Wolfgang Herfurtner und Sabine Herfurtner bei Rechtsberatung zu blankobuergschaft

Eine Bürgschaft wird häufig verlangt, wenn Gläubiger zusätzliche Sicherheit für eine Forderung benötigen. Besonders bei Bankkrediten, Mietverhältnissen oder unternehmerischen Finanzierungen kommt sie regelmäßig zum Einsatz. Problematisch wird es jedoch, wenn der Bürge ein Dokument unterschreibt, dessen wesentliche Inhalte noch nicht feststehen oder nachträglich ergänzt werden können. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff Blankobürgschaft.

Viele Betroffene fragen sich, ob eine Blankobürgschaft überhaupt wirksam ist, welche Risiken sie birgt und welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen eine Inanspruchnahme zu wehren. Die Antworten hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere kommt es darauf an, welche Angaben bei der Unterzeichnung fehlten, welche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen wurden und ob gesetzliche Formvorschriften eingehalten wurden.

Was ist eine Blankobürgschaft?

Eine Blankobürgschaft liegt vor, wenn eine Bürgschaftserklärung unterschrieben wird, obwohl einzelne wesentliche Angaben noch nicht oder nicht vollständig ausgefüllt sind. Das kann beispielsweise betreffen:

  • die Höhe der gesicherten Forderung,
  • die genaue Bezeichnung des Gläubigers,
  • die Hauptforderung,
  • einzelne Vertragsbestandteile oder
  • weitere Angaben, die später ergänzt werden sollen.

Nicht jede unvollständige Bürgschaft ist automatisch unwirksam. Entscheidend ist vielmehr, welche Informationen fehlen und ob eine wirksame Ermächtigung zur späteren Ergänzung bestand.

Was ist eine Bürgschaft überhaupt?

Die Bürgschaft ist in den §§ 765 ff. BGB geregelt. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen, wenn dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Typischerweise sind drei Personen beteiligt:

  • der Gläubiger,
  • der Hauptschuldner,
  • der Bürge.

Die Verpflichtung des Bürgen besteht grundsätzlich nur, soweit auch eine wirksame Hauptforderung besteht. Juristen sprechen deshalb von der Akzessorietät der Bürgschaft.

Warum werden Blankobürgschaften verwendet?

In der Praxis entstehen Blankobürgschaften häufig aus organisatorischen Gründen. Beispielsweise sollen Sicherheiten schnell bereitgestellt werden, obwohl einzelne Vertragsbestandteile noch nicht endgültig feststehen.

Typische Situationen sind:

  • Unternehmensfinanzierungen,
  • Kreditverlängerungen,
  • Mietkautionen,
  • Bürgschaften innerhalb von Familien,
  • Sicherheiten gegenüber Lieferanten.

Gerade in persönlichen Vertrauensverhältnissen werden Dokumente teilweise unterschrieben, ohne ihren späteren Inhalt vollständig zu kennen. Dies kann erhebliche rechtliche Risiken begründen.

Welche rechtlichen Risiken bestehen?

Die größte Gefahr besteht darin, dass nachträglich Inhalte ergänzt werden, die der Bürge so nicht erwartet hat.

Mögliche Risiken sind insbesondere:

  • deutlich höhere Haftungssummen,
  • Erweiterung des Sicherungszwecks,
  • Aufnahme weiterer Forderungen,
  • Streit über den ursprünglichen Parteiwillen,
  • schwierige Beweisführung.

Ob eine nachträgliche Ergänzung zulässig war, lässt sich regelmäßig nur anhand der konkreten Vereinbarungen beurteilen.

Ist eine Blankobürgschaft automatisch unwirksam?

Nein.

Eine häufige Fehlvorstellung besteht darin, dass jede Blankounterschrift automatisch zur Unwirksamkeit führt. So einfach ist die Rechtslage nicht.

Entscheidend sind unter anderem:

  • welche Angaben fehlten,
  • ob eine Ergänzungsvollmacht bestand,
  • ob die spätere Ergänzung innerhalb dieser Vollmacht erfolgte,
  • ob die gesetzliche Schriftform eingehalten wurde,
  • ob der tatsächliche Wille der Parteien nachweisbar ist.

Gerade diese Fragen beschäftigen regelmäßig die Gerichte.

Die Bedeutung der Schriftform

Für Bürgschaften gelten strenge Formvorschriften.

Nach § 766 BGB bedarf die Bürgschaftserklärung grundsätzlich der schriftlichen Form. Die eigenhändige Unterschrift des Bürgen dient seinem Schutz vor übereilten Verpflichtungen.

Fehlen wesentliche Bestandteile oder werden diese erst nachträglich eingefügt, kann sich die Frage stellen, ob die gesetzliche Form noch gewahrt wurde.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Vielmehr kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Erklärung an.

Wann spielt eine Ergänzungsvollmacht eine Rolle?

Wer ein teilweise unausgefülltes Dokument unterschreibt, kann dem Empfänger ausdrücklich oder konkludent erlauben, fehlende Angaben später einzusetzen.

Juristisch spricht man häufig von einer Ausfüllungs- oder Ergänzungsvollmacht.

Streit entsteht regelmäßig darüber,

  • ob eine solche Vollmacht überhaupt bestand,
  • welchen Umfang sie hatte,
  • ob sie überschritten wurde.

Wird ein Formular anders ausgefüllt als vereinbart, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Bürgschaft haben.

Typische Fallkonstellationen

Blankobürgschaft bei Bankkrediten

Banken verlangen häufig Bürgschaften von Gesellschaftern oder Familienangehörigen.

Kommt es später zum Kreditausfall, stellt sich häufig die Frage, ob die Bürgschaft ordnungsgemäß zustande gekommen ist und welchen Umfang sie tatsächlich besitzt.

Blankobürgschaft im Mietrecht

Auch Vermieter verlangen gelegentlich Bürgschaften.

Dabei sollte insbesondere geprüft werden,

  • welche Forderungen abgesichert werden,
  • ob die Bürgschaft betragsmäßig begrenzt ist,
  • ob spätere Ergänzungen zulässig waren.

Unternehmerische Sicherheiten

Im Geschäftsverkehr werden Bürgschaften häufig kurzfristig erstellt.

Gerade bei umfangreichen Finanzierungen können später Streitigkeiten über den vereinbarten Sicherungsumfang entstehen.

Häufige Fehler von Bürgen

In der anwaltlichen Praxis treten immer wieder ähnliche Fehler auf.

Dazu gehören:

  • Unterschrift auf nicht vollständig ausgefüllten Formularen,
  • fehlende Kopien der unterschriebenen Unterlagen,
  • mündliche Nebenabreden ohne Dokumentation,
  • Vertrauen auf spätere Erläuterungen,
  • fehlende Prüfung des Haftungsumfangs.

Diese Fehler erschweren später häufig die rechtliche Durchsetzung der eigenen Position.

Welche Beweise sind wichtig?

Kommt es zu einem Rechtsstreit, spielen Beweise eine zentrale Rolle.

Hilfreich können insbesondere sein:

  • Kopien der ursprünglichen Unterlagen,
  • E-Mail-Korrespondenz,
  • Zeugenaussagen,
  • Entwürfe,
  • Schriftverkehr mit Banken oder Vermietern,
  • interne Dokumentationen.

Je besser sich der ursprüngliche Inhalt der Vereinbarung nachvollziehen lässt, desto eher kann beurteilt werden, ob spätere Ergänzungen zulässig waren.

Welche Einwendungen kann ein Bürge erheben?

Je nach Einzelfall kommen verschiedene rechtliche Einwendungen in Betracht.

Beispielsweise kann geprüft werden,

  • ob die Bürgschaft wirksam zustande gekommen ist,
  • ob Formvorschriften verletzt wurden,
  • ob die Ergänzung unzulässig war,
  • ob die Hauptforderung überhaupt besteht,
  • ob Einreden oder Einwendungen gegen die Hauptforderung greifen,
  • ob die Bürgschaft sittenwidrig oder überraschend ausgestaltet ist.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt stets von den konkreten Vertragsunterlagen ab.

Kostenrisiken

Eine Bürgschaft kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Kommt es zur Inanspruchnahme, können neben der Hauptforderung weitere Kosten entstehen, etwa:

Vor einer Zahlung sollte deshalb geprüft werden, ob die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht und in welchem Umfang die Bürgschaft greift.

Gibt es Verjährungsfristen?

Auch Ansprüche aus Bürgschaften unterliegen der Verjährung.

Welche Frist gilt, richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach der zugrunde liegenden Forderung und den gesetzlichen Vorschriften.

Die Verjährung beginnt nicht in jedem Fall unmittelbar mit Abschluss der Bürgschaft. Deshalb sollte sorgfältig geprüft werden,

  • wann der Anspruch entstanden ist,
  • ob Hemmungs- oder Neubeginnstatbestände eingreifen,
  • welche Fristen für die Hauptforderung gelten.

Wann sollte eine anwaltliche Prüfung erfolgen?

Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn

  • eine Blankobürgschaft unterschrieben wurde,
  • nachträglich Ergänzungen vorgenommen wurden,
  • die Bürgschaft erstmals in Anspruch genommen wird,
  • Zweifel an der Wirksamkeit bestehen,
  • erhebliche Haftungssummen im Raum stehen.

Die Prüfung umfasst regelmäßig die Vertragsunterlagen, die Entstehungsgeschichte, die Einhaltung der Formvorschriften sowie mögliche Einwendungen gegen die Inanspruchnahme.

Praktische Hinweise für Betroffene

Wer mit einer Blankobürgschaft konfrontiert wird, sollte insbesondere:

  • keine vorschnellen Zahlungen leisten,
  • sämtliche Vertragsunterlagen sichern,
  • Kopien der Originaldokumente aufbewahren,
  • Schriftverkehr vollständig dokumentieren,
  • Fristen beachten,
  • den Sachverhalt rechtlich prüfen lassen.

Gerade bei hohen Bürgschaftssummen kann eine frühzeitige rechtliche Einordnung helfen, unnötige Risiken zu vermeiden.

Fazit

Eine Blankobürgschaft ist nicht automatisch unwirksam. Ob sie rechtlich Bestand hat, hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa vom Inhalt der ursprünglichen Erklärung, einer möglichen Ergänzungsvollmacht, der Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften und den konkreten Umständen des Vertragsschlusses.

Für Bürgen können erhebliche finanzielle Risiken entstehen, wenn Umfang und Inhalt der übernommenen Verpflichtung unklar sind oder nachträglich verändert werden. Gleichzeitig bestehen je nach Sachverhalt unterschiedliche rechtliche Einwendungen und Verteidigungsmöglichkeiten.

Da die Wirksamkeit einer Blankobürgschaft regelmäßig eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen und des Einzelfalls erfordert, kann eine anwaltliche Bewertung insbesondere bei einer drohenden Inanspruchnahme sinnvoll sein.

FAQ

Was ist eine Blankobürgschaft?

Eine Blankobürgschaft ist eine Bürgschaftserklärung, die unterschrieben wird, obwohl einzelne wesentliche Angaben noch fehlen und später ergänzt werden sollen.

Ist eine Blankobürgschaft automatisch unwirksam?

Nein. Die Wirksamkeit hängt unter anderem davon ab, welche Angaben fehlten, ob eine Ergänzungsvollmacht bestand und ob die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten wurden.

Kann eine nachträgliche Ergänzung der Bürgschaft zulässig sein?

Ja. Wurde eine wirksame Ermächtigung zur Ergänzung erteilt und wird diese nicht überschritten, kann eine spätere Vervollständigung rechtlich zulässig sein.

Welche Risiken trägt ein Bürge?

Zu den größten Risiken gehören eine unerwartet hohe Haftung, Streit über den Vertragsinhalt, Prozesskosten sowie Schwierigkeiten bei der Beweisführung.

Wann sollte eine Blankobürgschaft rechtlich geprüft werden?

Insbesondere dann, wenn der Bürge zur Zahlung aufgefordert wird, nachträgliche Änderungen am Dokument festgestellt werden oder Zweifel an der Wirksamkeit der Bürgschaft bestehen.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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