Cake DeFi – Der vermeintliche Finanzdienstleister ist eigenen Angaben zufolge ein Anbieter für Dienstleistungen im Bereich der Kryptowährungen. Entsprechend könne man bei dem Anbieter über eine zentrale Plattform hohe Renditen für die eigenen Krypto-Assets generieren. Allerdings liegt uns zu diesem Thema eine Warnmeldung der BaFin vor.
Sie sind aktuell Kunde bei Cake DeFi? Oder erwägen Sie, in naher Zukunft Kapital anzulegen? Dann sind nachstehende Überlegungen für Sie sicher gewichtig:
- Was können Sie als Kunde des Dienstleisters bei Einbußen eventuell tun?
- Welche Anhaltspunkte liegen vor, um zu beurteilen, ob es sich bei dem Dienstleister um einen seriösen Anbieter handelt?
- Liegen zu diesem Thema Erfahrungswerte anderer Kapitalanleger vor, aus denen man Rückschlüsse ableiten kann?
- Ist das Unternehmen von einer offiziellen europäischen Finanzaufsicht lizenziert?
Diese Aspekte werden im vorliegenden Text von den Rechtsanwälten der Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner, die ihre Mandanten unter anderem im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
- Cake DeFi Erfahrungen
- Webseite
- Kontaktinformationen
- Lizenzierung
- Investorenwarnung
- Exkurs – allgemeine Tipps
- Anwälte geben Rat zu Cake DeFi
Für den Fall, dass Sie sich fragen, ob Cake DeFi ein passendes Angebot bietet, stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei Ihren Fragestellungen und auch bei Schwierigkeiten.
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Nachricht über unser Kontaktformular. Wir stehen Ihnen für eine gebührenfreie Erstberatung gern zur Verfügung.
Cake DeFi Erfahrungen
Cake DeFi beschreibt sich auf der Anbieter-Website unter cakedefi.com als zentrale Plattform, mit der man hohe Renditen auf seine Kryptowährungen erzielen könne. Zudem sei es bei dem Anbieter möglich, sein Geld in einer durch und durch transparenten Umgebung zu verwalten.
Überdies biete die Frima benutzerfreundliche und transparente Produkte und Dienstleistungen an, die sowohl Anfängern als auch erfahrenen Anlegern hohe Renditen ermöglichten. Dabei verspricht der Anbieter, dass man, unabhängig von der Volatilität der Märkte, garantierte Renditen auf die bevorzugten Kryptowährungen erhalte, wenn man mit dem Unternehmen investiere.
Des Weiteren liest man auf der Website des Dienstleisters, dass Cake DeFi eine Vielzahl von Produkten anbiete, darunter Staking, Liquidity Mining und Lending. Entsprechend könne man diese Produkte als Kunde nutzen, um Renditen und Belohnungen zu erzielen.
Außerdem findet man auf der angehörigen Website die Aussage, dass man mit dem Anbieter bis zu 122 % jährliche Rendite durch Liquidity Mining erzielen könne. Ferner erziele man mit Staking einen Zinssatz von bis zu 38 % p. a. und mit dem Lending von Kryptowährungen einen jährlichen Zins von bis zu 7 %.
Cake DeFi Onlinepräsenz
Die Selbstdarstellung von Cake DeFi kann man über die Website unter der URL de.cakedefi.com aufrufen.
Existiert ein Impressum?
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen entsprechend §5 Telemediengesetz (TMG) generelle Informationspflichten für das Impressum. Diese Verpflichtung zur „Kennzeichnung“ betrifft alle geschäftsmäßig betriebenen Seiten im WWW.
Denn die Daten sollen den User einer Internetseite darüber aufklären, wer sich hinter dem Auftritt verbirgt. Nicht zuletzt spielt im Zuge dessen die ladungsfähige Postadresse des Website-Inhabers eine Rolle, falls rechtliche Ansprüche gegen ihn durchgesetzt werden sollen.
Relevant dabei ist außerdem der Umstand, dass das Vorhalten eines Impressums auch für im Ausland angesiedelte Dienstleister gilt, die ihre geschäftliche Tätigkeit hierzulande entfalten.
Auf der Internetseite von Cake DeFi ließ sich im März 2022 ein Impressum ausfindig machen.
Geschäftsführung
Die verantwortlich zeichnenden Personen namentlich zu deklarieren, ist ein Kennzeichen für Transparenz. Auf der Website von Cake DeFi finden sich zum Zeitpunkt der Texterstellung keinerlei Informationen zu inhaltlich verantwortlichen Personen.
Domain Informationen
Bei einer Domain handelt es sich um einen auf der ganzen Welt einzigartigen, speziellen Namen für einen logisch abgegrenzten Segment des Internets – zum Beispiel eine Internetseite.
Unsere Rechtsanwälte haben am 26. Januar 2022 die Daten zum Anbieter Cake DeFi mit diesem Ergebnis ermittelt:
- Domain name: cakedefi.com
- Registry Domain ID: 2413674552_DOMAIN_COM-VRSN
- Registrar WHOIS Server: whois.namecheap.com
- Registrar URL: http://www.namecheap.com
- Creation Date: 2019-07-17T02:51:08.00Z
- Registrar Registration Expiration Date: 2031-07-17T02:51:08.00Z
- Registrar: NAMECHEAP INC
Kontaktinformationen
Auf der Internetpräsenz von Cake DeFi ließen sich im Moment der Texterstellung die nachstehenden Aussagen ermitteln:
- Postadresse von Cake DeFi: k. A.
- E-Mail-Kontakt zu Cake DeFi: team@cakedefi.com
- Telefonnummer von Cake DeFi: k. A.
Falls es einmal zu Problemen kommt, kann die weite Entfernung zwischen Anbieter und Privatanleger deren Klärung erschweren.
Generell haben Anleger innerhalb der EU etwas mehr Sicherheit und mehr Chancen, ihre Ansprüche – auch und gerade bei Verlusten – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.
Obliegt der Dienstleister der Kontrolle einer EU-Kontrollinstanz?
Inwiefern die Firma von einer europäischen Finanzbehörde wie:
- FSMA (Belgien)
- FI (Schweden)
- CONSOB (Italien)
- BaFin (Deutschland)
reguliert und beaufsichtigt wird, ist auf der WWW-Seite im März 2022 nicht zu erfahren.
Folglich muss man zumindest infrage stellen, dass dem Unternehmen eine Bewilligung einer Kontrollinstanz vorliegt, die für den Geschäftsbetrieb im europäischen Wirtschaftsraum essenziell ist.
Cake DeFi – die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt Anleger
Am 7. Januar 2022 erschien zum Thema Cake DeFi eine öffentliche Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Darin stellt die Behörde klar, dass der Anbieter von Cake DeFi keine Erlaubnis nach zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitze und überdies nicht von der Behörde beaufsichtigt werde.
Außerdem rechtfertigten die Inhalte der Website von Cake DeFi laut der BaFin die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte respektive Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibe.
Exkurs: Vergebliche Gewinnanforderung: Zunächst einzahlen, dann auszahlen?
Sobald der Trader mit echtem Geld handelt, nimmt das Verhängnis bei einem betrügerischen Anbieter seinen Lauf. Denn früher oder später möchte man auf seinen Überschuss zugreifen und beantragt eine Auszahlung. Aber anstelle der eingangs garantierten schnellen Auszahlung steht man vor Problemen.
Anleger sollen erst einmal eine weitere Einzahlung leisten, ehe die Auszahlung stattfinden könne. Häufig wird beteuert, dass zuerst die fälligen Steuerabgaben geleistet werden müssten. In diesem Zusammenhang sei es keine Option, den Betrag vom vermeintlichen Guthaben einzubehalten. Vielmehr müsse eine extra Überweisung erfolgen.
In anderen Situationen behauptet der Anbieter, dass Auszahlungen erst ab einem aberwitzig hohen Guthabenbetrag möglich seien. Allein an dieser Einschränkung der Verfügbarkeit erkennt man, dass man es mit einem nicht seriösen Unternehmen zu tun hat. Andere beliebte Erklärungen für die Verweigerung von Auszahlungen sind diffuse technische Schwierigkeiten, die sich freilich zu keiner Zeit beseitigen lassen.
Die Idee dahinter ist augenfällig und ohne Einschränkung dem Feld der Internetkriminalität zuzuordnen: Der betrügerische Finanzanbieter schiebt verschiedene Argumente vor, und der Investor wird sein Kapital nicht mehr zurückbekommen. Eher versucht man bei dieser Gelegenheit erneut, durch fragwürdige Zahlungen ein letztes Mal abzukassieren.
Rechtsanwälte informieren zu Cake DeFi
Bei Verlustgeschäften sollte man unverzüglich darauf verzichten, zusätzliche Gelder nachzuschießen. Eher sollten Sie zunächst mit dem Anbieter ermitteln, wieso es zu Verlusten kam und ob es Möglichkeiten gibt, diese Verluste zu kompensieren.
Kontaktieren Sie uns gerne, um sich zum Thema Cake DeFi auszutauschen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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