmeldung bei der Meldebehörde entscheidend.
Bewilligung und Auszahlung
Nach Prüfung der Unterlagen und der Erfüllung der Voraussetzungen wird das Baukindergeld bewilligt. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Voraus auf das angegebene Konto der Antragsteller. Die erste Auszahlung findet dabei frühestens drei Monate nach Antragstellung statt.
Aktuelle Gerichtsurteile zum Baukindergeld
In den letzten Jahren gab es einige Gerichtsurteile, die sich mit dem Baukindergeld beschäftigt haben. Die wichtigsten Urteile werden im Folgenden kurz vorgestellt:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Baukindergeld bei Überschreitung der Einkommensgrenze
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 28. Januar 2020 (Az. 10 C 2.19) entschieden, dass das Baukindergeld nicht gewährt werden kann, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden. In dem konkreten Fall hatte ein Ehepaar mit zwei Kindern ein zu hohes Einkommen in den beiden Jahren vor Antragstellung. Das Gericht bestätigte damit die Rechtsauffassung der KfW-Bank und wies die Klage ab.
Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen: Kein Baukindergeld bei fehlender Baugenehmigung
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Urteil vom 16. Juli 2019 (Az. 4 K 330/19.GI) entschieden, dass das Baukindergeld nicht gewährt werden kann, wenn keine Baugenehmigung vorliegt. In dem konkreten Fall hatten die Kläger ein Eigenheim errichtet, ohne zuvor eine Baugenehmigung eingeholt zu haben. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Voraussetzungen für das Baukindergeld und wies die Klage ab.
Häufig gestellte Fragen zum Baukindergeld
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Baukindergeld:
Kann ich das Baukindergeld rückwirkend beantragen?
Nein, das Baukindergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug in das Eigenheim gestellt werden.
Kann ich das Baukindergeld auch für eine Ferienimmobilie beantragen?
Nein, das Baukindergeld kann nur für den Erwerb oder Bau eines Eigenheims beantragt werden, das als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Kann ich das Baukindergeld auch für den Kauf eines unbebauten Grundstücks beantragen?
Nein, das Baukindergeld kann nur für den Erwerb oder Bau eines Eigenheims beantragt werden. Der Kauf eines unbebauten Grundstücks ist nicht förderfähig.
Kann ich das Baukindergeld auch erhalten, wenn ich schon einmal Wohneigentum besessen habe?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass das bisherige Wohneigentum verkauft wurde und die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum besitzen.
Kann ich das Baukindergeld auch erhalten, wenn ich ein Haus erbe?
Nein, das Baukindergeld kann nur für den Erwerb oder Bau eines Eigenheims beantragt werden. Eine Förderung bei Erbschaft ist ausgeschlossen.
Fazit
Das Baukindergeld ist eine attraktive staatliche Förderung für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein und das Antragsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen werden. Mit diesem umfassenden Blog-Beitrag sind Sie bestens informiert, um das Beste aus dieser staatlichen Förderung herauszuholen. Sollten Sie weitere Fragen zum Baukindergeld haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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