Bestattungskosten – ein oft vernachlässigtes Thema, das plötzlich im Raum steht, wenn ein geliebter Mensch verstirbt. Der Verlust eines Angehörigen ist immer ein schwerer Schlag, doch neben der emotionalen Last kommen leider auch finanzielle Herausforderungen auf die Hinterbliebenen zu. Es stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich die Bestattungskosten übernehmen? In Deutschland regeln verschiedene Gesetze und Vorschriften diese wichtige, aber häufig vernachlässigte Frage. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick bieten, welche Personen gesetzlich verpflichtet sind, die Bestattungskosten zu tragen und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um eine faire Kostenteilung zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlagen der Bestattungspflicht
In Deutschland wird die Bestattungspflicht von den Ländern geregelt. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz, das regelt, wer für die Durchführung und die Kosten der Bestattung verantwortlich ist. Im Allgemeinen trägt derjenige die Bestattungskosten, der zur Bestattung verpflichtet ist.
Die Bestattungspflicht richtet sich nach den familiären Verhältnissen des Verstorbenen. In der Reihenfolge der Verpflichtung sind dies in der Regel:
- Der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner
- Die volljährigen Kinder
- Die Eltern
- Die volljährigen Geschwister
- Die Großeltern
- Enkelkinder
In Ausnahmefällen kann auch derjenige, der sich letztlich um die Bestattung gekümmert hat, also ein Freund oder Nachbar, die Kosten übernehmen müssen, wenn sonst niemand bezahlt.
Die Erbmasse und ihre Rolle bei den Bestattungskosten
Bestattungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet, dass sie vorrangig aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen werden sollen. § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt diese Bestimmung:
„Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“
Was passiert bei Überschuldung des Nachlasses?
Falls der Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken, verschiebt sich die Kostenpflicht auf die Angehörigen, die auch zur Bestattung verpflichtet sind. Dies kann jedoch zu Konflikten führen, insbesondere wenn mehrere gleichrangige Verwandte existieren. Beispielsweise müssen mehrere volljährige Kinder eines Verstorbenen die Kosten gleichmäßig tragen.
Praxistipp: Kostenaufschlüsselung bei mehreren Pflichtigen
In der Praxis ist es wichtig, möglichst frühzeitig Klarheit über die Kostenverteilung zu schaffen. Ein Beispiel:
Herr Müller verstirbt und hinterlässt drei Kinder. Sein Nachlass reicht nicht aus, um die Bestattungskosten vollständig zu decken. Hier wäre es sinnvoll, dass die Kinder sich zusammensetzen und eine klare, schriftliche Vereinbarung über die Kostenteilung aufstellen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Unterstützungsmöglichkeiten und staatliche Hilfen
Für den Fall, dass die finanziellen Mittel der Nachkommen oder verpflichteten Angehörigen nicht ausreichen, bietet der Staat verschiedene Unterstützungsmethoden.
Sozialhilfe zur Übernahme von Bestattungskosten
Gemäß § 74 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) kann das Sozialamt auf Antrag die Bestattungskosten ganz oder teilweise übernehmen, wenn die tragungspflichtigen Personen diese nicht leisten können:
„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“
- Antragstellung beim zuständigen Sozialamt
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Bekanntgabe der Aufwendungen
Ein konkreter Fall verdeutlicht diese Hilfe:
Frau Meyer, alleinerziehende Mutter mit geringem Einkommen, verliert ihren Vater. Die Bestattungskosten übersteigen ihre finanziellen Möglichkeiten. Durch einen Antrag gemäß § 74 SGB XII übernimmt das Sozialamt die notwendigen Kosten.
Bestattungsversicherung und Vorsorgeverträge
Eine weitere Möglichkeit, die Bestattungskosten zu decken, besteht darin, dass der Verstorbene selbst Vorsorge getroffen hat, zum Beispiel durch:
- Eine Bestattungsversicherung
- Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen
- Testamentarische Anweisungen
Diese Maßnahmen garantieren, dass die Kosten gedeckt sind und entlasten somit die Hinterbliebenen.
Praktische Tipps für Angehörige
Um die finanzielle Last der Bestattungskosten zu regeln, können nachstehende Tipps hilfreich sein:
- Frühzeitige Planung: Prüfen Sie eventuell bestehende Bestattungsverträge des Verstorbenen.
- Transparenz: Suchen Sie das Gespräch mit allen kostentragungspflichtigen Angehörigen.
- Schriftliche Vereinbarungen: Halten Sie schriftlich fest, wer welche Kosten trägt.
- Antragstellung: Bei finanziellen Engpässen frühzeitig Sozialhilfe beantragen.
Checkliste: Schritte nach Eintritt eines Todesfalls
- Todesbescheinigung und Sterbeurkunde besorgen
- Kontakt zu kostentragungspflichtigen Personen aufbauen
- Finanzielle Lage überprüfen und bestehenden Nachlass berücksichtigen
- Eventuell bestehende Bestattungsversicherung und Verträge prüfen
- Kontakt mit Sozialamt aufnehmen bei Bedarf
- Bestattungsunternehmen auswählen und Kostenangebote vergleichen
- Vereinbarungen schriftlich fixieren
Anonymisierte Mandantengeschichte: Fallbeispiel
Familie Schmitt war geschockt und traurig, als der Großvater verstarb. Die drei erwachsenen Kinder standen nun vor der Herausforderung, die Bestattungskosten zu tragen. Zunächst waren alle ratlos, wer denn wie viel tragen müsse. Die Geschwister einigten sich darauf, die finanzielle Last gleichmäßig zu verteilen.
Die Realität holte sie jedoch schnell ein: Das mittlere Kind, Werner, wurde arbeitslos und hatte keine Ersparnisse. Dank der rechtlichen Beratung konnte Werner erfolgreich Sozialhilfe zur Übernahme der Bestattungskosten beantragen. So wurde die Familie finanziell entlastet und konnte sich auf den Abschied ihres geliebten Großvaters konzentrieren.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig mit den finanziellen Verpflichtungen auseinanderzusetzen und die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen.
Schlussbetrachtung: Verantwortungsvoll mit Bestattungskosten umgehen
Der Tod eines geliebten Menschen stellt eine immense emotionale Herausforderung dar. Jedoch dürfen die finanziellen Aspekte nicht vernachlässigt werden. Indem Sie sich frühzeitig informieren und gesetzlich vorgesehene Hilfen in Anspruch nehmen, können Sie möglichen finanziellen Belastungen entgegenwirken.
Ob durch Vorsorgeverträge, private Versicherungen oder die Inanspruchnahme gesetzlicher Hilfen – es gibt verschiedene Mittel und Wege, um Bestattungskosten zu bewältigen. So können die Hinterbliebenen würdevoll Abschied nehmen und sich der Trauer widmen, ohne finanzielle Sorgen tragen zu müssen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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