Beförderung Wildtiere – In diesem Blog-Beitrag widmen wir uns dem komplexen und bedeutenden Thema der Anforderungen und Schutzmaßnahmen im Tiertransport, insbesondere bei der Beförderung von Wildtieren. Dabei werden wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erläutern, sondern auch auf praktische Aspekte, Vorsichtsmaßnahmen und Erfahrungen aus dem juristischen Berufsalltag eingehen.

Durch die sachkundige Auseinandersetzung mit diesem Thema wollen wir unseren Lesern helfen, das Wohl der Tiere zu schützen und mögliche zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis:

  • Der rechtliche Rahmen für die Beförderung von Wildtieren
  • Das Wohl der Tiere im Zentrum: Anforderungen an den Tiertransport
  • Praxisbeispiele und Fallstricke: Erfahrungen aus der anwaltlichen Beratung
  • Häufig gestellte Fragen: Antworten aus juristischer Sicht
  • Checkliste: Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten
  • Fazit: Schutz und Wohl der Tiere im Blick behalten

Der rechtliche Rahmen für die Beförderung von Wildtieren

In Deutschland ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert und zählt somit zu den grundlegenden Werten unserer Gesellschaft. Um die Tiere bestmöglich vor Leid zu schützen und verantwortungsbewusst zu behandeln, gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene, die den Transport von Wildtieren regeln.

Hierzu zählen vor allem das Tierschutzgesetz, die Tierschutztransportverordnung, die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sowie diverse Management- und Qualitätsprüfpläne der Landesministerien.

Generell gilt, dass Transporte von Tieren – insbesondere Wildtieren – möglichst kurz und stressfrei gestaltet werden sollten. Gemäß § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen Tiere nur so transportiert werden, „dass ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden vermieden werden.“

Dieser Grundsatz findet auch in der Tierschutztransportverordnung sowie der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Anwendung, die detaillierte Anforderungen an Länge, Ausstattung, Zuladung, Befähigung des Personals und – bei Wildtieren besonders relevant – an die sie begleitenden Fachpersonen enthalten.

Das Wohl der Tiere im Zentrum: Anforderungen an den Tiertransport

Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es eine Vielzahl von Anforderungen und Schutzmaßnahmen für den Transport von Wildtieren. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Faktoren Länge, Ausstattung, Zuladung und Qualifikation des Personals. Im Folgenden sollen die wesentlichen Bestimmungen dazu aufgeführt werden:

  • Länge des Transports: Nach der europäischen Verordnung Nr. 1/2005 sind Transporte von Tieren grundsätzlich auf die am wenigsten strapaziöse Dauer zu verkürzen.
  • Ausstattung des Transportmittels: Gemäß der Tierschutztransportverordnung und der EG-Verordnung Nr. 1/2005 müssen die Beförderungsmittel den Bedürfnissen der Tiere entsprechen, eine stabile Position ermöglichen und Verletzungsgefahren ausschließen.
  • Zuladung der Tiere: Nach den beiden Verordnungen ist auf eine den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Zuladung zu achten, sie voneinander getrennt zu halten und das Transportmittel nicht zu überfüllen.
  • Qualifikation des Personals: An der Beförderung von Wildtieren sollten sich nur Personen beteiligen, die über die notwendige Sachkunde verfügen. Insbesondere die europäische Verordnung Nr. 1/2005 erfordert den Einsatz von Personen, die den verantwortungsvollen Umgang mit den Tieren gelernt haben, z. B. durch Schulungen.

Die Einhaltung der Vorschriften und Schutzmaßnahmen für den Transport von Wildtieren ist nicht nur für das Wohl der Tiere von Bedeutung, sondern bringt auch rechtliche Konsequenzen mit sich. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder die genannten Verordnungen können – je nach Schwere und Umfang des Verstoßes – gemäß § 18 TierSchG zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche sowie strafrechtliche Sanktionen wie Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen drohen.

Praxisbeispiele und Fallstricke: Erfahrungen aus der anwaltlichen Beratung

Im Folgenden sollen anhand von anonymisierten Fallbeispielen aus der anwaltlichen Praxis typische Fragestellungen und Probleme im Zusammenhang mit der Beförderung von Wildtieren beleuchtet werden:

  1. Fallbeispiel 1: Ein Tierhalter möchte seinen Jagdterrier in seiner Jagdhütte im Wald unterbringen. Hierbei möchte er den Hund mit einem Anhänger zum Futterplatz bringen – Obwohl die Länge des Transports nur wenige Kilometer beträgt, verstößt der Tierhalter gegen das Tierschutzgesetz, indem er die Tierschutztransportverordnung und die EG-Verordnung Nr. 1/2005 nicht einhält. In diesem Fall kann der Tierhalter auf Unterlassung, Schadenersatz und ggf. strafrechtliche Sanktionen in Anspruch genommen werden.
  2. Fallbeispiel 2: Personen des öffentlichen Dienstes haben bei einem Wildtiertransport festgestellt, dass keine Fachperson mit spezieller Safari-Kenntnis anwesend ist. Die beförderten Tiere sind jedoch Wildschweine, die in einem Tierpark aufgewachsen sind und entsprechend zahm sind. In diesem Fall steht das Erfordernis des Fachpersonal-Angebots in einem Spannungsverhältnis zur tatsächlichen Gefahrenlage.

Häufig gestellte Fragen: Antworten aus juristischer Sicht

Im Rahmen der Beratung zu Fragen rund um die Beförderung von Wildtieren tauchen immer wieder bestimmte Fragen auf. Im Folgenden geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen aus juristischer Sicht:

  1. F: Sind Transporte von Wildtieren grundsätzlich verboten?
    A: Nein, Transporte von Wildtieren sind nicht grundsätzlich verboten, müssen aber nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen durchgeführt werden, um das Wohl der Tiere zu schützen.
  2. F: Muss ein Jäger für den Transport eines erlegten Wildtieres bestimmte Vorschriften beachten?
    A: Ja, auch für den Transport von erlegten Wildtieren gelten bestimmte Vorschriften zur Vermeidung von Schäden. Im Rahmen der Jagd sind hier insbesondere die Bestimmungen der Landesjagdgesetze sowie die Wildtierleichen-Verordnung zu beachten.
  3. F: Welche besonderen Regelungen gelten für den grenzüberschreitenden Transport von Wildtieren?
    A: Bei grenzüberschreitenden Transporten von Wildtieren müssen sowohl die nationalen Gesetze und Verordnungen des Abgangs- und Bestimmungsortes als auch internationale und europäische Regelungen, wie die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), beachtet werden. Dazu können Gesundheitszeugnisse, Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen und artenschutzrechtliche Bescheinigungen erforderlich sein.
  4. F: Inwieweit dürfen Wildtiere während des Transports betäubt oder sediert werden, um Stress zu reduzieren?
    A: Die Verwendung von Betäubungs- oder Beruhigungsmitteln bei Wildtieren während des Transports sollte sehr sorgfältig abgewogen und nur unter tierschutzrelevanten Kriterien eingesetzt werden. Eine fachkundige Überwachung durch einen Tierarzt oder eine andere qualifizierte Fachperson ist dabei unerlässlich. Zudem muss die Verabreichung solcher Mittel unbedingt im Einklang mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und den geltenden Verordnungen stehen.
  5. F: Was ist bei der Rückführung eines verirrten Wildtieres in seinen natürlichen Lebensraum zu beachten?
    A: Bei der Rückführung eines verirrten Wildtieres in seinen natürlichen Lebensraum ist darauf zu achten, dass der Transport und die Freilassung artgerecht und tierschutzkonform erfolgen. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Tiertransport, die Auswahl eines geeigneten Freilassungsortes und der geeigneten Transportmittel sowie die Einbindung von Fachpersonal, beispielsweise eines Wildbiologen oder Naturschutzbeauftragten, um die Tiere adäquat und sicher in ihre natürliche Umgebung zurückzubringen.

Checkliste: Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten

Um einen Tiertransport – insbesondere bei Wildtieren – optimal vorzubereiten und durchzuführen, bieten wir im Folgenden eine kurze Checkliste:

  1. Informieren Sie sich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen.
  2. Prüfen Sie, ob die Beförderung überhaupt notwendig ist oder ob alternative Lösungen ohne Transport möglich sind.
  3. Achten Sie auf eine artgerechte und sichere Ausstattung des Transportmittels.
  4. Stellen Sie sicher, dass das Personal, das am Transport beteiligt ist, über die notwendige Sachkunde verfügt.
  5. Führen Sie regelmäßige Kontrollen während des Transports durch, um schnell auf mögliche Probleme oder Stresssituationen der Tiere reagieren zu können.
  6. Halten Sie die Transportdauer so gering wie möglich, um Stress und Gefahren für die Tiere zu minimieren.
  7. Beachten Sie die Vorschriften zur Zuladung der Tiere und vermeiden Sie Überlastung.
  8. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt, der auf das Thema Tiertransport spezialisiert ist, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit: Schutz und Wohl der Tiere im Blick behalten

Die Beförderung von Wildtieren stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten und erfordert besondere Schutzmaßnahmen, um das Wohl der Tiere bestmöglich zu schützen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sorgfältige Planung und Vorbereitung sowie die Qualifikation des Personals sind dabei von entscheidender Bedeutung.

Im besten Fall sollte der Transport von Wildtieren so kurz und stressfrei wie möglich gestaltet werden, um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden und negative Folgen für die Tiere und die Umwelt zu minimieren. Abschließend gibt es jedoch stets auch Situationen, in denen ein Tiertransport unvermeidlich ist – seien es Verletzungen, Umsiedlungen oder besondere Umstände, die einen Transport notwendig machen.

In solchen Fällen sollte die Checkliste aus diesem Beitrag herangezogen werden, um den rechtlichen und tiergerechten Anforderungen gerecht zu werden.

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