Die Besitzstörungsklage ist ein wichtiger rechtlicher Mechanismus, der dazu dient, den ungestörten Besitz von Grundstücken und beweglichen Sachen zu schützen. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden wir die gesetzlichen Grundlagen und aktuelle Gerichtsurteile rund um die Besitzstörungsklage erörtern und die häufig gestellten Fragen (FAQs) beantworten. Dabei bieten wir Ihnen den umfassenden Einblick in das Thema aus der Perspektive eines erfahrenen Rechtsanwalts.

Gesetzliche Grundlagen der Besitzstörungsklage

Die Besitzstörungsklage findet ihre gesetzliche Grundlage in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Im Folgenden sind die wichtigsten Regelungen aufgelistet:

Darüber hinaus können auch landesspezifische Regelungen und Gesetze relevant sein. Es ist daher wichtig, sich auch über die Regelungen in Ihrem jeweiligen Bundesland zu informieren.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage

Eine erfolgreiche Besitzstörungsklage setzt verschiedene Voraussetzungen voraus, die im Folgenden erläutert werden:

Besitz

Der Kläger muss zunächst den Besitz an der betroffenen Sache oder dem Grundstück nachweisen können. Dabei ist zu beachten, dass der Besitz sowohl auf einem rechtlichen Titel (z.B. Eigentum, Mietvertrag) als auch auf einer bloß tatsächlichen Herrschaftsgewalt (z.B. Gewahrsam) beruhen kann.

Störung des Besitzes

Des Weiteren muss der Kläger darlegen und beweisen, dass der Beklagte seinen ungestörten Besitz in rechtswidriger Weise gestört hat. Dabei kann es sich sowohl um eine Entziehung (z.B. Diebstahl, Hausfriedensbruch) als auch um eine Beeinträchtigung (z.B. Lärm, Gerüche) des Besitzes handeln.

Verbotene Eigenmacht

Nicht jede Störung des Besitzes berechtigt zur Erhebung einer Besitzstörungsklage. Vielmehr muss die Störung auf einer verbotenen Eigenmacht beruhen. Das bedeutet, dass der Beklagte ohne rechtlichen Grund und unter Umgehung der zuständigen Behörden oder Gerichte in den Besitz des Klägers eingegriffen hat.

Frist zur Klageerhebung

Die Besitzstörungsklage muss innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden, um erfolgreich zu sein. Gemäß § 861 Abs. 2 BGB beträgt diese Frist im Falle einer verbotenen Eigenmacht 30 Tage ab Kenntnis von der Störung und dem Störer. Im Falle einer verbotenen Substanzbeschädigung (§ 862 BGB) besteht keine ausdrückliche Frist, jedoch empfiehlt es sich, die Klage so bald wie möglich zu erheben.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Besitzstörungsklage

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile zur Besitzstörungsklage und deren Auswirkungen auf die Rechtsprechung vorgestellt:

Besitzschutz bei öffentlichen Wegen (BGH, Urteil vom 24.01.2020, Az. V ZR 155/18)

In diesem Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden, ob ein Grundstückseigentümer, der an einem öffentlichen Weg einen Zaun errichtet, gegenüber den Benutzern des Weges besitzschutzfähig ist. Der BGH stellte klar, dass ein solcher Eigentümer grundsätzlich keinen Besitzschutz beanspruchen kann, da die Benutzung des öffentlichen Weges durch die Allgemeinheit aufgrund öffentlich-rechtlicher Widmung gestattet ist.

Besitzstörung durch Drohnenflüge (LG Frankenthal, Urteil vom 13.03.2019, Az. 2 O 358/18)

In diesem Fall ging es um die Frage, ob Flüge einer Drohne über ein Grundstück eine Besitzstörung darstellen können. Das Landgericht (LG) Frankenthal bejahte dies und führte aus, dass Drohnenflüge in geringer Höhe über einem Grundstück eine unmittelbare und konkrete Beeinträchtigung des Besitzes darstellen, die zur Erhebung einer Besitzstörungsklage berechtigt.

Besitzstörung durch Mobilfunkmasten (OLG München, Urteil vom 06.07.2017, Az. 1 U 4582/16)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf einem angrenzenden Grundstück eine Besitzstörung darstellt. Das Gericht verneinte dies und stellte fest, dass eine solche Beeinträchtigung des Besitzes nicht unmittelbar und konkret genug ist, um eine Besitzstörungsklage zu begründen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Besitzstörungsklage

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache oder ein Grundstück, während das Eigentum das rechtliche Verhältnis zwischen einer Person und einer Sache oder einem Grundstück darstellt. Ein Eigentümer hat daher grundsätzlich einen stärkeren rechtlichen Schutz als ein bloßer Besitzer. Jedoch ist der Besitzschutz durch die Besitzstörungsklage auch für Nicht-Eigentümer von Bedeutung.

Kann ich auch gegen den Staat oder Behörden eine Besitzstörungsklage erheben?

Grundsätzlich kann auch gegen den Staat oder Behörden eine Besitzstörungsklage erhoben werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings sind staatliche Maßnahmen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung oder eines Gesetzes erfolgen, in der Regel keine verbotene Eigenmacht und daher nicht Gegenstand einer Besitzstörungsklage.

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar meinen Besitz stört, aber keine verbotene Eigenmacht vorliegt?

Wenn Ihr Nachbar Ihren Besitz stört, aber keine verbotene Eigenmacht vorliegt, können Sie unter Umständen einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB geltend machen. Dieser Anspruch setzt jedoch voraus, dass Ihr Eigentum oder ein Ihnen zustehendes Recht verletzt wird. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Fazit und anwaltlicher Rat

Die Besitzstörungsklage ist ein wichtiges Instrument, um den ungestörten Besitz von Sachen und Grundstücken zu schützen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen ebenso wie aktuelle Gerichtsurteile von Bedeutung. Um erfolgreich eine Besitzstörungsklage erheben zu können, muss der Kläger den Besitz an der betroffenen Sache oder dem Grundstück nachweisen, eine Störung des Besitzes durch den Beklagten darlegen und beweisen, dass die Störung auf einer verbotenen Eigenmacht beruht und die Klage innerhalb der gesetzlichen Frist erhoben wird.

In vielen Fällen kann es jedoch schwierig sein, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Besitzstörungsklage zu erfüllen. Daher ist es ratsam, sich bei derartigen Streitigkeiten anwaltlichen Rat einzuholen, um die beste Vorgehensweise für den konkreten Fall zu ermitteln.

Ein erfahrener Anwalt wird die Sachlage prüfen, die Erfolgsaussichten einer Besitzstörungsklage einschätzen und gegebenenfalls alternative Rechtsbehelfe, wie z. B. den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 BGB, in Betracht ziehen. Darüber hinaus kann der Anwalt bei der Formulierung und Einreichung der Klage sowie der Vertretung vor Gericht unterstützen, um die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte zu gewährleisten.

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