In diesem ausführlichen und informativen Blog-Beitrag werden wir uns dem Thema befriedeter Bezirk widmen. Als erfahrener Rechtsanwalt möchte ich mit Ihnen meine Kenntnisse teilen, um Ihnen einen umfassenden Einblick in das Thema und dessen rechtlichen Rahmen zu geben. Wir werden dabei alle relevanten Aspekte beleuchten, angefangen von der Definition befriedeter Bezirk, über die Rechtslage in Deutschland, die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Bewohnern, bis hin zu aktuellen Gerichtsurteilen und häufig gestellten Fragen (FAQs).

Definition: Was ist ein befriedeter Bezirk?

Ein befriedeter Bezirk ist ein Gebiet, in dem die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist, und in dem Personen und Sachen vor unerlaubten Handlungen geschützt sind. Im deutschen Recht ist der Begriff des befriedeten Bezirks vor allem in Zusammenhang mit dem Hausfrieden und dem Jagdrecht von Bedeutung. In einem befriedeten Bezirk genießen die Menschen und deren Eigentum einen besonderen Schutz, der durch bestimmte gesetzliche Regelungen gewährleistet wird.

Rechtslage in Deutschland

Die Regelungen für befriedete Bezirke finden sich in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • das Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere die §§ 123 (Hausfriedensbruch) und 127 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte),
  • das Bundesjagdgesetz (BJagdG), insbesondere die §§ 6 (Allgemeine Schonzeiten) und 7 (Befriedete Bezirke im Jagdrecht),
  • das Polizeirecht der Länder, im Speziellen die Regelungen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Der Schutz des befriedeten Bezirks steht im Zusammenhang mit dem Schutz der Persönlichkeits- und Eigentumsrechte, wie sie in der Verfassung und dem Zivilrecht verankert sind.

Hausfrieden und Hausfriedensbruch

Der Hausfrieden ist der Schutz der in einem befriedeten Bezirk gelegenen Räume vor unerlaubten Eindringen oder Belästigungen. Gemäß § 123 StGB ist der Hausfriedensbruch eine Straftat, die folgendermaßen definiert ist:

  • Ohne Berechtigung in die Wohnung, Geschäftsräume oder in ein befriedetes Besitztum eines anderen eindringt,
  • in den Räumlichkeiten des anderen verbleibt, obwohl der räumlich Berechtigte ihm den Verbleib untersagt hat,
  • oder sich in den genannten Räumlichkeiten verborgen hält, um eine öffentliche Verurteilung abzuwenden.

Der Hausfriedensbruch kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Befriedeter Bezirk im Jagdrecht

Im Jagdrecht ist ein befriedeter Bezirk ein Ort, in dem die Jagd auf bestimmte Tierarten verboten oder eingeschränkt ist. Entsprechend § 7 BJagdG sind befriedete Bezirke:

  • Ortschaften,
  • parks und Anlagen, die als öffentliche Naherholungsgebiete genutzt werden,
  • Grundflächen in öffentlichem Eigentum, die kurzfristig verpachtet wurden.

Die Regelungen über befriedete Bezirke dienen sowohl dem Schutz der Tierwelt als auch dem Schutz der Menschen und deren Eigentum vor Gefahren und Störungen durch die Jagd.

Rechte und Pflichten von Eigentümern und Bewohnern befriedeter Bezirke

Eigentümer und Bewohner von Grundstücken und Gebäuden in befriedeten Bezirken haben sowohl Rechte und Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand als auch gegenüber anderen Personen. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten geben.

Pflichten

Eigentümer und Bewohner eines befriedeten Bezirks müssen:

  • den Hausfrieden beachten, indem sie nicht unrechtmäßig in fremde Räumlichkeiten eindringen oder dort verbleiben,
  • sich an die Bestimmungen des Jagd- und Naturschutzrechts halten und beispielsweise nicht selbst jagen oder in den dort geltenden Schutzgebieten oder Schonzeiten aktiv werden,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung wahren, indem sie etwa keine waffenähnlichen Gegenstände oder gefährliche Tiere ohne Erlaubnis in den befriedeten Bezirk einführen,
  • die in den befriedeten Bezirken geltenden umwelt- und baurechtlichen Bestimmungen wie Lärmschutzvorschriften oder Gestaltungspflichten einhalten.

Rechte

Eigentümer und Bewohner eines befriedeten Bezirks haben:

  • das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor Eingriffen in ihre Privatsphäre,
  • das Recht auf Eigentum sowie Schutz vor Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen,
  • das Recht, von Dritten verlangen zu können, dass diese sich an die geltenden Regeln und Gesetze im befriedeten Bezirk halten,
  • das Recht, sich in Notwehr oder Nothilfe zur Wehr setzen zu dürfen, wenn sie oder ihre Sachen bedroht oder angegriffen werden.

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden finden Sie einige aktuelle Gerichtsurteile, die den Umgang mit dem Thema befriedeter Bezirk verdeutlichen:

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18. September 2018, Az. VI ZR 328/17:

In diesem Fall ging es um den Anspruch auf Unterlassung von geräuschintensiven Gartenarbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie während der Mittagszeit. Der BGH entschied, dass ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn gegenüber grundsätzlich geräuschintensive Gartenarbeiten nur an Werktagen und nicht während der Ruhezeiten vornehmen darf, unabhängig von landesrechtlichen Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe. Damit wurde der Schutz des Hausfriedens in befriedeten Bezirken gestärkt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Oktober 2018, Az. 2 BvR 1673/16:

Das BVerfG entschied, dass das polizeiliche Platzverbot zur Nachtzeit in einem befriedeten Bezirk zulässig ist, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt, zum Beispiel aufgrund von nächtlichem Lärm oder Störungen der Nachtruhe. In solchen Fällen dürfen die Behörden grundsätzlich auch grundrechtliche Schutzgüter der Betroffenen wie Freiheit und Eigentum beschränken, um den Hausfrieden in befriedeten Bezirken zu wahren.

Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Urteil vom 2. Juni 2016, Az. 11 LC 38/15:

Das OVG Lüneburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Grundstückseigentümer verpflichtet ist, seinen Zaun in einem Waldgrundstück zu entfernen, weil er damit einen befriedeten Bezirk im Jagdrecht geschaffen hat. Das Gericht entschied, dass ein solcher Zaun nur dann rechtswidrig ist, wenn er dazu dient, das Wild von der übrigen Fläche fernzuhalten und somit die Durchführung der Jagd erheblich zu beeinträchtigen. In diesem Fall handelte es sich um einen reinen Schutzzaun, der das Eindringen von Wildschweinen verhindern sollte, sodass die Errichtung des Zauns zulässig war.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Thema befriedeter Bezirk

Was ist der Unterschied zwischen einem befriedeten und einem umfriedeten Bezirk?

Ein befriedeter Bezirk ist ein Gebiet, in dem die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist, und in dem Personen und Sachen vor unerlaubten Handlungen geschützt sind. Ein umfriedeter Bezirk hingegen ist einfach ein Gebiet, das durch eine Umfriedung, z. B. einen Zaun oder eine Mauer, von seiner Umgebung abgegrenzt ist. Nicht jeder umfriedete Bezirk ist automatisch auch ein befriedeter Bezirk.

Können auch Teile von Gebäuden oder Grundstücken befriedete Bezirke sein?

Ja, grundsätzlich können auch Teile von Gebäuden oder Grundstücken, etwa Wohnungen, Büros oder Parkanlagen, als befriedete Bezirke gelten. Entscheidend ist, dass in diesen Bereichen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet ist und die Menschen und ihr Eigentum vor unerlaubten Handlungen geschützt sind.

Kann ein befriedeter Bezirk seine Eigenschaft dauerhaft verlieren?

Ein befriedeter Bezirk kann seine Eigenschaft verlieren, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Zum Beispiel, wenn die Sicherheit und Ordnung in dem betreffenden Gebiet langfristig nicht mehr gewährleistet ist und Behörden und Bewohner ihrer Pflicht zum Schutz der Menschen und deren Eigentum nicht mehr nachkommen können oder wollen.

Wie kann ich als Grundstückseigentümer oder Bewohner eines befriedeten Bezirks meine Rechte durchsetzen?

Sollten Sie als Eigentümer oder Bewohner eines befriedeten Bezirks Ihre Rechte zum Schutz Ihrer Person oder Ihres Eigentums durchsetzen wollen, sollten Sie zunächst versuchen, das Problem im direkten Gespräch und mit gegenseitigem Verständnis zu lösen. Ist dies nicht möglich, können Sie sich an die zuständigen Behörden, etwa die Polizei oder das Ordnungsamt, wenden. In letzter Instanz kann auch ein Gericht angerufen werden.

Gibt es Ausnahmen, bei denen bestimmte Personen oder Organisationen in befriedeten Bezirken bestimmte Handlungen vornehmen dürfen?

Ja, es gibt Ausnahmen, bei denen bestimmte Personen oder Organisationen in befriedeten Bezirken bestimmte Handlungen vornehmen dürfen, welche für andere Personen verboten sind. Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel für Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben oder aufgrund einer Notlage handeln müssen. In diesen Fällen sind die besonderen Schutzvorschriften der befriedeten Bezirke eingeschränkt.

Fazit zu Befriedeter Bezirk

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass befriedete Bezirke im deutschen Recht einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen und deren Eigentum sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten. Eigentümer und Bewohner dieser Gebiete haben Rechte und Pflichten, die sie beachten müssen, um den besonderen Schutzstatus aufrechtzuerhalten. In diesem Blog-Beitrag haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um das Thema befriedeter Bezirk erläutert und Ihnen ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen vermittelt. Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema haben, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt in diesem Bereich zu Rate zu ziehen.

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