Cashback Solutions

Cashback Solutions ist eigentlich ein vielversprechender Name. Da stellt sich doch die Frage: Bleibt es bei einem leeren Versprechen oder steckt ein Angebot mit Substanz dahinter? Gibt es positive Cashback Solutions Erfahrungen?

Haben wir es hier wirklich mit einer Win-Win-Situation zu tun, in der alle Beteiligten – der Anbieter Cashback Solutions, der Unternehmenskunde und der Einzelhandelskunde – nur gewinnen können? Oder entdecken wir hier erneut ein dubioses Schneeballsystem, das den sogenannten Marketers von Cashback Solutions vollmundige Versprechungen macht? Marketers? Schneeballsystem? Wir haben Cashback Solutions unter die Lupe genommen und sind dabei auf alte Bekannte gestoßen…

Haben Sie bereits schlechte Erfahrungen mit den Angeboten von Cashback Solutions gemacht? Die Anwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Kunden die durch solche und ähnliche Rückzahlungssysteme Verluste gemacht haben. Sprechen Sie uns an! Unsere Rechtsanwälte können Ihnen helfen.

Cashback Solutions Erfahrungen

Cashback Solutions – Wie schön doch ist die Welt des Shoppens: Fröhliche, junge Menschen kaufen, was das Zeug hält, und genießen dabei die vielen Bonusvorteile und Shopping Points die ihnen die Cashback Card einbringt. Die digitale Bonuskarte im schicken Kreditkartenformat wird zumindest von Homepages wie Cashback World und Cashback Solutions in höchsten Tönen angepriesen.

Diese Cashback Card soll das Sammeln einzelner Gutscheine und Prämien auf verschiedenen Bonuskarten von verschiedenen Anbietern ersetzen. Prämien Ihrer Einkäufe in den angeschlossenen Shops von Cashback Solutions werden automatisch von der Cashback Card und der Cashback App verwaltet.

Die Kunden erhalten Zugang zu einer – so preist es die Werbung – „länder- und branchenübergreifenden Einkaufsgemeinschaft“, zu einem Netzwerk mit angeblich bis zu 90.000 Partnerunternehmen. Diese sogenannten „Cashback-Shops“ sollen Nutzern der Card viele weitere Angebote anbieten, die das fleißige Punkte sammeln beim Shoppen besonders attraktiv machen sollen.

Die offensive Online-Werbung von Cashback Solutions suggeriert hier sogar, dass die Kunden der Cashback Card und Cashback-App durch fleißiges Punktesammeln beim Einkaufen sogar Gewinne machen könnten, also konkret: durch regelmäßiges Einkaufen Geld verdienen! Klingt unglaublich? Stimmt. Da stellt sich die Frage: Wer macht eigentlich solche vollmundigen Versprechen?

Cashback Solutions: Ein Blick auf die Homepage

„Mit den Cashback Solutions lösen Sie Ihre unternehmerischen Herausforderungen!“

heißt es vollmundig auf einer Unterseite des Internet-Auftritts von Cashback Solutions. Die Unternehmen, die sich den Herausforderungen gegenübersehen, können sich selbst einordnen: Cashback Solutions hält Angebote für

  • Online-Shops
  • Kleine und mittelständische Unternehmen und
  • Großunternehmen

bereit.

Registrieren kann man sich bei Cashback Solutions als Privatperson, als Unternehmen sowie als Partnerunternehmen. Die erhältlichen Pakete – Light, Basic und Professional – schlagen mit 399,00 EUR, 699,00 EUR und 999,00 EUR zu Buche.

Unternehmen, die das „Cashback Professional Program“ gebucht haben, erscheinen selbstverständlich weiter vorne in der Händlerübersicht. Online-Shops erfahren außerdem, dass die „Einbindung in die Online Shopping Welt der Shopping Community“ von Cashback Solutions einmalig 790,00 EUR und ab einem Mindestumsatz von 10 Sales im Monat zusätzlich monatlich 19,00 EUR kostet.

Für die Beantwortung aller anderen Fragen muss man entweder Kontakt zu Cashback Solutions aufnehmen oder sich registrieren. Klingt doch bis hierher gar nicht schlecht. Wo ist also der Haken?

Lyoness in neuem Gewand? – Cashback Solutions

Es liegt nahe, eine Verbindung zwischen folgenden Unternehmen zu sehen:

  • Cashback Solutions
  • Lyconet
  • Cashback World
  • Lyoness AG
  • Lyoness Group AG
  • mWGG myWorld Solutions GmbH

Cashback Solutions: Lyoness und die Gerichte

Fakt ist: Das Unternehmen, das Ihnen heute als Cashback Solutions begegnet, ist europäischen Gerichten und Verbraucherschützern seit vielen Jahren bestens bekannt.

So erklärte der oberste Gerichtshof in Wien 61 Klauseln der Geschäftsbedingungen der Firma „Lyoness/Lyconet“ für ungültig. Aus der Urteilsbegründung kann man schließen, dass Klauseln intransparent und gesetzeswidrig sind.

Probleme gab es auch mit dem Premiumsystem und den „Geld zurück für Einkäufe“-Garantien. Die Gerichte entschieden weiterhin, dass kreativen Wortschöpfungen, wie etwa „Re-Cash“, „Volumenprämie“ und „Gutschein-Anzahlungsvolumen“, in den Geschäftsbedingungen seitens der Firma Lynoess/Lyconet absichtlich keine klare Bedeutung zugewiesen wurde.

Somit gab es wohl auch keinen eindeutigen Rechtsschutz für die Kunden, wenn diese die angeblichen „Dienstleistungen“ einzufordern versuchten. In Norwegen wurde das Vergütungssystem der Lyoness von Gerichten sogar noch als „schneeballähnliches System“ bezeichnet und dann gänzlich verboten. Auch in Österreich und der Schweiz wurde die Lyoness AG rechtskräftig verurteilt.

Das Kantonsgericht Zug kommt in seinem rechtskräftigen Urteil vom 20.09.2016 zu folgendem Schluss: „Es liegt somit ein Vertriebssystem nach dem Schneeballprinzip vor. (rechtskräftiges Urteil vom 20.09.2016; Seite 11 des Urteils Randnummer 4.1.1. letzter Satz)

Der Grund? Bei der Firma Lyoness wurden die Vertriebler der damaligen Karten- und Bonussysteme gezielt auf hohe Gewinne eingeschworen. Auf Schulungen von Lyoness wurden diese selbstständig, also auf eigenes Risiko arbeitenden „Premium Marketer“ dazu motiviert möglichst aggressiv möglichst viele Kunden und auch möglichst viele weitere Premium Marketer anzuwerben.

Die Zugangsvoraussetzung für diese Art der „Ausbildung“ war die schlappe Investion von 3.600 Franken –  das heißt, man konnte bei Lyoness überhaupt nur Premium Marketer werden, wenn man der Firma zuvor als ersten Schritt deutlich über 4.000 EUR zahlte! Die Vertriebler profitierten tatsächlich nur dann finanziell, wenn sie sehr erfolgreich ständig neue Teilnehmer – und weitere Vertriebler – anwarben. Ein solches System erzeugt Druck und verteilt ihn immer weiter „nach unten“, hin zum Boden der Pyramide.

Schlechte Erfahrungen mit Cashback Solutions? Erfahrene Rechtsanwälte helfen! Da es sich bei den mit Cashback/Lyoness abgeschlossenen Verträgen in der Regel um Fernabsatzverträge gem. §312c BGB handelt, besteht hier grundsätzlich ein Widerrufsrecht.

Setzen Sie sich bei Problemen mit Cashback Solutions mit uns in Verbindung – auch wenn Sie glauben, es halte sich in ihrem Fall um einen „komplizierten Einzelfall“ – oder hinterlassen Sie einen Kommentar zu Cashback Solutions am Ende dieses Artikels.

Cashback Solutions: Neustart mit gesäuberter Weste?

„Bauen Sie mit UNS Ihr eigenes Business auf!“ heißt es nun auch bei Cashback Solutions. Einmal mehr werden „unglaubliche, sensationelle und großartige Verdienstmöglichkeiten“ für Verkäufer und Profiseller der Cashback Card beworben. Auch auf Werbevideos von Cashback Solutions im Netz.

Klingt bekannt. Dabei warnten Gerichte in Österreich und der Schweiz immer wieder vor den „unlauteren“ und sogar „illegalen Gewinnerwartungssystemen“ in diesem Geschäftsbereich. Und seit den vielen Rechtsstreitigkeiten im Fall Lyoness/Lyconet befasst sich auch die deutsche BaFin mit solchen und ähnlichen schneeballartigen Vertriebsstrukturen.

Lyoness hatte dabei früher auch auf die Einzelkunden ihrer Bonisysteme Druck ausgeübt und konkrete Aufklärung zu echten Voraussetzungen zum Erhalt von Vergütungsberechtigungen möglichst vermieden.

Im Streitfall berief sich die Firma „auf unterzeichnete Geschäftsbedingungen“, so beschreibt ein Betroffener die Geschäftspraktiken.

Die Firma Lyoness hatte alle Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen, auch dass auf Vertriebspartner und auf Kunden Druck ausgeübt würde. Die aktuelle Cashback-Card – wie sie zurzeit von Cashback Solutions vertrieben wird – steht bei Kunden im Internet aktuell nicht gezielt in der Kritik.

Cashback Solutions – Geld zurück auch in Deutschland?

Kritisiert wurde bei den Vorgänger-Firmen der „Cashback World“ und „Cashback Solutions“ unter anderem immer wieder auch folgende Aspekte die auch in Ihrem Fall rechtswirksam sein könnten:

  • intransparente Vergütungssysteme
  • ein intransparentes Geschäftsmodell, zum Beispiel undurchsichtige Cashback-Pakete sowie weitere Beispiele für die zumindest in Kauf genommene Irreführung der Kunden.
  • Videos, die zum Beispiel vollmundig die Vorzüge von „eCredits“ bewarben, mussten nach heftigen Protesten von YouTube genommen werden.

Es gab auch zu diesen Punkten immer wieder gerichtliche Nachspiele! Lohnt sich zum Beispiel das fleißige Treuepunkte sammeln mit der Cashback Card tatsächlich? Gerade bei unrealistisch attraktiven Gewinn- und Rückerstattungsangeboten sollten Kunden das Kleingedruckte genau lesen! So auch bei Cashback Solutions.

Cashback Solutions und die Folgen des Widerrufs

„In vielen Fällen sind „Widerrufsbelehrungen“ von Seiten von Unternehmen wie Cashback Solutions nicht wirksam, so dass eine Rückabwicklung sogar Jahre nach dem eigentlichen Vertragsabschluss erfolgen kann,“ verrät Rechtanwalt Wolfgang Herfurtner, „Lassen Sie sich hier also nicht abwimmeln!“

Betroffene sollten ihre wirklichen Ansprüche stets von einem Anwalt überprüfen lassen. Auch für deutsche Kunden und Businesspartner gibt es konkrete Möglichkeiten ihr Geld zurückzufordern.

Kontaktieren Sie uns, wenn unsere Anwälte Sie unterstützen sollen. Wir haben Erfahrung mit hunderten Fällen von Betrug bei schneeballähnlichen Systemen.  In vielen Fällen gibt es also konkrete Wege und Verfahren hier verlorenes Geld zurückzuholen

Schadensersatz für Kunden und Businesspartner von Cashback Solutions?Je nach Fallkonstellation kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Es empfiehlt sich die Vertragsunterlagen von einem kompetenten Anwalt genau überprüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner helfen betroffenen Kunden und Businesspartnern von Lyoness/Lyconet und jetzt aktuell Cashback World und Cashback Solutions.

Die Beratung erfolgt in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wird ein Widerruf form- und fristgerecht ausgeübt, wird das Vertragsverhältnis in ein sogenanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt. Kunden und Geschäftspartner bekommen den gezahlten Kaufpreis zurück und müssen im Gegenzug den Warenwert der durch die Gutscheine bezogenen Waren zurückgewähren. In den meisten Fällen dürfte der gezahlte Kaufpreis erheblich höher sein als die dank des Unternehmens erlangten Vorteile.

Cashback Card: Teil eines ausgeklügelten CRM-Systems?

Ihren Partnerunternehmen und professionellen Firmenkunden preist die Firma Cashback Solutions vor allem ihr „ausgeklügeltes“ CRM-System an. Die sogenannten „Customer Relationship Management Systeme“ sind Software-Systeme die Marketingmassnahmen steuern.

Mit CRM-Systemen versuchen Firmen ihre Kunden besser an sich zu binden, vor allem möchten sie aus den gewonnenen Daten über das Einkaufsverhalten „nützliche und umsetzbare Erkenntnisse gewinnen“.

Auch durch Bonuskarten wie der Cashback Card werden vor allem Kundendaten für die beteiligten Unternehmen gesammelt und in das CRM-System eingespeist. Ist das wirklich kundenfreundlich im Sinne der Konsumenten? Letztendlich geht es hier darum, dass Shoppingcenter, Geschäfte und Unternehmen – also alle die in der bunten „Cashback World“ etwas zu verkaufen haben – durch geschicktes Marketing die Konsumenten enger an sich binden können.

Es handelt sich vor allem um eine ausgeklügelte, gewinnorientierte Plattform für „Kundenbeziehungsmanagement“. Und so preist Cashback Solutions seinen wirklich wichtigen Kunden – also Einkaufshäuser, Verkaufsketten und Shops – alle, die sich an das Cashback-Netzwerk anschließen sollen, seine Dienste an:

  • Neukunden gewinnen (also Nutzer der Cashback-Card, die sogenannten „Shopper“)
  • Kunden binden
  • Kosten senken
  • Umsätze steigern
  • Zusatzeinnahmen schaffen

Kleinen und größeren Shops und Verkaufsketten sollen Anschluss finden an ein Netzwerk „treuer Kunden“, die durch „Belohnungen“ an das Netzwerk von Cashback Solutions gebunden werden.

Cashback Solutions Möglichkeiten

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner bieten Ihnen Rechtsberatung bei Verlusten im Zusammenhang mit solchen und ähnlichen Bonisystemen, wie dem von Cashback Solutions. Kontaktieren Sie uns, wenn unsere Anwälte Sie dabei unterstützen sollen, eingesetzte Gelder zurückverlangen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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