Berliner Testament - Beratung Kanzlei Herfurtner

Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, das insbesondere von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird, um die Erbfolge zu regeln. Diese Art der letztwilligen Verfügung bietet zahlreiche Möglichkeiten, aber auch spezifische Anforderungen und Einschränkungen.

In diesem Beitrag werden wir die Definition, die Vorteile und Nachteile, rechtliche Vorgaben sowie spezifische Situationen wie den Änderungsvorbehalt, die Trennungslösung, die Auswirkungen bei einer zweiten Ehe und die Erbfolge von Enkelkindern beleuchten.

Zudem besprechen wir, unter welchen Umständen es ratsam ist, das Berliner Testament von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition des Berliner Testaments
  2. Vorteile des Berliner Testaments
  3. Nachteile des Berliner Testaments
  4. Rechtliche Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten
  5. Änderungsvorbehalt im Berliner Testament
  6. Die Trennungslösung im Berliner Testament
  7. Das Berliner Testament in der zweiten Ehe
  8. Erben die Enkel, wenn das Kind verstorben ist?
  9. Das Berliner Testament prüfen lassen vom Anwalt

Definition des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, das vorrangig von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern verwendet wird. In einem Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod beider Testatoren soll das Vermögen an die sogenannten Schlusserben, in der Regel die Kinder, weitergegeben werden.

Diese Konstellation wird auch als „Bindungswirkung“ bezeichnet, da die Verfügungen beider Partner meist wechselseitig und bindend sind. Das bedeutet, nach dem Tod des ersten Partners kann der überlebende Partner das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern.

Berliner Testament Definition

Pflichtteilsansprüche beachten

Bei der Erstellung eines Berliner Testaments sollten Sie die Pflichtteilsansprüche berücksichtigen, die folgende Personen haben könnten:

  • Kinder
  • Ehepartner
  • Eltern (falls keine Kinder vorhanden sind)

Diese Ansprüche können nicht komplett ausgeschlossen werden und könnten finanzielle Verpflichtungen für den überlebenden Partner nach sich ziehen.

Widerrufsmöglichkeiten verstehen

Das Berliner Testament bindet die Erblasser gegenseitig, jedoch gibt es unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten zum Widerruf:

  • Einseitiger Widerruf bei Hinterlegung beim Notar
  • Widerruf bei gravierenden Änderungen der Lebensumstände

Eine anwaltliche Beratung ist hierbei empfehlenswert, um ungewollte Konsequenzen zu vermeiden.

Vermächtnisse und Auflagen festlegen

Im Rahmen eines Berliner Testaments können Sie auch Vermächtnisse oder Auflagen einsetzen:

  • Zuweisung spezifischer Werte oder Summen an bestimmte Personen
  • Bestimmungen für die Verwendung des Erbes

Dies kann insbesondere in komplexen Familienstrukturen von Vorteil sein.

Notarielle Beurkundung in Betracht ziehen

Ein handschriftliches Testament ist gültig, doch eine notarielle Beurkundung bietet zusätzliche Sicherheit:

  • Überprüfung der Eindeutigkeit und Gesetzmäßigkeit
  • Schutz vor Verlust und Beschädigung durch Hinterlegung beim Notar

Aktualität und Überprüfung sicherstellen

Lebensumstände und gesetzliche Bedingungen ändern sich. Daher ist es ratsam, Ihr Berliner Testament regelmäßig zu überprüfen:

  • Anpassung an geänderte Lebensumstände
  • Übereinstimmung mit aktuellen gesetzlichen Anforderungen

Dies stellt sicher, dass das Testament stets den aktuellen Intentionen entspricht.

Gesetzliche Grundlage des Berliner Testament

Es basiert auf den §§ 2265 ff. BGB, welche die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Testamente regeln. Es handelt sich dabei um eine besondere Form des Testaments, die nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gewählt werden kann.

Testamentarische Form

Ein Berliner Testament muss, wie jedes andere Testament auch, handschriftlich verfasst und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Es kann entweder von beiden Partnern gemeinsam verfasst oder von einem Partner verfasst und vom anderen lediglich unterschrieben werden.

Bindungswirkung

Im Gegensatz zu Einzeltestamenten entfalten gemeinschaftliche Testamente eine Bindungswirkung (§ 2270 BGB). Das bedeutet, dass der überlebende Partner grundsätzlich an die im Testament getroffenen Regelungen gebunden ist und diese nicht einseitig abändern kann. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn im Testament ausdrücklich Änderungsbefugnisse eingeräumt wurden.

Pflichtteilsstrafklausel

Um die gemeinsamen Kinder oder andere Schlusserben vor Zugriff auf den Nachlass des erstverstorbenen Partners zu schützen, kann eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament aufgenommen werden (§ 2336 BGB). Diese besagt, dass die Schlusserben ihren Pflichtteil verlieren, wenn sie nach dem Tod des ersten Partners ihren Pflichtteil einfordern.

Vorteile des Berliner Testaments

Einer der größten Vorteile des Berliner Testaments ist die Sicherstellung, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert ist und über das gesamte Vermögen verfügen kann. Dies ist besonders relevant, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind oder ein Partner nicht berufstätig war.

Ein weiterer Vorteil ist die Vermeidung der gesetzlichen Erbfolge, die unter Umständen zu einer Zersplitterung des Nachlasses führen kann, was insbesondere bei Immobilienbesitz problematisch sein könnte.

Nachteile des Berliner Testaments

Obwohl das Berliner Testament zahlreiche Vorteile bietet, existieren auch wesentliche Nachteile. Ein Hauptnachteil ist die bereits erwähnte Bindungswirkung. Diese kann sich als problematisch erweisen, falls sich die Lebensumstände des überlebenden Partners ändern, beispielsweise bei einer neuen Partnerschaft.

Des Weiteren führt das Berliner Testament häufig zu einer hohen steuerlichen Belastung der Erben, da Erbschaftssteuerfreibeträge nicht optimal genutzt werden. Zudem kann die spätere Erbteilung unter den Schlusserben, insbesondere wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, kompliziert und konfliktreich sein.

Rechtliche Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten

Das Berliner Testament muss bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen, um gültig zu sein. Es muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Die Erblasser müssen deutlich machen, dass sie ein gemeinschaftliches Testament errichten wollen.

Außerdem müssen die Regelungen klar und eindeutig sein, um spätere Auslegungsprobleme zu vermeiden. Trotz der Bindungswirkung gibt es Gestaltungsspielräume, wie zum Beispiel den Einbezug eines Änderungsvorbehalts oder die Implementierung einer Trennungslösung, um auf zukünftige Lebensänderungen reagieren zu können.

Berliner Testament erstellen

Um ein Berliner Testament zu erstellen, müssen Ehe- oder Lebenspartner verschiedene formale und inhaltliche Voraussetzungen beachten. In diesem Abschnitt werden die rechtlichen Anforderungen und möglichen Gestaltungsoptionen bei der Erstellung eines Berliner Testaments erläutert.

Formvorschriften

Das Berliner Testament muss handschriftlich verfasst und von beiden Partnern unterschrieben werden, um gültig zu sein (§ 2247 BGB). Es kann entweder gemeinsam von beiden Partnern auf einem Dokument verfasst oder von einem Partner verfasst und vom anderen lediglich unterschrieben werden.

Dabei sollte das Testament mit Ort und Datum versehen werden, um möglichen Streitigkeiten über die Gültigkeit vorzubeugen.

Inhaltliche Gestaltung des Berliner Testaments

Bei der inhaltlichen Gestaltung stehen den Partnern verschiedene Optionen zur Verfügung. Die wesentlichen Regelungen sind die Einsetzung des überlebenden Partners als Alleinerben und die Bestimmung der Schlusserben. Darüber hinaus können jedoch auch weitere Regelungen getroffen werden, wie zum Beispiel:

  • Pflichtteilsstrafklausel: Um den überlebenden Partner vor Pflichtteilansprüchen der Schlusserben zu schützen, kann eine Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen werden (§ 2336 BGB). Diese besagt, dass die Schlusserben ihren Anteil am Erbe verlieren, wenn sie nach dem Tod des ersten Partners ihren Pflichtteil einfordern.
  • Vermächtnisse: Die Partner können auch Vermächtnisse an Dritte festlegen, wie etwa bestimmte Geldbeträge oder Gegenstände, die an Freunde, Verwandte oder gemeinnützige Organisationen gehen sollen.
  • Testamentsvollstreckung: Um sicherzustellen, dass die im Testament festgelegten Regelungen korrekt umgesetzt werden, können die Partner eine Testamentsvollstreckung anordnen und einen Testamentsvollstrecker benennen (§ 2203 BGB).
  • Änderungsbefugnisse: Um dem überlebenden Partner die Möglichkeit zu geben, das Testament an veränderte Lebensumstände anzupassen, können im Testament ausdrückliche Änderungsbefugnisse eingeräumt werden.

Änderungsvorbehalt im Berliner Testament

Ein Änderungsvorbehalt erlaubt es den Ehepartnern, Bestimmungen im Berliner Testament unter bestimmten Umständen zu ändern oder aufzuheben. Diese Klausel muss explizit im Testament erwähnt werden.

Sie ermöglicht es, auf geänderte Lebensumstände, wie beispielsweise eine Scheidung, den Tod eines Kindes oder eine wesentliche Veränderung der finanziellen Verhältnisse, flexibel zu reagieren. Allerdings sollte dieser Vorbehalt präzise formuliert sein, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Es empfiehlt sich, die Formulierung eines solchen Vorbehalts von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Widerruf und Änderungen

Ein Berliner Testament kann grundsätzlich von beiden Partnern gemeinsam widerrufen oder geändert werden, solange beide noch leben. Nach dem Tod eines Partners ist der überlebende Partner jedoch an die im Testament getroffenen Regelungen gebunden, es sei denn, es wurden ausdrückliche Änderungsbefugnisse eingeräumt. Eine einseitige Änderung des Testaments durch einen Partner ist nicht möglich.

Bei der Erstellung eines Berliner Testaments sollten Ehe- und Lebenspartner auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten und die inhaltliche Gestaltung sorgfältig an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Eine rechtliche Beratung kann dabei helfen, die optimale Testamentsgestaltung für die jeweilige Lebenssituation zu finden und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Die Trennungslösung im Berliner Testament

Die Trennungslösung ist eine Möglichkeit, um die negativen steuerlichen Konsequenzen des Berliner Testaments abzumildern. Sie sieht vor, dass der überlebende Partner nur einen Teil des Nachlasses als Vorerbe erhält, während der Rest direkt an die Schlusserben, in der Regel die Kinder, geht.

Dadurch können die Freibeträge für die Erbschaftssteuer besser genutzt und die steuerliche Belastung insgesamt reduziert werden. Jedoch erfordert auch diese Konstruktion eine sorgfältige Planung und Formulierung, um spätere Konflikte und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Häufige Fallstricke, die vermieden werden sollten

  • Weimarer Modell: Bei dieser Variante des Berliner Testaments setzen die Ehegatten ihre Kinder nicht als Schlusserben, sondern als Nacherben ein. Es kann somit zu einer Steuerprogression kommen, da der überlebende Ehegatte meistens nur als Vorerbe eingesetzt ist.
  • Bindungswirkung: Beim Berliner Testament entsteht eine wechselseitige Bindung der Ehepartner, d.h., sie können das Testament nicht einseitig ändern. Dies kann im Fall einer späteren Trennung oder Scheidung problematisch sein.
  • Pflichtteilsansprüche: Die Enterbung von Kindern ist beim Berliner Testament nur eingeschränkt möglich. Diese können ihren Pflichtteil geltend machen, welcher häufig höher ausfällt als der Anteil, der ihnen nach dem bestehenden Testament zustehen würde.

Anfechtungsgründe für Berliner Testamente

Die Anfechtung eines Berliner Testaments ist in bestimmten Fällen möglich. Allerdings ist die Anfechtung an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich bestehen folgende Anfechtungsgründe:

  1. Anfechtung wegen Irrtums
  2. Anfechtung wegen Drohung
  3. Anfechtung wegen Testamentsmängeln

Ein Irrtum liegt dann vor, wenn die Eltern bei der Errichtung des Testaments von falschen Tatsachen ausgegangen sind, etwa bei der Anzahl der Kinder oder beim Umfang des Vermögens. Eine Drohung liegt vor, wenn der Erblasser zur Errichtung des Berliner Testaments unter Druck gesetzt wurde oder er unter unzulässigem Einfluss einer anderen Person stand. Schließlich können Testamentsmängel, wie zum Beispiel fehlende Unterschriften, unklare Formulierungen oder widersprüchliche Regelungen zur Anfechtung führen.

Gründe für das Ausschlagen des Berliner Testaments

Obwohl das Berliner Testament in vielen Fällen eine sinnvolle und praktikable Lösung darstellt, gibt es Situationen, in denen Erben das Testament aus unterschiedlichen Gründen ausschlagen möchten.

Mögliche Gründe können sein:

  • Überforderung des überlebenden Partners mit der Verwaltung des gesamten Erbes
  • Uneinigkeit mit dem oder den Schlusserben
  • Finanzielle Gründe, etwa hohe Verbindlichkeiten des Erblassers
  • Pflegebedürftigkeit des überlebenden Partners und damit verbundene Kosten
  • Änderung der persönlichen und familiären Verhältnisse

Die formalen Anforderungen an das Ausschlagen des Berliner Testaments

Wenn ein Erbe das Berliner Testament ausschlagen möchte, muss dies innerhalb von sechs Wochen nach dem Erbfall geschehen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Erbe Kenntnis von der Erbschaft und ihren Grundlagen erlangt hat. Bei im Ausland lebenden Erben beträgt die Frist sogar sechs Monate.

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden (§ 1945 BGB). Die Erklärung kann entweder zur Niederschrift des Gerichts erfolgen oder in notariell beglaubigter Form eingereicht werden.

Es ist zu beachten, dass das Ausschlagen des Berliner Testaments nicht nur für die sogenannte Vor- und Nacherbschaft, sondern auch für die im Testament festgelegten Vermächtnisse und Auflagen gilt. Sollte der Erbe hingegen nur bestimmte Verfügungen des Testaments ablehnen wollen, besteht die Möglichkeit einer Teilannahme oder Anfechtung der Verfügung.

Fristen und Formalitäten bei der Anfechtung

Die Anfechtung eines Berliner Testaments unterliegt strengen Fristen und formalen Erfordernissen. Um das Testament anzufechten, ist eine Anfechtungserklärung notwendig, die innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes und des Erbfalls abzugeben ist.

Die Anfechtung muss schriftlich erfolgen und ist gegenüber dem Nachlassgericht oder dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erbfall eingetreten ist, abzugeben.

Außerdem ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Wirksamkeit des Testaments prüft. Dieser kann mögliche Mängel im Testament aufdecken und so eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Anfechtung liefern.

Alternativen zum Berliner Testament

Um die doppelte Erbschaftssteuerbelastung zu vermeiden, bieten sich verschiedene Optionen an:

  • Gesetzliche Erbfolge: Hier erben die Kinder bereits beim ersten Todesfall erhebliche Teile des Vermögens und können ihre Freibeträge nutzen. Allerdings ist der überlebende Ehegatte nur Miterbe, nicht Alleinerbe, und die Sicherung seiner finanziellen Situation hängt von einer guten Vertrauensbasis zur übrigen Erbengemeinschaft ab.
  • Übergangsvermächtnis: Beim Übergangsvermächtnis erben beim ersten Todesfall beide Ehegatten sowie die Kinder, jedoch wird dem überlebenden Ehepartner zusätzlich ein Vermächtnis zugewendet. Dieses Vermächtnis ermöglicht es, die Freibeträge beider Ehegatten und der Kinder optimal auszuschöpfen, wobei der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert bleibt.
  • Erbvertrag: Hier können die Partner individuelle Regelungen treffen und z.B. eine Aufteilung des Vermögens schon zu Lebzeiten veranlassen oder sich vertraglich verpflichten, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Dadurch kann eine optimale steuerliche Ausnutzung der persönlichen Freibeträge erreicht werden.

Häufige Fragestellungen zum Berliner Testament

Berliner Testament erstellen und prüfen lassen vom Anwalt

Im Zusammenhang mit dem Berliner Testament tauchen immer wieder Fragen auf, die für Ehe- und Lebenspartner von Interesse sind. In diesem Abschnitt widmen wir uns einigen häufig gestellten Fragen und geben rechtliche Ausführungen, um ein besseres Verständnis des Berliner Testaments zu ermöglichen.

Was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt?

Im Falle des Todes eines Ehepartners tritt beim Berliner Testament die Regelung in Kraft, dass der überlebende Partner zum Alleinerben wird. Das bedeutet, dass der gesamte Nachlass des verstorbenen Partners auf den überlebenden Partner übergeht und dieser das Vermögen allein verwalten und darüber verfügen kann.

Die Schlusserben, wie beispielsweise gemeinsame Kinder, werden erst nach dem Tod des zweiten Partners erbberechtigt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Einheitslösung und einer Trennungslösung?

Die Einheitslösung und Trennungslösung sind zwei Gestaltungsmöglichkeiten im Berliner Testament, die sich auf die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod des zweiten Partners beziehen. Bei der Einheitslösung wird das gesamte Vermögen der Ehepartner als Einheit betrachtet und nach dem Tod des zweiten Partners gemeinsam an die Schlusserben verteilt.

Die Trennungslösung hingegen sieht vor, dass der Nachlass des erstverstorbenen Partners und der Nachlass des zweiten Partners getrennt voneinander an die Schlusserben verteilt werden. Die Wahl zwischen Einheits- und Trennungslösung hängt von den individuellen Bedürfnissen der Ehepartner ab und kann steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen haben.

Was passiert, wenn beide Ehepartner gleichzeitig versterben?

Wenn beide Ehepartner gleichzeitig versterben, zum Beispiel bei einem Unfall, so greift die Regelung im Berliner Testament bezüglich der Schlusserben. Diese werden in diesem Fall unmittelbar zu Erben des gemeinsamen Nachlasses. Um solche Situationen zu berücksichtigen, ist es ratsam, im Berliner Testament klar festzulegen, wer als Erbe in Betracht kommt, wenn beide Ehepartner gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig versterben.

Insgesamt zeigt sich, dass das Berliner Testament eine vielseitige Testamentsform ist, die den Ehe- und Lebenspartnern verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Dennoch sollten sich die Partner vor der Erstellung eines solchen Testaments rechtlich beraten lassen, um sicherzustellen, dass ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche optimal berücksichtigt werden.

Das Berliner Testament in der zweiten Ehe

Das Berliner Testament kann in der Konstellation einer zweiten Ehe besondere Herausforderungen mit sich bringen. Insbesondere wenn Kinder aus früheren Beziehungen existieren, ist es wichtig, eine gerechte Balance zwischen den Interessen des überlebenden Ehepartners und denen der Kinder zu finden.

Ohne entsprechende Vorkehrungen könnten die Kinder aus der ersten Ehe im Erbfall benachteiligt werden. Eine sorgfältige Planung und die mögliche Einsetzung von Vermächtnissen oder die Anwendung der Trennungslösung können hier Abhilfe schaffen und für alle Parteien faire Lösungen ermöglichen.

Erben die Enkel, wenn das Kind verstorben ist?

In einem Berliner Testament können Regelungen getroffen werden, die bestimmen, was geschieht, falls ein Kind vor den Eltern verstirbt. Üblicherweise tritt in einem solchen Fall die sogenannte Eintrittsklausel in Kraft, die besagt, dass die Erbteile des verstorbenen Kindes an dessen eigene Kinder, also die Enkel der Testatoren, übergehen.

Diese Regelung sorgt dafür, dass das Vermögen in der Familie bleibt und der generationalen Linie des verstorbenen Kindes zufließt. Auch hier ist es essentiell, klare und unmissverständliche Formulierungen zu wählen, um die genaue Intention der Erblasser widerzuspiegeln.

Was passiert, wenn meine Kinder ihren Pflichtteil geltend machen?

Beim Berliner Testament sind die Pflichtteilsansprüche der Kinder grundsätzlich erhalten. Das bedeutet, dass sie bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Ehegatten geltend machen können

Welche Variante ist für meine Situation am besten geeignet?

Die Auswahl der besten Nachlassplanung ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und sollte in jedem Fall durch eine rechtliche Beratung geklärt werden. Es ist wichtig, das gesamte Familienvermögen, die persönlichen Wünsche und die finanziellen Bedürfnisse zu berücksichtigen, um eine gerechte und steueroptimierte Vermögensübertragung zu gewährleisten.

Ist das Berliner Testament die richtige Wahl für Sie?

Nach einer umfassenden Betrachtung der verschiedenen Aspekte des Berliner Testaments stellt sich die Frage, ob diese Testamentsform für Ehe- oder Lebenspartner die richtige Wahl ist. Um diese Entscheidung zu treffen, sollte man die Vor- und Nachteile des Berliner Testaments sorgfältig abwägen.

Ein Berliner Testament bietet zahlreiche Vorteile, wie die Absicherung des überlebenden Partners, die klare Regelung der Erbfolge und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten. Es eignet sich besonders für Ehepaare, die sich gegenseitig absichern und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden möchten.

Jedoch sollte man auch die möglichen Nachteile des Berliner Testaments, wie die Pflichtteilansprüche, steuerliche Aspekte und die Bindungswirkung, stets berücksichtigen. In einigen Fällen kann eine andere Testamentsform, wie beispielsweise ein gemeinschaftliches Testament mit Vor- und Nacherbschaft oder ein Einzeltestament mit gegenseitigen Erbeinsetzungen, besser geeignet sein.

Das Berliner Testament prüfen lassen vom Anwalt

Angesichts der Komplexität und der langfristigen Konsequenzen eines Berliner Testaments ist es ratsam, dieses von einem Anwalt prüfen zu lassen. Ein spezialisierter Rechtsbeistand kann sicherstellen, dass das Testament den rechtlichen Anforderungen entspricht, die gewünschten Regelungen klar formuliert sind und keine ungewollten steuerlichen oder rechtlichen Folgen entstehen.

Zudem kann der Anwalt individuelle Beratung zu den spezifischen Gegebenheiten und Wünschen der Erblasser bieten und damit eine maßgeschneiderte und sichere Lösung schaffen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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