Der Tod eines geliebten Menschen ist immer eine Herausforderung, die viele Belange betrifft – emotionale, organisatorische und natürlich auch rechtliche. Als Angehöriger ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten im Zusammenhang mit der Bestattung des Verstorbenen bestehen und welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben. In diesem ausführlichen Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Bestattungspflicht wissen sollten: Von den gesetzlichen Bestimmungen über aktuelle Gerichtsurteile bis hin zu häufig gestellten Fragen. Als erfahrener Rechtsanwalt werde ich Sie informativ und kompetent durch diesen Leitfaden führen.

Inhaltsübersicht

Gesetzliche Regelungen zur Bestattungspflicht

Die gesetzlichen Regelungen zur Bestattungspflicht sind in Deutschland in erster Linie auf Länderebene geregelt. Jedes Bundesland hat hierzu eigene Bestattungsgesetze bzw. Friedhofsgesetze, die die genauen Vorschriften enthalten. Gemeinsam ist jedoch allen Bestattungsgesetzen die grundlegende Pflicht zur Bestattung eines Verstorbenen. Die Ausgestaltung der konkreten Bestattungsarten und -fristen ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.

Folgende Gesetze sind für die jeweiligen Bundesländer relevant:

  • Baden-Württemberg: Bestattungsgesetz (BestG)
  • Bayern: Bestattungsgesetz (BayBestG)
  • Berlin: Bestattungsgesetz (BerlBestG)
  • Brandenburg: Bestattungsgesetz (BestG)
  • Bremen: Friedhofsgesetz (FriedhofsG)
  • Hamburg: Bestattungsgesetz (HmbBestG)
  • Hessen: Bestattungsgesetz (HBG)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bestattungsgesetz (BestG M-V)
  • Niedersachsen: Bestattungsgesetz (BestG)
  • Nordrhein-Westfalen: Bestattungsgesetz (BestG NRW)
  • Rheinland-Pfalz: Bestattungsgesetz (BestG)
  • Saarland: Bestattungsgesetz (BestG)
  • Sachsen: Bestattungsgesetz (SächsBestG)
  • Sachsen-Anhalt: Bestattungsgesetz (BestG LSA)
  • Schleswig-Holstein: Bestattungsgesetz (BestG)
  • Thüringen: Bestattungsgesetz (ThürBestG)

In der Regel ist durch die jeweiligen Gesetze sowie kommunale Friedhofssatzungen auch geregelt, welche Bestattungsmöglichkeiten es gibt, wie Grabarten und -gestaltung aussehen dürfen und welche Fristen für die Bestattung nach dem Tod eingehalten werden müssen.

Rechte und Pflichten der Angehörigen

Nachdem wir einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern gegeben haben, werden wir nun auf die Rechte und Pflichten der Angehörigen im Zusammenhang mit der Bestattung eingehen. Hierzu gehören sowohl die Vorschriften zur Totenfürsorge, das Bestattungsrecht als auch Fragen der Kostentragungspflicht.

Totenfürsorge

Das Recht und die Pflicht zur Totenfürsorge steht in Deutschland grundsätzlich den nächsten Angehörigen zu. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass der Verstorbene bestattet und sein Grab gepflegt und instand gehalten wird. Der Umfang der Totenfürsorge kann sich hierbei nach dem Willen des Verstorbenen richten, soweit dieser zu Lebzeiten entsprechende Wünsche geäußert oder verfügt hat. Soweit keine abweichenden Regelungen und Verfügungen des Verstorbenen existieren, sind die Angehörigen in ihrer Entscheidung über Art und Weise der Bestattung frei, müssen aber die gesetzlichen Vorgaben und Friedhofssatzungen beachten.

Die Rangfolge der Totenfürsorgeberechtigten sieht dabei wie folgt aus:

  1. Ehegatte oder Lebenspartner
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Volljährige Geschwister
  5. Enkelkinder
  6. Weitere Verwandte

Bestattungspflicht

Die Pflicht zur Bestattung obliegt hingegen einer anderen Personengruppe. Generell ist zunächst der Eigentümer des Friedhofs zur Bestattung verpflichtet. Dies kann eine Kommune sein, aber auch eine Kirchengemeinde oder ein privater Friedhofsbetreiber.

Allerdings wird diese Bestattungspflicht in der Regel auf die Angehörigen bzw. Erben des Verstorbenen übertragen, indem die jeweiligen Bestattungsgesetze der Länder oder kommunale Satzungen vorschreiben, dass „nächste Angehörige“ oder „Erben“ zur Bestattung verpflichtet sind. Die dadurch entstehenden Kosten für die Bestattung sind dann ebenfalls von den Angehörigen bzw. Erben zu tragen, da sie gemäß § 1968 BGB aus dem Nachlass zu begleichen sind.

Die Rangfolge der bestattungspflichtigen Personen entspricht in der Regel der Rangfolge der Totenfürsorgeberechtigten, soweit keine speziellen Regelungen in den jeweiligen Bestattungsgesetzen oder Satzungen existieren.

Was ist im Todesfall zu tun?

Im Falle des Todes einer Ihnen nahestehenden Person sollten Sie schnellstmöglich sicherstellen, dass der Leichnam ordnungsgemäß bestattet wird. Hierzu sind zunächst einige Schritte notwendig.

  1. Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt: Hierzu benötigen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung sowie weitere Dokumente, wie etwa die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Verstorbenen.
  2. Auswahl eines Bestattungsunternehmens: Dieses wird Ihnen bei der Organisation der Bestattung unterstützen, wie beispielsweise bei der Auswahl der Bestattungsart, der Organisation der Trauerfeier und der Anzeige des Todes in Zeitungen.
  3. Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages: Falls noch nicht geschehen, kann der Abschluss eines solchen Vertrages noch nach Ausstellung der Sterbeurkunde erfolgen, um Leistungen und Konditionen genau festzulegen.
  4. Beachtung von Testament und Verfügungen des Verstorbenen: Soweit vorhanden, sollten eventuelle Wünsche des Verstorbenen bezüglich der Bestattung beachtet und umgesetzt werden.
  5. Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Renten- und Versicherungsträgern: Vor allem im Zusammenhang mit Sterbegeldleistungen Ihrer Krankenkasse und Leistungen aus eventuellen Lebensversicherungen sollten Sie fristgerecht tätig werden.

Arten der Bestattung

Die jeweiligen Bestattungsgesetze der Bundesländer sowie kommunale Satzungen regeln die zulässigen Bestattungsarten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erdbestattungen und Feuerbestattungen, wobei die konkrete Form der Bestattung je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein kann.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg beigesetzt. Hierbei kann es sich um Einzelgräber, Doppelgräber oder auch Familiengräber handeln. Die Laufzeit von erdlichen Grabstätten beträgt in der Regel zwischen 20 und 30 Jahren, kann aber je nach Bundesland variieren.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung setzt eine Einäscherung des Leichnams voraus, wobei die sterblichen Überreste anschließend in einer Urne beigesetzt werden. Die Beisetzung kann sowohl auf einem Friedhof (in einem Urnengrab oder gemeinschaftlichen Urnengrab) als auch im Rahmen einer Seebestattung oder Wald- bzw. Naturbestattung erfolgen.

Alternative Bestattungsformen

Je nach Bundesland sind auch alternative Bestattungsformen zugelassen, wie beispielsweise die Baumbestattung, bei der die Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt wird, oder die Diamantbestattung, bei der ein Teil der Asche zu einem Diamanten gepresst wird. Informationen zu spezifischen Bestattungsregeln in Ihrem Bundesland finden Sie in den jeweiligen Bestattungsgesetzen bzw. Friedhofssatzungen.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Bestattungspflicht

Im Folgenden werden wir exemplarisch auf einige aktuelle Gerichtsurteile eingehen, die sich mit der Bestattungspflicht und verwandten Fragestellungen befassen:

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.10.2019 – 6 C 2.19

In dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Bestattungspflicht – also die Verpflichtung, für die Durchführung der Bestattung Sorge zu tragen – grundsätzlich den nächstangehörigen Personen obliegt. Dabei hat das Gericht auch betont, dass die jeweiligen Landesgesetze den Umfang und die Reichweite der Bestattungspflicht konkretisieren können und somit im Einzelfall abweichende Regelungen möglich sind.

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 12.03.2020 – 8 K 2156/19.PV

In diesem Fall hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Stadt nicht verpflichtet ist, eine pseudointellektuelle Urnenbeisetzung auf einem städtischen Friedhof anzubieten. Ein Anspruch auf eine solche Bestattungsform besteht nur, wenn sie durch Landesrecht oder kommunale Satzungen konkret vorgesehen ist.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Urteil vom 18.11.2015 – 8 LA 73/15

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass der Totenfürsorgeberechtigte nicht verpflichtet ist, seinen Namenszusatz (z. B. Doktorgrad) auf dem Grabstein des Verstorbenen anzubringen. § 1315 BGB, der das Recht an dem eigenen Namens regelt, verbietet es Dritten, den Namenszusatz eines anderen ohne dessen Zustimmung zu verwenden. Da nach diesem Urteil der Totenfürsorgeberechtigte auch in diesem Punkt frei entscheiden kann, besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme des Zusatzes.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Bestattungspflicht

Abschließend möchten wir noch auf einige häufig gestellte Fragen zur Bestattungspflicht und verwandten Themen eingehen.

Wer ist zur Bestattung eines Verstorbenen verpflichtet?

Grundsätzlich sind diejenigen Personen zur Bestattung eines Verstorbenen verpflichtet, die auch die Totenfürsorge auszuüben haben. Dabei handelt es sich um die nächsten Angehörigen, die in der Regel in folgender Reihenfolge berufen sind: Ehegatte oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Enkelkinder und weitere Verwandte. Je nach Landesrecht können jedoch auch hier abweichende Regelungen bestehen, etwa wenn die Bestattungspflicht durch Kommunen oder andere Institutionen geregelt ist.

Wie lange hat die Familie Zeit, um die Bestattung zu organisieren?

Die Fristen für die Bestattung eines Verstorbenen sind in den jeweiligen Landesgesetzen sowie kommunalen Satzungen geregelt und können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Frist jedoch zwischen fünf und zehn Tagen nach Eintritt des Todes. In bestimmten Fällen, etwa wenn eine Feuerbestattung oder eine Überführung ins Ausland erforderlich ist, können diese Fristen verlängert werden.

Wann ist eine anonyme Bestattung möglich?

Eine anonyme Bestattung ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies ausdrücklich gewünscht und verfügt hat. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Feuerbestattung, bei der die Urne in einem anonymen Grabfeld oder einem sogenannten Sternengarten beigesetzt wird. Bei einer anonymen Bestattung ist keine individuelle Grabgestaltung und -pflege möglich, da die Grabstellen nicht gekennzeichnet sind. Dabei gelten auch hier die rechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Friedhofssatzungen.

Wer trägt die Kosten für die Bestattung?

Die Kosten für eine Bestattung sind gemäß § 1968 BGB von den Erben aus dem Nachlass des Verstorbenen zu tragen. Soweit der Nachlass nicht ausreicht, um die Bestattungskosten zu decken, können diese unter Umständen vom Sozialamt übernommen werden, wenn eine Bedürftigkeit der Erben besteht. In der Praxis werden die Kosten jedoch häufig durch vorhandene Sterbegeldversicherungen, Lebensversicherungen oder andere finanzielle Vorsorgemaßnahmen gedeckt.

Gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Bestattungsvorsorge?

Nein, in Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Bestattungsvorsorge zu treffen. Allerdings kann eine solche Vorsorge sinnvoll sein, um die eigene Familie im Trauerfall finanziell zu entlasten und die eigenen Wünsche bezüglich der Bestattung sicherzustellen. Bestattungsvorsorge kann sowohl durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung als auch durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen erfolgen.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag einen umfassenden Überblick über das Thema Bestattungspflicht gegeben hat und Ihnen die nötige Orientierung im Umgang mit Fragen rund um die Bestattung eines Angehörigen bietet. Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen bei rechtlichen Fragen zur Seite und berate Sie gerne zu Ihren individuellen Anliegen in diesem Bereich.

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