CISG – nutzen Sie internationale Kaufverträge rechtssicher und gehen Sie sicher, dass Ihr Geschäft auf solidem rechtlichem Fundament steht. Wer hätte gedacht, dass rechtliche Themen so spannend sein können? Manchmal fühlt es sich an, als wäre man im Wilden Westen – nur mit Gesetzesbüchern statt Colts.

Unsere Anwaltskanzlei begleitet Sie sicher durch die Prärie und hilft Ihnen, den Durchblick im Dschungel der internationalen Kaufverträge zu behalten. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie das Internationale Kaufrecht (CISG) zu Ihren Gunsten nutzen und Ihre internationalen Geschäftsbeziehungen rechtssicher gestalten können.

Warum das CISG? Die Bedeutung des Internationalen Kaufrechts

Internationalisten Geschäftsbeziehungen nehmen immer weiter zu. Die Globalisierung und der Internethandel sorgen dafür, dass Sie immer öfter grenzüberschreitend und somit mit verschiedensten rechtlichen Regelungen konfrontiert sind. Das Internationale Kaufrecht, oder auch CISG (Contracts for the International Sale of Goods), erleichtert Geschäftsbeziehungen, indem es einen einheitlichen Rechtsrahmen schafft.

Gegründet wurde das CISG 1980 unter dem Schirm der Vereinten Nationen und mittlerweile sind über 90 Staaten beigetreten, darunter auch Deutschland, die USA, China und Russland. Diesem rechtlichen Regelwerk zu folgen, bringt einige Vorteile mit sich:

  • Einheitlichkeit: Das CISG schafft einen rechtlichen Rahmen, der für alle Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern verbindlich ist.
  • Transparenz: Statt sich durch die jeweiligen nationalen Kaufrechte kämpfen zu müssen, orientieren Sie sich an einer gemeinsamen Rechtsgrundlage.
  • Rechtssicherheit: Indem Sie das CISG berücksichtigen, verringern Sie rechtliche Risiken und sorgen für Sicherheit in Ihrer Geschäftsabwicklung.

Gerade im internationalen Handel ist es wichtig, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtliche Grundlagen zu verstehen. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre internationalen Verträge auf Basis des CISG zu gestalten und hilft Ihnen, mögliche Stolpersteine zu vermeiden.

Anwendbarkeit des CISG- Prüfen Sie, ob das internationale Kaufrecht für Sie gilt

Bevor Sie das CISG als Grundlage Ihrer internationalen Kaufverträge nutzen können, müssen Sie prüfen, ob dieses überhaupt für Ihren Vertrag anwendbar ist. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, dass beide Vertragsparteien ihren Geschäftssitz in unterschiedlichen Vertragsstaaten haben müssen. Liegt einer der Geschäftssitze in einem Nicht-Vertragsstaat, kann das CISG dennoch Anwendung finden, wenn das anwendbare nationale Recht auf das CISG verweist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Vertrag tatsächlich um einen Kaufvertrag handelt. Reine Dienstleistungsverträge fallen nicht unter das CISG. Zu beachten ist zudem, dass bestimmte Vertragsgegenstände vom CISG ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel Grundstücke, Wertpapiere oder elektrische Energie.

Ist das CISG hingegen anwendbar, sollten Sie sichergehen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Kommen Sie gerne auf uns zu, um diesbezüglich eine professionelle Beratung zu erhalten.

Durchblick im Paragrafendschungel – Was regelt das CISG konkret?

Das CISG besteht aus insgesamt 101 Artikeln, die unterschiedliche Aspekte des internationalen Kaufrechts regeln. Im Wesentlichen lassen sich die Regelungen in vier Hauptbereiche unterteilen:

  • Formation des Vertrages: Hier beschäftigt sich das CISG mit der Entstehung und der Gestaltung von Kaufverträgen, z. B. Angebot und Annahme.
  • Pflichten des Verkäufers: Die Regelungen zum Lieferumfang, Liefertermin und der Übergabe der Ware werden in diesem Bereich festgelegt.
  • Pflichten des Käufers: Hier geht es um die Zahlungsmodalitäten, den Zeitpunkt der Zahlung und die Abnahme der Ware.
  • Rechtsbehelfe bei Vertragsverletzungen: Im letzten Teil finden sich Regelungen zu möglichen Rechtsbehelfen und Sanktionen, die bei Verletzungen der Vertragspflichten greifen.

Obwohl das CISG einen rechtlichen Rahmen schafft, sollten Sie darauf achten, dass es kein absolutes und allumfassendes Regelwerk ist. Einige Aspekte werden lediglich oberflächlich oder gar nicht behandelt. Eine professionelle Beratung seitens unserer Anwaltskanzlei hilft Ihnen, solche Lücken zu erkennen und zu schließen.

Vertragsgestaltung nach Maß – Wichtiges und Mögliche Zusatzklauseln

Das CISG stellt eine Basis dar, auf der Sie Ihre internationalen Kaufverträge aufbauen können. Um Ihren Vertrag individuell und passgenau auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden, sollten Sie wichtige Zusatzklauseln einfügen. Hier einige Beispiele für mögliche Zusatzklauseln:

  • Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt der Verkäufer Eigentümer der Ware.
  • Vertragsstrafe: Bei einer Vertragsverletzung des Verkäufers oder Käufers wird eine verbindlich festgelegte Geldstrafe fällig.
  • Schiedsgerichtsbarkeit: Im Streitfall wird ein Schiedsgericht eingeschaltet, dessen Entscheidungen verbindlich sind.
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand: Hier legen die Vertragsparteien fest, welches Recht im Streitfall angewendet wird und welches Gericht zuständig ist.

Die Liste möglicher Zusatzklauseln ist lang, und jede Vertragspartei hat unterschiedliche Bedürfnisse. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der individuellen Vertragsgestaltung, damit Ihr internationaler Kaufvertrag optimal auf Ihre Situation abgestimmt ist.

CISG Fallstudie – Aus der Praxis für die Praxis

Beispiel: Eine deutsche Möbelherstellerin schließt einen Vertrag mit einer US-amerikanischen Einzelhandelskette über die Lieferung von 500 Designersesseln. Beide Geschäftssitze liegen in Vertragsstaaten des CISG, weshalb das CISG Anwendung findet. Sechs Wochen nach Vertragsschluss stellt die deutsche Verkäuferin fest, dass sie die vereinbarte Lieferzeit von vier Monaten nicht einhalten kann.

Aufgrund eines Streiks ihrer Zulieferer verschiebt sich die Lieferung voraussichtlich um weitere zwei Monate. Die US-amerikanische Käuferin besteht jedoch auf der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit und droht mit Rücktritt vom Vertrag.

In diesem Fall greift Artikel 79 des CISG, der eine Befreiung von der Vertragsstrafe, hier der Vertragsauflösung, vorsieht, wenn die Vertragsverletzung aufgrund von Umständen eintritt, die der Vertragspartei nicht zuzurechnen sind. Jedoch hätte die Verkäuferin gemäß Artikel 79 (4) CISG die Käuferin unverzüglich über die Lieferverzögerung informieren müssen und darüber aufklären, dass sie keinen Einfluss auf die Umstände hatte.

Je nach konkreter Ausgestaltung des Vertrags und der Umstände können hier unterschiedliche rechtliche Folgen eintreten. Um in solchen Situationen rechtssicher agieren zu können, ist die frühzeitige Beratung durch unsere Anwaltskanzlei zu empfehlen.

Nachvertragliche Pflichten, Gewährleistung und Haftung im CISG

Neben den bereits erwähnten Aspekten des CISG spielt auch das Thema Nachvertragliche Pflichten, Gewährleistung und Haftung eine wichtige Rolle. Hier erfahren Sie, wie das Internationale Kaufrecht diese Bereiche behandelt und wie Sie sich in entsprechenden Situationen verhalten sollten.

Nachvertragliche Pflichten – Was passiert nach Vertragsschluss?

Auch nach dem erfolgreichen Abschluss eines internationalen Kaufvertrags können noch Pflichten für beide Vertragsparteien bestehen. Das CISG regelt in den Artikeln 83–88 einige nachvertragliche Pflichten, mit denen sich vor allem Verkäufer und Käufer im Zusammenhang mit der Übergabe von Dokumenten und der Zahlung des Kaufpreises auseinandersetzen müssen.

Beispielsweise hat der Verkäufer sicherzustellen, dass der Käufer im Besitz aller notwendigen Dokumente und Informationen ist, um die Ware ordnungsgemäß in Empfang nehmen zu können.

Gewährleistung – Mängelrüge und Rechte des Käufers

Ein zentraler Aspekt des CISG ist die Regelung von Mängeln und Gewährleistungsansprüchen (Artikel 35–52). So hat der Verkäufer die Pflicht, dem Käufer eine mängelfreie und vertragsgemäße Ware zu liefern. Sollte die gelieferte Ware jedoch Mängel aufweisen, stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu, darunter:

Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Mängelrüge: Der Käufer muss den Mangel unverzüglich nach der Entdeckung rügen. Versäumt er dies, kann er seine Gewährleistungsrechte möglicherweise nicht mehr geltend machen (Artikel 39). Daher ist es wichtig, dass der Käufer die gelieferte Ware so schnell wie möglich prüft und Mängel bei Bedarf fristgerecht meldet.

Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung im CISG

Das CISG lässt grundsätzlich Raum für die vertragliche Vereinbarung von Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen. Allerdings schreibt das internationale Kaufrecht in Artikel 12 vor, dass solche Vereinbarungen nur zulässig sind, wenn sie nach dem Recht des jeweiligen Vertragsstaates zulässig sind. Im Einzelfall sollten Sie daher prüfen, welche Haftungsregelungen in Ihrem speziellen Fall vertraglich vereinbart werden können und ob diese wirksam sind.

Insgesamt zeigt sich, dass das CISG eine wichtige Rechtsgrundlage für internationale Kaufverträge darstellt und viele Aspekte, wie Nachvertragliche Pflichten, Gewährleistung und Haftung, umfassend regelt. Um die bestmögliche rechtliche Absicherung für Ihr internationales Geschäft zu erlangen, ist es dennoch ratsam, auf die Expertise unserer Anwaltskanzlei zurückzugreifen.

Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre individuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Sie jederzeit auf der sicheren Seite sind.

Fazit: Internationale Kaufverträge und CISG – Gemeinsam auf Erfolgskurs

Das CISG bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre internationalen Kaufverträge rechtssicher zu gestalten und möglichen rechtlichen Risiken vorzubeugen. Eine professionelle Vertragsgestaltung und eine umfassende Prüfung sind jedoch unerlässlich, um in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein.

Unsere Anwaltskanzlei begleitet Sie in allen Belangen rund um das CISG und internationale Kaufverträge – von der Gründung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung und starten Sie gemeinsam mit uns auf Erfolgskurs in die Welt der internationalen Geschäftsbeziehungen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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