Die beamtenrechtliche Beurteilung spielt im Laufe der Karriere von Beamten eine zentrale Rolle bei Beförderungen, Versetzungen und Verwendungen. Sie beinhaltet die regelmäßige Bewertung des Arbeitnehmers aufgrund seiner Leistung, Fähigkeiten und seiner Befähigung für den öffentlichen Dienst.

In diesem ausführlichen Blogbeitrag gehen wir auf die verschiedenen Aspekte und das Verfahren der beamtenrechtlichen Beurteilung ein und informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten bei der Anfechtung einer Beurteilung. Wir beleuchten auch aktuelle Gerichtsurteile und beantworten häufig gestellte Fragen zum Thema.

Inhaltsverzeichnis

  • Beurteilungsverfahren und -kriterien
  • Die Rolle des Vorgesetzten
  • Aktenführung und -einsicht
  • Anfechtung von Beurteilungen: Rechtsmittel und aktuelle Rechtsprechung
  • FAQs zur beamtenrechtlichen Beurteilung

Beurteilungsverfahren und -kriterien

Damit eine Beurteilung rechtmäßig ist, müssen gewisse Beurteilungsverfahren und -kriterien eingehalten werden. Diese können sich je nach Bundesland und Verwaltungsbereich unterscheiden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen zum beamtenrechtlichen Beurteilungsverfahren und den anzuwendenden Kriterien:

  1. Regelmäßige Beurteilungen: Beamte müssen in regelmäßigen Abständen, in der Regel alle zwei bis fünf Jahre, beurteilt werden. Bei höheren Besoldungsgruppen kann der Zeitraum auch länger sein.
  2. Festlegung der Beurteilungsmaßstäbe: Beurteilungskriterien und -verfahren werden durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Sie müssen objektiv, transparent und nachvollziehbar sein und sich auf die wesentlichen Leistungs- und Befähigungsmerkmale beziehen.
  3. Beurteilungsspielraum: Die Beurteilung erfolgt durch den vorgesetzten Dienstvorgesetzten oder eine Beurteilungskommission. Diese haben bei der Beurteilung einen gewissen Beurteilungsspielraum. Sie müssen diesen jedoch auf Basis der festgelegten Kriterien sachgerecht und gerecht ausüben.

Die Rolle des Vorgesetzten

Der Vorgesetzte spielt eine zentrale Rolle im Beurteilungsverfahren, da er meist die unmittelbare Beurteilung der Arbeiten und Leistungen des beurteilten Beamten vornimmt. Dabei müssen folgende Aspekte beachtet werden:

  • Objektivität: Die Beurteilung muss objektiv erfolgen und sich auf die tatsächlichen Leistungen und persönlichen Eigenschaften des Beamten beziehen.
  • Transparenz: Der Beamte muss über die Beurteilungskriterien und das Beurteilungsverfahren unterrichtet sein. Die Beurteilungsergebnisse müssen dem Beamten schriftlich mitgeteilt und erläutert werden.
  • Kontinuierliche Beobachtung: Um eine sachgerechte Beurteilung vornehmen zu können, muss der Vorgesetzte den beurteilten Beamten über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich beobachten und dessen Leistungen und Befähigungen im Blick haben.

Aktenführung und -einsicht

Die festgestellten Beurteilungsergebnisse werden in Form von Beurteilungsakten oder Personalakten erfasst. Der beurteilte Beamte hat Anspruch auf Einsicht in seine Beurteilungsakten bzw. Personalakten. Das Aktenführungsrecht bringt auch das Recht auf Akteneinsicht mit sich, welches bedeutet:

  1. Einsicht in die Beurteilungsakten: Der beurteilte Beamte hat das Recht, in seine Beurteilungsakten bzw. Personalakten Einsicht zu nehmen.
  2. Informationszugang: Der Beamte hat das Recht, sich über den Inhalt der Beurteilungsakten und die seiner Beurteilung zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände zu informieren.
  3. Korrekturrecht: Sollte der Beamte Fehler oder unzutreffende Angaben in seiner Beurteilungsakte feststellen, kann er die Berichtigung oder Ergänzung seiner Beurteilungsakten verlangen.

Anfechtung von Beurteilungen: Rechtsmittel und aktuelle Rechtsprechung

Wenn ein Beamter seine Beurteilung für rechtswidrig hält, stehen ihm verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen diese vorzugehen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Widerspruch: Gegen eine Beurteilung kann fristgebunden Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, aufgrund welcher Gründe die Beurteilung für rechtswidrig gehalten wird.
  • Klage: Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine gerichtliche Überprüfung von Beurteilungen aufgrund des Beurteilungsspielraums nur eingeschränkt möglich ist.

Die Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Beurteilungen ist äußerst vielfältig und entwickelt sich ständig weiter. Einige der aktuellsten und relevantesten Urteile zum Thema sind:

  • Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2019 – 2 C 12.18: Eine gerichtliche Kontrolle der Beurteilung ist nur möglich, wenn diese auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage beruht oder wenn der Dienstvorgesetzte bei der Beurteilung seiner Entscheidung unsachliche oder diskriminierende Erwägungen zugrunde gelegt hat.
  • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.03.2019 – 1 A 2611/18: Ein vorübergehendes Leistungsdefizit infolge einer Schwangerschaft darf nicht negativ angerechnet werden. Bei einer diskriminierenden Bewertung aufgrund der Schwangerschaft besteht ein Beweislastumkehr zugunsten der betroffenen Beamtin.

FAQs zur beamtenrechtlichen Beurteilung

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema der beamtenrechtlichen Beurteilung:

  1. Welche Beurteilungskriterien werden angewendet? Die Beurteilungskriterien können je nach Bundesland und Verwaltungsbereich variieren. In der Regel sind Leistung, Arbeitsweise, Persönlichkeit, Fachkompetenz, Einsatzbereitschaft, Führung und Zusammenarbeit wichtige Beurteilungskriterien.
  2. Wie oft werden beamtenrechtliche Beurteilungen durchgeführt? Die Häufigkeit von Beurteilungen ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und Verwaltungsbereich, in der Regel finden sie alle zwei bis fünf Jahre statt.
  3. Wie kann ich gegen eine Beurteilung vorgehen, die ich für rechtswidrig halte? Zunächst sollten Sie fristgebunden Widerspruch gegen die Beurteilung einlegen und dabei die Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit darlegen. Bleibt dieses Rechtsmittel erfolglos, besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Beachten Sie jedoch, dass eine gerichtliche Überprüfung der Beurteilung aufgrund des Beurteilungsspielraums nur eingeschränkt möglich ist.
  4. Habe ich Anspruch auf Akteneinsicht in meine Beurteilungsakten? Ja, Sie haben das Recht, in Ihre Beurteilungsakten bzw. Personalakten Einsicht zu nehmen und sich über den Inhalt der Beurteilungsakten sowie die Ihrer Beurteilung zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände zu informieren.
  5. Kann ich mich gegen eine Beurteilung wehren, die eine diskriminierende Bewertung beinhaltet? Ja, Sie sollten zunächst Widerspruch gegen die betreffende Beurteilung einlegen und gegebenenfalls Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Gerichte können die Rechtmäßigkeit einer Beurteilung überprüfen und ggf. die Rechtsbehelfe eines Beamten gegen eine diskriminierende Beurteilung als begründet ansehen.

Fazit zu beamtenrechtiche Beurteilung

Die beamtenrechtliche Beurteilung ist ein zentrales Element der Beamtenlaufbahn und hat erheblichen Einfluss auf Beförderungen, Versetzungen und Verwendungen. Für eine rechtmäßige Beurteilung sind sowohl objektive Beurteilungskriterien als auch ein transparentes und nachvollziehbares Beurteilungsverfahren unerlässlich.

Beamte haben diverse Rechte und Möglichkeiten, sich gegen Beurteilungen zur Wehr zu setzen, die sie für rechtswidrig halten. Dabei sind insbesondere die Einlegung eines Widerspruchs und gegebenenfalls die Erhebung einer Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht möglich.

Die Rechtsprechung entwickelt sich in diesem Bereich stetig weiter, weshalb es wichtig ist, die aktuellsten Entwicklungen und Urteile im Auge zu behalten und ggf. anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um seine Rechte effektiv wahren zu können.

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