Beurkundungspflicht GbR Vertrag – In der heutigen Zeit sind immer mehr Menschen daran interessiert, ihre eigenen Geschäftsideen in die Tat umzusetzen. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet hierzu eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit, um gemeinsam mit anderen Unternehmern in den Markt einzusteigen und den gemeinsamen Erfolg zu verwirklichen. Doch was passiert, wenn es zu Streitigkeiten oder Forderungen von Gläubigern kommt? Ist der GbR Vertrag überhaupt wirksam, wenn er nicht notariell beurkundet wurde? In diesem Blogbeitrag wollen wir uns ausführlich mit dem Thema Beurkundungspflicht bei GbR Verträgen befassen und Ihnen aufzeigen, wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können.

Inhaltsverzeichnis:

  • Gesetzliche Grundlagen der Beurkundungspflicht
  • Die Wirksamkeit eines nicht beurkundeten GbR Vertrags
  • Rechtsfolgen und Haftungsrisiken
  • Strategien zur Abwehr von Forderungen
  • Fallbeispiele aus der Praxis
  • FAQs zum Thema Beurkundungspflicht GbR Vertrag

Gesetzliche Grundlagen der Beurkundungspflicht

Bevor wir uns mit den möglichen Konsequenzen einer fehlenden Beurkundung auseinandersetzen, ist es zunächst wichtig, die gesetzlichen Grundlagen der Beurkundungspflicht zu verstehen. Grundsätzlich finden sich Regelungen zur Beurkundung im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 128 BGB sind Verträge schriftlich abzufassen, wenn in ihnen die Verpflichtung einer Partei enthalten ist, ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zu übertragen oder zu bestellen. Hierunter fällt auch die Gründung einer GbR.

Der Gesetzgeber hat die Beurkundungspflicht vorgesehen, um einen erhöhten Schutz der Vertragsparteien und der Rechtssicherheit herzustellen. Durch die Hinzuziehung eines Notars sollen Missverständnisse und Fehler in der Vertragsgestaltung vermieden werden. Darüber hinaus findet die Beurkundungspflicht ihre Anwendung auch im Rahmen von Grundstücksübertragungen, bei der Bestellung von Grundpfandrechten oder anderen dinglichen Rechten.

Die Wirksamkeit eines nicht beurkundeten GbR Vertrags

Trotz der gesetzlichen Vorgaben kommt es in der Praxis häufig vor, dass GbR Verträge ohne notarielle Beurkundung geschlossen werden. Doch wie wirkt sich das Fehlen der notariellen Beglaubigung auf die Wirksamkeit des Vertrages aus?

Grundsätzlich gilt zunächst, dass ein nicht beurkundeter GbR Vertrag nicht automatisch unwirksam ist. Vielmehr führt das Fehlen der notariellen Beurkundung in erster Linie zu einer schwebenden Unwirksamkeit gemäß § 125 BGB. Das bedeutet, dass der Vertrag so lange unwirksam bleibt, bis er nachträglich notariell beurkundet wird.

Im Falle einer schwebenden Unwirksamkeit sind jedoch die Leistungen, die aufgrund des Vertrags erbracht wurden, grundsätzlich als rechtlich wirksam anzusehen. Das bedeutet, dass die Gesellschafter trotz fehlender Beurkundung ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wahrnehmen und durchsetzen können. Insbesondere haben sie Anspruch auf ihr Gewinnanteil, können ihren Geschäftsanteil übertragen oder ihre Haftung begrenzen.

Rechtsfolgen und Haftungsrisiken

Obwohl ein nicht beurkundeter GbR Vertrag grundsätzlich nicht unwirksam ist, kann das Fehlen der notariellen Beurkundung weitreichende Rechtsfolgen und Haftungsrisiken mit sich führen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten: Ohne notarielle Beurkundung ist die Beweislast für den Inhalt und die Absprachen der Vertragsparteien erschwert. Dies kann insbesondere im Streitfall zu umfangreichen und kostenintensiven Auseinandersetzungen führen.
  • Eingeschränkte Durchsetzbarkeit von Forderungen: Fehlt die notarielle Beglaubigung, können sich die Gläubiger der Gesellschaft nicht auf die rechtliche Wirksamkeit des Vertrages berufen und somit keine Forderungen gegen die einzelnen Gesellschafter durchsetzen.
  • Unklare Regelungen zur Nachfolge: Ohne notarielle Beurkundung sind die Regelungen zur Nachfolge der Gesellschafter im Vertrag rechtlich nicht bindend. Im Falle eines Ausscheidens eines Gesellschafters kann dies zu unkalkulierbaren Risiken und Unstimmigkeiten führen.

Strategien zur Abwehr von Forderungen

Stehen Sie als Gesellschafter einer GbR ohne notariell beurkundeten Vertrag vor unberechtigten Forderungen von Gläubigern oder anderen Vertragsparteien, stehen Ihnen verschiedene Strategien zur Verfügung, um sich dagegen zu wehren:

  • Eine Möglichkeit besteht darin, die schwebende Unwirksamkeit des Vertrags geltend zu machen und somit den Gläubigern die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen zu verwehren. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass dies nur in den Fällen funktioniert, in denen die Beurkundungspflicht des Vertrags angezweifelt werden kann.
  • Des Weiteren können Sie den Gläubigern den Nachweis der Vertragsabsprachen und -inhalte erschweren, indem Sie die fehlende Beurkundung vorbringen. Dabei sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die Beweislast für den Inhalt des Vertrages bei Ihnen liegt und diese im Streitfall möglicherweise schwierig zu führen ist.
  • Alternativ bietet sich die nachträgliche Beurkundung des Vertrages an, um die rechtliche Grundlage für die Forderungen der Gläubiger zu schaffen. Dadurch kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und stellen gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Vertragsparteien her.

Fallbeispiele aus der Praxis

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Fallbeispiele aus der Praxis vorstellen, die verdeutlichen, welche Auswirkungen eine fehlende Beurkundung auf den GbR Vertrag haben kann und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können:

  • Ein häufiger Fall in der anwaltlichen Praxis ist die Gründung einer GbR zur gemeinsamen Anschaffung und Verwaltung von Immobilien. Gerade in solchen Konstellationen ist das Risiko einer fehlenden Beurkundung besonders hoch, da häufig mehrere Vertragsparteien beteiligt sind und die finanziellen Interessen stark im Vordergrund stehen.
  • In einem Fall hat ein Gläubiger einen der Gesellschafter auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch genommen, welches jedoch im GbR Vertrag unter den Parteien aufgeteilt worden war. Da die Beurkundung des Vertrags fehlte, konnte der Gesellschafter die Aufteilung der Darlehensschuld im Gerichtsverfahren jedoch nicht beweisen und wurde zur alleinigen Rückzahlung verurteilt.

FAQs zum Thema Beurkundungspflicht GbR Vertrag

Im Folgenden haben wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Beurkundungspflicht GbR Vertrag für Sie zusammengestellt:

  • Wann besteht eine Beurkundungspflicht für einen GbR Vertrag?
    Die Beurkundungspflicht besteht dann, wenn in dem Vertrag die Verpflichtung einer Partei enthalten ist, ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zu übertragen oder zu bestellen.
  • Was passiert, wenn der GbR Vertrag nicht beurkundet wurde?
    Ein nicht beurkundeter GbR Vertrag ist schwebend unwirksam, solange er nicht notariell beurkundet wird. Die darauf erbrachten Leistungen gelten jedoch grundsätzlich als rechtlich wirksam.
  • Welche Rechtsfolgen hat das Fehlen der notariellen Beglaubigung?
    Mögliche Rechtsfolgen sind unter anderem ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten, eingeschränkte Durchsetzbarkeit von Forderungen und unklare Regelungen zur Nachfolge der Gesellschafter.
  • Wie kann ich mich als Gesellschafter gegen unberechtigte Forderungen wehren?
    Mögliche Strategien zur Abwehr der Forderungen sind das Geltendmachen der schwebenden Unwirksamkeit, das Erschweren des Nachweises der Vertragsabsprachen und -inhalte oder die nachträgliche Beurkundung des Vertrages.

Fazit: Die Bedeutung der Beurkundungspflicht im GbR Vertrag

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Beurkundungspflicht bei GbR Verträgen eine wichtige Rolle für die Rechtssicherheit der beteiligten Parteien und die Vermeidung von Streitigkeiten und Haftungsrisiken spielt. Trotz der schwebenden Unwirksamkeit eines nicht beurkundeten GbR Vertrages sollten Gesellschafter stets bemüht sein, die notarielle Beurkundung entweder direkt bei Vertragsabschluss oder nachträglich sicherzustellen. Dies dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern schafft auch Vertrauen bei den Geschäftspartnern und verleiht dem GbR Vertrag eine größere Rechtskraft und Durchsetzbarkeit.

Es ist ratsam, sich im Rahmen einer GbR-Gründung oder bei Konflikten und Forderungen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten und unterstützen zu lassen. Eine kompetente, rechtliche Beratung hilft dabei, mögliche Schwachstellen im GbR Vertrag zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen. So kann das unternehmerische Risiko minimiert und eine solide rechtliche Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit geschaffen werden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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