Als erfahrener Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz im IT-Recht steht man immer wieder vor der Frage, ob eine bestimmte Wortmarke schutzfähig ist oder nicht. Insbesondere beschreibende Wortmarken stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar, da sie häufig den schmalen Grat zwischen bloßer Beschreibung und unterscheidungskräftiger Marke wandern. Dieser umfassende Blogbeitrag widmet sich der Thematik der beschreibenden Wortmarken und gibt Ihnen einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen (FAQs) zu diesem Thema.
Was sind beschreibende Wortmarken?
Beschreibende Wortmarken sind solche Marken, die aus Wörtern oder Wortkombinationen bestehen, die eine unmittelbare Aussage über bestimmte Merkmale von Waren oder Dienstleistungen treffen. Sie beschreiben also Eigenschaften, Beschaffenheit, Bestimmung, Qualität, Herkunft oder andere wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen, für die sie beansprucht werden. Beispiele für beschreibende Wortmarken sind „Kaffeehaus“ für ein Café oder „Kindermode“ für Bekleidung für Kinder.
Schutzfähigkeit von beschreibenden Wortmarken
Grundsätzlich sind beschreibende Wortmarken von der Eintragung als Marke ausgeschlossen. Der Hintergrund dieser Regelung liegt darin, dass beschreibende Begriffe für alle Marktteilnehmer frei verfügbar bleiben sollen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Vergleichbarkeit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die die Schutzfähigkeit einer beschreibenden Wortmarke begründen können.
Unterscheidungskraft
Eine beschreibende Wortmarke kann schutzfähig werden, wenn sie über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügt. Dies bedeutet, dass sie sich von den übrigen auf dem Markt angebotenen Waren oder Dienstleistungen abhebt und für den Verkehr eine individualisierende Kennzeichnungsfunktion besitzt. Die Unterscheidungskraft kann entweder bereits bei der Anmeldung der Marke gegeben sein oder im Laufe der Zeit durch intensive Benutzung erworben werden.
Benutzung und Verkehrsdurchsetzung
Ein weiterer Weg, die Schutzfähigkeit einer beschreibenden Wortmarke zu begründen, ist die sogenannte Verkehrsdurchsetzung. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Marke infolge ihrer Benutzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums für die beteiligten Verkehrskreise als Hinweis auf den Markeninhaber und dessen Waren oder Dienstleistungen wahrgenommen wird. In der Regel wird eine Verkehrsdurchsetzung ab einer Bekanntheit von 50% angenommen.
Aktuelle Gerichtsurteile zu beschreibenden Wortmarken
Die Rechtsprechung zu beschreibenden Wortmarken ist äußerst vielfältig und zeigt, dass die Beurteilung der Schutzfähigkeit in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung erfordert. Hier sind einige aktuelle Gerichtsurteile, die die Thematik der beschreibenden Wortmarken betreffen:
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Begriff „Test“
Im Jahr 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Begriff „Test“ für die Durchführung von Tests und die Erstellung von Testberichten nicht schutzfähig ist (BGH, Beschluss vom 18.04.2018 – I ZB 3/17). Der BGH führte aus, dass der Begriff „Test“ lediglich eine beschreibende Angabe darstellt und keine Unterscheidungskraft besitzt.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Begriff „Bank“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Jahr 2018, dass der Begriff „Bank“ für Finanzdienstleistungen nicht schutzfähig ist (EuGH, Urteil vom 15.03.2018 – T-122/16). Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Begriff „Bank“ eine rein beschreibende Angabe darstellt und keine Unterscheidungskraft aufweist.
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Begriff „ÖKO-TEST“
Im Jahr 2017 entschied der Bundesgerichtshof, dass der Begriff „ÖKO-TEST“ für die Durchführung von Tests und die Erstellung von Testberichten schutzfähig ist (BGH, Urteil vom 18.05.2017 – I ZR 228/15). Der BGH führte aus, dass der Begriff „ÖKO-TEST“ eine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt und nicht rein beschreibend ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu beschreibenden Wortmarken
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema beschreibende Wortmarken:
Kann ich eine beschreibende Wortmarke eintragen lassen?
Grundsätzlich sind beschreibende Wortmarken von der Eintragung als Marke ausgeschlossen. Allerdings kann eine solche Marke unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa durch den Erwerb von Unterscheidungskraft oder Verkehrsdurchsetzung, schutzfähig werden. In jedem Einzelfall sollte eine sorgfältige Prüfung der Schutzfähigkeit erfolgen.
Wie kann ich die Schutzfähigkeit meiner beschreibenden Wortmarke erhöhen?
Um die Schutzfähigkeit einer beschreibenden Wortmarke zu erhöhen, sollten Sie darauf achten, dass die Marke über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügt. Dies kann beispielsweise durch die Kombination von beschreibenden Begriffen mit unterscheidungskräftigen Elementen erreicht werden. Zudem kann die intensive Benutzung der Marke im Markt dazu führen, dass sie im Laufe der Zeit Verkehrsdurchsetzung erlangt und somit schutzfähig wird.
Wie kann ich meine beschreibende Wortmarke gegen Verletzungen schützen?
Wenn Ihre beschreibende Wortmarke schutzfähig ist, können Sie gegen Verletzungen vorgehen, indem Sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verletzer geltend machen. Hierzu sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.
Wie lange dauert das Eintragungsverfahren für eine beschreibende Wortmarke?
Das Eintragungsverfahren für eine Wortmarke dauert in der Regel mehrere Monate. Dabei ist zu beachten, dass beschreibende Wortmarken einer besonders sorgfältigen Prüfung unterzogen werden und das Verfahren daher unter Umständen länger dauern kann. Zudem kann die Dauer des Verfahrens von der zuständigen Markenbehörde und der Komplexität des Einzelfalls abhängen.
Wie kann ich herausfinden, ob meine Wortmarke beschreibend ist?
Um herauszufinden, ob Ihre Wortmarke beschreibend ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob sie unmittelbare Aussagen über bestimmte Merkmale von Waren oder Dienstleistungen trifft. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wenden, der Ihnen bei der Einschätzung der Schutzfähigkeit Ihrer Wortmarke helfen kann.
Fazit
Beschreibende Wortmarken sind ein komplexes Thema im Markenrecht, das eine sorgfältige Prüfung und rechtliche Beratung erfordert. Dieser Blogbeitrag hat Ihnen einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen zum Thema beschreibende Wortmarken gegeben. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer beschreibenden Wortmarke benötigen, steht Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Seite.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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