Eine Berufserkrankung ist eine Krankheit, die aufgrund einer bestimmten beruflichen Tätigkeit entstehen kann. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über Ihre gesetzlichen Rechte im Zusammenhang mit Berufskrankheiten wissen müssen, einschließlich Meldepflichten, Entschädigungsansprüche und dem Ablauf eines Entschädigungsverfahrens. Zudem wird die Rolle eines Anwalts in solchen Fällen erläutert und auf häufig gestellte Fragen eingegangen.

Was ist eine Berufskrankheit?

Unter einer Berufskrankheit versteht man eine Krankheit, die infolge von Berufsausübung oder anhand bestimmter Umstände im Arbeitsumfeld auftritt. Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger sind in Deutschland dafür zuständig, Berufskrankheiten zu entschädigen und für Prävention zu sorgen. Bis eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, muss sie bestimmten Voraussetzungen genügen:

  • Die Krankheit muss in der Liste der Berufskrankheiten enthalten sein.
  • Die Krankheit muss durch die Ausführung der beruflichen Tätigkeit verursacht worden sein.
  • Der Betroffene muss einer gesetzlichen Unfallversicherung angehören.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen eine nicht in der Liste aufgeführte Krankheit anerkannt und entschädigt werden kann, sofern die Voraussetzungen für eine sog. „Wie-Berufskrankheit“ erfüllt sind.

Meldepflicht bei Berufskrankheiten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufskrankheit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, wenn sie:

  • Kenntnis von einer Erkrankung ihrer Beschäftigten haben.
  • Es sich dabei um eine in der Liste der Berufskrankheiten genannte Krankheit oder eine entsprechende Verdachtsdiagnose handelt.
  • Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Krankheit und der beruflichen Tätigkeit besteht oder vermutet wird.

In der Regel übernimmt der behandelnde Arzt die Meldung an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Meldung binnen drei Tagen nach Kenntniserlangung an den zuständigen Unfallversicherungsträger weiterleiten. Mit dieser Meldung wird das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit in Gang gesetzt.

Entschädigungsansprüche bei Berufskrankheiten

Wird eine Berufskrankheit anerkannt, so stehen Betroffenen verschiedene Leistungen durch die Berufsgenossenschaft oder den zuständigen Unfallversicherungsträger zu. Dazu gehören unter anderem:

  • Heilbehandlung
  • Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall
  • Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder während der Rehabilitation
  • Verletztenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit

Die Leistungen sind je nach individueller Situation und Schwere der Erkrankung unterschiedlich und werden je nach Bedarf gewährt. Es empfiehlt sich, bei Fragen und Unklarheiten einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der Ihre Interessen in diesem komplexen Sachverhalt optimal vertreten kann.

Haftung des Arbeitgebers

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für alle Schäden, welche die Arbeitnehmer infolge der Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Schutzpflichten erleiden. Dies gilt auch für Berufskrankheiten. Hierbei kann der Arbeitgeber sowohl nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) als auch nach dem SGB VII haften:

Schadensersatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Der Arbeitgeber haftet nach § 823 Abs. 1 BGB bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) für die Körperverletzung, die aufgrund der unzureichenden Beachtung der arbeitsrechtlichen Schutzpflichten entstanden ist. Dabei muss jedoch ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden gegeben sein. Der Umfang des Schadensersatzes richtet sich im Einzelnen nach den Vorschriften des BGB.

Dieser kann zum Beispiel Schmerzensgeld, Ersatz für Heilbehandlungskosten oder einen Verdienstausfallschaden umfassen.

Haftung nach dem Sozialgesetzbuch

Eine Haftung des Arbeitgebers nach dem SGB VII besteht dann, wenn der Arbeitnehmer einen Berufsgenossenschaft anerkannten Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit hat. In diesem Fall kommt eine Haftung des Arbeitgebers als sog. „Regressanspruch“ in Betracht, sofern die Berufskrankheit auf eine grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers zurückzuführen ist.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten, die die Berufsgenossenschaft aufgrund der Entschädigungszahlungen aufgewendet hat, zurückfordern kann – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat diese Kosten durch seine grob fahrlässigen Verhaltensweisen verursacht.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Haftung des Arbeitgebers nach dem SGB VII gemäß § 104 SGB VII grundsätzlich auf einen begrenzten Umfang beschränkt ist. Dies gilt insbesondere für den sog. Haftungsprivileg, bei dem der Arbeitgeber für Schäden aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nur eingeschränkt haften muss. Eine Haftung besteht hier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ablauf eines Entschädigungsverfahrens

Nachdem der Arbeitgeber die Meldung der Berufskrankheit beim zuständigen Unfallversicherungsträger eingereicht hat, beginnt das Entschädigungsverfahren. In diesem Zusammenhang sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Ermittlungsverfahren: Der Unfallversicherungsträger prüft die Meldung und ermittelt in einem ausführlichen Ermittlungsverfahren, ob ein Zusammenhang zwischen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung besteht.
  2. Begutachtung: In der Regel wird der Betroffene von einem Sachverständigen untersucht, der ein Gutachten über die Ursachen, den Verlauf und den Heilungsstand der Krankheit erstellt.
  3. Entscheidung: Auf Grundlage des Gutachtens und der Ermittlungsergebnisse trifft der Unfallversicherungsträger eine Entscheidung über die Anerkennung der Berufskrankheit. Der Betroffene erhält einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens.
  4. Rechtsmittel: Sollte der Betroffene mit der Entscheidung des Unfallversicherungsträgers nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Hierbei ist die Unterstützung eines Anwalts besonders ratsam.
  5. Gerichtsverfahren: Besteht weiterhin Uneinigkeit zwischen dem Betroffenen und dem Unfallversicherungsträger, kann der Betroffene Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben.

In allen Phasen des Entschädigungsverfahrens ist es ratsam, sich anwaltlich beraten und unterstützen zu lassen, um Ihre Interessen optimal vertreten zu können und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Die Rolle des Anwalts bei Berufskrankheiten

Ein erfahrener Anwalt für das Sozialrecht kann in verschiedenen Phasen des Entschädigungsverfahrens eine wichtige Rolle spielen und dazu beitragen, dass Ihre Ansprüche optimal durchgesetzt werden. Zu den möglichen Aufgaben eines Anwalts gehören u.a.:

  • Beratung in Bezug auf Ihre Rechte und Ansprüche
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Unfallversicherungsträger
  • Recherche zu vergleichbaren Fällen und Urteilen
  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten
  • Formulierung von Widersprüchen und Klagen
  • Begleitung zu Anhörungen und Verhandlungen
  • Erstellung von Stellungnahmen und Schriftsätzen

Die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts kann entscheidend dazu beitragen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Sicherheit in diesem komplexen Rechtsgebiet zu gewährleisten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Berufskrankheiten

Wie lange dauert ein Entschädigungsverfahren?

Der zeitliche Ablauf eines Entschädigungsverfahrens hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Falles, der Arbeitsbelastung des Unfallversicherungsträgers und der Beteiligung von Sachverständigen. Im Durchschnitt kann ein Verfahren zwischen drei Monaten und zwei Jahren dauern.

Wann verjähren Ansprüche aufgrund einer Berufskrankheit?

Grundsätzlich besteht eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, beginnend mit dem Eintritt der Berufskrankheit. Unter gewissen Umständen kann diese Frist jedoch angepasst oder angefochten werden. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen und den eigenen Fall prüfen zu lassen.

Kann ich wegen einer Berufskrankheit früher in Rente gehen?

Wenn eine Berufskrankheit eine verminderte Erwerbsfähigkeit verursacht, kann unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Rente beantragt werden. Dies hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Schwere der Erkrankung und dem Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit, ab. Eine anwaltliche Beratung ist hierfür unerlässlich.

Können auch Selbstständige Berufskrankheiten geltend machen?

Selbstständige sind nicht automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie können jedoch freiwillig eine entsprechende Versicherung abschließen, die sie im Falle einer Berufskrankheit absichert. Hier ist es ratsam, sich im Vorfeld von einem Anwalt oder Versicherungsexperten beraten zu lassen.

Welche Leistungen erhalte ich im Falle einer anerkannten Berufskrankheit?

Die Leistungen, die bei einer anerkannten Berufskrankheit gewährt werden, sind individuell und richten sich nach der Schwere der Erkrankung und den daraus resultierenden Bedürfnissen des Betroffenen. Hierzu zählen u.a. Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gemeinschaft, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Verletztenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Fazit und Ausblick

Die Thematik der Berufskrankheiten ist ein komplexes und oft schwer einschätzbares Feld, das für Betroffene viele Fragen aufwirft. Das Wissen um Ihre Rechte, Meldepflichten und die damit verbundenen Ansprüche ist entscheidend, um in einem Entschädigungsverfahren bestmöglich unterstützt zu werden und Ihren berechtigten Forderungen Geltung zu verschaffen.

Ein erfahrener Anwalt für Sozialrecht kann Ihnen in diesem Zusammenhang eine wertvolle Hilfe sein und dafür sorgen, dass das Verfahren bestmöglich und in Ihrem Sinne abgewickelt wird. Daher ist es ratsam, sich bereits bei ersten Anzeichen oder Verdachtsfällen einer Berufskrankheit rechtliche Unterstützung zu suchen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Berufskrankheiten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber und Selbstständige von großer Bedeutung ist. Die Sensibilität für dieses Thema sollte daher stets hochgehalten werden, um mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen und entsprechend agieren zu können. Nur so können nachhaltige Präventionsmaßnahmen in den Arbeitsalltag integriert und das Risiko für Berufskrankheiten minimiert werden.

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht