Baumfällung im Baurecht: Rechtliche Regelungen und Beratung

Als erfahrener Rechtsanwalt möchte ich Ihnen in diesem ausführlichen Blog-Beitrag einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Regelungen und Aspekte der Baumfällung im Baurecht geben. Dabei werden sowohl aktuelle Gesetze und Vorschriften, als auch Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen (FAQs) behandelt. Ich werde Ihnen praktische Tipps geben, wie Sie sich in verschiedenen Situationen verhalten sollten und welche Rechte und Pflichten Sie als Grundstücksbesitzer, Auftraggeber oder Nachbar haben.

Gesetzliche Grundlagen der Baumfällung im Baurecht

Die rechtlichen Regelungen zur Baumfällung im Baurecht sind vielschichtig und betreffen verschiedene Gesetze und Vorschriften. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Regelungen, die für die Baumfällung relevant sind:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das BNatSchG regelt den Schutz von Bäumen, die in der freien Natur vorkommen. Gemäß § 39 BNatSchG dürfen Bäume außerhalb von Wald, gärtnerisch genutzten Grundflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht ohne weiteres gefällt werden. Hierzu zählen beispielsweise Bäume in Schutzgebieten, an Straßen oder in Parks. Insbesondere gilt ein Fällverbot für Bäume während der Brut- und Setzzeit von Vögeln, also vom 1. März bis zum 30. September.

  • Landeswaldgesetze und Landesnaturschutzgesetze

Die Landeswaldgesetze und Landesnaturschutzgesetze enthalten weitere Regelungen zum Schutz von Bäumen und zur Baumfällung. Hierbei sind insbesondere die Regelungen zu Schonzeiten und die Vorschriften für die Fällung von Bäumen innerhalb von Wäldern von Bedeutung. Es empfiehlt sich, sich über die landesspezifischen Regelungen zu informieren, da diese von Bundesland zu Bundesland variieren können.

  • Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnungen (LBO)

Das Baugesetzbuch und die Landesbauordnungen regeln die Zulässigkeit von Baumfällungen im Rahmen von Baumaßnahmen. Hierbei sind insbesondere die Regelungen zum Schutz von Bäumen auf Baugrundstücken und die Vorschriften für Baumbestandsschutz und Baumpflege von Bedeutung. Gemäß § 9 BauGB können Gemeinden in Bebauungsplänen Regelungen zum Schutz von Bäumen treffen, die für die Gestaltung von Bauvorhaben von Bedeutung sind. Die Landesbauordnungen enthalten zudem Regelungen zur Fällung von Bäumen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden und Anlagen.

  • Kommunale Baumschutzsatzungen

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzsatzungen erlassen, die weitere Regelungen zur Baumfällung enthalten. Diese Satzungen können beispielsweise Regelungen zur Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken, zur Ersatzpflanzung oder zur Pflege von Bäumen enthalten. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde über mögliche kommunale Regelungen zur Baumfällung zu informieren.

Die Baumschutzverordnung – Wann ist sie relevant?

Eine Baumschutzverordnung ist eine kommunale Regelung, die das Fällen von Bäumen auf privatem und öffentlichem Grund beschränken kann. Die Verordnungen gestalten sich in der Regel unterschiedlich. In vielen Fällen greift die Baumschutzverordnung ab einer bestimmten Stammumfang und -höhe, aber auch seltene Baumarten und denkmalgeschützte Bäume können geschützt sein, unabhängig von ihren Ausmaßen.

Bevor Sie also mit der Fällung eines Baumes beginnen, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre Stadt oder Gemeinde eine Baumschutzverordnung erlassen hat und ob der betreffende Baum unter deren Schutz fällt. Die Verordnungen sind meist öffentlich einsehbar, zum Beispiel im Internet oder bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Behörden und Genehmigungsverfahren

Sofern der Baum, den Sie entfernen möchten, unter die Baumschutzverordnung fällt, müssen Sie eine Genehmigung für die Fällung bei der zuständigen Behörde beantragen. In der Regel sind das die Kommunalverwaltung oder die Untere Naturschutzbehörde. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Genaue Angaben zum Standort des Baumes (Grundstücksnummer, Flurstück, etc.)
  • Art und Größe des Baumes (Stammumfang, Höhe, Baumart)
  • Begründung für die Baumfällung (z.B. Gefährdung, Baumaßnahmen)
  • Foto oder Skizze des betroffenen Baumes

Die zuständige Behörde prüft den Antrag und entscheidet dann, ob die Fällung genehmigt oder abgelehnt wird. Die Entscheidung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel:

  • Örtliches Grünflächenkonzept und städtebauliche Aspekte
  • Gefährdungspotenzial des Baumes (z.B. mangelnde Standsicherheit, Schädlingsbefall)
  • Gewichtung der Fäll- und Ersatzpflanzungen

Fristen und Bedingungen für die Baumfällung

Auch wenn die Fällung eines Baumes genehmigt wurde, ist sie oftmals an bestimmte Fristen und Bedingungen geknüpft:

  • Fällverbot während der Brut- und Setzzeit: Gemäß § 39 BNatSchG ist das Fällen von Bäumen in der Regel während der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt, um Vögeln und anderen Tieren während der Brut- und Setzzeit Schutz zu gewähren.
  • Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen: Die Fällung kann an die Bedingung geknüpft sein, dass Sie als Grundstückseigentümer einen oder mehrere neue Bäume pflanzen oder finanzielle Ausgleichsleistungen erbringen.
  • Genehmigungsfristen: Das Fällen eines Baumes kann zeitlich begrenzt sein. Die Fällgenehmigung gilt meist für einen bestimmten Zeitraum, innerhalb dessen die Fällung durchgeführt werden muss.
  • Beachtung von Auflagen: Je nach Situation können bestimmte Auflagen für die Fällung erlassen werden, wie z.B. die Verwendung von besonderen Fällmethoden, um benachbarte Bäume oder Gebäude nicht zu gefährden.

Natur- und Artenschutz – Bäume als Lebensraum

Bäume sind wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten. Sie bieten Nahrung, Schutz und Fortpflanzungsmöglichkeiten. Manche geschützte Tierarten wählen Bäume als Brutplatz oder Winterquartier. Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie daher prüfen, ob er keine geschützten Arten beherbergt. Das Töten von streng geschützten Tierarten ist nach § 44 BNatSchG unter Strafe gestellt.

Ein kompetenter Baumsachverständiger oder eine Fachkraft für Baumpflege kann Sie dabei unterstützen, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und zu prüfen, ob geschützte Arten betroffen sind.

Haftung und Sorgfaltspflichten bei Baumfällung

Fällt ein Baum auf ein Nachbargrundstück oder verursacht einen Schaden, haftet der Grundstückseigentümer. Daher sollten Sie sicherstellen, dass die Baumfällung von einer Fachfirma oder von Personen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt wird. Für den Fall von Personenschäden sollten Sie zudem darauf achten, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Zudem sollten Sie bei der Baumfällung ihrer Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB nachkommen, indem Sie Maßnahmen treffen, um Schäden für Dritte auszuschließen (z.B. Absperrungen, Warnschilder, Ausbildung der Fällenden).

Alternativen zur Fällung und das Zurückschneiden von Bäumen

Bevor Sie einen Baum fällen, prüfen Sie, ob alternative Maßnahmen in Betracht kommen. Baum- und Astschnitt oder Kronensicherung können eine Alternative zur vollständigen Fällung sein. Jedoch gelten auch für das Schneiden und Beschneiden von Bäumen gesetzliche Regelungen, insbesondere bei geschützten Bäumen. Hier sollten Sie sich ebenfalls darüber informieren, welche Vorschriften gelten und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen einholen.

Baumfällung im Mietrecht

Wenn ein Mieter wünscht, dass ein Baum auf dem Grundstück gefällt oder zurückgeschnitten wird, ist in der Regel der Vermieter zuständig. Die Kosten für solche Maßnahmen trägt oft der Vermieter, es sei denn, es handelt sich um reguläre Gartenpflege- oder Baumschnittarbeiten, die vertraglich dem Mieter übertragen wurden.

Fallstricke und Konsequenzen bei Missachtung der Vorschriften

Wird eine Baumfällung ohne die erforderlichen Genehmigungen oder unter Missachtung von Auflagen durchgeführt, kann dies zu empfindlichen Konsequenzen führen:

  • Bußgeld oder Strafe: Verstöße gegen Baumschutzverordnungen oder das Bundesnaturschutzgesetz können mit Bußgeldern oder Strafen geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere des Verstoßes und den beteiligten Baumarten.
  • Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen: Eine ungenehmigte Fällung kann auch dazu führen, dass die zuständige Behörde Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsmaßnahmen anordnet, für deren Umsetzung der Grundstückseigentümer verantwortlich ist.
  • Haftung bei Schäden: Werden bei einer unrechtmäßigen Baumfällung Schäden an Nachbargrundstücken oder Personen verursacht, haftet der Grundstückseigentümer.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen zur Baumfällung im Baurecht und die entsprechenden Antworten:

Benötige ich eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes auf meinem Grundstück?

Ob eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes auf Ihrem Grundstück erforderlich ist, hängt von den jeweiligen landes- und kommunalrechtlichen Regelungen ab. In vielen Bundesländern und Gemeinden ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Baum eine bestimmte Höhe, einen bestimmten Stammumfang oder ein bestimmtes Alter erreicht hat. Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Darf ich einen Baum fällen, der auf der Grenze zu meinem Nachbargrundstück steht?

Ein Grenzbaum, also ein Baum, dessen Stamm sich unmittelbar auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken befindet, gehört beiden Grundstückseigentümern gemeinsam. Eine Fällung eines solchen Baumes darf daher nur mit Zustimmung des anderen Grundstückseigentümers erfolgen. Andernfalls kann derjenige, der den Baum fällt, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar einen Baum fällt, der Schatten auf mein Grundstück wirft?

Grundsätzlich hat jeder Grundstückseigentümer das Recht, Bäume auf seinem Grundstück zu fällen, sofern dies nicht durch gesetzliche Regelungen oder kommunale Baumschutzsatzungen untersagt ist. Ein Anspruch darauf, dass ein Baum erhalten bleibt, weil er Schatten auf das eigene Grundstück wirft, besteht in der Regel nicht. Allerdings kann eine Fällung eines Baumes, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses führt, unter Umständen unzulässig sein. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.

Praktische Tipps zur Baumfällung im Baurecht

Im Umgang mit Baumfällungen im Baurecht gibt es einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können, rechtliche Probleme zu vermeiden oder zu lösen:

  • Informieren Sie sich über die rechtlichen Regelungen in Ihrer Region

Da die Regelungen zur Baumfällung im Baurecht je nach Bundesland und Gemeinde variieren können, ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde über die geltenden Vorschriften zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und keine Genehmigungen oder sonstigen Voraussetzungen übersehen.

  • Holen Sie rechtzeitig alle erforderlichen Genehmigungen ein

Wenn eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes erforderlich ist, sollten Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Bearbeitung von Anträgen kann einige Zeit in Anspruch nehmen, und Verzögerungen können zu Problemen bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens führen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung von Schutz- und Schonzeiten

Bei der Fällung von Bäumen müssen Sie bestimmte Schutz- und Schonzeiten einhalten, die durch das Bundesnaturschutzgesetz oder landesrechtliche Regelungen vorgegeben sind. Diese Zeiten dienen dem Schutz von Tieren und Pflanzen und müssen unbedingt beachtet werden.

  • Kommunizieren Sie mit Ihren Nachbarn

Um Probleme und Streitigkeiten mit Nachbarn im Zusammenhang mit Baumfällungen zu vermeiden, ist eine offene Kommunikation wichtig. Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig über geplante Baumfällungen und suchen Sie gegebenenfalls das Gespräch, um mögliche Bedenken oder Einwände zu klären.

  • Beauftragen Sie einen erfahrenen Fachmann für die Baumfällung

Die Fällung von Bäumen kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, insbesondere wenn es sich um große oder schwer zugängliche Bäume handelt. Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, sollten Sie einen erfahrenen Fachmann beauftragen, der über das notwendige Know-how und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen verfügt.

  • Dokumentieren Sie die Baumfällung

Es kann hilfreich sein, die Baumfällung und die damit verbundenen Maßnahmen zu dokumentieren, um im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen beweisen zu können, dass alle Vorschriften eingehalten wurden. Dazu können beispielsweise Fotos, Videos oder schriftliche Aufzeichnungen dienen.

  • Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt hinzu

Wenn Sie rechtliche Unsicherheiten haben oder in einer Auseinandersetzung über die Baumfällung stecken, kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu klären und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen.

Zusammenfassung und Fazit

Dieser Blog-Beitrag hat Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Regelungen und Aspekte der Baumfällung im Baurecht gegeben. Dabei wurden sowohl aktuelle Gesetze und Vorschriften, als auch Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen behandelt. Die praktischen Tipps können Ihnen dabei helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden oder zu lösen.

Die rechtlichen Regelungen zur Baumfällung im Baurecht sind vielschichtig und betreffen verschiedene Gesetze und Vorschriften auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten kann die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts im Baurecht hilfreich sein.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Baumfällung im Baurecht ein komplexes Thema ist, das sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen mit sich bringt. Eine sorgfältige Planung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und eine offene Kommunikation mit Nachbarn und Behörden sind entscheidend, um eine erfolgreiche und rechtskonforme Baumfällung zu gewährleisten.

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