Beerdigungkosten bei Erbausschlagung sind ein wichtiges Thema, das viele Menschen betrifft. Wenn ein Angehöriger stirbt und das Erbe ausgeschlagen wird, stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Bestattung aufkommen muss. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag erläutern wir die rechtlichen Aspekte dieses Themas und geben praktische Hinweise, wie Sie sich in solchen Situationen absichern können.

Inhaltsverzeichnis

  • Grundlagen der Erbausschlagung
  • Beerdigungkosten: Wer ist zuständig?
  • Die Rolle des Nachlassgerichts
  • Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit
  • Anspruch des Bestatters auf Bezahlung der Beerdigungkosten
  • Mögliche Konsequenzen der Erbausschlagung für die Bestattungskosten
  • Praktische Tipps zur Absicherung bei Erbausschlagung
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundlagen der Erbausschlagung

Das deutsche Erbrecht sieht die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Erben können dies tun, wenn sie die Annahme der Erbschaft ablehnen, zum Beispiel aufgrund eines überschuldeten Nachlasses. Eine Erbausschlagung ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen möglich. Diese Frist beginnt mit dem Tode des Erblassers, wenn sich der Erbe im Inland aufhält, oder drei Monaten, wenn sich der Erbe im Ausland aufhält. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da ansonsten die Ausschlagung unwirksam sein könnte, und der Erbe die Verantwortung für den Nachlass übernehmen müsste.

Beerdigungkosten: Wer ist zuständig?

Grundsätzlich sind Angehörige nach § 1968 BGB verpflichtet, die Beerdigungkosten für ihre verstorbenen Familienmitglieder zu tragen. Hierzu zählen der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Geschwister oder die Großeltern des Verstorbenen. Die Bestattungspflicht gilt in der Regel nach dem Grad der Verwandtschaft in der Reihenfolge aufgeführt. Die Bestattungspflicht kann jedoch auch gegenüber Stiefkindern, Enkelkindern oder anderen Verwandten bestehen, wenn eine entsprechende Geltendmachung erfolgt.

Die Rolle des Nachlassgerichts

Das Nachlassgericht ist die zuständige Behörde für die Abwicklung eines Erbfalls. Wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt, teilt er dies dem Nachlassgericht mit. Das Gericht nimmt die Erbausschlagung zur Kenntnis und informiert die weiteren gesetzlichen Erben (sofern vorhanden) sowie diejenigen, die durch Testament oder Erbvertrag eingesetzt wurden. Der Nachlass bleibt so lange in der Verfügung des Nachlassgerichts, bis sich ein neuer Erbe gefunden hat oder der Nachlass eingezogen wird.

Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Die Beerdigungkosten sind nach § 1968 BGB als sogenannte Nachlassverbindlichkeit zu betrachten. Das bedeutet, dass die Bestattungskosten aus dem vorhandenen Nachlass bestritten werden – sowohl in Hinblick auf die Frage der Kostengedecktheit als auch auf die im Einzelfall anfallenden Kosten. Dies ermöglicht, dass vorhandene Vermögenswerte des Erblassers primär für die Begleichung der Beerdigungkosten aufgewendet werden müssen, bevor die Erben über das verbleibende Vermögen verfügen können.

Anspruch des Bestatters auf Bezahlung der Beerdigungkosten

Der Bestatter hat gegen denjenigen, der den Bestattungsvertrag abgeschlossen hat, einen Zahlungsanspruch auf die vereinbarten Beerdigungkosten. Dieser Zahlungsanspruch richtet sich in der Regel gegen die Person, die die Bestattung in Auftrag gegeben hat, und nicht gegen den Nachlass. Im Falle einer Erbausschlagung ist der Zahlungsanspruch des Bestatters gegen den Auftraggeber jedoch eingeschränkt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn für den Auftraggeber die Bestattungspflicht nicht besteht oder wenn der Auftraggeber aufgrund seiner rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse unzumutbar belastet wäre.

Mögliche Konsequenzen der Erbausschlagung für die Bestattungskosten

Wenn ein Erbe das Erbe ausschlägt, ist er nicht mehr für die Bestattungskosten verantwortlich. Dies hat zur Folge, dass die Verpflichtung, die Bestattungskosten zu tragen, auf die nächstfolgenden Erben übergeht. Gibt es keine weiteren Erben oder haben auch diese das Erbe ausgeschlagen, kann es sein, dass das örtliche Ordnungsamt die Bestattung anordnet und die Kosten zunächst selbst trägt.

Das Ordnungsamt wird jedoch versuchen, die Bestattungskosten von denjenigen zurückzufordern, die zur Zahlung verpflichtet sind. Dies können Erben oder diejenigen sein, die aufgrund ihrer Verwandtschaftsverhältnisse zur Zahlung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise für die Beerdigungkosten aufkommen müssen, obwohl Sie das Erbe ausgeschlagen haben.

Praktische Tipps zur Absicherung bei Erbausschlagung

  • Wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen, sollten Sie dies unbedingt innerhalb der gesetzlichen Frist dem Nachlassgericht anzeigen. Andernfalls könnte eine unwirksame Erbausschlagung vorliegen und Sie haften für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten.
  • Achten Sie darauf, dass Sie keine Bestattungsverträge abschließen, bevor Sie sich über die Details der Erbschaft im Klaren sind. Im Zweifel können Sie immer noch auf die Hilfe des Ordnungsamts zurückgreifen.
  • Sollten Sie dazu aufgefordert werden, die Beerdigungkosten zu zahlen, prüfen Sie genau, ob die entsprechende Forderung tatsächlich berechtigt ist.
  • Bei Unsicherheit über die Möglichkeiten einer Erbausschlagung oder überschuldeter Nachlässe sollten Sie die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer muss die Beerdigungkosten bei Erbausschlagung zahlen?

Die Beerdigungkosten werden normalerweise von den Erben getragen. Im Falle einer Erbausschlagung geht diese Verpflichtung auf die nachfolgenden Erben oder diejenigen über, die aufgrund ihrer Verwandtschaftsverhältnisse zur Zahlung der Bestattungskosten verpflichtet sind.

Wann ist eine Erbausschlagung wirksam?

Ein Erbe kann das Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen (bei Heimat im Inland) oder drei Monaten (bei Heimat im Ausland) wirksam ausschlagen. Die Erbausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.

Wann kann das Ordnungsamt die Bestattungskosten fordern?

Wenn nach der Erbausschlagung keine weiteren Erben vorhanden sind oder alle das Erbe ausgeschlagen haben, kann das Ordnungsamt die Bestattung anordnen und die Kosten hierfür zunächst selbst tragen. Das Ordnungsamt wird jedoch versuchen, diese Kosten von denjenigen zurückzufordern, die zur Zahlung verpflichtet sind.

Welche Rolle spielt das Nachlassgericht bei Erbausschlagung und Beerdigungkosten?

Das Nachlassgericht ist die zuständige Behörde für die Abwicklung eines Erbfalls. In Fällen einer Erbausschlagung teilt der Erbe seine Entscheidung dem Nachlassgericht mit. Das Gericht informiert dann die weiteren gesetzlichen Erben oder die durch Testament oder Erbvertrag eingesetzten Erben. Bis ein neuer Erbe gefunden wird oder der Nachlass eingezogen wird, bleibt der Nachlass in der Verfügung des Nachlassgerichts.

Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es für Bestattungskosten bei Erbausschlagung?

Durch fristgerechte Ausschlagung des Erbes und Enthaltung von der Abschließung von Bestattungsverträgen, bevor man über die Details der Erbschaft im Klaren ist, können mögliche finanzielle Verpflichtungen minimiert werden. Im Zweifel ist es empfehlenswert, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls die Hilfe des Ordnungsamts zu nutzen.

Durch das Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Verantwortlichkeiten bei Beerdigungkosten und Erbausschlagung sowie durch Beachtung der hier genannten praktischen Tipps können Sie sich vor unerwarteten finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bestattung eines verstorbenen Angehörigen absichern.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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