Besitzstandsregelung – Eine wichtige Komponente im deutschen Arbeitsrecht, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einer Vielzahl von Umständen Schutz und Sicherheit bietet. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag wollen wir Ihnen das Thema Besitzstandsregelung näherbringen. Dabei gehen wir auf die verschiedenen Aspekte dieses wichtigen Rechtsinstruments ein, zeigen Ihnen anhand von Gesetzen und Beispielen auf, wie es angewendet wird, und erklären, in welchen Situationen unser erfahrenes Anwaltsteam Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis:
- Grundlegendes zur Besitzstandsregelung
- Arbeitsvertrag: Die Basis für Besitzstandswahrung
- Besitzstandsregelungen bei Betriebsübergang
- Besitzstandsregelung und Betriebsrat
- Besondere Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit
- Arten von Besitzstandsregelungen
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Besitzstandsregelungen
- Wie unsere Anwaltskanzlei Ihnen bei Besitzstandsregelungen helfen kann
Grundlegendes zur Besitzstandsregelung
Die Besitzstandsregelung im Arbeitsrecht bezieht sich auf den Schutz der bisher erworbenen Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmern. Der Schutz des Besitzstandes beinhaltet sowohl den Anspruch auf Entgelt, als auch auf andere arbeitsvertragliche Leistungen und betriebliche Vereinbarungen. Ziel der Besitzstandsregelung ist es, für die Arbeitnehmenden Kontinuität und Sicherheit zu gewährleisten. Sie verhindert, dass Arbeitgeber willkürlich Änderungen am Arbeitsvertrag oder an den übrigen Arbeitsbedingungen vornehmen können, ohne die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer oder deren gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel Betriebsrat) einzuholen.
Arbeitsvertrag: Die Basis für Besitzstandswahrung
Die Grundlage für den Schutz des Besitzstandes ist der Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Hierin finden sich in der Regel – neben der Tätigkeitsbeschreibung und der Arbeitszeit – auch die Konditionen bezüglich Vergütung, Sozialleistungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitsvertrag bildet somit das Fundament für die Durchsetzung der womöglich später relevanten Besitzstandsregelungen.
Beim Abschluss des Arbeitsvertrages sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sowohl gesetzliche Regelungen als auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ihren geregelten Niederschlag finden. Eine professionelle anwaltliche Betreuung bei der Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrages kann dabei helfen, spätere Streitigkeiten über die Anwendbarkeit der Besitzstandsregelung zu vermeiden.
Besitzstandsregelungen bei Betriebsübergang
Ein wichtiger Anwendungsbereich von Besitzstandsregelungen ist der Betriebsübergang. Gemäß § 613a BGB gehen bei einem Übergang eines Betriebes oder Betriebsteils sämtliche Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen der betroffenen Arbeitnehmer auf den neuen Inhaber über. Die Arbeitnehmer sind vor einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen durch den Betriebsübergang geschützt, da hier die Besitzstandsregelung greift.
Besonders bei der Gestaltung von Betriebsübergängen kann es zu Interessenkonflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, die einer individuellen und fachkundigen anwaltlichen Beratung und Betreuung bedürfen. Eine frühzeitige Information und Beteiligung des Betriebsrates spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Besitzstandsregelung und Betriebsrat
Der Betriebsrat hat auch im Zusammenhang mit Besitzstandsregelungen wesentliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. So besteht nach § 87 BetrVG ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei einer Vielzahl von Themen, wie zum Beispiel der Arbeitszeitgestaltung, Entgeltgestaltung, Arbeitsschutzmaßnahmen und der betrieblichen Sozialverfassung. Der Betriebsrat kann durch seine Tätigkeit maßgeblich dazu beitragen, dass die Besitzstandsregelung zum Schutz der Arbeitnehmer sicher und effektiv angewendet wird.
Besondere Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit
Auch im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen oder der Inanspruchnahme von Elternzeit ergeben sich für Arbeitnehmer zahlreiche mögliche Problemstellungen im Hinblick auf die Wahrung des Besitzstandes. So kann beispielsweise die Rückkehr von einem Elternteil in Vollzeitbeschäftigung nach der Elternzeit oder ein Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung Anlass für Streitigkeiten über die Anwendbarkeit der Besitzstandsregelung sein.
Auch in diesen Fällen kann eine frühzeitige, kompetente anwaltliche Beratung und Betreuung dazu beitragen, den Schutz der Arbeitnehmerinteressen erfolgreich sicherzustellen.
Arten von Besitzstandsregelungen
Im Bereich der Besitzstandsregelungen lassen sich verschiedene Arten unterscheiden:
- Veränderungsschutz:
Hierbei geht es darum, dass Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeit den Schutz genießen, bei Veränderungen ihrer Arbeitsbedingungen nicht schlechtergestellt zu werden.
Hierdurch wird die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gegen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung geschützt.
- Anpassungsschutz:
Bei Veränderungen im Unternehmen, beispielsweise durch Umstrukturierungen oder Rationalisierungsmaßnahmen, soll der Schutz von Entgelt und anderen Arbeitsbedingungen gewährleistet sein.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Besitzstandsregelungen
Im Folgenden haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt.
Sind meine Arbeitszeit und mein Entgelt durch die Besitzstandsregelung geschützt?
Ja, die Besitzstandsregelung umfasst sowohl das Entgelt als auch die Arbeitszeit, sofern diese arbeitsvertraglich vereinbart wurden.
Können Vereinbarungen zur Besitzstandsregelung im Arbeitsvertrag getroffen werden?
Grundsätzlich können Besitzstandsregelungen auch bereits im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass sie den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht widersprechen.
Greift die Besitzstandsregelung auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ja, auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen können die Schutzregelungen der Besitzstandsregelungen greifen. Allerdings unterscheiden sich bei Befristungen die gesetzlichen Grundlagen und rechtlichen Gegebenheiten von unbefristeten Arbeitsverhältnissen.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Durchsetzung der Besitzstandsregelung?
Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Er hat somit eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Besitzstandsregelungen, dies erfordert jedoch die frühzeitige Einbindung des Betriebsrates und eine enge Zusammenarbeit zwischen ihm und den betroffenen Arbeitnehmern.
Wie unsere Anwaltskanzlei Ihnen bei Besitzstandsregelungen helfen kann
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte helfen Ihnen umfassend und kompetent bei allen Fragen rund um die Besitzstandsregelung. Wir beraten Sie bei der Gestaltung, Prüfung oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Schutz Ihres Besitzstandes, bei der Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gesichert werden. Besonderen Wert legen wir dabei auf den Schutz Ihrer Arbeitsbedingungen sowie den Erhalt Ihres Entgelts, Ihrer Sozialleistungen und betrieblichen Vereinbarungen.
Ob es um den Betriebsübergang, die Teilzeitbeschäftigung, die Elternzeit oder die Auswirkungen von Organisationsänderungen auf Ihre Arbeitsbedingungen geht – unsere Anwaltskanzlei begleitet Sie Schritt für Schritt und setzt sich dafür ein, dass die Besitzstandsregelung Ihnen den Schutz bietet, der Ihnen zusteht.
Insbesondere profitieren Sie von unserer Fachkompetenz im Arbeitsrecht, den individuell auf Ihre Situation zugeschnittenen Lösungsvorschlägen und der umfangreichen juristischen Expertise unseres Teams. Als Spezialisten im Bereich Besitzstandsregelungen kennen wir die gesetzlichen Grundlagen sowie aktuelle Rechtsprechungen und sind damit bestens qualifiziert, Sie optimal zu vertreten und zu unterstützen.
Unsere anwaltliche Beratung und Betreuung in Sachen Besitzstandsregelung geht weit über juristische Aspekte hinaus: Wir setzen uns für unsere Klienten ein, indem wir Verhandlungen führen, Konflikte klären, Anträge stellen und Widersprüche einlegen, um ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung – wir setzen unser Bestes daran, Ihnen eine langfristige Perspektive als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern und Ihren Besitzstand zu wahren.
Wenn Sie Fragen zur Besitzstandsregelung haben oder eine Beratung in diesem Bereich rund um das Arbeitsrecht benötigen, zögern Sie nicht, unsere Anwaltskanzlei zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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