Stand: 29.09.2025
B&G Consulting SA – mutmaßlich ein Anbieter, der sich im Bereich Geldanlage, Festgeld/Flexgeld, Vermittlung von vermeintlich attraktiven Zinsangeboten präsentiert – erregt derzeit Aufmerksamkeit.
Für Anleger ist es wichtig zu verstehen, welche Tatsachen, Indizien und Risiken mit diesem Anbieter verbunden sind. Dieser Beitrag bietet einen systematischen Überblick zu Struktur, Warnhinweisen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten.
Steckbrief / Überblick über B&G Consulting SA (bgconsult.ch)
Hier eine konsolidierte Übersicht über bekannte Daten, ohne Vorverurteilung:
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Name / Domain(en): B&G Consulting SA, Website: bgconsult.ch
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Sitz / Rechtsform: Hauptsitz in Cama (Schweiz), Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) (laut Schweizer Handelsregister / Moneyhouse)
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Handelsregisternummer / UID: CH-514.3.019.987-8, UID (Steuernummer) CHE-100.342.429
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Branche / Zweck (laut Eintrag): Finanzdienstleistungen, Angebot von Finanzinstrumenten, Vermögensverwaltung / Anlageberatung, Portfolioanalyse etc.
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Adresse (angegeben auf Website): Stradon 107, 6557 Cama (Schweiz)
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Zweigniederlassung (laut Website): Im Mediapark 8, 50670 Köln (Deutschland)
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Kontaktinformationen (laut Website): +49 221 6505 1305, E-Mail info@bgconsult.ch
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Angebotsschwerpunkte (laut Website): Festgeld, Flexgeld, Firmenfestgeld, Aktien/IPO, eigene Anlagelösungen, Zinsangebote, Anlageberatung
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Dokumentation: Es existieren AGBs auf der Website (allerdings ohne erkennbare rechtliche Tiefe)
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Öffentlich bekannte Hinweise / Warnungen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland warnt vor Angeboten auf bgconsult.ch und gibt an, derzeit keine Verbindung mit einer in der Schweiz beaufsichtigten B&G Consulting SA feststellen zu können – Mutmaßung: Identitätsdiebstahl oder missbräuchliche Nutzung des Namens. BaFin
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Reputation & Nutzerfeedback (öffentlich zugänglich): Es kursieren Erfahrungsberichte und Zweifel (Online-Foren, Rechtsportale) über Probleme bei Auszahlungen etc.
Anmerkung zur Abgrenzung / mögliche Verwechslungen: Der Name „B&G Consulting“ ist nicht einzigartig und kann in verschiedenen Ländern für andere Unternehmen stehen (z. B. Beratungsfirmen ohne Finanzdienstleistungen). In diesem Beitrag liegt der Fokus auf dem Anbieter hinter bgconsult.ch mit Sitz in der Schweiz, wie anhand der Handelsregisterdaten und Webpräsenz identifiziert. Sollte später offenkundig sein, dass ein anderes B&G Consulting gemeint ist, wäre eine separate Abgrenzung notwendig.
Geschäftsmodell & Versprechen des Anbieters
Zielgruppe und Positionierung
Der Anbieter richtet sich augenscheinlich an private Anleger in Europa (insbesondere Deutschland) und bewirbt sich als Plattform für sichere, renditestarke Anlageprodukte. Die Website spricht von „maßgeschneiderten Investmentstrategien“, „sicheren Anlageprodukten“ und „transparenter Abwicklung“.
Begriffe wie „jährliche Zinsen“, „exklusive Konditionen“, „Partnerbanken“ und „Einlagensicherheit“ sollen Vertrauen erzeugen und suggerieren, dass es sich um regulierte, seriöse Angebote handelt.
Rendite-/Bonusversprechen & Werbeaussagen
Auf der Website wird mit „attraktiven Erträgen“, „hoher Sicherheit“, „keine versteckten Gebühren“ und „transparenter Abwicklung“ geworben. In Kundenstimmen heißt es z. B.: „Keine versteckten Gebühren und alles verlief genau wie versprochen.“
Die Werbung mit „Freiwillige Einlagensicherung“ wird prominent hervorgehoben, wobei nicht klar ist, wer hinter dieser Versicherung steht und ob sie real existiert oder nur Teil der Marketingdarstellung ist. Der Anbieter erklärt dort, dass seine Partnerbanken zu etablierten Finanzinstituten Europas gehören.
Kanäle der Neukundengewinnung / Marketing
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Die Website selbst fungiert als zentrales Marketinginstrument (Landingpages für Festgeld, Flexgeld, etc.).
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Kundenbewertungen auf der Website (Testimonial-Format) dienen der Vertrauensbildung.
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Der Anbieter nennt eine deutsche Telefonnummer und eine deutsche Adresse (Köln) als Zweigstelle – mutmaßlich, um deutschsprachige Anleger gezielt anzusprechen.
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Möglicherweise werden auch Werbeanzeigen (Online Ads), Social Media oder Kaltakquise eingesetzt – dies lässt sich aus öffentlich zugänglichen Quellen bislang nicht eindeutig belegen, aber typische Vorgehensweisen ähnlicher Anbieter deuten dies an.
AGB- / Gebührenstruktur
Die AGBs auf der Website sind sehr knapp und bieten kaum tiefgehende rechtliche Transparenz. Es ist nicht klar, welche Gebühren (Verwaltung, Ein- oder Auszahlungsgebühren, Managementkosten) im Hintergrund anfallen, oder ob sie in den Zinsangeboten bereits eingepreist sind. Ein klarer Hinweis auf Rücktrittsrechte, Widerruf oder Verbraucherrechte findet sich nicht in der öffentlich sichtbaren AGB-Version.
Das Geschäftsmodell scheint darauf zu beruhen, Anleger zur Einzahlung ihrer Mittel zu bewegen – mit dem Versprechen von attraktiven Zinszahlungen und Sicherheiten –, während die tatsächliche Verwendung der Gelder, die konkrete Anlage und Absicherung weitgehend undurchsichtig bleibt.
Typische Warnsignale (Red Flags) bei Anbietern wie B&G Consulting SA
Nach bisherigen Erkenntnissen und anhand typischer Muster bei unseriösen Anbietern lassen sich folgende Warnhinweise identifizieren:
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Druckaufbau / zeitlich begrenzte Angebote
Anleger werden häufig unter Zeitdruck gesetzt („Sonderkonditionen nur heute“, „Begrenztes Platzkontingent“), um eine schnelle Entscheidung zu erzwingen. Solcher Druck erschwert eine fundierte Risikoabschätzung. -
Verwendung von Fernwartungssoftware (AnyDesk, TeamViewer etc.)
Bei betrügerischen Plattformen wird oft verlangt, dass der Anleger per Fernwartung Zugang zu seinem Rechner gewährt – angeblich zur Unterstützung. Dies ermöglicht Manipulation, Installation von Malware oder Zugriff auf Bankdaten. -
Gebühren vor Auszahlung / Vorababzugsgebühren
In vielen Scam-Fällen werden Gebühren verlangt, bevor Gelder „freigegeben“ werden. Soll heißen: Der Anleger soll Gebühren, Steuern oder sogenannte „Bearbeitungsgebühren“ entrichten, bevor eine Auszahlung möglich ist. Erfolgt die Zahlung, bleibt oft der Auszahlungsversuch erfolglos. -
Intransparenz & fehlende klare Vertragsdokumente
Wenn kein klarer Vertrag, kein konkretes Dokument mit Konditionen, keine Fonds- oder Bankpartner öffentlich nachvollziehbar sind, ist Vorsicht geboten. Auch wenn AGBs schwach formuliert sind oder kaum rechtliche Substanz aufweisen. -
Aggressive Upsells / Cross-Selling
Anleger, die investiert haben, werden häufig gedrängt, weitere Summen einzuzahlen mit vermeintlich höheren Renditen oder Boni, um ihren Einstieg zu „optimieren“. In manchen Fällen geht das in Richtung „Recovery-Scam“ (siehe unten). -
Auszahlungsverzögerungen / Nichterreichen von Geldern
Ein häufiges Muster: Auszahlungen werden verzögert, geprüft, es werden zusätzliche Nachweise gefordert, oder sie erfolgen gar nicht. Die Betreiber finden immer neue Gründe, um zu verzögern. -
Recovery-Scam / Gebühren für Rückholung
In manchen Fällen kontaktieren die Betreiber Opfer und bieten gegen Zahlung weiterer Beträge („Gebühren, Steuern, Anwaltskosten“) an, die ursprünglich investierten Gelder „zurückzuholen“. Dies ist selbst eine weitere Betrugsmasche. -
Keine oder dubiose Hinweise auf Regulierung
Wenn ein Anbieter vorgibt, regulierte Bankenpartner zu haben, aber keine offiziellen Registernummern oder Lizenzangaben nennen kann oder diese nicht überprüfbar sind, ist das ein deutlicher Warnhinweis. -
Identitätsdiebstahl / Namensnutzung
Wie im Fall von B&G Consulting SA warnt die BaFin, dass derzeit „keine Verbindung mit B&G Consulting SA, die in der Schweiz beaufsichtigt sein soll, festgestellt werden konnte“ – mutmaßlich handelt es sich um Identitätsmissbrauch. BaFin
Regulierung & Lizenzlage
Schweizer Regulierung (FINMA)
Eine wesentliche Frage ist, ob B&G Consulting SA tatsächlich eine Finanzdienstleistungslizenz in der Schweiz (bei der FINMA) hat. Bei seriösen Geschäftsmodellen im Bereich Kapitalanlagen oder Finanzinstrumente ist eine Registrierung oder Bewilligung notwendig (z. B. als Wertpapierhaus, Finanzintermediär, Vermögensverwalter etc.).
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In den öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Moneyhouse, Handelsregister) ist keine ausdrückliche Lizenzangabe gegenüber der FINMA ersichtlich.
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In der offiziellen FINMA-Liste genehmigter Finanzinstitute bzw. beaufsichtigter Unternehmen erscheint B&G Consulting SA bislang nicht als besonders hervorgehobener Anbieter. (Hinweis: Eine endgültige Prüfung der FINMA-Datenbank wäre erforderlich, die hier nicht dokumentiert vorliegt.)
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Mangels Transparenz auf der Website und fehlender belegter Erlaubnis ist keine verlässliche Aussage möglich, dass echte Regulierung in der Schweiz vorliegt.
Deutsche Regulierung (BaFin)
Die BaFin hat am 8. September 2025 ausdrücklich vor Angeboten auf bgconsult.ch gewarnt. Nach ihren Erkenntnissen betreiben unbekannte Betreiber über diese Website Finanzdienstleistungen (z. B. Festgelder, Anlageberatung) in Deutschland ohne erforderliche Genehmigung. Die Behörde betont, dass derzeit keine Verbindung zu einer beaufsichtigten B&G Consulting SA aus der Schweiz festgestellt werden konnte, und spricht von mutmaßlichem Identitätsdiebstahl. BaFin
In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen, Bankgeschäfte oder Anlageberatung nur mit Genehmigung der BaFin erfolgen (z. B. KWG, WpIG). Das Betreiben dieser Geschäfte ohne Lizenz ist illegal.
Weitere Aufsichtsbehörden / EU-Register
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Für Anbieter, die EU-weit Finanzdienstleistungen erbringen, ist oft eine Registrierung oder Zulassung nach EU-Recht notwendig (z. B. MiFID, Investmentfirma). Es liegen keine Hinweise vor, dass B&G Consulting SA solche EU-Lizenzen besitzt.
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Auch in den Registern von FCA (UK), CySEC (Zypern), FMA (Österreich) oder anderen nationalen Behörden ist derzeit kein belegter Eintrag bekannt, der den Betrieb von bgconsult.ch als regulierten Anbieter bestätigt.
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Keine offizielle Warnung einer dieser Behörden (außer der BaFin) wurde in öffentlichen Quellen gefunden (Stand der Recherche).
Zusammenfassung: Nach bisherigen Erkenntnissen liegt für bgconsult.ch/B&G Consulting SA keine klar belegte Regulierung vor. Die Warnung der BaFin deutet stark darauf hin, dass die dort genutzte Webseite nicht legitim betrieben wird oder zumindest unzulässige Aktivitäten enthält.
Behördliche Warnungen & Mitteilungen
| Behörde | Datum der Warnung | Kernaussage / Anmerkung |
|---|---|---|
| BaFin (Deutschland) | 08.09.2025 | Warnt vor Angeboten über bgconsult.ch; Betreiber bieten Finanzdienstleistungen (Festgeld, Anlageberatung) ohne Lizenz, und es wurde keine Verbindung zur angeblich beaufsichtigten B&G Consulting SA festgestellt – Verdacht auf Identitätsdiebstahl oder Missbrauch des Namens BaFin |
Zum Zeitpunkt der Recherche liegen keine weiteren offiziellen Warnungen (z. B. von FINMA, FCA, CySEC etc.) vor, die öffentlich dokumentiert sind. Es ist möglich, dass interne Prüfungen laufen oder zukünftige Warnungen erfolgen.
Hinweis: Es gibt Onlineartikel (z. B. bei anwalt.de) mit demselben Sachverhalt, die über die Warnung der BaFin informieren und Erfahrungsberichte nennen, jedoch sind sie keine offizielle Behörde.
Nutzerfeedback & Erfahrungsberichte
Auf verschiedenen Plattformen und in Foren finden sich Berichte und Zweifel an der Seriosität von bgconsult.ch / B&G Consulting SA. Wichtig: Diese Berichte sind subjektiv und können nicht immer verifiziert werden. Sie bieten jedoch Hinweise, die mit Vorsicht zu werten sind.
Beispiele und typische Aussagen
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In einem Beitrag auf anwalt.de wird die Frage gestellt: „B&G Consulting SA ein 100 %iger Betrug? Erfahrungen mit bgconsult.ch?“ Dort wird auf die BaFin-Warnung verwiesen und es werden Erfahrungsberichte von Problemen bei Auszahlungen genannt. Der Artikel warnt davor, dass Investoren Schwierigkeiten haben könnten, ihr Kapital zurückzuerhalten.
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Manche Nutzer berichten, dass Auszahlungen durch den Anbieter zurückgestellt wurden oder dass weitere Prüfungen und zusätzliche Dokumente verlangt worden seien, ohne dass eine Auszahlung stattgefunden hätte (typisches Muster bei Scam-Plattformen). (In den genannten Foren nicht immer mit Belegen)
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Einige Feedbacks loben anfängliche Kommunikation, Beratung und Zinsversprechen, doch im weiteren Verlauf sei die Kontaktaufnahme zunehmend schwieriger geworden. (Solche Muster finden sich häufig auch bei anderen betrugsverdächtigen Anbietern.)
Typische Hergänge laut Nutzerfeedback (Hypothese basierend auf ähnlichen Fällen):
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Anleger tätigen eine Einzahlung mit dem Versprechen von überdurchschnittlichen Zinsen.
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In der Anfangsphase werden sie freundlich betreut, erhalten sogar Teilauszahlungen oder Zinsabrechnungen.
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Bei dem Versuch, das Kapital auszahlen zu lassen, werden Verzögerungen, Prüfungen und zusätzliche Anforderungen gestellt.
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In manchen Fällen werden weitere Einzahlungen gefordert, etwa zur Deckung von Gebühren oder Steuern, bevor eine Auszahlung möglich sei (klassischer Vorabgebühren-Trick).
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Kommunikation wird schwierig, E-Mails bleiben unbeantwortet, Telefonkontakte abbrechen, Webseite / Hotline nicht erreichbar.
Diese Muster entsprechen in vielen Fällen bekannten Betrugsschemata.
Rechtliche Optionen für betroffene Anleger
Wenn jemand glaubt, zu Unrecht Gelder an bgconsult.ch / B&G Consulting SA überwiesen zu haben, bestehen je nach Zahlungsweg unterschiedliche Möglichkeiten:
1. Ansprüche auf Rückzahlung / Schadensersatz
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Zivilrechtlich kann geprüft werden, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist und ob ein Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz (z. B. wegen Täuschung) besteht.
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Vorsicht: In vielen Fällen ist die Rechtsdurchsetzung schwierig, insbesondere wenn der Anbieter nicht greifbar ist oder keinen nachweisbaren Sitz hat.
2. Chargeback / Rückbelastung bei Kreditkartenzahlung
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Wenn die Zahlung per Kreditkarte erfolgt ist, kann beim Kartenaussteller (Issuer) ein Chargeback oder Rückbelastung geprüft werden – unter Hinweis auf unautorisierten Handel, Nichterbringung der Dienstleistung oder betrügerisches Vorgehen.
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Je nach Anbieter gelten Fristen und Bedingungen, insbesondere „Reason Codes“ (z. B. „fraud“, „goods not as described“, „services not rendered“).
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Wichtig ist, schnell mit der Bank zu reagieren, Unterlagen und Kommunikation zu sichern.
3. SEPA-Rückruf (Rücklastschrift bei Lastschriftzahlung)
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Wenn die Zahlung über SEPA-Lastschrift erfolgte, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückruf (Rückbuchung) veranlasst werden, allerdings meist nur kurzfristig (z. B. innerhalb von 8 Wochen oder kürzer).
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Die Erfolgsaussichten sind begrenzt, wenn der Anbieter bereits über den Betrag verfügt.
4. Kryptoüberweisungen / Krypto-Transfers
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Bei Krypto-Transfers (z. B. Bitcoin, Ethereum) ist eine Rückholung technisch schwieriger, da Transaktionen in der Regel irreversibel sind.
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Möglicherweise kann eine Anfrage an den Krypto-Exchanger oder Zahlungsdienstleister gestellt werden (z. B. Freeze-Request), wenn die Adresse bekannt ist und diese kooperiert.
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Falls der Anbieter mit einer Krypto-Wallet arbeitet, könnten Ermittlungen zur Wallet-Adresse, Blockchain-Analyse und ggf. Zusammenarbeit mit Behörden (Staat, Strafverfolgung) erforderlich sein.
5. Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern
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Zahlungsdienstleister (z. B. Banken, Zahlungsabwickler) können gebeten werden, zu prüfen, ob sie Hinweise auf betrügerisches Verhalten bei Vertragspartnern haben. In manchen Fällen besteht eine Mitwirkungspflicht oder zumindest eine gewisse Prüfungspflicht.
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Es kann sinnvoll sein, sofort eine Sperrung weiterer Zahlungen oder Transfers zu veranlassen.
6. Anzeige bei Strafverfolgungsbehörden & Verbraucherwarnstellen
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Anzeige wegen Verdacht auf Betrug bei der örtlich zuständigen Polizei (Kriminalpolizei) oder Staatsanwaltschaft.
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Mitteilung an Aufsichtsbehörden / Finanzaufsichtsbehörden wie BaFin (Deutschland), FINMA (Schweiz) oder nationale Verbraucherzentralen.
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Meldung an Betrugsbekämpfungsstellen und Wirtschaftsauskunfteien.
Sofort-Checkliste bei Verdacht (handlungsorientiert)
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Nicht weiter investieren / Einzahlungen stoppen
Sofort alle weiteren Zahlungen einstellen und keine weiteren Mittel überweisen. -
Kommunikation sichern & dokumentieren
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E-Mails, Chatverläufe, Verträge, Screenshots der Website (z. B. Angebotsseiten, Kontoinformationen)
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Zahlungsnachweise (Bankauszüge, Überweisungsdetails, Transaktions-IDs)
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Zeitstempel, IP-Adressen, Anrufprotokolle, Telefonate dokumentieren
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Kontaktversuche mit dem Anbieter protokollieren
Datum, Uhrzeit, Gesprächsteilnehmer, Inhalt notieren. -
Rückbuchung / Chargeback einleiten
Bei Kreditkartenzahlung sofort den Kartenaussteller kontaktieren, Rückbelastung beantragen. Bei Lastschrift SEPA-Rückbuchung prüfen. -
Fristgerecht Anzeige erstatten
Bei der Polizei (Betrug), bei Aufsichtsbehörden (BaFin, FINMA etc.), bei Verbraucherzentralen. -
Sperrmaßnahmen mit der Bank
Sperrung weiterer Zahlungen, ggf. Änderung von Zugangsdaten, Warnung an Bank über Betrugsverdacht. -
Externe Hilfe einbinden
Rechtsanwalt (Fokus Kapitalmarktrecht), Verbraucherzentrale, Betrugsbekämpfungsstellen einschalten. -
Folgeangebote kritisch beurteilen
Wenn der Anbieter weitere „Lösungsangebote“ unterbreitet (z. B. Recovery), nicht unüberlegt eingehen – dies kann Teil des Betrugs sein.
Beweissicherung – was Sie sammeln sollten
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Vollständige Website-Screenshots (Startseite, Angebote, AGBs, Impressum) inklusive Zeitstempel
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PDF-/Druckversionen von Verträgen, Angebotsunterlagen, Zinsversprechen
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E-Mail-Korrespondenz mit dem Anbieter
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Chatprotokolle, Messaging-Verläufe
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Transaktionsnachweise (Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Zahlungsreferenzen, Krypto-TX-Hashes)
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IP-Adressen, Anrufprotokolle, Notizen zu Telefonaten
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ggf. Protokolle oder Logs von Fernwartungssoftware (falls eingesetzt)
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Mitteilungen der Bank / Zahlungsdienstleister (Ablehnung, Reason Codes, Rückbuchungsversuche)
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Persönliche Zeugen, falls vorhanden (z. B. Empfehlung durch Dritte)
FAQ (häufige Fragen & Antworten)
1. Woran erkenne ich unseriöse Broker oder Anlageanbieter?
Typische Merkmale sind unrealistisch hohe Renditeversprechen, mangelnde Transparenz, fehlende Lizenzangaben, Druckaufbau, Beschwerden über Auszahlungen, keine klare Dokumentation und negative Bewertungen aus früheren Fällen.
2. Was tun, wenn meine Auszahlung ausbleibt?
Kontakt aufnehmen (schriftlich), Fristen setzen, Rückforderung per Bank (Chargeback, SEPA-Rückruf), rechtliche Schritte prüfen und Anzeige erstatten.
3. Kann ich Krypto-Transfers rückgängig machen?
In der Regel nicht – Krypto-Transaktionen sind technisch irreversibel. Eine Rückholung ist nur möglich, wenn der Wallet-Betreiber kooperiert oder durch behördliche Maßnahmen. Tracing ist über Blockchain-Analyse möglich.
4. Was ist ein Recovery-Scam und wie erkenne ich ihn?
Ein Recovery-Scam ist, wenn Opfer eines Betrugs kontaktiert werden mit dem Angebot, gegen Zahlung weiterer Gebühr das verlorene Geld „zurückzuholen“. Wer dieser Forderung nachkommt, wird oft erneut betrogen. Typisch: Vorauszahlung für „Rückholung“, zusätzliche Gebühren, kein Ergebnis.
5. Wie lange habe ich Zeit für Chargeback oder Rückbuchung?
Das hängt vom Zahlungssystem ab. Bei Kreditkarten gibt es Fristen (oft ca. 120 Tage nach Abbuchung, kann je nach Anbieter variieren). Bei SEPA-Lastschrift meist kürzere Fristen (z. B. 8 Wochen). Schnell handeln ist entscheidend.
6. Ist Anzeige bei der Polizei sinnvoll?
Ja – durch eine Strafanzeige kann ein Ermittlungsverfahren angestoßen werden, und Behörden können ggf. Konten sperren oder Rückführungen unterstützen.
7. Welche Rolle spielt die Lizenz / Regulierung?
Regulierung durch anerkannte Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin, FINMA, FCA) signalisiert Vertrauenswürdigkeit. Fehlt eine solche Lizenz oder ist sie nicht nachweisbar, erhöht sich das Risiko erheblich.
8. Kann mir eine Verbraucherzentrale oder Ombudsstelle helfen?
Ja – Verbraucherzentralen oder Ombudsstellen können konsultiert werden, um Unterstützung bei Rückforderungen oder Meldungen zu erhalten – allerdings haben sie häufig keine Zwangsgewalt, sondern nur beratende oder vermittelnde Funktion.
Fazit – eine vorsichtige Einordnung
B&G Consulting SA mit der Website bgconsult.ch präsentiert sich als Finanzdienstleister mit attraktiven Anlageangeboten wie Festgeld und Flexgeld. Der Unternehmenseintrag in der Schweiz (Cama, AG) ist real und im Handelsregister verzeichnet. Doch es existieren erhebliche Hinweise, die Anlass zur Vorsicht geben:
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Die BaFin warnt ausdrücklich vor Angeboten über bgconsult.ch und stellt fest, dass keine Verbindung zur beaufsichtigten B&G Consulting SA festgestellt werden konnte – mutmaßlich Identitätsmissbrauch oder eine unautorisierte Webseite.
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Es fehlt eine dokumentierte, nachweisbare Lizenzierung durch FINMA oder eine andere Finanzaufsichtsbehörde im Bereich Kapitalanlagen.
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Nutzerberichte deuten auf Auszahlungsprobleme, Verzögerungen und zusätzliche Anforderungen hin – klassische Muster bei betrügerischen Plattformen.
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Die Transparenz der AGB, Gebührenstruktur und Verträge ist gering.
Für Interessenten empfiehlt sich größte Zurückhaltung. Wer bereits Geld transferiert hat, sollte möglichst rasch handeln: Beweissicherung, Rückbuchungsversuche, Anzeige, rechtliche Beratung sind essenzielle Schritte.
Die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner steht betroffenen Anlegern gerne für eine weitergehende Prüfung von Einzelfällen, rechtliche Einschätzung und Unterstützung zur Verfügung.
Hinweis: Die Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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