Bauzaun Pflicht – Das müssen Sie wissen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Beim Bau eines neuen Gebäudes oder auch beim Umbau alter Bausubstanz ist die Sicherheit aller beteiligten und unbeteiligten Personen von größter Bedeutung. Eine der ersten und wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Vorbeigehenden und der Baustelle selbst ist die temporäre Abgrenzung des Baugrundstücks durch einen Bauzaun. In diesem Artikel beschäftigen wir uns eingehend mit der Frage der Bauzaun Pflicht – was müssen Bauherren und Eigentümer beachten, um nicht gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen und rechtliche Sanktionen zu vermeiden?

Inhaltsverzeichnis:

  • Bauzaun Pflicht – Rechtliche Vorschriften und Grundlagen
  • Sicherheitsmaßnahmen und ihre Umsetzung
  • Verschiedene Arten von Bauzäunen und Schutzwänden
  • Verantwortung und Haftung bei Unfällen
  • Praxisbeispiel: Rechtliche Situation bei einer Baustelle ohne Zaun
  • Wie hoch sind die Kosten für einen Bauzaun und wer trägt sie?
  • Häufig gestellte Fragen

Bauzaun Pflicht – Rechtliche Vorschriften und Grundlagen

Zunächst ist es wichtig zu klären, welche gesetzlichen Regelungen für die Errichtung eines Bauzauns gelten. In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Verordnungen, die sich direkt oder indirekt auf die Bauzaun Pflicht beziehen. Die Bauordnung der jeweiligen Bundesländer gibt meist klare Vorgaben hinsichtlich der Baustellensicherung. Neben den Bauordnungen sind auch die Arbeitsschutzgesetze (ArbSchG), das Baugesetzbuch (BauGB), die Baustellenverordnung (BaustellV) und die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) bedeutend.

Beispielsweise besagt die Baustellenverordnung, dass auf der Baustelle geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und Dritter getroffen werden müssen. Darunter fällt auch die Sicherung der Baustelle durch einen Bauzaun. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) spricht von einer allgemeinen Verpflichtung des Bauherrn oder des beauftragten Unternehmens zur Errichtung einer Absperrung, insbesondere, wenn Gefahren für unbefugte Dritte bestehen.

Sicherheitsmaßnahmen und ihre Umsetzung

Die Pflicht zur Errichtung eines Bauzauns ist nur eine von vielen Sicherheitsmaßnahmen, die auf einer Baustelle ergriffen werden müssen. Es ist daher entscheidend, dass die Verantwortlichen für die Baustelle ein umfassendes Schutzkonzept erarbeiten, in dem alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen definiert sind. Zu den grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen gehören neben der Errichtung eines Bauzauns auch eine ausreichende Beleuchtung, die Kennzeichnung von Gefahrenquellen, der Einsatz von Warnsignalen und eine regelmäßige Überprüfung der Schutzvorkehrungen. Zudem muss der Bauzaun gewartet, repariert und gegebenenfalls erneuert werden, um die Sicherheit aller beteiligten und unbeteiligten Personen zu gewährleisten.

Verschiedene Arten von Bauzäunen und Schutzwänden

Auf dem Markt gibt es verschiedene Arten von Bauzäunen, die sich in Material, Konstruktion, Eigenschaften und Preisklassen unterscheiden. Die Wahl des passenden Bauzauns hängt von den spezifischen Anforderungen der Baustelle ab. Hier eine Übersicht der gängigsten Bauzauntypen:

  • Standardbauzaun: Dieser Bauzaun besteht aus einem Stahlrohrrahmen und einem Drahtgeflecht. Er ist äußerst stabil und robust, aber auch kostengünstig und leicht zu montieren.
  • Mobilzaun: Der Mobilzaun ist ein flexibles System, das sich leicht anpassen und erweitern lässt. Er eignet sich besonders für Baustellen mit häufig wechselnden Abmessungen oder bei temporären Absperrungen im Straßenverkehr.
  • Sichtschutzzaun: Zusätzlich zur Absperrung bietet der Sichtschutzzaun auch einen Schutz vor neugierigen Blicken. Er wird oft bei Baustellen in dichten Wohngebieten oder bei besonders sensiblen Projekten eingesetzt.
  • Lärmschutzzaun: Dieser Zaun dämpft den Schall und reduziert die Lärmemissionen der Baustelle in die Umgebung. Er ist besonders bei Baustellen in Wohngebieten oder bei Arbeiten mit hohem Lärmpegel von Vorteil.

Verantwortung und Haftung bei Unfällen

Bei Unfällen auf einer Baustelle liegt die Verantwortung zunächst beim Bauherren oder dem beauftragten Unternehmen. Sie müssen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um das Risiko von Personen- oder Sachschäden zu minimieren. Dies umfasst auch die Errichtung eines Bauzauns. Sollte es zu einem Unfall kommen, weil die Baustelle nicht ordnungsgemäß abgesichert war, so haftet der Bauherr bzw. das verantwortliche Unternehmen für die entstandenen Schäden.

Die Haftung kann jedoch eingeschränkt werden, wenn der Geschädigte selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, beispielsweise durch das Ignorieren von Warnhinweisen oder das unerlaubte Überwinden des Bauzauns. In solchen Fällen kann der Bauherr oder das Unternehmen seine Haftung teilweise oder vollständig abwenden.

Praxisbeispiel: Rechtliche Situation bei einer Baustelle ohne Zaun

In einem konkreten Fall brach ein Fußgänger, der unerlaubt eine ungesicherte Baustelle betrat, in die Bodenplatte ein und verletzte sich dabei schwer. Die Baustelle war zu diesem Zeitpunkt nicht durch einen Bauzaun abgesichert.

Nach einer eingehenden rechtlichen Prüfung kamen die Gerichte zum Ergebnis, dass der Bauherr und das beauftragte Unternehmen für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, da sie ihrer Verpflichtung zur Errichtung eines Bauzauns nicht nachgekommen waren. Auch wenn der Fußgänger das Betreten der Baustelle eigenständig beschlossen hatte, lag eine Mitschuld nicht vor, da die Gefahrenquelle ohne Zaun nicht ausreichend abgesichert war.

Wie hoch sind die Kosten für einen Bauzaun und wer trägt sie?

Die Kosten für einen Bauzaun variieren je nach Material, Länge und Zusatzfunktionen. Generell lässt sich sagen, dass mobile Bauzäune relativ kostengünstig sind und oft für Mietpreise unter 10 € pro laufendem Meter angeboten werden. Bei größeren Baustellen und längeren Bauzeiten kann jedoch auch der Kauf eines Bauzauns in Betracht gezogen werden. Hier gibt es zahlreiche Anbieter, die unterschiedliche Modelle und Preisklassen anbieten.

Die Kosten für den Bauzaun trägt in der Regel der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen. Es empfiehlt sich daher, schon bei der Planung des Bauprojekts einen ausreichenden Posten für die Sicherheitsmaßnahmen einzuplanen und gegebenenfalls in den Verhandlungen mit den ausführenden Firmen entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.

  • Muss auf jeder Baustelle ein Bauzaun aufgestellt werden? Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Absicherung einer Baustelle, um die Sicherheit von Personen- und Sachwerten zu gewährleisten. Ob ein Bauzaun die geeignete Maßnahme ist, hängt von den besonderen Umständen der Baustelle ab. In der Regel wird ein Bauzaun jedoch als Standardmaßnahme angesehen.
  • Wann ist ein Bauzaun eine rechtlich zulässige Absicherung? Ein Bauzaun muss so beschaffen sein, dass er die Zugänglichkeit der Baustelle für unbefugte Personen wirksam einschränkt und sie vor möglichen Gefahrenquellen schützt. Dabei spielen Höhe, Festigkeit, Stabilität und eventuell auch Sichtschutz eine Rolle. Die spezifischen Anforderungen können je nach lokalen Vorschriften oder baupolizeilichen Auflagen variieren.
  • Wer ist verantwortlich für die Kontrolle und Instandhaltung des Bauzauns? Die Verantwortung für die Kontrolle und Instandhaltung des Bauzauns trägt der Bauherr oder das beauftragte Unternehmen, das die Baustelle betreibt. Sie müssen sicherstellen, dass der Bauzaun ordnungsgemäß montiert, gewartet, repariert und gegebenenfalls erneuert wird, um die Sicherheit der Baustelle und der umliegenden Bereiche zu gewährleisten.
  • Bis zu welcher Höhe ist ein Bauzaun erforderlich? Die Höhe eines Bauzauns sollte ausreichend sein, um unbefugten Zutritt zur Baustelle zu verhindern und Gefahrenquellen abzuschirmen. Die Höhe kann je nach baulichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorschriften variieren. Üblicherweise beträgt die Mindesthöhe eines Bauzauns zwischen 1,80 und 2,20 Meter.
  • Welche Pflichten hat der Bauherr, wenn die Baustelle trotz Bauzaun betreten wird? Der Bauherr muss sicherstellen, dass der Bauzaun alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und entsprechend aufgestellt ist. Sollte dennoch jemand unbefugt die Baustelle betreten, kann der Bauherr bzw. das Unternehmen seinen Haftungsanteil reduzieren, wenn der Geschädigte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und dadurch selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Es ist jedoch wichtig, dass der Bauzaun regelmäßig kontrolliert und instand gehalten wird, um Haftungsansprüche abzuwehren.

Fazit: Bauzaun Pflicht als unverzichtbare Sicherheitsmaßnahme

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bauzaun Pflicht eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme auf Baustellen darstellt und somit für Bauherren und verantwortliche Unternehmen von größter Bedeutung ist. Die Errichtung eines Bauzauns in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften und den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Baustelle ist sowohl zum Schutz von unbeteiligten Personen im Umfeld der Baustelle, als auch zum Schutz der Baustelle selbst unerlässlich.

Die Verantwortung für die Planung, Errichtung und Instandhaltung des Bauzauns liegt primär beim Bauherrn oder dem beauftragten Unternehmen. Sie sollten stets für eine ordnungsgemäße Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahme sorgen, um möglichen Haftungsansprüchen bei Unfällen vorzubeugen. Dabei ist auch die Auswahl des passenden Zauntyps und die Berücksichtigung regionaler und sektorspezifischer Bestimmungen von großer Wichtigkeit.

Bauherren und Unternehmen sind daher gut beraten, sich bereits im Vorfeld eines Bauprojekts intensiv mit der Bauzaun Pflicht auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen für die Errichtung und den Unterhalt des Bauzauns zu treffen. So kann ein reibungsloser Ablauf während der gesamten Bauphase gewährleistet und die Sicherheit aller Beteiligten garantiert werden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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