In vielen Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Berufung einzulegen. Die Berufung kann dazu führen, dass das erstinstanzliche Urteil geändert, aufgehoben oder bestätigt wird. In manchen Fällen allerdings kann die Berufung auch verworfen werden. In diesem Blog-Beitrag informieren wir Sie über das Thema Berufungsverwerfung: was es bedeutet, wann es passiert, und die verschiedenen rechtlichen Bestimmungen, die damit einhergehen. Lassen Sie uns die Themen im Detail betrachten:
Inhaltsverzeichnis
- Definition von Berufungsverwerfung
- Gründe für Berufungsverwerfung
- Gesetzliche Bestimmungen
- Aktuelle Gerichtsurteile zu Berufungsverwerfung
- Auswirkungen einer Berufungsverwerfung
- Fazit
- FAQs
Definition von Berufungsverwerfung
Berufungsverwerfung ist ein Rechtsakt, bei dem die Berufung eines Klägers oder Beklagten gegen ein Zivil- oder Strafurteil verworfen wird. Die Berufungsverwerfung tritt in Kraft, wenn das Berufungsgericht keine gerichtlichen Fehler feststellt, die durch das Rechtsmittelverfahren korrigiert werden müssten. Sie impliziert, dass das vorangegangene Urteil korrekt und die Berufung ohne materielle Berechtigung war.
Gründe für Berufungsverwerfung
Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Berufungsverwerfung führen können. Im Folgenden sind die häufigsten aufgeführt:
- Fehlende Zulässigkeit des Rechtsmittels
- Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften
- Materiell unbegründete Berufung
- Fehlende fristgerechte Einlegung der Berufung
Gesetzliche Bestimmungen
Die Gesetzgebung zum Überprüfungsverfahren der Urteile, also der Regelung der Berufungen, sind in verschiedenen Gesetzen verankert. Im Folgenden werden die relevantesten Gesetzestexte präsentiert:
Zivilprozessordnung
Die Zivilprozessordnung (ZPO) ist das zentrale Regelwerk für zivilrechtliche Verfahren in Deutschland.
- § 522 ZPO regelt die Berufungsverwerfung, wenn die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall ergeht ein Beschluss, der die Berufung für unzulässig oder unbegründet erklärt.
- § 516 ZPO regelt die Fristen für die Einlegung einer Berufung.
Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung (StPO) ist das zentrale Regelwerk für strafrechtliche Verfahren in Deutschland. Im Zusammenhang mit der Berufungsverwerfung sind folgende Bestimmungen relevant:
- § 349 StPO regelt die Berufungsverwerfung, wenn die Berufung offensichtlich unbegründet ist oder verfahrensfehlerhaft eingelegt wurde.
- § 381 StPO regelt die Zurückweisung der Berufung, wenn sie verfahrensmäßig unzulässig ist.
- § 341 StPO regelt die Fristen für die Einlegung einer Berufung gegen ein Strafurteil.
Aktuelle Gerichtsurteile zu Berufungsverwerfung
Hier sind einige aktuelle Gerichtsurteile, die Berufungsverwerfung betreffen:
Urteil des BGH vom 22. September 2020, Az. XI ZR 410/19
In diesem Fall erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Berufung für unbegründet und verwarf sie, da die Klage zwar zunächst erfolgreich war, aber in der Berufungsinstanz keinen Bestand hatte. Der BGH bestätigte somit das Urteil der vorherigen Instanz.
Urteil des BVerwG vom 18. Dezember 2020, Az. 2 C 18.19
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verwarf eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Die Berufung wurde verworfen, weil der Beschwerdeführer keine ausreichenden Gründe für die Berufung vorgebracht hatte.
Urteil des BGH vom 29. März 2021, Az. 1 StR 265/20
Der BGH verwarf eine Berufung, die sich gegen ein Urteil des Landgerichts Dortmund richtete, weil es an der erforderlichen Begründung der Berufung durch den Rechtsmittelführer mangelte. Dadurch blieb das angefochtene Urteil in Kraft.
Auswirkungen einer Berufungsverwerfung
Eine Berufungsverwerfung hat verschiedene Auswirkungen auf die am Rechtsstreit beteiligten Parteien. Diese können rechtliche, finanzielle und/oder emotionale Folgen haben:
- Das Urteil der Vorinstanz wird rechtskräftig: Nach einer Berufungsverwerfung wird das angefochtene Urteil rechtskräftig, d.h., es bleibt bestehen, und es gibt keine weitere Möglichkeit, es anzufechten.
- Kostenentscheidung: Die Partei, die die Berufung eingelegt hat, trägt üblicherweise die Kosten des Berufungsverfahrens. Dies umfasst auch häufig die außergerichtlichen Kosten, die der Gegner für die Anmietung eines Rechtsanwalts oder Prozessbevollmächtigten entstanden sind.
- Emotionale Belastung: Eine Berufungsverwerfung kann für diejenigen, die sie eingelegt haben, enttäuschend und belastend sein, insbesondere, wenn sie dachten, dass sie im Recht sind.
Fazit
Berufungsverwerfung ist ein bedeutender Teil des Rechtsmittelverfahrens und kann das Ergebnis eines Rechtsstreits maßgeblich beeinflussen. Sie tritt in Kraft, wenn das Berufungsgericht keine gerichtlichen Fehler in der angefochtenen Entscheidung feststellt. Eine Berufungsverwerfung hat weitreichende Auswirkungen, sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht für die am Verfahren beteiligten Parteien. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Berufung sorgfältig zu prüfen, bevor man sie einlegt.
Frequently Asked Questions (FAQs)
Was ist eine Berufungsverwerfung?
Eine Berufungsverwerfung ist ein Rechtsakt, bei dem die Berufung eines Klägers oder Beklagten gegen ein Zivil- oder Strafurteil von einem Berufungsgericht verworfen wird.
Wann wird eine Berufung verworfen?
Eine Berufung wird verworfen, wenn das Berufungsgericht keine gerichtlichen Fehler feststellt, die durch das Rechtsmittelverfahren korrigiert werden müssten.
Welche Gründe gibt es für eine Berufungsverwerfung?
Gründe für eine Berufungsverwerfung können unter anderem fehlende Zulässigkeit des Rechtsmittels, die Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften, eine material unbegründete Berufung oder das Versäumnis der gesetzlichen Fristen für die Berufungseinlegung sein.
Welche Auswirkungen hat eine Berufungsverwerfung?
Eine Berufungsverwerfung hat verschiedene Auswirkungen, wie die Rechtskräftigkeit des Urteils der Vorinstanz, die Kostenentscheidung, bei der die Partei, die die Berufung eingelegt hat, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt, oder eine emotionale Belastung für die beteiligten Parteien.
Kann ich nach einer Berufungsverwerfung noch weitere Rechtsmittel einlegen?
Nach einer Berufungsverwerfung wird das angefochtene Urteil rechtskräftig, d.h., es bleibt bestehen, und es gibt keine weitere Möglichkeit, es anzufechten. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen werden, wenn Grundrechte verletzt worden sein könnten. Die Erfolgsaussichten sind aber stark vom Einzelfall abhängig und sollten in Rücksprache mit einem Rechtsanwalt geprüft werden.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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