Brauereibindung – Verträge und rechtliche Grundlagen in der Gastronomie sind für jeden Betreiber einer gastronomischen Einrichtung von entscheidender Bedeutung, um die Zusammenarbeit mit Brauereien professionell und rechtssicher zu gestalten.

Ziel dieses Blog-Beitrags ist es, Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Brauereibindung zu bieten, damit Sie fundierte Entscheidungen bezüglich der Zusammenarbeit mit Brauereien treffen können.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist Brauereibindung und welche Vertragsarten gibt es?
  • Rechtliche Grundlagen für Brauereibindungsverträge
  • Vorteile und Risiken einer Brauereibindung
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Brauereibindungsverträgen
  • Besondere Aspekte bei Kneipen, Gaststätten und Restaurants
  • Anforderungen an die Kündigung bei Brauereibindungsverträgen
  • Möglichkeiten zur Streitbeilegung
  • Praxisbeispiel: Brauereibindung im Gastgewerbe
  • FAQ zur Brauereibindung

Was ist Brauereibindung und welche Vertragsarten gibt es?

Brauereibindung ist eine Vertragskonstruktion, bei der sich ein Gastronomieverantwortlicher verpflichtet, ausschließlich oder vorwiegend Bier und/oder andere Getränke von einer bestimmten Brauerei zu beziehen. Im Gegenzug erhält der Gastronom von der Brauerei besondere Vergünstigungen wie Preisnachlässe, Darlehen, Investitionshilfen oder Ausstattungen für sein Lokal.

Es gibt verschiedene Vertragsarten, die im Zusammenhang mit der Brauereibindung stehen:

  • Exklusivbindungsvertrag: Der Gastronom verpflichtet sich, ausschließlich Bier von der bindenden Brauerei zu beziehen.
  • Teilbindungsvertrag: Der Gastronom bezieht einen Teil seines Bierangebots von der bindenden Brauerei, hat jedoch die Möglichkeit, auch Bier von anderen Anbietern zu beziehen.
  • Kombination aus Liefer- und Leihvertrag: Die Brauerei stellt dem Gastronomen beispielsweise Inventar wie Kühlgeräte oder Theken zur Verfügung, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zurückzugeben sind.

Rechtliche Grundlagen für Brauereibindungsverträge

Bei Brauereibindungsverträgen handelt es sich um sogenannte „verbundene Geschäfte“. Solche Verträge unterliegen verschiedenen rechtlichen Regelungen. Im Wesentlichen sind hier das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 307 BGB betreffend Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu nennen.

Brauereibindungsverträge sollten zudem das Kartellrecht berücksichtigen, da sie potenziell wettbewerbsbeschränkend wirken können. Hierbei sind grundsätzlich die EU-Verordnung Nr. 330/2010 (Gruppenfreistellungsverordnung) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen relevant, wobei insbesondere die Marktanteilsgrenzen und der zeitliche Rahmen für die Bindung zu beachten sind.

Vorteile und Risiken einer Brauereibindung

Die Zusammenarbeit mit einer Brauerei kann Gastronomen sowohl Vorteile als auch Risiken bieten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte:

  • Vorteile:
    • Erhebliche finanzielle Unterstützung durch die Brauerei (z. B. Ausstattung, Darlehen)
    • Vereinfachung der Lieferabwicklung durch einen zentralen Getränkelieferanten
    • Ermäßigte Getränkepreise für den Gastronomen
  • Risiken:
    • Eingeschränkte Produktauswahl für den Gastronomen
    • Eventuelle Abhängigkeit von der Brauerei
    • Langfristige Bindungen und schwer zu kündigende Verträge

Gestaltungsmöglichkeiten bei Brauereibindungsverträgen

Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden und die Zusammenarbeit mit einer Brauerei erfolgreich und fair zu gestalten, sollten folgende Punkte bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden:

  • Präzise Definition des Leistungsumfangs und der Gegenleistungen
  • Klares Regelwerk zur Kündigung, insbesondere unter Berücksichtigung von Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen
  • Einbindung von Schutzklauseln, die eine Anpassung der Konditionen im Falle von Veränderungen auf dem Markt oder im eigenen Betrieb ermöglichen
  • Bestimmungen zum Umgang mit Vertragsverletzungen und Streitbeilegungsverfahren

Besondere Aspekte bei Kneipen, Gaststätten und Restaurants

Gaststätten und Restaurants können im Rahmen der Brauereibindung eine Eigenständigkeit und Flexibilität bei der Gestaltung des eigenen Getränkesortiments bewahren. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die bindende Brauerei die Vielfalt und Qualität des Angebots nicht unangemessen einschränkt und die Bindung nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Gastronomen führt.

Anforderungen an die Kündigung bei Brauereibindungsverträgen

Die Kündigung eines Brauereibindungsvertrags ist grundsätzlich gemäß § 314 BGB möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Beispiele für wichtige Gründe sind:

  • Fehlverhalten der Vertragspartei
  • Warenmängel
  • Verstoß gegen zwingende kartellrechtliche Vorschriften
  • Unzumutbarkeit der Fortführung des Vertragsverhältnisses

Unabhängig von einem wichtigen Grund ist die Kündigung von Brauereibindungsverträgen auch innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten möglich.

Möglichkeiten zur Streitbeilegung

Sollte es im Rahmen einer Brauereibindung zu Konflikten kommen, stehen den Vertragsparteien verschiedene Instrumente zur Streitbeilegung zur Verfügung:

  • Schlichtung und Mediation
  • Verhandlungen zwischen den Parteien
  • Zivilgerichtliches Verfahren
  • Beschwerde bei Wettbewerbs- oder Kartellbehörden

Praxisbeispiel: Brauereibindung im Gastgewerbe

Ein Besitzer einer Gaststätte schließt einen Exklusivbindungsvertrag mit einer Brauerei ab, um finanzielle Unterstützung bei der Renovierung seines Lokals zu erhalten. Im Gegenzug verpflichtet er sich, ausschließlich Bier dieser Brauerei zu beziehen. Nach einigen Jahren stellt sich heraus, dass es regelmäßig Qualitätsprobleme beim Bier gibt und die Kunden unzufrieden sind.

Der Betreiber entscheidet sich daraufhin, den Vertrag zu kündigen. Die Brauerei besteht auf der Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Im Streitfall entscheidet das Gericht, dass die wiederholten Qualitätsmängel einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen. Der Vertrag wird aufgelöst.

FAQ zur Brauereibindung

Lassen Sie uns Ihnen mit den häufigsten Fragen und ihren Antworten weiterhelfen.

  • Kann ich auch von mehreren Brauereien Bier beziehen, wenn ich einer Brauereibindung unterliege? – Je nach Art des abgeschlossenen Brauereibindungsvertrags kann dies möglich sein. Bei einem Teilbindungsvertrag steht es Ihnen beispielsweise frei, auch Bier von anderen Anbietern zu beziehen. Bei einem Exklusivbindungsvertrag ist dies hingegen grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Wie lange kann eine Brauereibindung dauern? – Die Dauer einer Brauereibindung variiert je nach Vertragsbedingungen. Dabei können Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden. Das Kartellrecht schreibt jedoch vor, dass Brauereibindungsverträge nicht unverhältnismäßig lange bindend sein dürfen, um den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.
  • Was passiert, wenn ich während einer Brauereibindung Bier von einer anderen Brauerei beziehe? – Sollten Sie gegen die Vereinbarungen Ihrer Brauereibindung verstoßen, etwa durch den Bezug von Bier einer anderen Brauerei, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Es können vertraglich vereinbarte Strafen und Sanktionen zur Anwendung kommen oder die Brauerei kann den Vertrag unter Umständen fristlos kündigen.
  • Kann ich meine Brauereibindung im Falle einer Geschäftsübernahme auf den neuen Inhaber übertragen? – Eine Übertragung der Brauereibindung auf den neuen Inhaber kann grundsätzlich im Rahmen einer Geschäftsübernahme möglich sein. Hierzu müssen jedoch die Zustimmung der vertragsgebundenen Brauerei und eine entsprechende Regelung im Übernahmevertrag vorliegen.

Fazit: Brauereibindung – Eine Chance für Gastronomen mit Bedacht zu nutzen

Die Brauereibindung ist ein weit verbreiteter Vertragsmechanismus in der Gastronomie, der sowohl Vorteile wie finanzielle Unterstützung, vereinfachte Lieferabwicklung und ermäßigte Getränkepreise bieten kann, als auch potenzielle Nachteile wie eingeschränkte Produktauswahl, Abhängigkeit von der Brauerei und langfristige vertragliche Bindungen mit sich bringt.

Daher sollten Gastronomen die Thematik der Brauereibindung genau abwägen und die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen kennen, um die Zusammenarbeit mit einer Brauerei erfolgreich und zum eigenen Vorteil zu gestalten.

In diesem Sinne ist es entscheidend, sich im Vorfeld umfassend über die verschiedenen Vertragsarten, die rechtlichen Aspekte wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie das Kartellrecht zu informieren und sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen.

Durch eine durchdachte und an die individuellen Bedürfnisse des Gastronomiebetriebs angepasste Vertragsgestaltung lassen sich Potenziale und Chancen der Brauereibindung optimal nutzen, während mögliche Risiken und Konflikte minimiert werden.

Kurzum: Die Brauereibindung kann für Gastronomen eine Chance darstellen, ihren Betrieb finanziell abzusichern und in ihrem Bestreben, den Kunden ein ansprechendes Getränkeangebot zu fairen Preisen zu bieten, unterstützt zu werden. Allerdings sollte jeder Gastronom sorgfältig abwägen, ob eine solche Bindung im eigenen konkreten Einzelfall tatsächlich vorteilhaft ist und welche Vertragsart am besten zum eigenen Geschäftsmodell passt.

Nur durch fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und eine angemessene Vertragsgestaltung können die Vorteile einer Brauereibindung vollumfänglich genutzt werden, ohne die Risiken aus dem Blick zu verlieren.

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