Bildausschnitt übernehmen – Die Frage, ob man Teile eines Fotos kopieren und auf eigenen oder anderen Medien verwenden darf, erhitzt immer wieder die Gemüter. In Zeiten von Social Media und kreativen Designs ist dies ein Thema von großer Bedeutung, sowohl für Urheber als auch für Nutzer solcher Bilder. In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die damit verbundenen rechtlichen Aspekte, klären, was erlaubt ist und welche Maßnahmen gegen Verstöße möglich sind.

Inhaltsverzeichnis:

  • Bildausschnitte und die rechtliche Situation
  • Urheberrechtsschutz: Wann greift er und für wen?
  • Panoramafreiheit und seine Grenzen
  • Besondere Situation: Social Media, Blogs und Co.
  • Vorkehrungen zur rechtssicheren Bildnutzung
  • Konsequenzen bei Verstößen
  • Anonymisierte Mandantengeschichte: Ein Fallbeispiel
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten
  • Checkliste für die Verwendung von Bildausschnitten

Bildausschnitte und die rechtliche Situation

In der Fotografie ist es oft gängige Praxis, Bildausschnitte zu verwenden, um das Bild in den Fokus einer bestimmten Thematik oder aufgrund ästhetischer Aspekte zu rücken. Dabei wird ein Teil des Bildes herausgeschnitten und isoliert verwendet. Im Kontext von Urheberrecht stellt sich jedoch die Frage, inwieweit dies zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Das Urheberrecht schützt die Interessen der Urheberinnen und Urheber, also in diesem Fall der Fotograf bzw. die Fotografin. Es legt bestimmte Regeln fest, die bei der Verwendung von geschützten Werken zu beachten sind. Grundsätzlich ist das Kopieren und Veröffentlichen eines ganzen Fotos oder von Teilen eines Fotos ohne Erlaubnis des Urhebers nicht zulässig. Es gibt jedoch einige Ausnahmeregelungen, die in bestimmten Situationen greifen.

Urheberrechtsschutz: Wann greift er und für wen?

Der Urheberrechtsschutz tritt automatisch mit der Schaffung eines Werkes ein. Das bedeutet, dass jeder, der ein Foto schießt, grundsätzlich Urheberrechte an diesem Foto besitzt. Allerdings müssen für den Urheberrechtsschutz bestimmte Schöpfungshöhe und Originalität des Werkes gegeben sein. Fotos, die keine kreativen Leistungen beinhalten, fallen nicht unter den Urheberrechtsschutz.

Fotografien von alltäglichen Gegenständen oder Landschaften, die bloße Reproduktionen der Realität sind, genießen oft keinen besonderen Schutz. Hingegen können künstlerische Fotos, die durch Gestaltung, Ablichtung oder Nachbearbeitung eine individuelle Note erhalten, unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Entfernt man einen Bildausschnitt aus einem urheberrechtlich geschützten Werk, ist dieses ebenfalls urheberrechtlich geschützt, es sei denn, der Ausschnitt stellt eine völlig eigenständige Schöpfung dar und hat in der gewählten Form keine Verbindung zum ursprünglichen Werk.

Panoramafreiheit und seine Grenzen

Eine Ausnahmeregelung, die es ermöglicht, Fotos und Bildausschnitte ohne Erlaubnis des Urhebers zu verwenden, ist die Panoramafreiheit. Sie erlaubt das Fotografieren und Veröffentlichen von Bildern, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, sichtbar sind, solange dies von öffentlich zugänglichen Orten aus geschieht.

Die Panoramafreiheit betrifft jedoch nur inhaltlich das abgebildete Werk, nicht die Gestaltung des Fotos an sich. Das bedeutet, dass eine Person ein Foto von einem urheberrechtlich geschützten Bauwerk oder Kunstwerk machen und veröffentlichen darf, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Dennoch unterliegt das Foto an sich weiterhin dem Schutz des Urheberrechtes des Fotografen.

Nicht von der Panoramafreiheit erfasst sind hingegen temporäre Ausstellungen oder Werke, die sich nicht an öffentlich zugänglichen Orten befinden. Hier kann das Fotografieren und das Verwenden von Bildausschnitten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Besondere Situation: Social Media, Blogs und Co.

Gerade in den Bereichen Social Media und Blogs sind urheberrechtliche Schwierigkeiten vorprogrammiert. Oftmals werden hier Bildausschnitte verwendet, ohne sich Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen zu machen. Auch wenn beispielsweise ein beliebter Blogger oder Influencer Fotos Anderer in seinen Beiträgen verwendet, bedeutet das nicht automatisch, dass diese Handhabe rechtlich korrekt ist.

Es ist empfehlenswert, grundsätzlich das Einverständnis des Urhebers einzuholen, wenn man ein Foto oder einen Bildausschnitt verwenden möchte. Sollte dies nicht möglich oder zu aufwendig sein, gibt es zahlreiche Plattformen, auf denen lizenzfreie Bilder zur Verfügung stehen, die ohne Bedenken verwendet werden können.

Vorkehrungen zur rechtssicheren Bildnutzung

Um sich rechtlich abzusichern und Ärger zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Erlaubnis des Urhebers einholen: Eine schriftliche Zustimmung zur Verwendung des Fotos oder Bildausschnitts ist der sicherste Weg, um Probleme zu vermeiden.
  • Lizenzfreie Bilder nutzen: Kostenlose und kostenpflichtige Plattformen bieten reichlich Auswahl an Bildmaterial, das bedenkenlos verwendet werden kann.
  • Nennung des Urhebers: Auch wenn ein Foto lizenzfrei ist, kann es notwendig sein, den Namen des Urhebers zu nennen. In solchen Fällen muss die Urhebernennung am Bild oder in einem gut sichtbaren Bildnachweis erfolgen.
  • Auf Ausnahmeregelungen achten: In manchen Situationen, wie bei der Panoramafreiheit, sind Ausnahmen zulässig. Allerdings sollten diese genau geprüft und nicht leichtfertig angewendet werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen das Urheberrecht können teuer werden. Je nach Schwere des Verstoßes können Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und sogar strafrechtliche Sanktionen drohen. Insbesondere bei kommerzieller Nutzung sind Urheberrechtsverletzungen ein ernstes Thema, das auch juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen kann.

In vielen Fällen möchten die geschädigten Urheber jedoch keine rechtlichen Schritte einleiten, sondern einfach nur, dass das Foto oder der Bildausschnitt entfernt oder korrekt lizenziert wird. Deshalb ist es empfehlenswert, bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht zunächst das Gespräch mit dem Rechtsinhaber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor es zu aufwendigen und kostspieligen Gerichtsverfahren kommt.

Anonymisierte Mandantengeschichte: Ein Fallbeispiel

Eine Klientin betrieb einen Online-Shop für handgemachte Produkte. Um ihren Blog optisch aufzuwerten, verwendete sie Bildausschnitte aus Fotografien einer bekannten Künstlerin, ohne deren Erlaubnis einzuholen. Die Künstlerin wurde auf die Verwendung ihrer Werke aufmerksam und forderte die sofortige Entfernung der Bildausschnitte sowie Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung.

Unsere Kanzlei vermittelte zwischen den beiden Parteien und entwickelte einen Vergleichsvorschlag: Die Klientin erklärte sich bereit, die Bildausschnitte umgehend zu entfernen und künftig auf die Verwendung der Werke der Künstlerin zu verzichten. Im Gegenzug verzichtete die Künstlerin auf Schadensersatzansprüche, unter der Bedingung, dass unsere Klientin öffentlich in ihrem Blog die Urheberrechtsverletzung zugesteht und auf die Bedeutung des Urheberrechtsschutzes für Künstler hinweist.

Dieses Fallbeispiel zeigt, dass ein offener, kooperativer Umgang im Falle von Urheberrechtsverletzungen oft zu einer einvernehmlichen Lösung führen kann, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Es unterstreicht jedoch auch, wie wichtig es ist, sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.

Darf ich Bildausschnitte aus Fotos einfach so verwenden?

Grundsätzlich nein. Die Verwendung von Bildausschnitten aus Fotos unterliegt dem Urheberrechtsschutz und ist ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht zulässig. Es gibt einige Ausnahmen, wie die Panoramafreiheit, jedoch sollten diese genau geprüft werden, bevor sie angewendet werden.

Wo finde ich lizenzfreie Bilder, die ich bedenkenlos verwenden kann?

Es gibt zahlreiche Plattformen – sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig – die lizenzfreie Bilder anbieten. Zu den bekanntesten Plattformen gehören Unsplash, Pexels und Pixabay. Achten Sie darauf, die jeweiligen Lizenzbedingungen und eventuelle Urhebernennungspflichten genau zu lesen und zu beachten.

Wie kann ich mich bei Konflikten rund um Bildausschnitte und Urheberrecht absichern?

Am sichersten ist es, die Erlaubnis des Urhebers einzuholen und gegebenenfalls schriftlich festzuhalten. Sollten rechtliche Schwierigkeiten auftreten, ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Urheberrecht beraten zu lassen.

Was passiert, wenn ich unwissentlich einen Bildausschnitt verwende, der urheberrechtlich geschützt ist?

Das Urheberrecht macht keine Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Verwendung geschützter Werke. Daher können bei unrechtmäßiger Nutzung rechtliche Konsequenzen drohen. Es ist jedoch ratsam, bei einem möglichen Verstoß das Gespräch mit dem Urheber zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben, bevor es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Checkliste für die Verwendung von Bildausschnitten

  • Prüfen Sie, ob das Bild oder der Bildausschnitt urheberrechtlich geschützt ist.
  • Holen Sie die Erlaubnis des Urhebers ein, bevor Sie Bildausschnitte verwenden.
  • Beachten Sie Ausnahmeregelungen, wie die Panoramafreiheit, und wenden Sie sie korrekt an.
  • Nutzen Sie lizenzfreie Bilder von seriösen Plattformen und halten Sie sich an deren Lizenzbedingungen.
  • Führen Sie bei Bedarf eine korrekte Urhebernennung durch.
  • Halten Sie sich bei Streitigkeiten rund um Bildausschnitte und Urheberrecht anwaltlich beraten.

Fazit: Vorsicht bei der Verwendung von Bildausschnitten

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verwendung von Bildausschnitten aus urheberrechtlich geschützten Fotos eine heikle Angelegenheit sein kann. Bevor man solche Bildausschnitte verwendet, sollte man stets die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und sich möglicherweise die Erlaubnis des Urhebers einholen. Es ist wichtig, sich über die geltenden Regelungen und Ausnahmen, wie die Panoramafreiheit, im Klaren zu sein und diese korrekt anzuwenden.

Darüber hinaus sollte man bei der Verwendung von Bildmaterial im Internet auf lizenzfreie Alternativen zurückgreifen und die jeweiligen Lizenzbedingungen einhalten. Im Falle von Konflikten rund um Bildausschnitte und Urheberrecht ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und auf einen einvernehmlichen Lösungsansatz hinzuarbeiten. Durch die Beachtung dieser Empfehlungen kann man unliebsame Überraschungen, kostspielige Abmahnungen oder rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden und sich somit rechtlich absichern.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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