Haben Sie sich jemals über die Komplexität der Rettung eines Schiffes aus Gefahr gewundert? Oder wer trägt die immensen Kosten für eine solche Operation?
Das Konzept des Bergelohns, tief im Seerecht verankert, adressiert die freiwillige Rettung von Schiffen und Ladung in Notsituationen. In Deutschland wird der Anspruch auf Bergelohn durch die §§ 574 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) präzise geregelt. Dieses Thema umfasst mehr als nur die Berechnung des Bergelohns. Es beinhaltet auch die rechtlichen Grundlagen und die Pflichten der beteiligten Parteien.
Bergungskosten sind erheblich. Sie werden anerkannt, wenn eine effektive Rettungsaktion erfolgt. In Situationen schwerer Seenot, die ein Risiko für Schiff, Ladung, Crew oder Umwelt darstellen, wird der Bergelohn gefordert. Doch es gibt auch Fälle, in denen trotz der Bemühungen keine erfolgreiche Bergung erzielt wird.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Schiffsbergung wird in großen, komplexen Fällen wie der Suezkanal-Blockade durch die Ever Given deutlich. Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung von gut organisierten Bergungsverfahren und klaren Rechtsvorschriften. Über 150 wartende Schiffe verdeutlichen den enormen Einfluss auf die globale Lieferkette.
Lasst uns die Nuancen und Herausforderungen des Bergelohnanspruchs erkunden. Wie erfolgt die Berechnung des Bergelohns? Welche Rechte und Pflichten bestehen für die Beteiligten? Was ist zu beachten, um bei einer Schiffsbergung optimal vorbereitet zu sein?
Was ist Bergung und wann kommt sie zur Anwendung?
Die Bergung in der Seefahrt bezeichnet die freiwillige Rettung von Schiffen oder Vermögenswerten, wenn eine Selbstrettung unmöglich erscheint. Anwendungen der Bergung erstrecken sich auf die Rettung von Schiffen und Fracht. Sie umfassen ebenso die Eindämmung von Umweltrisiken in Küsten- und Binnengewässern.
Bergungsrecht kreiert ein gesetzliches Verhältnis in der Seefahrt, welches Rechte und Verpflichtungen der involvierten Parteien festlegt. Erfolgreiche Bergungsaktionen werden mit einem Bergelohn kompensiert. Erfolglose Aktionen erhalten diesen jedoch nicht, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Dieser Grundsatz ist als „No cure, no pay“ bekannt.
Die gesetzlichen Regelungen zur Bergung in Deutschland finden sich in den §§ 574 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und § 93 des Binnenschifffahrtsgesetzes (BinSchG) wieder. Der Bergelohn orientiert sich am Wert des geborgenen Schiffes und der Ladung. Zudem fließen die aufgewendete Mühe und die erlebten Gefahren des Bergers in die Bewertung ein.
Unterschied zwischen Bergung und Hilfeleistung
Ein zentraler Unterschied zur Bergung ist, dass Hilfeleistung die Rettung aus Seenot ohne Eigentumsübernahme durch Dritte meint. In Kontrast hierzu übernimmt bei der Bergung ein externer Akteur die Kontrolle über ein Schiff oder Vermögensobjekt. Dies geschieht nachdem die Crew oder der Besitzer nicht mehr in der Lage ist, diese selbst auszuüben.
Pflichten zur Hilfeleistung spielen in der Seefahrt eine wichtige Rolle. Jeder Kapitän muss in Lebensgefahr geratenen Personen assistieren. Dies gilt, sofern es das eigene Schiff und die sich an Bord befindenden Personen nicht ernsthaft gefährdet. Solche Verpflichtungen differenzieren ebenso Hilfeleistung von Bergungsvorgängen, die oftmals weitreichendere Eingriffe bedürfen.
Rechtsgrundlagen des Bergelohnanspruchs
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bildet die Basis für den Bergelohnanspruch. Speziell der § 576 HGB, eingeführt am ersten Januar des Jahres 1900, adressiert die Rechte von Parteien bei einer erfolgreichen Bergung. Für Bergungsaktionen innerhalb deutscher Gewässer sind darüber hinaus Vorschriften im Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG) relevant. Vor allem die Paragraphen 574 ff. HGB sowie die Paragraphen 576, 577 HGB sind hier von maßgeblicher Bedeutung.
Ein wesentlicher Abschnitt im Handelsgesetzbuch, der § 576 Absatz 3 HGB, verpflichtet Schiffseigentümer und Eigentümer anderer geretteter Güter anteilig zur Entlohnung. Die Höhe des Bergelohns bemisst sich dabei am Wert der jeweiligen Objekte. Die weitrechende Zitierung von § 576 HGB in 1539 anderen Regelungen hebt seine Bedeutung hervor.
Die Gesetzesreform vom 20. April 2013, betreffend des Seehandelsgesetzes, tangierte ebenfalls den Bergelohnanspruch nach § 576 HGB. Eingeführt wurden Anpassungen, die besonders Umweltschutzbestimmungen und die Aufteilung der Bergungskosten betreffen.
International ist der Anspruch auf eine adäquate Vergütung für Bergungseinsätze im Übereinkommen von 1910 festgehalten. Die Kriterien für die Bemessung des Bergelohns umfassen den Wert des Bergungsobjekts, Schutzmaßnahmen für die Umwelt, den Bergungserfolg sowie die investierte Zeit und die dabei entstandenen Kosten.
Herausragende Bergungsaktionen, wie die Rettung der RoRo-Fähre Herald of Free Enterprise 1987, des russischen Atom-U-Bootes Kursk 2001 oder des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia zwischen 2013 und 2014 illustrieren die Notwendigkeit präziser rechtlicher Grundlagen. Diese regeln im Handelsgesetzbuch und Seehandelsgesetz den Bergelohnanspruch detailliert.
Wie wird der Bergelohn berechnet?
Die Berechnung des Bergelohns orientiert sich an den Richtlinien des Handelsgesetzbuchs (HGB). Sie zielt darauf ab, Anreize für Bergungsaktionen zu schaffen. Verschiedene Faktoren spielen eine Rolle bei der Bestimmung des Bergelohns:
- Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände
- Sachkunde und Anstrengungen des Bergers bezüglich Umweltschäden
- Umfang des Erfolgs der Bergung
- Art und Erheblichkeit der Gefahr
- Rettung von Menschenleben
- Aufgewendete Zeit und entstandene Kosten des Bergers
- Haftungsrisiken
- Unverzüglichkeit der Leistungen
- Verfügbarkeit und Wert der Ausrüstung sowie Einsatzbereitschaft
Entsprechend darf der Bergelohn, abzüglich Zinsen, Bergungskosten und erstattungsfähiger Verfahrenskosten, den Wert der geborgenen Güter nicht übersteigen.
Einfache und Sondervergütung
Die Einfache Vergütung wird unabhängig von zusätzlichen Umweltrisiken festgesetzt. Anders verhält es sich mit der Sondervergütung. Hier erhöhen sich die Ansprüche, falls die Bergung auch eine Gefahr für die Umwelt gebannt hat.
Gemäß dem Handelsgesetzbuch wird der Bergelohn festgesetzt, um einen Anreiz für Bergungsmaßnahmen zu schaffen.
Die Effektivität der Bergung und die dabei entstehenden Kosten fließen ebenfalls in die Berechnung des Bergelohns ein. Die Sondervergütung berücksichtigt zusätzlich finanzielle Aufwendungen, die durch die Verhinderung von Umweltschäden entstehen.
In den meisten Fällen kann der Berger angemessene Sicherheiten von den Schuldnern verlangen. Dieser Grundsatz findet keine Anwendung bei Bergungen durch nicht kommerzielle Schiffe, die staatlicher Immunität unterliegen.
Bergelohnanspruch: Rechte und Pflichten
Der Bergelohnanspruch nimmt eine kritische Position in der Schiffsbergung ein, indem er essenzielle Rechte und Pflichten definiert. Laut §576 des Seerechts steht dem Berger eine Vergütung zu, sollte die Bergung erfolgreich sein. Dabei ist essentiell, dass der Bergelohn den Wert der geborgenen Sachwerte nicht übersteigt. Private Bergungsfirmen neigen dazu, den Schiffswert zur Berechnung des Bergelohns heranzuziehen, was ihren tatsächlichen Aufwand ignoriert.
Zur genaueren Erläuterung dieser Rechte und Pflichten betrachten wir relevante Punkte:
- Nach §577 des Seerechts muss die Höhe des Bergelohns zur Ermutigung von Bergungsaktionen dienen.
- Gemäß §578 ist dem Berger eine Sondervergütung für die Bergung umweltkritischer Schiffe vom Eigner zustehend.
- §579 schildert Fälle, in denen ein Bergelohnanspruch nicht besteht.
Berger dürfen Sicherheiten für ihre Ansprüche fordern; eine notwendige Absicherung. Bei Nichteinhaltung der Rechte und Pflichten und dem Entstehen von Schäden kann der Kapitän zur Verantwortung gezogen werden. Kooperation ist während des Bergungsvorgangs unverzichtbar.
Beachtenswert sind die Vorschriften der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), die Rettungsdienste aus Seenot kostenlos offeriert. Bei nicht gefährlichen Einsätzen kann die DGzRS eine Betriebskostenpauschale bis zu 400 Euro in Rechnung stellen.
Kaskoversicherungen sollten die Bergungskosten unlimitiert abdecken, um mögliche Rechtsstreitigkeiten mit dem Berger zu verhindern. Die „Lloyd’s Open Form“ (LOF) ermöglicht in kritischen Notlagen eine Schiedsgerichtsvereinbarung nach dem Prinzip „no cure – no pay“.
Fazit
Es ist ersichtlich, dass der Bergelohn eine zentrale Rolle für die maritime Sicherheit und den Umweltschutz spielt. Die Gesetzgebung im Handelsgesetzbuch motiviert zu schnellem und wirksamem Eingreifen in Notsituationen. Das durch das Internationale Übereinkommen von 1989 gestärkte Regelwerk garantiert nicht nur Anspruch auf Bergelohn. Es definiert zudem präzise die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der involvierten Parteien.
Bei der Festlegung des Bergelohns kommen zahlreiche Faktoren zum Tragen. Darunter fallen der Wert des geretteten Schiffes, die Risikosituation und der Einsatz des Bergers. In Fällen erfolgreicher Rettungen kann der Bergelohn bis zu 100 Prozent des Schiffswertes erreichen. Dabei werden Aufwendungen und der Bedarf an Fachkompetenz berücksichtigt. Die Differenzierung zwischen Standardvergütung und speziellen Honoraren trägt der Einzigartigkeit jeder Bergung Rechnung.
Vor Verhandlungen über den Bergelohn empfiehlt es sich für Schiffseigner, Rücksprache mit den Versicherern zu halten. Das Ziel sind gerechte und gesetzeskonforme Vereinbarungen. Außerdem ist die gerechte Verteilung des Bergelohns unter allen Beteiligten essentiell. Dies betrifft sowohl die unmittelbare Besatzung als auch die Bergungsfirmen. Diese Praxis bestätigt den hohen Wert von Kooperation und angemessener Entlohnung im Seerecht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Bergung und Hilfeleistung?
Wann kommt die Bergung zur Anwendung?
Was sind die Rechtsgrundlagen für den Bergelohnanspruch?
Wie wird der Bergelohn berechnet?
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bergelohnanspruch?
Was passiert, wenn der Bergelohn nicht gezahlt wird?
Kann der Bergelohn auch im Fall von Umweltschäden gefordert werden?
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht
StVZO: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – Vorschriften für Fahrzeuge und Verkehr
Entdecken Sie die StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Sicherheit und Vorschriften rund um die Fahrzeugzulassung in Deutschland.
Musikrecht: Schutz von Urheberrechten und Verwertung von Musikwerken
Erfahren Sie, wie Musikrecht den Schutz und die Verwertung von Urheberrechten in der Musikindustrie regelt.
Rundfunkrecht: Regulierungen für Sender und Inhalte im Medienbereich
Erfahren Sie, wie das Rundfunkrecht in Deutschland Sendebetrieb und Inhalte von Medienunternehmen reguliert und überwacht.
Importkontrollrecht: Vorschriften für den internationalen Warenverkehr
Erfahren Sie alles über das Importkontrollrecht und bleiben Sie auf dem neuesten Stand bezüglich der Einfuhrbestimmungen für den internationalen Handel.
Hafenrecht: Rechte und Pflichten von Hafenbetreibern und Schiffseigentümern
Entdecken Sie im Detail das Hafenrecht und verstehen Sie die Verantwortlichkeiten sowie Rechte von Hafenbetreibern und Schiffseignern in Deutschland.