Bürge in einer rechtlichen Beratungssituation in einer modernen Kanzlei.

Wer sich als Bürge verpflichtet, übernimmt unter Umständen ein erhebliches finanzielles Risiko. Häufig geschieht dies aus familiärer Verbundenheit oder im Freundeskreis – etwa zur Absicherung eines Mietvertrags, eines Bankdarlehens oder einer Unternehmensfinanzierung. Vielen Bürgen ist jedoch nicht bewusst, dass sie im Ernstfall für fremde Schulden mit ihrem eigenen Vermögen haften können.

Ob und in welchem Umfang ein Bürge tatsächlich zahlen muss, hängt von zahlreichen rechtlichen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Wirksamkeit der Bürgschaft, der Inhalt des Bürgschaftsvertrags, die Art der Bürgschaft sowie die Umstände des Einzelfalls.

Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Bürgschaft nach deutschem Recht, zeigt typische Risiken auf und erklärt, worauf Bürgen vor und nach der Unterzeichnung besonders achten sollten.

Was ist ein Bürge?

Ein Bürge ist eine Person, die sich gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines anderen einzustehen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 765 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Ein einfaches Beispiel:

Eine Bank gewährt einem Kreditnehmer ein Darlehen. Da die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, verlangt die Bank zusätzlich einen Bürgen. Kann der Kreditnehmer später seine Raten nicht mehr bezahlen, kann der Bürge unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Der Bürge erhält den Kredit regelmäßig nicht selbst. Dennoch kann er verpflichtet sein, die gesamte offene Forderung einschließlich Zinsen, Kosten und gegebenenfalls weiterer Nebenforderungen zu begleichen.

Wie funktioniert eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein sogenanntes Sicherungsmittel. Sie dient dazu, den Gläubiger gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls des eigentlichen Schuldners abzusichern.

An einer Bürgschaft sind grundsätzlich drei Personen beteiligt:

  • der Gläubiger
  • der Hauptschuldner
  • der Bürge

Der Bürge wird nicht automatisch Mitschuldner. Seine Verpflichtung entsteht erst durch einen wirksamen Bürgschaftsvertrag mit dem Gläubiger.

Ein wesentliches Merkmal der Bürgschaft besteht darin, dass sie grundsätzlich von der Hauptforderung abhängt. Juristen sprechen hierbei von der sogenannten Akzessorietät.

Das bedeutet insbesondere:

  • Besteht die Hauptforderung nicht, besteht grundsätzlich auch keine Bürgschaft.
  • Erlischt die Hauptforderung, endet regelmäßig auch die Bürgschaft.
  • Veränderungen der Hauptforderung können Auswirkungen auf die Haftung des Bürgen haben.

Welche Arten von Bürgschaften gibt es?

Nicht jede Bürgschaft funktioniert gleich. Je nach Vertragsgestaltung unterscheiden sich Umfang und Zeitpunkt der Haftung erheblich.

Die gewöhnliche Ausfallbürgschaft

Die gesetzliche Grundform ist die sogenannte Ausfallbürgschaft.

Hier muss der Gläubiger zunächst versuchen, seine Forderung beim Hauptschuldner durchzusetzen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben, kann der Bürge grundsätzlich in Anspruch genommen werden.

Diese Form bietet dem Bürgen den größten gesetzlichen Schutz.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft

In der Praxis ist die selbstschuldnerische Bürgschaft besonders verbreitet.

Hier verzichtet der Bürge regelmäßig auf die sogenannte Einrede der Vorausklage.

Das bedeutet:

Der Gläubiger kann den Bürgen grundsätzlich unmittelbar in Anspruch nehmen, sobald die Forderung fällig ist. Er muss nicht zuerst den Hauptschuldner verklagen oder dessen Vermögen verwerten.

Gerade Banken verwenden häufig entsprechende Vertragsklauseln.

Die Höchstbetragsbürgschaft

Bei einer Höchstbetragsbürgschaft wird die Haftung des Bürgen auf einen bestimmten Geldbetrag begrenzt.

Das schafft zumindest eine gewisse Planungssicherheit.

Allerdings sollten Bürgen genau prüfen, ob zusätzlich Zinsen, Kosten oder Verzugsforderungen von der Begrenzung erfasst sind oder darüber hinaus verlangt werden können.

Zeitlich befristete Bürgschaften

Manche Bürgschaften gelten nur für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses.

Ob die Haftung tatsächlich endet, richtet sich ausschließlich nach dem konkreten Vertragsinhalt.

Wann ist eine Bürgschaft wirksam?

Eine Bürgschaft entsteht nicht automatisch. Sie setzt bestimmte gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Schriftform

Nach § 766 BGB muss die Bürgschaftserklärung grundsätzlich schriftlich abgegeben werden.

Der Bürge muss die Erklärung eigenhändig unterschreiben.

Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Form, kann die Bürgschaft unwirksam sein. Allerdings bestehen hiervon gesetzliche Ausnahmen, insbesondere im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Bestehende Hauptschuld

Eine Bürgschaft setzt grundsätzlich eine wirksame Hauptforderung voraus.

Ist beispielsweise der zugrunde liegende Kreditvertrag unwirksam oder besteht die Forderung gar nicht, kann regelmäßig auch die Bürgschaft keine Wirkung entfalten.

Geschäftsfähigkeit

Der Bürge muss geschäftsfähig sein.

Bei Minderjährigen oder Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit gelten besondere Vorschriften.

Welche Verpflichtungen übernimmt ein Bürge?

Viele Menschen unterschätzen den Umfang ihrer Verpflichtung.

Je nach Vertragsgestaltung kann der Bürge insbesondere haften für:

Die tatsächliche Haftung richtet sich stets nach dem Bürgschaftsvertrag und der gesicherten Hauptforderung.

Gerade bei langfristigen Finanzierungen können sich dadurch erhebliche Beträge ergeben.

Wann kann der Bürge zur Zahlung aufgefordert werden?

Ob der Bürge sofort zahlen muss oder zunächst der Hauptschuldner in Anspruch genommen werden muss, hängt wesentlich von der Art der Bürgschaft ab.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft genügt regelmäßig bereits der Zahlungsverzug des Hauptschuldners.

Bei einer einfachen Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger dagegen grundsätzlich zunächst erfolglos versuchen, seine Forderung gegen den Hauptschuldner durchzusetzen.

Für Bürgen ist es deshalb besonders wichtig, bereits vor der Unterschrift zu wissen, welche Art der Bürgschaft vereinbart wird.

Kann sich ein Bürge gegen die Inanspruchnahme wehren?

Nicht jede Zahlungsaufforderung ist automatisch berechtigt.

Ein Bürge kann unter Umständen verschiedene Einwendungen oder Einreden geltend machen.

Beispielsweise kann geprüft werden:

  • Ist die Bürgschaft überhaupt wirksam zustande gekommen?
  • Besteht die Hauptforderung tatsächlich?
  • Ist die Forderung bereits erfüllt?
  • Ist die Forderung verjährt?
  • Wurden vertragliche Haftungsgrenzen überschritten?
  • Enthält der Vertrag unwirksame Klauseln?
  • Hat der Gläubiger seine Rechte ordnungsgemäß ausgeübt?

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab.

Wann kann eine Bürgschaft unwirksam sein?

Nicht jede unterschriebene Bürgschaft ist rechtlich wirksam.

Besondere Bedeutung hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten finanziell krass überforderten Angehörigen.

In der Praxis betrifft dies häufig:

  • Ehepartner
  • Lebensgefährten
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister

Hat eine Person die Bürgschaft ausschließlich aus emotionaler Verbundenheit übernommen und war sie wirtschaftlich offensichtlich nicht in der Lage, das Risiko zu tragen, kann die Bürgschaft unter bestimmten Voraussetzungen wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) unwirksam sein.

Ob dies tatsächlich der Fall ist, erfordert stets eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Umstände des Einzelfalls.

Typische Fehler von Bürgen

Viele rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich auf vermeidbare Fehler vor der Unterzeichnung einer Bürgschaft zurückführen. Besonders problematisch ist, dass Bürgen die Tragweite ihrer Verpflichtung häufig unterschätzen.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Die Bürgschaft wird aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit unterschrieben, ohne die wirtschaftlichen Folgen zu prüfen.
  • Der Bürgschaftsvertrag wird nicht vollständig gelesen oder verstanden.
  • Es wird nicht zwischen einer einfachen und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft unterschieden.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners wird nicht hinterfragt.
  • Der Umfang der Haftung – etwa für Zinsen, Kosten oder zukünftige Forderungen – wird unterschätzt.
  • Vertragsunterlagen werden nicht aufbewahrt.

Gerade bei langfristigen Krediten oder gewerblichen Finanzierungen kann sich das Haftungsrisiko über viele Jahre erstrecken. Vor der Unterzeichnung sollte daher sorgfältig geprüft werden, welche Verpflichtungen tatsächlich übernommen werden.

Welche Rechte hat ein Bürge nach einer Zahlung?

Hat der Bürge eine berechtigte Forderung des Gläubigers erfüllt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass er den finanziellen Verlust endgültig tragen muss.

Rückgriff gegen den Hauptschuldner

Nach der Zahlung gehen bestimmte Ansprüche des Gläubigers regelmäßig auf den Bürgen über. Der Bürge kann grundsätzlich Ersatz von demjenigen verlangen, dessen Schuld er beglichen hat.

In der Praxis ist dieser Rückgriffsanspruch jedoch häufig nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn der Hauptschuldner über ausreichendes Vermögen verfügt. Ist dieser zahlungsunfähig oder befindet sich bereits in einem Insolvenzverfahren, kann die Durchsetzung erheblich erschwert sein.

Übergang von Sicherheiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sicherheiten, die dem Gläubiger zur Verfügung standen, auf den Bürgen übergehen. Welche Rechte im Einzelnen bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie dem Inhalt der zugrunde liegenden Verträge.

Kann ein Bürge die Bürgschaft kündigen?

Ob eine Bürgschaft beendet werden kann, hängt maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab.

Bei einer Bürgschaft für einen konkreten Kredit endet die Haftung regelmäßig erst mit vollständiger Tilgung der gesicherten Forderung oder durch eine ausdrückliche Entlassung aus der Bürgschaft.

Eine einseitige Kündigung ist häufig nicht möglich.

Anders kann die Rechtslage bei sogenannten unbefristeten Bürgschaften oder bei Bürgschaften zur Sicherung laufender Geschäftsbeziehungen sein. Hier kommt es entscheidend auf die vertraglichen Vereinbarungen und die Umstände des Einzelfalls an.

Wer seine Bürgschaft beenden möchte, sollte den Vertrag daher rechtlich prüfen lassen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Verjährung von Ansprüchen gegen den Bürgen

Auch Ansprüche aus einer Bürgschaft unterliegen der Verjährung.

Welche Verjährungsfrist gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Besonderheiten der jeweiligen Forderung. Häufig spielt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren eine Rolle. Beginn und Ablauf der Frist hängen jedoch von verschiedenen Voraussetzungen ab.

Darüber hinaus können verjährungshemmende Maßnahmen – etwa die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder eine Klage – Einfluss auf den Fristablauf haben.

Ob eine Forderung bereits verjährt ist, lässt sich daher regelmäßig nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Beweisfragen im Streit über eine Bürgschaft

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, spielen Beweise häufig eine zentrale Rolle.

Von Bedeutung können insbesondere sein:

  • der unterschriebene Bürgschaftsvertrag,
  • Kredit- oder Mietverträge,
  • Schriftwechsel zwischen den Beteiligten,
  • Zahlungsnachweise,
  • Mahnungen,
  • Kontoauszüge,
  • Vereinbarungen über Änderungen oder Erweiterungen der Bürgschaft.

Fehlen Unterlagen oder bestehen Unklarheiten über den Inhalt der Vereinbarung, kann dies die rechtliche Bewertung erheblich beeinflussen.

Aus diesem Grund sollten sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Bürgschaft sorgfältig aufbewahrt werden.

Kostenrisiken für den Bürgen

Die finanzielle Belastung beschränkt sich häufig nicht auf die eigentliche Hauptforderung.

Je nach Vertragsgestaltung können weitere Kosten entstehen, etwa:

Gerade bei langjährigen Finanzierungen kann sich die Gesamtsumme deutlich erhöhen.

Vor einer freiwilligen Zahlung sollte daher geprüft werden, ob die geltend gemachten Forderungen tatsächlich in dieser Höhe bestehen.

Die Bürgschaft im Mietrecht

Eine Bürgschaft spielt auch bei Wohnraummietverhältnissen eine wichtige Rolle.

Häufig verlangen Vermieter eine Mietbürgschaft, wenn:

  • der Mieter noch kein regelmäßiges Einkommen erzielt,
  • Studierende erstmals eine Wohnung anmieten,
  • die Bonität des Mieters nicht ausreichend erscheint,
  • eine zusätzliche Sicherheit gewünscht wird.

Oft übernehmen Eltern die Bürgschaft für ihre Kinder.

Auch hier gilt: Der Umfang der Haftung richtet sich nach dem Inhalt der Bürgschaftserklärung. Nicht jede Formulierung ist wirksam. Insbesondere bei formularmäßigen Vereinbarungen können rechtliche Besonderheiten bestehen, die einer näheren Prüfung bedürfen.

Bürgschaften im Unternehmensbereich

Auch im Wirtschaftsleben sind Bürgschaften weit verbreitet.

Typische Beispiele sind:

  • Unternehmenskredite,
  • Lieferantenkredite,
  • Leasingverträge,
  • öffentliche Aufträge,
  • Mietverhältnisse für Gewerberäume.

Geschäftsführer, Gesellschafter oder Familienangehörige übernehmen dabei häufig persönliche Bürgschaften.

Hier besteht das Risiko, dass private Vermögenswerte für unternehmerische Verbindlichkeiten haften. Vor der Übernahme einer solchen Bürgschaft empfiehlt sich regelmäßig eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung.

Wann sollte eine Bürgschaft anwaltlich geprüft werden?

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein,

  • bevor eine Bürgschaft unterschrieben wird,
  • wenn unklar ist, welche Haftung übernommen wird,
  • nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung,
  • wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Bürgschaft bestehen,
  • bei familiären Bürgschaften,
  • bei hohen Darlehenssummen,
  • im Zusammenhang mit einer Insolvenz des Hauptschuldners,
  • wenn über eine Verjährung oder sonstige Einwendungen nachgedacht wird.

Gerade bei größeren finanziellen Risiken kann eine frühzeitige rechtliche Einordnung helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und bestehende Handlungsmöglichkeiten zu erkennen.

Fazit

Die Übernahme einer Bürgschaft ist weit mehr als eine bloße Gefälligkeit. Wer sich als Bürge verpflichtet, kann im Ernstfall mit seinem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten eines anderen haften.

Ob eine Bürgschaft wirksam ist, wann der Bürge tatsächlich zahlen muss und welche Rechte ihm zustehen, hängt von zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Maßgeblich sind insbesondere die Ausgestaltung des Bürgschaftsvertrags, die Art der Bürgschaft sowie die zugrunde liegende Hauptforderung.

Wer eine Bürgschaft übernehmen möchte oder bereits als Bürge in Anspruch genommen wird, sollte die Rechtslage sorgfältig prüfen lassen. Gerade Fragen zur Wirksamkeit der Bürgschaft, zu möglichen Einwendungen, zur Verjährung oder zum Umfang der Haftung lassen sich regelmäßig nur anhand der konkreten Vertragsunterlagen und des Einzelfalls zuverlässig beurteilen.

FAQ

Muss ein Bürge immer zahlen?

Nein. Ob eine Zahlungspflicht besteht, hängt unter anderem davon ab, ob die Bürgschaft wirksam ist, die Hauptforderung besteht und die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme erfüllt sind.

Kann ich eine Bürgschaft widerrufen?

Ein allgemeines Widerrufsrecht besteht nicht. Ob ein Widerruf oder eine andere Lösungsmöglichkeit in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Kann eine Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung unwirksam sein?

Ja. Insbesondere bei Bürgschaften naher Angehöriger kann eine Bürgschaft unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig und damit unwirksam sein. Dies bedarf jedoch stets einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

Was passiert, wenn der Hauptschuldner insolvent wird?

Eine Insolvenz des Hauptschuldners schließt eine Inanspruchnahme des Bürgen grundsätzlich nicht aus. Der Bürge kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin zur Zahlung verpflichtet sein.

Muss ein Bürge auch Zinsen und Kosten übernehmen?

Das ist möglich. Ob neben der Hauptforderung auch Zinsen, Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten oder weitere Nebenforderungen geschuldet werden, ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag und der gesicherten Forderung.

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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