Als Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen mit fundiertem Wissen, langjähriger Erfahrung und Kompetenz zur Seite. In diesem Blog-Beitrag erläutern wir die grundlegenden Aspekte des Bundesarbeitsgerichts, um Ihnen ein umfassendes Verständnis der Institution und ihrer Funktionsweise zu vermitteln. Wir gehen dabei auf die verschiedenen Aspekte ein, wie die Aufgaben, die Verfahren und die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Inhaltsverzeichnis

Das Bundesarbeitsgericht: Ein Überblick

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht für Arbeitsrecht in Deutschland und hat seinen Sitz in Erfurt. Es wurde am 1. Januar 1954 gegründet und gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das BAG ist somit die höchste Instanz, um Entscheidungen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zu treffen.

Das Bundesarbeitsgericht besteht aus insgesamt zehn Senaten, die jeweils aus einem Vorsitzenden, zwei berufsrichterlichen und zwei ehrenamtlichen Richtern bestehen. Die ehrenamtlichen Richter werden aufgrund ihrer Erfahrung in der Praxis, etwa in Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden, berufen. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.

Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ist für die Geschäftsführung und Organisation des Gerichts verantwortlich. Er oder sie wird auf Vorschlag der Richter des Bundesarbeitsgerichts vom Bundespräsidenten ernannt.

Aufgaben des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Entscheidung über Revisionen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte
  • Entscheidung über Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse der Einigungsstellen
  • Erteilung von Rechtsprechungsgrundsätzen zur einheitlichen Fortbildung des Arbeitsrechts
  • Verfassungsgerichtliche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, etwa bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern im Rahmen von Tarifverträgen

Das Bundesarbeitsgericht verfolgt damit das Ziel, die Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit im Arbeitsrecht zu gewährleisten, indem es höchstrichterliche Entscheidungen trifft und zur Weiterentwicklung des Arbeitsrechts beiträgt.

Verfahren am Bundesarbeitsgericht

Die Verfahren am Bundesarbeitsgericht sind durch das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Grundsätzlich sind die Verfahren in zwei Stufen unterteilt: das Revisionsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren.

Das Revisionsverfahren

Im Revisionsverfahren überprüft das Bundesarbeitsgericht die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte auf Rechtsfehler. Das Revisionsverfahren ist jedoch nur zulässig, wenn die Revision zugelassen wurde oder gegen die Nichtzulassung erfolgreich Beschwerde eingelegt wurde. Bei einer zugelassenen Revision legt das Landesarbeitsgericht die Akten dem Bundesarbeitsgericht vor. Hier wird geprüft, ob:

  • die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des formellen oder materiellen Rechts beruht
  • die Feststellungen des Landesarbeitsgerichts unvollständig oder widersprüchlich sind
  • das Landesarbeitsgericht gegenüber den Tatsachenfeststellungen grob fehlerhaft vorgegangen ist

Sollte das Bundesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass einer dieser Punkte zutrifft, kann es das Urteil oder den Beschluss des Landesarbeitsgerichts aufheben und der Sache zurückverweisen oder selbst eine Entscheidung treffen.

Das Rechtsbeschwerdeverfahren

Im Rechtsbeschwerdeverfahren wird die Zulässigkeit und Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse der Einigungsstellen überprüft. Eine Rechtsbeschwerde kann eingelegt werden, wenn das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat oder wenn das Bundesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde aufgrund einer erfolgreich eingelegten Beschwerde zugelassen hat.

Die Rechtsbeschwerde kann nach § 92 Abs. 1 ArbGG nur darauf gestützt werden, dass der angefochtene Beschluss auf einer Verletzung des Rechts beruht. Das Bundesarbeitsgericht prüft dabei allein, ob die Rechtsnormen richtig angewendet wurden und ob die Entscheidung deshalb aufzuheben ist.

Die Instanzen im Arbeitsrecht

Das bundesdeutsche Arbeitsgerichtssystem ist dreistufig aufgebaut:

  • Arbeitsgerichte als Gerichte erster Instanz
  • Landesarbeitsgerichte als Gerichte zweiter Instanz (Berufungsinstanz)
  • Bundesarbeitsgericht als oberstes Arbeitsgericht (Revisionsinstanz)

Dabei sind die Arbeitsgerichte für sämtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig, während die Landesarbeitsgerichte als Berufungsinstanz zur Überprüfung von Entscheidungen der Arbeitsgerichte dienen. Das Bundesarbeitsgericht hat hingegen primär die Funktion, die Sicherung der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden beantworten wir einige häufige Fragen zum Bundesarbeitsgericht und dem Arbeitsrecht in Deutschland:

Wie lange dauert ein Verfahren am Bundesarbeitsgericht?

Die Dauer eines Verfahrens am Bundesarbeitsgericht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Umfang des Falles, der Auslastung des Gerichts und der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen. In der Regel dauern Verfahren am BAG jedoch mehrere Monate bis zu einem Jahr oder länger.

Kann ich als Arbeitnehmer selbst eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts herbeiführen?

Als Arbeitnehmer ist es nicht möglich, direkt beim Bundesarbeitsgericht eine Klage einzureichen. Die Entscheidungsfindung des BAG baut auf den vorangegangenen Instanzen auf, d.h., es müssen zunächst die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte angerufen werden. Erst wenn eine Revision oder Rechtsbeschwerde zugelassen wird, können Sie als Arbeitnehmer am BAG eine Entscheidung herbeiführen.

Welche Kosten entstehen bei einem Verfahren am Bundesarbeitsgericht?

Die Kosten für ein Verfahren am Bundesarbeitsgericht setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, wie insbesondere Gerichtsgebühren und Anwaltskosten. Die Höhe der Kosten ist dabei abhängig von Faktoren wie dem Streitwert, der Anwaltsspezialisierung und der Verfahrensdauer. Es ist ratsam, sich vorab von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten zu erhalten.

Kann ich gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vorgehen?

Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann grundsätzlich nicht angefochten werden, da es sich um die letzte Instanz innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit handelt. In Ausnahmefällen kann jedoch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, wenn man der Auffassung ist, dass die Entscheidung des BAG grundrechtswidrig ist oder gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Hierfür ist jedoch ein spezielles Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erforderlich.

Empfiehlt es sich, juristischen Beistand für ein Verfahren am Bundesarbeitsgericht in Anspruch zu nehmen?

Da das Bundesarbeitsgericht die letzte Instanz im deutschen Arbeitsrecht darstellt und entsprechend hohe Anforderungen an die formale und materielle Richtigkeit der Entscheidungen stellt, ist es in der Regel ratsam, sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten zu lassen. Dieser verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Arbeitsrecht und kann Ihnen die bestmöglichen Erfolgsaussichten für Ihr Verfahren am Bundesarbeitsgericht bieten.

Fazit

Das Bundesarbeitsgericht spielt eine zentrale Rolle im deutschen Arbeitsrecht und trägt maßgeblich zur Rechtsklarheit und Rechtsfortbildung bei. Durch die Entscheidungen des BAG wurden und werden arbeitsrechtliche Grundsätze geschaffen und weiterentwickelt, die das Arbeitsrecht in Deutschland prägen. Da die Hürden für eine Revision oder Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht hoch sind, ist eine fundierte anwaltliche Unterstützung im Berufungs- und Revisionsverfahren von zentraler Bedeutung.

Sollten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit einer arbeitsrechtlichen Fragestellung konfrontiert sein oder Unterstützung bei einem Verfahren vor den Arbeitsgerichten benötigen, empfiehlt es sich, sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wir als Anwaltskanzlei stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite und unterstützen Sie durch unsere Kompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht.

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